Wolfgang Meins / 05.02.2021 / 06:00 / Foto: Pixabay / 65 / Seite ausdrucken

Neues zum Hanau-Attentat: Der Vater und die Angehörigen

Nach einem kurzen Psychiatrie-Aufenthalt lebte der Vater des Attentäters von Hanau seit etwa fünf Monaten – von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt – bereits wieder seinem Haus in Hanau-Kesselstadt. Als der Spiegel am 15. Dezember titelte: „Vater des Attentäters stellt rassistische Anzeigen – und fordert Tatwaffen zurück“, war es allerdings vorbei mit der relativen Anonymität. Zwar hätten sich beim Vater damals keine Anhaltspunkte für eine Beteiligung an der Tat seines Sohnes Tobias Rathjen ergeben. Aber aus den Akten ergebe sich, dass auch Rathjen senior „rechtsextrem inspirierten Verschwörungstheorien anhängt“. Das überrascht, denn bisher galt der Vater ja lediglich als ein etwas skurriler Einzelgänger.

Auch der Vater hat einen Verfolgungswahn

Das meiste, was der Spiegel an Informationen über den Vater in den Akten fand, geht allerdings weit über bloße Skurrilität hinaus – wenngleich nicht in Richtung Rechtsextremismus, sondern eindeutig in Richtung Verfolgungswahn: „Sein Sohn sei das Opfer einer weltweit agierenden Geheimdienstorganisation gewesen. Agenten hätten seinen Sohn im Wald getötet und seine Leiche im Haus der Familie abgelegt. Währenddessen habe ein als sein Sohn verkleideter Agent die neun Morde begangen.“ Interessant auch der Hinweis, dass bereits die Anzeige wegen „Bespitzelung durch einen unbekannten Geheimdienst“ im Jahr 2004 von Vater und – dem schon damals an einer paranoiden Schizophrenie erkrankten – Sohn gemeinsam erstattet wurde.

Es muss allerdings offenbleiben, ob der Vater „nur“ an einer (reinen) Wahnerkrankung leidet – was ich für wahrscheinlicher halte – oder, wie sein Sohn, an einer schizophrenen Psychose. Diese psychische Störung ist meist wesentlich schwerer, da noch durch weitere psychische Symptome gekennzeichnet. Damit lag in der Familie Rathjen – seit mindestens 2004 – ganz offensichtlich das vor, was in der Psychiatrie früher als Folie à deux, jetzt als induzierte Psychose bezeichnet wird. Die Frage, wer hier der Induzierer war, Vater oder Sohn, muss allerdings offenbleiben.

Diagnose des Attentäters jetzt amtlich

Nur der Vollständigkeit halber sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die einen Monat nach dem Attentat vom 19. Februar bereits vom Autor und etwas später auch von dem ehemaligen Direktor des Instituts für Forensische Psychiatrie an der Charité, Prof. Kröber, diagnostizierte paranoide Schizophrenie des Tobias R. mittlerweile amtlich ist. Es war wiederum das Hamburger Magazin, das Ende November mit der Nachricht überraschte, ein im Auftrag des Generalbundesanwalts (GBA) erstelltes forensisch-psychiatrisches Gutachten durch Prof. Saß habe „klare Anzeichen für eine paranoide Schizophrenie“ beim Attentäter festgestellt. Hält nun auch der äußerst renommierte Gutachter Prof. Saß – wie der Autor und Prof. Kröber – den Attentäter für schuldunfähig, dass er also wegen seiner schweren paranoiden Schizophrenie unfähig war, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln? Der Spiegel bleibt die Antwort auf diese entscheidende Frage komplett schuldig – was aber natürlich auch eine Antwort ist. Es kommt eben wieder darauf an, auch zwischen den Zeilen lesen zu können.

Die ausbleibende politische oder mediale Reaktion auf das Saß-Gutachten belegt erneut, wie fest das Narrativ einer rassistisch motivierten, keinesfalls krankheitsbedingten Tat in der Öffentlichkeit verankert ist – nicht zuletzt auch bei den Angehörigen und Hinterbliebenen der Opfer. Dieser klaffende Abgrund zwischen Faktischem einerseits und politisch Erwünschtem andererseits erinnert fast an die offizielle Sprachregelung in der DDR zu den Ereignissen des 17. Juni: Es war kein Volksaufstand, sondern eine von westlichen Provokateuren angezettelte Konterrevolution. Aber so ganz scheint der GBA dem Frieden immer noch nicht zu trauen. Jedenfalls wollte die Bundesanwaltschaft dem Hanauer Anzeiger auf Anfrage keine Gutachten-Einsicht gewähren.

