Wolfgang Meins / 23.07.2020 / 06:04 / Foto: Holger Uwe Schmitt / 48 / Seite ausdrucken

Zum Stand der Ermittlungen gegen den Hanau-Attentäter 

Der mit Abstand wichtigste Zeuge des Generalbundesanwalts (GBA) in der Hanau-Sache kann eigentlich nur der Vater des Attentäters, Hans-Gerd R., sein. Schließlich lebte er mit seinem Sohn – seitdem der 2018 seine Arbeit in München verloren hatte – bis zur Tat am 19. Februar 2020 unter einem Dach und hatte ja wahrscheinlich auch in den Jahren zuvor Kontakt zu ihm. Als die Polizei wenige Stunden nach der Tat das Reihenhaus in Hanau stürmte, hatte der Attentäter Tobias R. sich bekanntlich bereits selbst gerichtet und zuvor seine Mutter erschossen.

Hans-Gerd R. wurde dann zwar in Handschellen abgeführt, aber GBA Peter Frank erklärte bereits am 21.2., dass der Vater nicht als Verdächtiger, sondern als Zeuge geführt werde. Drei Tage später berichteten mehrere Medien unter Berufung auf Informationen der Bild, dass Hans-Gerd R. sich mittlerweile in der Vitos-Psychiatrischen Klinik in Gießen befinde. Da es aber keine Kenntnisse über eine (vorbestehende) schwere psychische Erkrankung gibt, wurde gemutmaßt, dass der Psychiatrie-Aufenthalt mit der psychischen Belastung durch die Tat seines Sohnes zusammenhänge – im Sinne eines „schweren Schocks“. 

Ein bemerkenswerter Auftritt

Seitdem hat man vom Vater nichts mehr gehört, von zwei Ausnahmen abgesehen. Anfang April wurden zwei seiner Autos, eines davon nicht angemeldet, des Nachts vor dem Haus abgefackelt, was aber für die Medien kein Anlass war, die aktuelle Situation des Vaters auch nur mit einer Zeile zu würdigen. Dann fand er noch Erwähnung bei einem gleichermaßen bemerkenswerten wie überregional wenig bis gar nicht beachteten Auftritt des Bundesanwalts Peter Beck, 100 Tage nach dem Attentat von Hanau, vor dem Innenausschuss des Hessischen Landtags. Beck äußerte sich dort zum Stand der Ermittlungen. 

Demnach lägen keine Hinweise auf Mittäter, Helfer oder Mitwisser vor. Er bestätigte, dass der Vater lediglich Zeuge sei. An ihm seien seinerzeit keine Schmauchspuren festgestellt worden. Auch für seine Mitwirkung bei den „Pamphleten“ gebe es keine Indizien. Über den gegenwärtigen Aufenthalt des Vaters machte Beck keine Angaben. Es ist also offen, ob der Vater weiterhin Psychiatriepatient ist, sich an einem anderen sicheren Ort befindet oder mittlerweile gar in sein Haus zurückgekehrt ist, das unweit eines der beiden Hanauer Tatorte gelegen ist. 

Gibt es einen Deal?

Letzteres dürfte eher unwahrscheinlich sein, denn davon hätten doch wohl die Medien berichtet. Und ist es angesichts der monströsen Tat mit zahlreichen Toten und Verletzten überhaupt denkbar, dass der Vater einfach in sein Haus zurückkehrt und dann in dem doch recht überschaubaren Hanau immer mal wieder auf Opfer und Angehörige trifft – mit allen Risiken, die damit verknüpft sein könnten? Vielleicht gab es aber auch einen Deal mit dem GBA: Der Vater erhält eine neue Identität und äußert sich im Gegenzug öffentlich nicht zu dem, was war. Warum aber könnte der GBA ein Interesse an einem solchen Deal haben? Weil es ausgesprochen unwahrscheinlich ist, dass die Aussagen von Hans-Gerd R. dem GBA weiterhelfen. Denn sie dürften nicht nur nicht zum vorgefassten Täterbild der Bundesanwaltschaft passen, sondern dem sogar diametral entgegenstehen – aber der Reihe nach. 

Ist die Motivation des Täters nun geklärt oder nicht?

Wie die FAZ in ihrem Regionalteil über den Auftritt des Bundesanwalts im Landtag berichtete, habe sich laut Beck an der bereits „Stunden nach der Tat“ vorgelegenen Einschätzung eines „in Deutschland beispiellosen rassistischen Terroranschlag(s)“ nichts geändert. Eine solche Vorab-Festlegung ist allerdings eine denkbar schlechte Ausgangsposition, um hier der Wahrheit auf die Spur kommen zu können.

