Wolfgang Meins / 17.03.2020 / 06:16 / Foto: Holger Uwe Schmitt / 72 / Seite ausdrucken

Hanau-Attentäter: Der Generalbundes-Anwalt antwortet

Nach dem Attentat von Hanau schrieb ich einen offenen Brief an den Generalbundesanwalt und veröffentlichte ihn auf Achgut.com. Die Antwort von Dr. Peter Frank – respektive seines Pressesprechers – auf meinen Brief kommt zwar spät und fällt etwas knapp aus, aber immerhin, es kam eine Antwort. Sie lautet wie folgt: 

 

Betreff: Ihre E-Mail vom 24. Februar 2020

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Meins, 

ich schreibe Ihnen im Auftrag von Herrn Generalbundesanwalt Dr. Frank und darf mich zunächst für Ihre Zuschrift bedanken. 

Wir haben die Ausführungen in Ihrer E-Mail vom 24. Februar 2020 sehr aufmerksam zur Kennt­nis genommen. Ich kann Ihnen versichern, dass Ihre geäußerte Sorge um die Anwendung des strafrechtlichen Schuldprinzips bei der Bundesanwaltschaft unbegründet ist.  

Schon wegen verfassungsrechtlich gebotenen Zuständigkeitsregelungen haben wir der Frage nachzugehen, welche Motivlage bei dem mutmaßlichen Täter vorhanden war. Gleichzeitig befassen sich die Ermittlungen selbstverständlich auch damit, ob und inwieweit eine etwaige psychische Erkrankung eine Rolle gespielt hat und welche Wechselwirkungen zwischen Krankheitsbild und terroristischer Tatbegehung bestehen. 

Im Übrigen muss ich darauf hinweisen, dass die Weitergabe des Inhalts von Strafanzeigen an andere Behörden nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen gestattet ist. Diese gesetzlichen Voraussetzungen lagen bei der damaligen Strafanzeige von Tobias R. nicht vor. Aus ihr haben sich insbesondere keine Anhaltspunkte für strafbare Handlungen oder eine Gefährlichkeit des Anzeigeerstatters ergeben. 

Mit freundlichen Grüßen

Markus Schmitt

Staatsanwalt beim BGH
- Pressesprecher -
_______________________
Pressestelle
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

 

Zu dieser Antwort möchte ich bemerken: Dass es auch Aufgabe des Generalbundesanwalts ist, sich mit der Motivlage eines Täters zu beschäftigen und zu prüfen, „ob und inwieweit eine psychische Erkrankung eine Rolle gespielt hat“, steht außer Frage. Das Problem, um das es hier geht, betrifft vielmehr das Ergebnis dieser Beschäftigung mit der Motivlage. Und dazu findet sich in der Antwort nichts. Der Generalbundesanwalt verzichtet vielmehr vollkommen darauf, seine Beurteilung der Motivlage – „gravierende Indizien für einen rassistischen Hintergrund“ – näher zu begründen oder zu verteidigen und sich somit inhaltlich auf die fachliche Kritik an seiner Position einzulassen. Was allerdings nicht wundert, denn da gibt es auch nicht viel zu begründen. Deshalb sei es erlaubt – sozusagen als Fortbildungsangebot für den Generalbundesanwalt und seine Mitstreiter – aus psychiatrischer Sicht einmal knapp darzulegen, wie man sich die Entstehung eines Wahns bei an Schizophrenie Erkrankten vorzustellen hat. 

Auf dass die nächste Prüfung der Motivlage vielleicht etwas besser gelingt. Und auch die mediale Berichterstattung, die sich davon nur schwer trennen lässt.

Die meisten Medien und Politiker gestehen ja durchaus zu, dass der Attentäter von Hanau, Tobias R., seelisch gestört war. Unter Berufung auf den Generalbundesanwalt wird ungerührt auf dessen „zutiefst fremdenfeindliches Motiv“ verwiesen. Wenn jemand zur Tatzeit oder auch bei deren Planung unter einer solchen Störung wie einer schweren paranoiden Schizophrenie leidet, sollte doch klar sein, dass sich damit zwingend die Frage nach der Schuldfähigkeit stellt – wie auf achgut.com hier und hier erörtert. Stattdessen wurde in vielen Medien aber „die Gunst der Stunde“ zu einer ebenso hemmungs- wie bodenlosen Instrumentalisierungskampagne bisher unbekannten Ausmaßes genutzt (Siehe beispielsweise hier.)