Der Paranoiker agiert meist im Verborgenen

Für die Hanauer Bevölkerung im Allgemeinen und die Angehörigen und Hinterbliebenen der Attentatsopfer im Besonderen hat die jetzt auf den Vater gerichtete mediale Aufmerksamkeit durchaus ambivalente Auswirkungen. Noch bis vor kurzem schien für die Hanauer – abgesehen von den unmittelbaren Nachbarn und einigen Amtspersonen – der Vater gar nicht mehr existent zu sein. Der fachliche Hintergrund dafür dürfte in der Tatsache zu suchen sein, dass anhaltend Wahnkranke mit Paranoia meist zurückgezogen und im Verborgenen agieren. Sie suchen also nicht das Licht der Öffentlichkeit, sondern arbeiten sich typischerweise an staatlichen Institutionen wie Bürgermeisteramt, Polizei und Staatsanwaltschaft ab, die sie mit Anzeigen und Hinweisen überziehen. Erst durch seine mediale Würdigung ist der Vater überhaupt wieder sichtbar und ein Thema in Hanau geworden. Dass es sich bei ihm zuvorderst um einen chronisch psychisch Kranken handelt, scheint dabei den Beteiligten nicht immer klar zu sein. 

Die Spiegel-Geschichte vom Attentäter-Vater erzählten zahlreiche Medien nach. Teils lebten dabei wieder Verschwörungstheorien in Bezug auf ein möglicherweise hinter dem Attentäter stehendes „rechtsextremes Netzwerk“ auf. Wer in Versuchung gerät, solche jeder Grundlage entbehrenden Parolen unters Volk bringen zu wollen, sollte sich vorher zumindest die wahrscheinliche Wirkung auf die Trauernden vor Augen führen. Deshalb an dieser Stelle noch einmal der psychiatrische Fachhinweis: Im Gegensatz zu Fanatikern – wie etwa Greta Thunberg – bleiben Schizophrene oder andere Wahnkranke isoliert.

Es mag auf den ersten Blick ein wenig nach psychiatrischem Selbstzweck aussehen. Aber ob der Vater nun an einem anhaltenden Wahn oder, wie sein Sohn, an einer Schizophrenie leidet, hat durchaus relevante Auswirkungen auf die Prognose – günstige und ungünstige: Ein reiner, anhaltender Wahn ist in aller Regel komplett therapieresistent. Gleichzeitig bleiben die Betroffenen fast immer in der Lage, autark und unabhängig von fremder Hilfe zu leben. Während an Schizophrenie erkrankte Personen ein drei- bis fünffach erhöhtes Risiko für die Begehung eines schweren Gewaltdeliktes besitzen, ist für Wahnkranke nichts dergleichen bekannt.

Welche Möglichkeiten bleiben?

Aber, so könnten die Opferangehörigen fragen, besteht nicht die Möglichkeit den Vater auf der Grundlage eines entsprechenden Gerichtsbeschlusses in einer geschlossenen Psychiatrie unterzubringen? Wohl kaum, denn dafür wäre eine akut drohende, praktisch unmittelbar bevorstehende Fremdgefährdung die zwingende Voraussetzung. Und auch für das Wegsperren ins Gefängnis fehlen schlicht die dafür nun einmal notwendigen Voraussetzungen. So bitter es vielleicht auch sein mag: Es gibt keine andere Möglichkeit, als sich mit der Existenz des Vaters in Hanau zu arrangieren, ihn also freundlich-neutral und bestimmt zu ignorieren. 

Eine Mahnwache, wie sie jüngst in unmittelbarer Nähe des väterlichen Hauses stattfand, hilft hier nicht weiter – im Gegenteil: Ein Wahnkranker wird dadurch weder abgeschreckt noch zur geistigen Ein- oder gar Umkehr bewegt, sondern fühlt sich schlimmstenfalls in die Enge getrieben und wird dann möglicherweise weniger berechenbar. Bei dieser Mahnwache wurde von einem Redner, dem Bruder eines Attentatsopfers, gefordert: „Er muss raus aus Kesselstadt.“ Heißt das jetzt, psychisch Kranke, die das Pech haben, unter politisch grob unkorrekten Wahnthemen zu leiden, seien zu verbannen oder wegzusperren?