Dessen ungeachtet, legt die Bundesanwaltschaft aber einen erheblichen Aktivismus an den Tag. Etwa, wenn Beck erklärt: Die Bundesanwaltschaft habe bereits „mehr als 100 Zeugen befragt“, benötige aber für die restlichen Ermittlungen noch „bis zu sechs Monate“ und werde weiter prüfen, wie sich der Täter „radikalisiert“ habe und – man höre und staune – was seine „Motivation“ gewesen sei. Ja, was denn nun? Ist diese Frage für den GBA nicht längst geklärt, nämlich im Sinne einer „zutiefst rassistischen Motivation“? 

An den Tagen unmittelbar nach dem Attentat von Hanau hatten die Medien ja bereits einen Teil dieser Ermittlungsarbeit geleistet – mit eindeutigen Ergebnissen: Weder die Aussagen von Nachbarn, ehemaligen Arbeitskollegen, Mitschülern oder Kommilitonen noch die von Mitgliedern des Schützenvereins ergaben auch nur halbwegs fundierte Hinweise auf eine fremdenfeindliche oder rassistische Gesinnung von Tobias R., der jedoch durchweg als – mehr oder weniger skurriler – Außenseiter und Einzelgänger geschildert wurde. 

Wie es eben typisch ist für jemanden, der an einer Schizophrenie leidet. Gesellig sind die Betroffenen nur selten, Tobias R. gehörte auf jeden Fall nicht dazu. Daher lautet meine Prognose: Selbst wenn die Bundesanwälte noch zwölf Monate ermitteln und dabei großflächig sämtliche Nachbarn und jede Aushilfs- und Reinigungskraft, mit denen der Attentäter an seinen letzten beiden Arbeitsplätzen Kontakt gehabt haben könnte, ausführlich befragen, werden sie am Ende keine Beweise vorlegen können, die eine krankheitsunabhängige rassistische Gesinnung schlüssig und überzeugend belegen.  

Der Generalbundesanwalt auf einer Mission impossible?

Der GBA und die ihm unterstellten Bundesanwälte befinden sich eigentlich auf einer Mission impossible. Denn es wäre anhand der beiden mehr als eindeutig auf eine paranoide Schizophrenie hinweisenden Täter-Manifeste äußerst gewagt, eine solche psychische Erkrankung einfach zu leugnen. Wird das Vorliegen einer Schizophrenie – eine andere Erkrankung kommt hier nicht in Betracht – aber anerkannt, stellt sich automatisch die Frage nach der Schuldfähigkeit des Täters: War Tobias R. – wie es im Gesetz heißt – „unfähig (…), das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln“? Ja, das war er eindeutig, wie hier und hier ausführlich begründet wird. 

Außerdem ist es eine Mission impossible, weil es mit dem Leugnen einer Schizophrenie oder einer Verharmlosung der bei Tobias R. in einer schweren Ausprägung vorgelegenen psychischen Krankheit nicht getan wäre. Dann bräuchte der GBA nämlich immer noch eine Erklärung dafür, wie sich bei Tobias R. erst eine zutiefst rassistische Gesinnung und dann ein entsprechender Handlungswille entwickelt haben sollen. Deshalb die exzessive Befragung von Zeugen oder möglichen Zeugen. Die Hoffnung stirbt eben zuletzt. 

Was könnte der Vater bezeugt haben? 

Und was ist mit den Aussagen des Vaters? Aus Sicht des GBA sind sie wahrscheinlich eine einzige Enttäuschung: keine schlüssige Geschichte über die Entstehung einer rassistischen Gesinnung, keine anschwellenden hasserfüllten Äußerungen über Personen mit Migrationshintergrund oder auch Merkels Grenzöffnung, keine Änderung der Lesegewohnheiten, kein Verbot für den Vater, Tagesschau oder Heute zu sehen, keine ständigen Vorträge zur Überlegenheit des weißen Mannes.

Vielmehr dürfte der Vater den Ermittlern geschildert haben, wie sich sein Sohn im Jahr vor der Tat veränderte und sich ihm dabei noch stärker als bisher schon entfremdete und verschloss. Was genau in dessen Kopf vorging, habe er nicht gewusst, allerdings ein ungutes Gefühl gehabt. Vielleicht hat der Vater sogar versucht, psychiatrische Hilfe auf den Weg zu bringen, womit er beim Sohn natürlich abblitzte, denn der fühlte sich ja nicht krank, sondern zur Weltenrettung bestimmt.  