Der auf allen Kanälen heißlaufenden Maschinerie einer stetig anschwellenden Skandalisierung und Empörung ­– über tatsächliche oder bloß vermeintliche – meist gar nicht genauer zitierte Äußerungen von „Rechten“ oder auch „Nazis“, liegt eine geradezu naiv-laienhafte Vorstellung davon zugrunde, wie an Schizophrenie Erkrankte einen Wahn ausbilden.

Erhebliches Gefährdungspotenzial bei Schizophrenie

An einer Schizophrenie erkrankt man am häufigsten im jungen Erwachsenenalter. Die Wahrscheinlichkeit, im Laufe eines Lebens an dieser schweren psychischen Störung zu erkranken, beträgt in Deutschland 0,6 Prozent: Das ist nicht besonders häufig, aber auch nicht extrem selten. Bevor sich die typischen Symptome zeigen, besteht häufig ein längeres prodromales Stadium mit nur wenigen und unspezifischen Symptomen, meist verbunden mit Leistungsabfall und sozialem Rückzug. In vielen Fällen entwickelt sich erst nach mehreren Jahren ein Krankheitsschub mit der typischen psychotischen Symptomatik: Wahnvorstellungen, oft zusammen mit akustischen Halluzinationen in Form von kommentierenden oder auch befehlenden Stimmen, Denkzerfahrenheit, Erregung oder auch Apathie. 

Vor allem in diesen Zuständen geht von den Betroffenen – besonders den jüngeren Männern – ein beträchtliches Gewaltrisiko aus: Im Vergleich zur Normalbevölkerung ist das Gewalttäter-Risiko 4-fach und das Risiko, ein Tötungsdelikt zu begehen, immerhin 10-fach erhöht. Erschwerend kommt hinzu, dass häufig keine Krankheitseinsicht besteht, therapeutische Hilfe nicht aufgesucht oder rasch wieder abgebrochen wird. Das hier prototypisch gezeichnete Bild der Schizophrenie charakterisiert auch recht treffend den Krankheitswerdegang des Tobias R., mit einer recht langen Prodromalphase, einem offenbar ersten psychotischen Schub zwischen 2002 und 2004 mit Verfolgungsideen und einem weiteren Schub, der Ende 2018 oder auch einige Monate später eingesetzt hat und dann zum Attentat führte.

Wie entwickelt sich ein Wahn?

Wie entwickelt sich nun typischerweise ein Wahn im Rahmen einer Schizophrenie – von den Anfängen bis zum Vollbild? Er fällt nicht vom Himmel, sondern bildet sich über Wochen oder auch Monate. Dabei können vorbestehende Wesenszüge und Überzeugungen eine Rolle spielen, müssen es aber nicht und tun es meistens auch nicht. Nach Abklingen der Symptomatik ist es jedenfalls oft unmöglich, einen inhaltlichen Bezug zwischen (primärer) Persönlichkeit und Wahninhalten herzustellen. Es verhält sich ein bisschen so wie mit dem Klima: Auch bei der Wahnentstehung handelt es sich am ehesten um ein nicht-lineares, chaotisches und kaum zu prognostizierendes System, das sich aber an einige Regeln hält. So ist die Richtung der Wahnentwicklung größtenteils schicksalshaft vorbestimmt und hat sich (übrigens auch seit der AfD-Gründung) nicht geändert: Bei der Hälfte der Betroffenen dominiert ein Verfolgungswahn, bei etwa einem Viertel ein Beziehungswahn.

Am Anfang der Entwicklung steht eine Wahnstimmung, eine diffuse emotionale Anspannung in einer als verändert erlebten Welt, in der bestimmte Dinge oder Personen als unheimlich und verändert erlebt werden und zunehmend ihre bisher selbstverständliche Bedeutung verlieren. Hinzu treten etwas später Wahnwahrnehmungen, also Fehlinterpretationen einer an sich richtigen Wahrnehmung. Zum Beispiel: Der Tagesschausprecher trägt eine rote Krawatte, was für den Kranken dann der definitive Beweis dafür sein kann, dass seine Befürchtung, abgehört zu werden, zutrifft. 

