Wolfgang Meins / 22.02.2020 / 06:20 / Foto: Achgut.com / 167 / Seite ausdrucken

Offener Brief an den General-Bundesanwalt Dr. Peter Frank zum Attentat von Hanau

Sehr geehrter Herr Generalbundesanwalt, sehr geehrter Herr Dr. Frank,

neben den medialen und politischen Reaktionen auf das Attentat von Hanau waren es leider vor allem auch Ihre Einlassungen, die mich als Bürger, aber auch als psychiatrischer Praktiker und Wissenschaftler in tiefe Sorge versetzt haben. Ich sehe nämlich die Gefahr, dass eine bedeutsame zivilisatorische Errungenschaft großen Schaden nehmen könnte: Der § 20 StGB, der bekanntlich die Frage der Schuldunfähigkeit definiert.

Erlauben Sie mir, auch wenn Ihnen der Inhalt natürlich geläufig ist, diesen Paragraphen kurz zu zitieren: „Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, (…) unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.“ Dazu erlauben Sie mir bitte einige Fragen.

1. In ihrer Stellungnahme vom 20.02.2020 zu den Vorfällen in Hanau heißt es u.a.: „Es liegen gravierende Indizien für einen rassistischen Hintergrund der Tat vor.“ Finden Sie nicht auch, dass sich aus dem vom Täter verfassten umfangreichen Manifest vielmehr ganz vorrangig Indizien für eine (schwere) krankhafte seelische Störung ergeben? 

2. Haben Sie bzw. Ihre Behörde vor der oben zitierten Stellungnahme bei der Analyse des Manifests fachpsychiatrische Kompetenz hinzugezogen?

3. Nach meiner fachpsychiatrischen Analyse des Täter-Manifests, die zweifellos – um es zurückhaltend zu formulieren – in den wesentlichen Zügen und Schlussfolgerungen von der großen Mehrheit des Faches geteilt werden würde, hat beim Täter ein psychiatrisches Syndrom aus einem schweren paranoiden Wahn mit zusätzlichen (wahnhaften) Größenideen, zumindest zeitweiligen akustischen Halluzinationen, sogenannten Ich-Störungen in Gestalt von Gedankenausbreitung, Gedankenentzug und Gedankeneingebung vorgelegen sowie eine Denkstörung in Form einer Denkzerfahrenheit. Sehen Sie oder ihre Behörde das ähnlich? Und falls nicht, warum nicht?

4. Gehen Sie oder ihre Behörde ebenfalls davon aus, dass der Täter zur Tatzeit mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit an einer paranoiden Schizophrenie erkrankt war?

5. Gehen Sie ebenfalls davon aus, dass, wäre der Täter noch am Leben, das Gericht deswegen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auf Schuldunfähigkeit wegen einer schweren krankhaften seelischen Störung entscheiden würde?

6. Jetzt kommt eine ganz wichtige Frage: Ist Ihnen bekannt, dass aus einem Schriftstück, welches in einem psychischen Zustand wie oben geschildert verfasst wurde, das also durchgehend (u.a.) wahnhaft geprägt ist, so gut wie keinerlei Rückschlüsse auf die „eigentliche“, also nicht krankheitsbelastete oder krankheitsgeprägte Persönlichkeit, auf politische Einstellungen und Motive möglich sind? Um es noch einmal zu betonen: weil in diesem Manifest auch potenziell rassistische Äußerungen – bis zum Beweis des Gegenteils (s. Punkt 6) – entscheidend oder gar ausschließlich durch das wahnhafte Erleben bestimmt sind. 

6. Vielleicht wies der Täter in gesunden Tagen tatsächlich eine fremdenfeindliche oder rassistische Gesinnung auf. Aber ist Ihnen bekannt, dass man valide Informationen über die „prämorbide“ Persönlichkeit des Täters, seine politischen Einstellungen und Motive allenfalls retrospektiv gewinnen kann durch eine umfassende biographische Ermittlung – also v.a. durch die Vernehmung von Zeugen, ergänzt durch die Analyse von Zeugnissen, medizinischen Behandlungsunterlagen etc.

