Am 19. Februar 2020 ermordete Tobias R. in Hanau neun Menschen mit – wie man heute politisch korrekt sagt – Zuwanderungsgeschichte, dann erschoss er seine Mutter und anschließend sich selbst. Ein schlimmes Verbrechen, zu dessen erstem Jahrestag es in Hanau mehrere Gedenkveranstaltungen gibt, eine mit dem Bundespräsidenten. Die Ankündigung in der FAZ beginnt noch angemessen getragen wie ein Hofprotokoll:
„In einer gemeinsamen Feier wollen das Land Hessen und die Stadt Hanau der Opfer des Anschlags am 19. Februar 2020 gedenken. Erwartet wird Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der die Gedenkrede halten soll. Angekündigt sind zudem der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU), Hanaus Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD) sowie Rudi Völler, Ehrenbürger der Stadt Hanau.
Die Gedenkfeier wird nach Angaben der Hessischen Staatskanzlei unter Beachtung aller Beschränkungen wegen der Corona-Pandemie mit rund 50 geladenen Gästen im Congress Park Hanau stattfinden. Steinmeier war auch unmittelbar nach dem Anschlag am 20. Februar 2020 nach Hanau gekommen. Er traf sich an diesem Tag mit Angehörigen der Opfer und sprach am Abend auf dem Marktplatz zu den Hanauern. Bei der zentralen Trauerfeier am 4. März vergangenen Jahres mit Bundeskanzlerin Angela Merkel hielt Steinmeier die Trauerrede. Zudem lud er im September Angehörige der Opfer ins Schloss Bellevue ein, um mit den Familien ein persönliches Gespräch zu führen.“
Zumeist sprechen die Medien in der Ankündigung der Demonstrationen – neben der offiziellen Gedenkfeier von Stadt, Land und Staat sind weitere Kundgebungen geplant - von „verschiedenen Veranstaltungen zum Gedenken an die Opfer der rassistischen Terrortat vor einem Jahr“. Auch die Berichte der Medien in den letzten Tagen sprachen nur von den rechtsextremen und rassistischen Motiven des Täters. Auch in Vorab-Berichten öffentlich-rechtlicher Sender fehlte oft jeglicher Hinweis auf die schwere psychische Erkrankung des Täters, obwohl diese inzwischen auch ganz offiziell von der Generalbundesanwaltschaft festgestellt wurde.
Vermutlich weil sich etliche Politiker schon kurz nach den Morden dazu entschieden hatten, diese abscheuliche Tat als Argument im Kampf gegen rechts zu nutzen, blieb diese Erzählung erhalten, obschon die Fakten ein etwas anderes Bild zeichneten. Die Darstellung von Tobias R. als Mörder mit einem klaren rechtsextremen und rassistischen Motiv mag nun aber niemand mehr in Zweifel ziehen, weil sofort der Vorwurf droht, man wolle rechtsextreme Gewalt verharmlosen. Und für den toten Täter ändert es nichts, ob er nun schuldfähig war oder nicht.
Engagement mit Legenden begründen?
Nun wendet sich Achgut.com seit jeher gegen jegliche Verharmlosung extremistischer Gewalt, nur lässt sich am Ende das Engagement gegen Extremismus und Rassismus auf Dauer kaum glaubhaft mit Legenden begründen. Und die Legendenbildung wird nicht besser dadurch, dass sie dem vermeintlich Guten dient.
Deshalb blicken wir an dieser Stelle auch auf ein Jahr unserer unabhängigen Berichterstattung zu den Morden in Hanau und dem Mörder Tobias R. zurück. Diese verdanken wir vor allem der Sachkunde unseres Autors Prof. Dr. Wolfgang Meins. Der Neuropsychologe, Arzt für Psychiatrie und Neurologie, sowie Professor für Psychiatrie hatte schon in seinem ersten Artikel nach der Tat die richtige Vermutung geäußert.
„Dass sich ein zunächst vermeintlich fremdenfeindlich oder auch rassistisch motivierter Anschlag später als Tat einer psychisch schwer gestörten Person herausstellt, die unter dem Einfluss von krankhaften Wahnideen gehandelt hat, ließ sich vor gut einem Jahr in Bottrop beobachten. Auch damals glaubten Medien und Politiker, sofort genau zu wissen, was die Motive des Mannes waren, der in der Silvesternacht mit seinem Auto gezielt in Gruppen von Migranten hineingefahren ist. Mittlerweile hat das Gericht beim Täter aufgrund einer schweren psychischen Störung eine Schuldunfähigkeit festgestellt und die unbefristete Unterbringung in einer forensisch-psychiatrischen Einrichtung beschlossen.