Schließlich treten Wahneinfälle hinzu, also selbst produzierte wahnhafte Überzeugungen. Die Vorstellung von Tobias R., auch für den Anschlag vom 11. September verantwortlich zu sein, ist so ein Wahneinfall. Diese Vorstellungen und Überzeugungen verfestigen sich immer mehr und werden dabei mehr oder weniger logisch miteinander verknüpft. Bleibt noch die Wahndynamik zu würdigen: Ist der Betroffene nur wenig emotional beteiligt oder wird er durch die mit dem Wahn verbundenen Emotionen geradezu beherrscht?

Welche konkreten Themen ein Wahnsystem bestimmen, ist nicht unabhängig von aktuell dominierenden kulturellen und politischen Einflüssen. Auch wenn es beim paranoiden Wahn immer um Themen mit einem Bedrohungspotenzial geht –  überwacht, kontrolliert oder direkt bedroht zu werden –, sind die Akteure heute meist andere als vor fünfzig Jahren. Damals spielten KGB, Stasi und CIA eine große Rolle, durch die Weltraummissionen dann die Außerirdischen und später die „gelbe Gefahr“. Aufgenommen in die Wahnsysteme wurden natürlich auch längst die digitalen Überwachungsmöglichkeiten.

Auch wenn irgendwelche Geheimdienste, dunkle Mächte oder Verschwörungen immer Wahnkonjunktur haben, dürfte seit einigen Jahren der Islam – vorzugsweise in seiner islamistischen oder IS-Variante – eine wichtige Rolle spielen. Leider gibt es – jedenfalls blieb die Suche auf Google Scholar erfolglos – keine auch nur halbwegs aktuelle Studie, die sich systematisch mit der Veränderung der Wahnthemen bei Schizophrenie in Ländern wie Deutschland beschäftigt. 

Aber es würde an ein Wunder grenzen, wenn der IS und seine tatsächlichen oder vermeintlichen Verbündeten oder auch das Fremde schlechthin in den Wahnsystemen unserer schizophrenen Mitbürger, spätestens seit dem 11. September, nicht häufig vertreten wären. 

Dass auch dem Fremden für viele – und ganz besonders für wahnempfängliche Menschen – zumindest zunächst etwas Unheimliches und Ängstigendes innewohnt, ist Teil unseres evolutionären Erbes. Und dass in unserer Gesellschaft mit diesen Fremden nicht alles rund läuft, kriegen auch Schizophrene mit. Je stärker aber ein wahnaffines Thema tabuisiert wird, desto interessanter wird es für ein Gehirn, in dem die Paranoia begonnen hat, sich einzurichten. 

Die Ausbildung einer Gesinnung setzt die Fähigkeit zur freien Willensbildung voraus. Im vorliegenden Fall kann davon keine Rede sein, die entsprechenden Ansichten sind durch einen krankhaften Mechanismus der Überzeugungsbildung entstanden. 

Nun stellen zum Glück die meisten wahnhaft Erkrankten weder eine Gefahr für sich noch für andere dar. Außerdem gibt es aufgrund der restriktiven Waffengesetze in Deutschland nur selten die Kombination von (gefährlicher) psychischer Störung und Schusswaffenbesitz. Ob das Attentat von Hanau zu verhindern gewesen wäre, wenn die Bundeanwaltschaft den dortigen Sozialpsychiatrischen Dienst informiert hätte, muss offen bleiben. Selbst wenn dort die erhebliche Fremdgefährdung des Tobias R. zutreffend eingeschätzt worden wäre und zu einer Unterbringung gegen den Willen des Betroffenen in einer geschlossenen Psychiatrie geführt hätte, wäre noch eine weitere Hürde zu nehmen gewesen: Ein Richter muss eine solche Unterbringung innerhalb von 24 Stunden überprüfen. 

Von Bundesland zu Bundesland, aber auch von Richter zu Richter werden dabei unterschiedlich strenge Maßstäbe angelegt. Zudem hat der Zeitgeist – ganz besonders in Berlin – in den letzten Jahrzehnten die Position der öffentlichen Sicherheit gegenüber der des Patienten geschwächt. Wie die Prüfung im Falle des Tobias R. tatsächlich ausgegangen wäre, weiß niemand. Aber vielleicht gibt es in Hanau einen Richter, der heimlich drei Kreuze geschlagen hat, weil dieser Kelch an ihm vorüber gegangen ist. 