7. Würden Sie auch die folgende Täterin als rassistisch oder fremdenfeindlich motiviert einschätzen? Eine 35-jährige Mutter von drei noch nicht schulpflichtigen Kindern erkrankt nach der Geburt des dritten Kindes an einer paranoiden Schizophrenie. Sie entwickelt dabei den Wahn, dass Muslime aus einer in der Nähe gelegenen Moschee ihre über alles geliebten Kinder entführen, foltern und bei lebendigem Leibe verbrennen wollen. Um ihnen das zu ersparen, erstickt sie alle drei Kinder. Falls Sie diese Täterin grundlegend anders beurteilen als den Hanau-Täter, warum?

8. Wie t-online.de am 21.02.2020 meldete, lag ihrer Behörde bereits im November 2019 eine offenbar nur leicht gekürzte Version des späteren Täter-Manifests vor. Warum hat ihre Behörde damals nicht den zuständigen Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamts informiert, etwa mit der Bitte, zu prüfen, ob der Verfasser bereits aktenkundig ist und ob der Dienst die Notwendigkeit für eine Einbestellung oder einen (angemeldeten) Hausbesuch sieht? Und, ob die Person vielleicht gar einen Waffenschein besitzt. 

9. Aus Presseverlautbarungen  geht hervor, dass bei der etwas kürzeren Version des Täter-Manifests, welches Ihrer Behörde bereits im vergangenen November vorlag, der auf eine vermeintlich rassistische Motivation weisende Teil angeblich nicht enthalten war. Deshalb sei ihre Behörde damals nicht tätig geworden. Damit nicht der Eindruck entsteht, es handele sich hier vorrangig um eine Schutzbehauptung, wäre es hilfreich, zu erfahren, welcher Teil des Manifestes Ihnen damals genau vorgelegen hat. 

Abschließend, sehr geehrter Herr Dr. Frank, erlauben Sie mir die Anmerkung, dass sicherlich auch Ihnen ja nicht entgangen sein dürfte, wie schwer es Medien und Politik derzeit fällt, bei einer solchen Tat wie der in Hanau, dem Schuldunfähigkeitsprinzip bzw. dem Schutz der darunter fallenden psychisch kranken Täter angemessen Rechnung zu tragen. Ich jedenfalls würde mich freuen, wenn Sie künftig auch dieses Prinzip etwas offensiver vertreten und verteidigen würden. 

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. W. Meins

 

Dieser Brief wurde vom Autoren am Freitag, den 21. Februar 2020, an Generalbundesanwalt Dr. Frank poststelle@generalbundesanwalt.de gesandt.

Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. Wolfgang Meins ist Neuropsychologe, Arzt für Psychiatrie und Neurologie und apl. Professor für Psychiatrie. In den letzten Jahren überwiegend tätig als gerichtlicher Sachverständiger im sozial- und zivilrechtlichen Bereich.  

Lesen Sie zum gleichen Thema: Der Täter von Hanau – eine Diagnose               

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Martin Schau / 22.02.2020

Was ich mich oft bei derlei Amokläufen (im In- und Ausland) frage: Inwieweit sind der oder die paranoiden Täter zuvor durch Rauschgiftkonsum aktenkundig gewesen? Weil jedoch diese heikle Frage dem politischen Wunsch gewisser Parteien nach weiterer Drogen-Legalisierung im Wege steht, erhält man dazu leider keine Antwort. Im Zweifelsfall verbietet wohl noch der sogenannte “Datenschutz” entsprechende Erkenntnisse für die Allgemeinheit.

Dr.Steffi Kühne / 22.02.2020

Sehr geehrter Herr Meins,vielen Dank für diesen offenen Brief. Jeder Mediziner wird Ihnen zustimmen. Ich bin sehr aus die Antwort gespannt.