Zudem war der Adressat von Tobias R. nicht der Vater, irgendein Psychiater oder die Hanauer Allgemeine, sondern der GBA. Darunter machte er es nicht in seinem Wahn. Dem GBA ließ er seine beiden Manifeste – nicht: „Pamphlete“ – zukommen. Nur erkannte der GBA beim ersten Manifest – als noch Zeit zum präventiven Handeln war – die darin lauernden Gefahren nicht und sorgte nicht dafür, dass der Sozialpsychiatrische Dienst (SpD) in Hanau informiert wurde. Was – entgegen der Meinung des GBA – nach meiner Erfahrung hinsichtlich der Kooperation von Behörden mit dem SpD eigentlich keine Probleme hätte bereiten sollen. 

Wenn es die Umstände gut mit einem meinen

Nun offenbart sich gelegentlich bei einer Mission impossible nicht nur im Kino eine Lösung, sondern auch im echten Leben. Und manchmal reicht gar eine Scheinlösung, wenn es die Umstände besonders gut mit einem meinen. Und genauso verhält es sich mit dem GBA und seinen Bundesanwälten in der Hanau-Sache. Von diesen günstigen Umständen ist zuvorderst die Tatsache zu nennen, dass es keinen Prozess geben wird, denn gegen Tote wird nicht verhandelt. Damit gibt es aber auch keine Richter, Sachverständige und Verteidiger, die sich kritisch mit den Ermittlungen und Schlussfolgerungen der Bundesanwaltschaft auseinandersetzen könnten. 

Auch vom weisungsbefugten Innenminister droht kein Ungemach. Der ist zwar etwas unberechenbar, fällt er doch öfters um. Aber das macht er immer nur in eine bestimmte Richtung, so dass sich der GBA hier keine Sorgen zu machen braucht. Hinzu kommt, dass Seehofer und nahezu der gesamte polit-mediale Komplex in ihrem eifernden Kampf gegen Rechts geradezu besessen sind von der Legende eines zutiefst rassistisch und rechtsextrem motivierten Täters. Auch die Psychiatrie scheint das gutzuheißen, haben sich doch bisher kaum Stimmen gemeldet, welche die politische Instrumentalisierung eines schwer psychisch Kranken anprangern. Das ist schlicht erbärmlich. Und schlussendlich hätten mittlerweile wohl auch die überlebenden Opfer und die Angehörigen kein Verständnis, sollte plötzlich ein ausschließlich vom Wahnsinn besessener, schuldunfähiger Täter präsentiert werden. 

 

Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. Wolfgang Meins ist Neuropsychologe, Arzt für Psychiatrie und Neurologie und apl. Professor für Psychiatrie. In den letzten Jahren überwiegend tätig als gerichtlicher Sachverständiger im sozial- und zivilrechtlichen Bereich.                  

Lesen Sie zum gleichen Thema von Wolfgang Meins:

Der Täter von Hanau – eine Diagnose

Der Hanau-Attentäter, die Psychiatrie und das Schweigen

Offener Brief an den General-Bundesanwalt Dr. Peter Frank zum Attentat von Hanau

Hanau-Attentäter: Der Generalbundes-Anwalt antwortet

Sie lesen gern Achgut.com?
Zeigen Sie Ihre Wertschätzung!

via Paypal via Direktüberweisung
Leserpost

netiquette:

Sascha Hill / 23.07.2020

Mittlerweile, wundert einem die Berichterstattung nun doch wirklich nicht mehr. Das traurige daran ist lediglich, das viel zuviele Menschen immer noch glauben, was in Medien oder vorallem im ÖR von sich gegeben wird. Pardon, doch Journalismus ist das schon lange nicht mehr, ich meine, da kann man schon eher den Sensationsjournalismus von früher als Qualitätsjournalismus bezeichnen. Muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen, die Bild hat früher besseren Journalismus abgeliefert als all das, was heutzutage präsentiert wird. Der aktuelle Journalismus kommt mir eher so vor, als würden rassitische Migrantenvertreter die Schlagzeile schreiben bzw die Marschroute vorgeben.