Sie lesen gern Achgut.com?
Zeigen Sie Ihre Wertschätzung!

via Paypal via Direktüberweisung
Leserpost

netiquette:

Michael Scheffler / 17.03.2020

Lieber Jens Richter, dann können Richter kein Deutsch! Mutmaßlich bedeutet „im Verdacht stehend“. Bei dieser Tat ist aber alles klar. Es ist der Täter, ob mit Urteil oder ohne.

Heinz Moser / 17.03.2020

Interessant ist für mich persönlich an diesem Fall der Schizophrenie, daß er bilderbuchhaft beschreibt, wie Schizophrenie mit grenzenlosem Narzissmus verbunden ist. Allmacht und Allwissenheit sind für den Erkrankten ohne Zweifel selbstverständlich.

Herbert Priess / 17.03.2020

Im Januar 2002 ging ich also erstmals zur Polizei, um dort eine Anzeige wegen illegaler Überwachung zu stellen. Im Jahr 2019 unternahm ich nun den dritten und letzten Anlauf. Im Herbst 2004 stellte ich erneut Anzeige, diesmal in einer anderen Polizeidienststelle und wurde wieder abgewiesen.einmal bei der Staatsanwaltschaft in Hanau und einmal beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe, eingereicht. Zitate aus dem Manifest des Täters. Ist es vielleicht gar nicht erwünscht zu tief in die kranke Gedankenwelt des Täters einzutauchen? Wenn man die Feststellung treffen muß, daß er mit Rächts überhaupt nicht am Hut hatte, was ja immer noch kolpotiert wird. Sie können das Lügen einfach nicht lassen. Wer sein Manifest gelesen hat, was wohl die allerwenigsten getan haben, kommt unweigerlich zur Festellung, daß er zumindest Schizophren war. Der Opferkult, der seit damals in und um Hanau betrieben wird, ist eindeutig gegen Rächts gerichtet obwohl, wie schon gesagt, er mit denen nichts zu tun hatte. Mal sehen was sich weiter entwickelt.

Michael Guhlmann / 17.03.2020

@M. Settinger:  Danke für Ihren Beitrag. Sie sprechen mir aus dem Herzen.

Ilona Grimm / 17.03.2020

@Sabine Lotus: Sie haben recht! Gut, dass Sie darauf gekommen sind. Ein ausführlicher Achse-Artikel über die Erlebnisse des Dr. G.G. mit unserem Rechtsstaat und dem Herrn Amtsrichter Dr. Josef Bonkamp ist ÜBERFÄLLIG.

A. Ostrovsky / 17.03.2020

@Jens Richter! Von Volkmarsen hört man auch nichts, noch nicht mal vom mutmaßlichen Täter, obwohl der ja nicht tot ist. War das rassistischer Hass gegen Deutsche? Ansonsten glaube ich, Ihre Rechtsauffassung entspricht vermutlich in ein’ger Hinsicht der des Richters Freisler vom Volksgerichtshof. Kann sein, dass auch Stalin und Mielke es genauso sahen.  Also ein Mutmaßlicher Täter, der noch nicht einmal vor Gericht gestellt wurde, wo also keine Beweiserhebung noch nicht einmal begonnen hat, an dessen Täterschaft kein Zweifel besteht.  Obacht!! Das ist Nazi-Denk! Sind Sie einer? Mutmaßlich? Also kein Zweifel.

von Kullmann / 17.03.2020

Als Betroffener einer gewalttätigen Schizophrenie innerhalb der Familie, kenne ich Behörden und Gerichte. Die sahen eher den gesunden Betroffenen als Täter, als den sich verstellenden intelligenten Schizophrenen. Die Behörden sehen zuerst, was für sie sich einfacher darstellt. Im Kampf gegen Rechts passt das. Der Generalbundesanwalt sollte für sich im Fall von Hanau das Verhalten seiner Altvorderen bei den Hexenprozessen ergründen.