So würde ein Gericht auch im Falle des Täters von Hanau, Tobias R., urteilen. Nur wird es nicht zu einem Prozess kommen, da der Attentäter sich selbst gerichtet hat. Aber dass es hier sich wiederum um einen Täter handelt, der unter dem Einfluss von wahnhaftem Erleben – oder wie es formal heißt: einer krankhaften seelischen Störung – stand und deswegen unfähig war, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, sollte zumindest dem psychiatrisch etwas Vorgebildeten bereits nach kurzer Lektüre des wirren Manifests des Täters klar sein. Da gibt es auch aus der Ferne kein Vertun.
[…]
Inhaltlich handelte es sich beim Täter um einen Verfolgungswahn, in dem auch Größenideen anklingen: Ein nicht genau benannter Geheimdienst überwache ihn, aber nicht nur ihn. Er sei allerdings etwas Besonderes, einige bezeichneten ihn als „Genie“, denn als Einziger habe er die Überwachung bemerkt.
Es wird dann noch angedeutet, dass diese fremde Macht in Form von (halluzinierten) Stimmen mit ihm kommuniziere. Diese „Schattenregierung“ habe ihn und sein Umfeld beeinflusst durch Gedanken-Kontrolle und Telepathie. Wieder klingen Größenideen an, wenn geäußert wird, dass er auch für die Terroranschläge vom 11. September verantwortlich sei, wobei man ihm entsprechende Träume „eingespielt“ habe. In diesem Stil geht es endlos weiter. Deutlich wird dabei vor allem auch das, was die Psychiatrie als Denkzerfahrenheit bezeichnet: Das Denken und Sprechen verliert für den Zuhörer seinen verständlichen Zusammenhang.
Besonders deutlich wird das an den Stellen, in denen es um seine „Abneigung“ gegen bestimmte Völker geht, die Vernichtung großer Teile der Weltbevölkerung und, dass er sich eine „Halbierung“ der deutschen Bevölkerung „vorstellen“ könne. Darüber hinaus klingt in wirrer Form auch an, die Erde vor ihrer Entstehung mittels einer „Zeitschleife“ vernichten zu wollen, um das spätere „Millionenfache Leid“ zu vermeiden. Aber zu dieser Rettung sei nur ein Teil der Menschheit befähigt, der andere Teil müsse vorher eliminiert werden.
Eine solche Symptomatik wie beim Attentäter kann grundsätzlich durch verschiedene Erkrankungen des Gehirns verursacht werden. Am wahrscheinlichsten handelt es sich hier jedoch um Symptome im Rahmen einer Schizophrenie.“
Offener Brief an den Generalbundesanwalt
Wenige Tage später wandte sich Professor Meins mit einem Offenen Brief mit neun Fragen zum Attentat von Hanau an den Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank. Hier sei kurz der Anfang zitiert, da er inhaltlich mit den heute zu erwartenden Gedenkreden zu tun hat:
„Sehr geehrter Herr Generalbundesanwalt, sehr geehrter Herr Dr. Frank,
neben den medialen und politischen Reaktionen auf das Attentat von Hanau waren es leider vor allem auch Ihre Einlassungen, die mich als Bürger, aber auch als psychiatrischer Praktiker und Wissenschaftler in tiefe Sorge versetzt haben. Ich sehe nämlich die Gefahr, dass eine bedeutsame zivilisatorische Errungenschaft großen Schaden nehmen könnte: Der § 20 StGB, der bekanntlich die Frage der Schuldunfähigkeit definiert.
Erlauben Sie mir, auch wenn Ihnen der Inhalt natürlich geläufig ist, diesen Paragraphen kurz zu zitieren: „Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, (…) unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.“ Dazu erlauben Sie mir bitte einige Fragen.