Wenn die Zeit keine Wunden mehr heilt

Bei der psychischen Verarbeitung des Hanauer Attentats scheint für die Hinterbliebenen und Angehörigen die alte Regel „Zeit heilt alle Wunden“ nicht mehr zu gelten. Auch wenn diese Regel die reine Bedeutung der Zeit überbewerten mag, verwundert die folgende Äußerung eines trauernden Bruders doch sehr. Fast ein Jahr nach dem Attentat sagte er auf der (digitalen) Podiumsrunde „SayTheirNames“ mit „Fachleuten auf den Feldern von Antirassismus, Medien und Erinnerungskultur“ (Faz+) in die Kamera: „Uns allen geht es nach einem Jahr wesentlich schlechter“ und, fast noch verstörender: Man kämpfe immer noch um Erinnerung, Aufklärung und Konsequenzen.

Hier zeigt sich exemplarisch der Preis, den Hinterbliebene und Angehörige für die politische Instrumentalisierung des Hanau-Attentats zahlen müssen. Je aktiver ihre Beteiligung daran ausfällt, desto stärker nehmen sie sich die Chance, „normal“ trauern zu können. Dass es dabei für den einen oder anderen durchaus verlockend sein mag, aus der Anonymität seines bisherigen Lebens ins Licht der Öffentlichkeit treten zu können, sei dahingestellt. Tragisch ist aber auf jeden Fall, dass sie bloß einer ideologischen Fiktion folgen und sich damit auch um die Möglichkeit bringen, einen tatsächlichen Beitrag zur Prävention ähnlicher Taten von psychisch Kranken anzustoßen: etwa die „gesetzlichen Voraussetzungen“ zu ändern, die den GBA nach dessen Antwort daran gehindert hätten, bereits nach Erhalt des ersten Täter-Manifests im November 2019 den Sozialpsychiatrischen Dienst von Hanau zu informieren. Der dann möglicherweise eine Zwangsunterbringung in der Psychiatrie oder zumindest die Beschlagnahme der Waffen veranlasst hätte. Zumal, wie jüngst wiederum der Spiegel – nicht etwa die eigentlich zuständige Bundesanwaltschaft – meldete, bei dem Attentäter bereits im Januar 2002 ein Amtsarzt eine schizophrene Psychose diagnostiziert und eine Zwangsunterbringung in der Psychiatrie veranlasst habe.

Dieser Kampf endet nie

Stattdessen entsteht bei dem Beobachter der Eindruck, dass sich die Angehörigen und Hinterbliebenen ausnahmslos fest eingereiht haben in den unerbittlichen Kampf gegen Rassismus und Rechtextremismus. Das verschafft ihnen gegenwärtig zwar reichlich Solidaritätsadressen und Anerkennung und damit auch eine gewisse Genugtuung, aber: Dieser Kampf kann nie ein Ende finden, denn irgendwo wird es immer „Rassisten“ geben, die es zu entlarven und bekämpfen gilt. Die zahlreichen mit Abermillionen von Steuergeldern finanzierten Aktivisten werden schon dafür sorgen, dass den sogenannten Demokratie- und Rechtsextremismus-Projekten die Arbeit nicht ausgeht. Da wird die „DEXT-Beratungsstelle“ in Hanau, die für dieses und nächstes Jahr mal eben eine halbe Million Euro an Fördergeldern erhalten hat, keine Ausnahme sein.

In Frankfurt gibt es unter der Friedensbrücke bereits ein 27 Meter breites Gedenk-Graffito mit dem sinnigen Motto: „Rassismus tötet – von Hanau bis Moria“. Auch Hanau plant, ein eigenes Mahnmal zu errichten. Derzeit laufen die Vorbereitungen dazu auf Hochtouren. Denn es gilt, ab April aus den 117 weltweit eingereichten Entwürfen den Sieger auszuwählen.

Zweifellos werden auch Vertreter der Hinterbliebenen und Angehörigen beteiligt sein an der Auswahl des Entwurfs, ebenso wie an den Planungen für die Gedenkfeier am 19. Februar. Dort wird selbstverständlich auch Bundespräsident Steinmeier eine seiner hölzern-pathetischen Reden halten, was die Hinterbliebenen und Angehörigen durchaus als Ehre empfinden mögen. Aber all das erhöht auch die Gefahr für sie, mehr und mehr zu politisch instrumentalisierten Berufstrauernden zu werden, die ihrem Leben nur schwer noch einen anderen Sinn werden geben können. 