Renate Lenz / 23.07.2020

Erinnert an den Amoklauf im Münchner Olympia-Einkaufszentrum 2016. Auch hier wurde die Tat zum rechtsextremistischen Anschlag erklärt, Die Statistik muss schließlich stimmen.

b. stein / 23.07.2020

Es gab ein Video der Innenraumüberwachungskamera, welches Rathjen ein paar Tage vor der Tat im Wettbüro zeigte, aber keines von dem Abend an dem er es gestürmt haben soll. Drei Tage nach der Tat wurde ein Film veröffentlicht der, angeblich ihn, draußen beim Weglaufen präsentierte. Der Gefilmte schaut kurz in die Kamera und läuft weiter. Was kuckte er? Bin ich drauf oder muss ich nochmal vorbeilaufen? Die Datumsmarke - 21.02. - das Attentat war aber am 19….. Und wenn es um die “rechte” Zuordnung geht - da vergisst man leider immer zu erwähnen dass, lt. Verfassungsschutz, die größte Gruppe in DE die “Graue Wölfe” sind.

Andreas Rochow / 23.07.2020

So gesehen - das soll sarkastisch klingen! - bündeln sich in diesem Fall eine Menge glücklicher Umstände für die hochbezahlten Beamten, die für die Sicherheit zu sorgen haben. Der mediale Mainstream elaboriert an dem sich unter dem Einfluss der AfD und anderer Rechtsextremer Fremdenfeindes, Die chronische Wahnkrankheit, die sich ohne Zweifel aus dem Manifest ergibt, das er dem Generalbundesanwalt rechtzeitig ALS HILFERUF(!) übersandte, ist damit aus dem Fokus. Kein UNABHÄNGIGER forensisch-psychiatrischer Gutachter kann den Sicherheitsexperten noch in die Suppe spucken. Kein Richter wird die Gelegenheit erhalten, ein Urteil zu sprechen. Und “Hanau” wird zum Stichwort für feierliche Deutschenbeschimpfung, Droh- und Schuldappelle selbsternannter “Kämpfer gegen Rächts” wie den Bundespräsidenten. Ich prangere die skandalöse und folgenschwere Untätigkeit des Generalbundesanwaltes an, der sein Fehlverhalten jetzt in eine Propagandalegende vom rechtsextremen Massenmörder umstrickt, um abzulenken von der Schuld, die er durch Nichtstun auf sich geladen hat!

Jochen Brühl / 23.07.2020

Der GBA braucht vor einem unberechenbaren Innenminister Seehofer, der in seinem Anti-Rechtskampf inzwischen sehr berechenbar ist, schon deshalb keine Sorgen haben, da er nicht diesem gegenüber weisungsgebunden ist, sondern gegenüber der Justizministerin Lamprecht von der SPD. Das Ergebnis ist das gleiche, nur mit dem inzwischen absolut feststehenden Wissen, dass man seines des Bundesjustizministeriums eingreifen würde, wenn es denn zur Aufrechterhaltung einer offiziellen Version zu Hanau erforderlich erschiene. Dagegen war die Causa Harald Range absolut nachrangig, und der wäre bereits von Heiko Maas rausgeschmissen worden, wenn er nicht durch einen Rücktritt zuvor gekommen wäre. Das deutsche Anklagewesen mit seiner Weisungsgebundenheit gegenüber den Justizministerien ist übrigens nicht europarechtskompatibel. Wäre Deutschland nicht bereits in der EU, könnte es dieser derzeit nicht beitreten, weshalb aktuell auch kein europäischer Haftbefehl von einem deutschen Staatsanwalt ausgestellt werden kann, sondern nur von einer Person im Richteramt. Hoffentlich bekommt das keiner in der polnischen Staatsführung jemals heraus. Einen Prozess gegen einen Berlusconi - wie in Italien - hätte es in Deutschland niemals gegeben.

Ralf Pöhling / 23.07.2020

Eine Ergänzung zu meinem vorherigen Kommentar, weil mir gerade etwas aufgefallen ist. Zum oben im Artikel verlinkten Artikel der Hessenschau zu den Ausführungen des GBA “100 Tage nach dem Attentat von Hanau”: Ich zitiere aus dem Artikel der Hessenschau:“Der Vater von Tobias R. sei Zeuge. Hinweise darauf, dass er in die Tat eingebunden war, gebe es nicht. An ihm seien keine Schmauchspuren festgestellt worden, wie der Bundesanwalt erläuterte.” Zu den Schmauchspuren habe ich etwas anderes gehört. Mich würde interessieren, wie diese Diskrepanz zustande kommt.