A. Ostrovsky / 17.03.2020

Peinlich, solche Leute. “Aus ihr haben sich insbesondere keine Anhaltspunkte für strafbare Handlungen oder eine Gefährlichkeit des Anzeigeerstatters ergeben.” Soweit ich das verstanden habe, enthielt der Schriftverkehr um diese Anzige doch genau die gleichen angeblich rassistischen rechtsradikalen Aussagen, die nach neuerer Lesart die Motivlage für diese Tat darstellten. Wie kann es sein, dass diese Aussagen vor der Tat “insbesondere keine Anhaltspunkte für strafbare Handlungen oder eine Gefährlichkeit” darstellten, aber nach der Tat als Tatmotiv gedeutet, die von der radikalen rassistischen Gesinnung des selben Menschen zeugen, die nahezu unvermeidlich und geradlinig zu der Terrortat führen musste. Dieser Generalbundesanwalt versagt ja nicht das erste mal vollständig. Er ist ja auch in dem Fall des Anis Amri der mit der Deutungshoheit. Auch dort gab es vor der Tat keine Anzeichen. Peinlich, solche Leute. Ich denke mal, der würde mit der Versetzung in den Ruhestand nichts ausstehen müssen. Der legt es darauf an, nur die zuständige Justizministerin hat gerade viel Wichtigeres zu tun. Typischer Fall von Arbeitsüberlastung. Wer ist den eigentlich für die Entlassung einer Bundesjustizministerin zuständig? Ah alles klar. auch überlastet.

Weitere anzeigen Leserbrief schreiben:

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen
Wolfgang Meins / 05.03.2024 / 06:15 / 75

„Vielfalt macht uns stark“ – So klingen Durchhalteparolen

Die Zuwanderung in die Sozialsysteme geht ungebremst weiter und Kritik daran wird vom "Kampf gegen rechts" und der "Verteidigung der Vielfalt" übertönt. Doch was sagen…/ mehr

Wolfgang Meins / 12.02.2024 / 06:15 / 79

Bestellte Rassismusforschung

Der von Familienministerin Lisa Paus beauftragte Nationale Diskriminierungs- und Rassismusmonitor hat gravierende methodische Schwächen. Es entsteht der Eindruck, dass ein bestimmtes Ergebnis erzielt werden sollte. Im Folgenden…/ mehr

Wolfgang Meins / 11.01.2024 / 06:15 / 97

Fehltage wegen psychischer Störungen auf Allzeithoch – Warum?

Nach einer aktuellen DAK-Analyse hat die Anzahl der Fehltage wegen psychischer Erkrankungen – pro 100 DAK-Versicherten – von 2001 bis 2022 insgesamt um etwa den…/ mehr

Wolfgang Meins / 08.01.2024 / 14:00 / 28

Die Politik und die dunkle Persönlichkeit

Sowohl Psychopathie als auch Narzissmus geht einher mit einem überdurchschnittlich hohen Interesse an Politik. So weit, so gut. Problematisch ist dabei allerdings, dass Narzissmus negativ…/ mehr

Wolfgang Meins / 19.12.2023 / 06:00 / 44

Wie die Forschung muslimischen Antisemitismus totschweigt

Selbst in einschlägigen Wissenschaftseinrichtungen ist das Thema des muslimischen Antisemitismus – egal, welche Facette davon – kaum präsent. Das Thema wird aktiv beschwiegen, die Beschäftigung…/ mehr

Wolfgang Meins / 20.11.2023 / 06:05 / 69

Die Selbstverliebten im Politbetrieb

Wie kommt es, dass sich selbst offensichtlich minderbegabte Politiker unfassbar selbstbewusst geben? Da ist zum einen der „grandiose“ Typus, vorrangig gekennzeichnet durch ein starkes Streben nach…/ mehr

Wolfgang Meins / 21.10.2023 / 12:00 / 40

Klimaschutz und Migration - ein linksgrüner Zielkonflikt

Ein Dilemma für die selbsternannten Weltretter: Die unkontrollierte Massenmigration nach Deutschland verschlechtert signifikant die globale, vor allem aber die deutsche CO2-Bilanz.  Zielkonflikte gibt es zahlreiche, sei es…/ mehr

Wolfgang Meins / 15.07.2023 / 10:00 / 68

Wie glaubhaft ist der medizinische Klimaalarm?

Die EU hat den heutigen 15. Juli zum Gedenktag für Opfer des Klimawandels erklärt. Auch etliche Mediziner sind derweil dabei, vor den Gesundheitsrisiken der Klimaerwärmung zu…/ mehr

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com