 

Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. Wolfgang Meins ist Neuropsychologe, Arzt für Psychiatrie und Neurologie, Geriater und apl. Professor für Psychiatrie. In den letzten Jahren überwiegend tätig als gerichtlicher Sachverständiger im sozial- und zivilrechtlichen Bereich.

Lesen Sie zum gleichen Thema von Wolfgang Meins: 

Der Täter von Hanau – eine Diagnose

Offener Brief an den General-Bundesanwalt Dr. Peter Frank zum Attentat von Hanau

Hanau-Attentäter: Der Generalbundes-Anwalt antwortet

 

Foto: Pixabay

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Lutz Herzer / 05.02.2021

Eine Bemerkung am Rande: das Video des Hanauer Tatverdächtigen, welches ich mir damals rechtzeitig sichern konnte, taugt nicht im geringsten als Bekennervideo für die Morde in Hanau. Ein juristisches Problem bei verstorbenen Tatverdächtigen besteht darin, dass nach deren Tod in den meisten Fällen nicht mehr mit der gebotenen kriminalistischen Sorgfalt ermittelt wird. Staats- und Generalbundesanwälte wissen, dass keine Gerichtsverfahren stattfinden werden, in denen Strafverteidiger auf Unschuldsvermutung pochen und Beweise einfordern können. Theoretisch denkbar wäre dies auf Grundlage postmortaler Persönlichkeitsrechte und damit verbundener Unterlassungsansprüche, welche durch Angehörige von Tatverdächtigen wahrgenommen werden müssten. Denen dürfte diese Möglichkeit jedoch kaum bekannt sein und wenn sie davon wüssten, würden sie keinen Anwalt dafür finden. Kurz: Toten kann man viel unterstellen. Es erscheint so naheliegend, nach Morden Selbstmord zu begehen. Verlockend naheliegend, gerade für Akteure von False Flag Operationen.

Wolfgang Brugger / 05.02.2021

Wenn ein Schizophrener als rechtsextremer Terrorist diffamiert und seine Taten politisch ausgeschlachtet werden, handelt es sich schlicht um Verfolgung psychisch Kranker. Das zeigt, wie weit das System der Blockparteien und Mainstreammedien sich schon an die inhumansten Ideologien angenähert hat.

Michael Scheffler / 05.02.2021

@P. Wedder: Suchen Sie mal im Nett, wie die Polen von dem ersten Opfer vom Breitscheidplatz - ihrem LKW-Fahrer - Abschied genommen haben. Kilometerlanger Autokorso und Staatsbegräbnis. So gehört sich das.

Peter Michel / 05.02.2021

Es darf sehr stark bezweifelt werden, dass eine „Zwangsunterbringung“ auf Veranlassung des GBA letztlich die Taten verhindert hätten. Wohl eher nicht, den nach stationärer Behandlung geht der Patient nach Hause und fällt in dass alte Muster. Selbst die Anordnung einer Betreuung würde nichts verhindern. Es gibt viele Personen, die jegliche Hilfe ablehnen und erst nach zahlreichen Unterbringungen, ggf. auch über längere Zeit zu einer gewissen Führung gebracht werden können. Was die Waffen betrifft, oft haben sich diese Personen gut vorbereitet und sind mit Waffen noch nicht aufgefallen, somit besteht auch keine Veranlassung, danach zu suchen. Oft habe ich erlebt, dass Waffen eher zur Verteidigung eingesetzt werden. Meine These: der Täter in Hanau die Ermordeten als Bedrohung wahr genommen.

Burkhard Mundt / 05.02.2021

@ Prof. Dr. Wolfgang Meins Vielen Dank für die Aufklärung.