B. Rehfeldt / 22.02.2020

Ich weiß nicht, ob es nur mir so geht, aber ich habe bei der ganzen Sache ein komisches Gefühl. Ich habe am Abend gegen 22 Uhr die ersten Meldungen gelesen, es war die Rede von zwei Tätern , nach denen gefahndet wurde. Ich meine , nicht nur ich habe bei den genannten Tatorten an Revierkämpfe gedacht. In Berlin vorm Tempodrom war es anscheinend so, ein Toter, aber Thema ist das nicht mehr in den Medien. Am Morgen war dann der Täter gefasst, deutsch und rassistisch…. Was für mich nicht ins Bild passt: der Vater ist anscheinend zu Hause, es sind zwei Leichen im Haus und er ruft weder Notarzt noch Polizei?  Laut Augenzeugin ( RTL) erfolgte die Stürmung der Wohnung gegen 3 Uhr in der Nacht. Ich versuche Erstmeldungen und andere Puzzleteile zusammen zu fügen , irgendwie passt es nicht zusammen. Kann sein, dass auch nur meine Phantasie mit mir durch geht…..., es ist ziemlich gruselig.

A. Ostrovsky / 22.02.2020

Ich möchte anmerken, dass es Menschen gibt, die eine panische Angst vor Krankheit haben. Wenn ein Zersetzer denen erzählt, ein Bekannter, Nachbar oder Kollege hätte eine ansteckende Krankheit, wäre Dauerausscheider von Tuberkulose-Keimen oder in seinem Kot würden sich BSE-Prionen tummeln, aber man könne rechtlich nichts dagegen tun, dann sind solche Leute mit ausgeprägter Angst vor Krankheit, möglicherweise bereit, den Beschuldigten zu foltern oder zu töten. Und sie würden sich dabei im Recht fühlen. Die Angst vor Krankheit ist ein Mordmotiv und wer das seit Jahren gezielt zur Zersetzung einsetzt, indem er im Umfeld seiner zu zersetzenden Zielpersonen nach psychotischen Phobikern sucht, der hat es möglicherweise leicht, wenn er nach Leuten sucht, die infolge dieser Angst vor Nähe eine massive Störung der Beziehungsfähigkeit entwickelt haben. Da kennen sich möglicherweise richtige abgefahrene Geheimdienst-Experten besser aus, als Psychologen. Die Erfahrung kommt mit dem Tun. Oder mit dem Betroffensein. Auf beiden Seiten der Front können intelligente Menschen das Spiel durchschauen. Aber wenn sie von hysterischer Angst getrieben werden, dann nicht mehr. Mathematiker kennen sich dann wieder mit Wahrscheinlichkeiten aus und werden hellhörig, wenn solche Ereignisse immer genau in dem Moment eintreten, wo sie jemand dringend braucht. Phyiker*innen mit Münchhausen-Syndrom könnten wiederum immer im Hintergrund versuchen, Krisen zu erzeugen, um im Vordergrund den Eindruck zu erwecken, nur sie können die Krisen lösen. Wer dann nicht merkt, dass es nur immer größeres Chaos gibt, aber keine Lösung, dem ist nicht zu helfen.

Sebastian Weber / 22.02.2020

@Renate Bahl Dass nun mit aller Macht versucht wird der AfD mindestens eine Teilschuld für dieses Verbrechen in die Schuhe zu schieben, finde ich nicht lächerlich. Ich finde es bezeichnend. Und zwar für eine durch und durch verkommene Politklasse, die mit allen Mitteln versucht dem politischen Gegner maximal zu schaden. Die erkannt hat, dass sie sich anders nicht zur Wehr setzen kann und nun mit solchen Unterstellungen die Bevölkerung gegen die größte Oppositionsparteien und ihre Anhänger aufzuwiegeln versucht. Und all das mit massiver Unterstützung der Medien.

giesemann gerhard / 22.02.2020

Wer erinnert sich noch an die Rede eines Generalbundesanwalts, der “NSU” mit “NSA” verwechselt hat? Ich wundere mich schon lange nicht mehr über die Abgründe, die sich immer wieder auftun. Es kann einem da Angst und Bange werden.

giesemann gerhard / 22.02.2020

Fazit: Sollte die StA-schaft weiterhin ermitteln. dann muss es noch lebende Verdächtige geben. Wir beobachten das.

giesemann gerhard / 22.02.2020

Noch was: Mit dem Tod eines Verdächtigen hört jegliche Ermittlung der Verfolgungsbehörden auf, die/seine Akte wird für immer geschlossen.

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