Sebastian Weber / 23.07.2020

@ Richardo Sanchis: Genau, Rosenmontag in Volkmarsen. Es gibt nur noch ein “lautes Schweigen” über diese Tat, die doch sehr an den Breitscheidplatz, Nizza und Barcelona erinnert.  Passt aber nun gar nicht in das “politische Narrativ”. ACHSE, übernehmen Sie!

Alexander Mazurek / 23.07.2020

Früher wurden die Konservativen (das Feuer und nicht die Asche bewahren) als rechts und die Progressiven (gestern standen wir vorm Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter) als links bezeichnet. Die NSDAP, die National Sozialistische Deutsche Arbeiter Partei war mitnichten konservativ, sie war progressiv und damit so was von LINKS, siehe KdF, Prora, Wertstoffsammlung (Mülltrennung), Naturliebe (und Menschenhass), Emanzipation der Frau (an der Werkbank, als Pilotin), samt Vegetarismus und Abstinenz ihres Führers! Lauter rotgrüne (=braune) Alleinstellungsmerkmale. Lt. “Gespräche mit Hitler” des Herren Hermann Rauschning sah sich der Führer gar als Vollstrecker des Marxismus. Das passt den heutigen Revolutionären des Nihilismus nicht, und deshalb nennen sie die NationalSOZIALISTEN so gerne rääächts oder faschistisch. Die Revolution des Nihilismus (auch H. Rauschning) braucht ständig Bewegungen (heute nicht nur F4F, ...), ganz voraussetzungslos, das hat Tradition: “Marchons, marchons! Qu’un sang impur abreuve nos sillons!”

Weitere anzeigen Leserbrief schreiben:

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen
Wolfgang Meins / 05.03.2024 / 06:15 / 75

„Vielfalt macht uns stark“ – So klingen Durchhalteparolen

Die Zuwanderung in die Sozialsysteme geht ungebremst weiter und Kritik daran wird vom "Kampf gegen rechts" und der "Verteidigung der Vielfalt" übertönt. Doch was sagen…/ mehr

Wolfgang Meins / 12.02.2024 / 06:15 / 79

Bestellte Rassismusforschung

Der von Familienministerin Lisa Paus beauftragte Nationale Diskriminierungs- und Rassismusmonitor hat gravierende methodische Schwächen. Es entsteht der Eindruck, dass ein bestimmtes Ergebnis erzielt werden sollte. Im Folgenden…/ mehr

Wolfgang Meins / 11.01.2024 / 06:15 / 97

Fehltage wegen psychischer Störungen auf Allzeithoch – Warum?

Nach einer aktuellen DAK-Analyse hat die Anzahl der Fehltage wegen psychischer Erkrankungen – pro 100 DAK-Versicherten – von 2001 bis 2022 insgesamt um etwa den…/ mehr

Wolfgang Meins / 08.01.2024 / 14:00 / 28

Die Politik und die dunkle Persönlichkeit

Sowohl Psychopathie als auch Narzissmus geht einher mit einem überdurchschnittlich hohen Interesse an Politik. So weit, so gut. Problematisch ist dabei allerdings, dass Narzissmus negativ…/ mehr

Wolfgang Meins / 19.12.2023 / 06:00 / 44

Wie die Forschung muslimischen Antisemitismus totschweigt

Selbst in einschlägigen Wissenschaftseinrichtungen ist das Thema des muslimischen Antisemitismus – egal, welche Facette davon – kaum präsent. Das Thema wird aktiv beschwiegen, die Beschäftigung…/ mehr

Wolfgang Meins / 20.11.2023 / 06:05 / 69

Die Selbstverliebten im Politbetrieb

Wie kommt es, dass sich selbst offensichtlich minderbegabte Politiker unfassbar selbstbewusst geben? Da ist zum einen der „grandiose“ Typus, vorrangig gekennzeichnet durch ein starkes Streben nach…/ mehr

Wolfgang Meins / 21.10.2023 / 12:00 / 40

Klimaschutz und Migration - ein linksgrüner Zielkonflikt

Ein Dilemma für die selbsternannten Weltretter: Die unkontrollierte Massenmigration nach Deutschland verschlechtert signifikant die globale, vor allem aber die deutsche CO2-Bilanz.  Zielkonflikte gibt es zahlreiche, sei es…/ mehr

Wolfgang Meins / 15.07.2023 / 10:00 / 68

Wie glaubhaft ist der medizinische Klimaalarm?

Die EU hat den heutigen 15. Juli zum Gedenktag für Opfer des Klimawandels erklärt. Auch etliche Mediziner sind derweil dabei, vor den Gesundheitsrisiken der Klimaerwärmung zu…/ mehr

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com