1. In ihrer Stellungnahme vom 20.02.2020 zu den Vorfällen in Hanau heißt es u.a.: „Es liegen gravierende Indizien für einen rassistischen Hintergrund der Tat vor.“ Finden Sie nicht auch, dass sich aus dem vom Täter verfassten umfangreichen Manifest vielmehr ganz vorrangig Indizien für eine (schwere) krankhafte seelische Störung ergeben?“
[…]
8. Wie t-online.de am 21.02.2020 meldete, lag ihrer Behörde bereits im November 2019 eine offenbar nur leicht gekürzte Version des späteren Täter-Manifests vor. Warum hat ihre Behörde damals nicht den zuständigen Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamts informiert, etwa mit der Bitte, zu prüfen, ob der Verfasser bereits aktenkundig ist und ob der Dienst die Notwendigkeit für eine Einbestellung oder einen (angemeldeten) Hausbesuch sieht? Und, ob die Person vielleicht gar einen Waffenschein besitzt.
Die kürzere Version des sogenannten Manifests hatte Tobias R. im November 2019 als Begründung einer Strafanzeige an die Bundesanwaltschaft geschickt. Ein paar Wochen später erhielt Meins eine Antwort vom Pressesprecher des Generalbundesanwalts:
„Schon wegen verfassungsrechtlich gebotenen Zuständigkeitsregelungen haben wir der Frage nachzugehen, welche Motivlage bei dem mutmaßlichen Täter vorhanden war. Gleichzeitig befassen sich die Ermittlungen selbstverständlich auch damit, ob und inwieweit eine etwaige psychische Erkrankung eine Rolle gespielt hat und welche Wechselwirkungen zwischen Krankheitsbild und terroristischer Tatbegehung bestehen.
Im Übrigen muss ich darauf hinweisen, dass die Weitergabe des Inhalts von Strafanzeigen an andere Behörden nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen gestattet ist. Diese gesetzlichen Voraussetzungen lagen bei der damaligen Strafanzeige von Tobias R. nicht vor. Aus ihr haben sich insbesondere keine Anhaltspunkte für strafbare Handlungen oder eine Gefährlichkeit des Anzeigeerstatters ergeben.“
„Nahezu ohne mediale Resonanz“
Wir überspringen an dieser Stelle einige Beiträge , die hier in den folgenden Monaten zum Thema erschienen sind (die entsprechenden Links finden Sie unten) und kommen in den Spätherbst des letzten Jahres. Am 2. Dezember berichtet Professor Meins:
„Nahezu ohne mediale Resonanz blieb bisher das Ergebnis eines im Auftrag der Bundesanwaltschaft (BA) erstellten psychiatrischen Gutachtens über den Attentäter von Hanau. Der Emeritus und erfahrene Gutachter Prof. Henning Saß habe bei dem Attentäter „klare Anzeichen für eine paranoide Schizophrenie“ festgestellt. So weit, so richtig. Aber das ist noch nicht alles. Denn auf diese seelische Krankheit sei „eine rechtsradikale Ideologie aufgesetzt gewesen“. Das ist nach meiner Einschätzung allerdings der untaugliche Versuch, die Mär vom rechtsextremen Täter aufrecht zu erhalten. Ob Saß den Täter nun für schuldunfähig hält oder nicht, wird im Übrigen nicht mitgeteilt.“
Zusammengefasst können Sie dies auch in der aktuellen Folge von Indubio (Folge 102 – Hanau und das Schweigen der Psychiater) hören: Burkhard Müller-Ullrich im Gespräch mit Prof. Wolfgang Meins.
Lesen Sie die Achgut.com Chronik zum Geschehen:
Der Anschlag von Hanau
Der Täter von Hanau – eine Diagnose
Offener Brief an den General-Bundesanwalt Dr. Peter Frank zum Attentat von Hanau
Variationen des Wahnsinns
Rückblick Hanau: Deutschlands Unfähigkeit zu vernünftiger Debatte
Hanau-Attentäter: Der Generalbundes-Anwalt antwortet
Attentäter von Hanau: Bestätigt BKA das Offensichtliche?
Besser spät als gar nicht – renommierter Gerichtsgutachter äußert sich zum Attentäter von Hanau
Der Hanau-Attentäter, die Psychiatrie und das Schweigen
Zum Stand der Ermittlungen gegen den Hanau-Attentäter
BA-Gutachter: Attentäter von Hanau litt an Schizophrenie
Neues zum Hanau-Attentat: Der Vater und die Angehörigen