A. Ostrovsky / 05.02.2021

Also, ich will die Ermittlungen mal in die richtige Bahn lenken: Die Art, wie der Rathjen zu Tode gekommen ist, und seine Mutter, zahlt da eine Lebensversicherung? Man muss wissen, dass seit mehreren Jahrzehnten jeder eine Lebensversicherung auf jeden beliebigen anderen abschließen kann, sogar mehrere. Das ist analog zu Kreditausfallversicherungen. Wer es richtig machen will, nötigt dem “Versicherten” mit Überredung, Lüge oder Gewalt eine Unterschrift ab, damit alles seine Richtigkeit hat. Wer es mehr “gekungelt” hat, der hat den Vertrag auf Thermopapier gedruckt, die Unterschriften alle gefälscht und dann den Vertrag als Microfiche erfasst, weil das Original ja unlesbar wird, wenn man es auf den Ofen legt, oder in die Sonne. Man muss nur darauf achten, dass man sich selbst als Begünstigte Person einträgt und dass man an die Summe noch ein paar Nullen anhängt. Dazu muss man selbst Versicherungsvertreter und begünstigte Person sein und die Unterschrift des “Versicherten” gut nachmachen können. Gibt es denn irgendwo bei der Bafin oder bei dem BKA Leute, die gezielt nach Auszahlungen solcher Lebensversicherungen von Unfallopfern oder Terror-Tätern suchen, die eigentlich unplausibel sind? Hat sich vielleicht eine Arbeitgeber*in unter einem Vorwand solche Unterschriften für Lebensversicherungen ihrer Angestellten erschlichen, oder eine Ex-Ehepartner*in oder die Nachbar*in, oder ist sie dann erst Nachbar*in geworden, um den “Versicherten” unter Kontrolle zu haben. Fragen über Fragen. Wird eigentlich systematisch nach unplausiblen Lebensversicherungen in unplausiblen Todesfällen gesucht? Und wird dabei auch gegen die Versicherungsmitarbeiter, angestellte oder scheinselbständige, ermittelt? Oder ist es genau so, wir wir uns das schon lange vorstellen? Ich glaube nicht mehr an die Taten einzelner Wahnsinniger. Ich vermute eher global operierende Verbrecherorganisationen, die über Leichen gehen, wenn es um viel Geld geht.

A. Ostrovsky / 05.02.2021

„Sein Sohn sei das Opfer einer weltweit agierenden Geheimdienstorganisation gewesen. Agenten hätten seinen Sohn im Wald getötet und seine Leiche im Haus der Familie abgelegt. Währenddessen habe ein als sein Sohn verkleideter Agent die neun Morde begangen.“ Also, wenn es um die Glaubwürdigkeit geht, es ist doch völlig unglaubwürdig, dass es weltweit agierende Geheimdienstorganisationen (oder Geheimorganisationen) gibt. Schon Kennedy hat solche Behauptungen mit dem Leben bezahlen müssen. Viel eher würde ich aber anzweifeln, dass es psychisch Kranke gibt. Das sind doch alles nur versteckte Rechtsradikale! Das ist doch völlig klar, dass es eine Verschwörungstheorie ist, fragt mal Mutti! Nein, quatsch! Bei Verschwörungstheorie darf man ja keine Fragen stellen! Die Angehörigen der Opfer fordern Aufklärung? Was ist denn da los? Es ist doch alles aufgeklärt! Bis auf die Frage, warum denn die Agenten, als sie den toten Sohn ins Haus gelegt haben, zwar seine Mutter getötet haben, aber nicht den Vater, wo der doch genauso gefährlich ist. Also trotz vollumfänglicher Aufklärung gibt es schon noch Seltsamkeiten. Achso, die Mutter, die ist ja auch irgendwie aus dem Blickfeld verschwunden. Klar, dass der rechtsradikal war, wenn er sogar seine Mutter umbringt. Oder es war doch anders. Scheinbar gibt es niemanden, der ein Interesse an der wirklichen Aufklärung hätte. Das passiert oft, wenn eine Straftat, und vor allem ihre Auslegung durch die Justiz, so ins politische Konzept passt. Oder bei Geheimdienst-Plots. Wie bei Uwe Barschel!

Dirk Jürgens / 05.02.2021

Man vergleiche die “Trauerarbeit” der Angehörigen von Hanau mit dem Trauerverbot, mit dem die deutschen Hinterbliebenen belegt werden, deren Tochter/Sohn/Ehefrau von einem Einwanderer ermordet worden ist. Die einen werden in die Öffentlichkeit gezerrt als politische Aktivisten gegen “rechts”, die andern werden zum Schweigen verurteilt oder als Rassisten gebrandmarkt, wenn sie es wagen ihrer Trauer Ausdruck zu verleihen. Die Eltern des namenlosen Jungen vom Frankfurter Hauptbahnhof (die Mutter selbst schwer verletzt), des Mädchens von Kandel (bestialisch abgeschlachtet), des Jungen von Bad Godesberg (Täter läuft dort frei herum, jeder kennt und grüßt ihn), der Ehemann der Berliner Kunsthistorikerin, die im Tiergarten erwürgt wurde (seine kleine private Gedenkstätte wird jeden Tag von Neuem zerstört, das muss einigen Bewunderern von Frau Merkel sehr wichtig sein), und und und. Die Liste ist lang.

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