Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass einige Teile des Jahnstadions vorerst nicht abgerissen werden dürfen. Es geht unter anderem um die Westtribüne und zwei Sanitärgebäude. Das Land Berlin hatte beantragt, den Abrissstopp dafür aufzuheben. Das hat das Gericht jetzt aber abgelehnt. Grund ist der Schutz von Spatzen, die bisher an diesen Gebäuden nisten. Das Land Berlin will laut einem Sprecher mit dem Abriss nun erst im Herbst beginnen – nach dem Ende der Brutperiode. Bei der Osttribühne des Jahnstadions hatte das Verwaltungsgericht noch anders entschieden – auch weil dort vorübergehend Niststätten aufgestellt wurden.
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