Henryk M. Broder / 16.04.2022 / 06:25 / Foto: www.parlament.ch / 200 / Seite ausdrucken

Hier irrt Roger Koeppel

Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die „Unschuldsvermutung". Auch im Falle von Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, meint Roger Koeppel. Henryk Broder widerspricht.

Roger Koeppel, Verleger und Chefredakteur der Zürcher „Weltwoche“, ist „entsetzt darüber, wie elementare rechtsstaatliche Grundsätze jetzt einfach so außer Kraft gesetzt werden…“. 

Ein Grund für Koeppels Entsetzen ist „der unbedachte Auftritt“ des amtierenden Bundespräsidenten der Schweiz auf dem Bundesplatz in Bern „an der Seite des ukrainischen Staatsoberhaupts Wolodymyr Selinski“, wobei der schweizerische Präsident den ukrainischen Präsidenten als „meinen Freund Wolodymyr“ bezeichnete, was wiederum Koeppel zu der Frage veranlasst, „ob der Schweizer Bundespräsident tatsächlich der Meinung ist, dass er mit diesem Verhalten dem Ansehen der Schweizerischen Neutralität in der Welt, der Glaubwürdigkeit der Neutralität und auch der möglichen Vermittlertätigkeit, der Ur-Funktion der Schweiz als Friedensschlichter, gedient oder ob er nicht doch genau diese Qualität der Schweiz geradezu mit dem Presslufthammer zertrümmert hat“. 

Es gehe vor allem um das Prinzip der „Unschuldsvermutung“ sagt Koeppel. „Die Medien, die Gerichtshöfe der Moral, kennen keine Prozessordnung“, für die Journalisten stehe fest, „wir haben hier klare Kriegsverbrechen in Butscha, und es ist noch viel, viel klarer, wer hier der bereits überführte Übeltäter ist, es sind natürlich die Russen“. Selbstverständlich sei das „eine plausible und vielleicht wahrscheinliche Möglichkeit“, aber: „Was ein Kriegsverbrecher ist, bestimmen nicht die Medien, nicht die Politiker, nicht die Intellektuellen und die Meinungsmacher, das bestimmen die Richter an den eigens dafür erfundenen und zuständigen Kriegsverbrechertribunalen“.

Selbstjustiz, beinahe schon Lynchjustiz

Die Europäische Union, die sich „immer als Gralshüterin des Rechtsstaates inszeniert“, so Koeppel weiter, „verliert gerade komplett die Proportionen aus dem Auge und verfällt in diese Art der Selbstjustiz, um das Wort Lynchjustiz zu vermeiden“. Es gehe nicht an, dass „das Festhalten an der Unschuldsvermutung bereits als Stellungnahme für den Feind, als Landesverrat gedeutet wird“. Hier ist „definitiv etwas ausgerenkt worden“, aber er sei „voller Zuversicht, zumindest was die Schweiz angeht,“ dass es sich wieder einrenken werde.

Da ich kein Schweizer bin, ist ein möglicher Schaden am „Ansehen der schweizerischen Neutralität in der Welt“ derzeit nicht meine größte Sorge. Angesichts der Nachrichten aus der Ukraine halte ich das für eine Petitesse, über die wir uns unterhalten können, wenn die russischen Truppen die Ukraine verlassen haben, je eher desto besser. Ausgangspunkt aller Überlegungen, wie der „Konflikt“ beendet werden könnte, muss die unbestreitbare Tatsache sein, dass Russland die Ukraine überfallen hat – und nicht umgekehrt. Es ist nicht die Ukraine, die Russland das Existenzrecht abspricht, es ist Russland, das die Ukraine als souveränen Staat vernichten will. 

Um es auf ein ganz einfaches Beispiel herunterzubrechen: Wenn A in das Haus von B einbricht, dann liegt die Vermutung nahe, dass A von einer bösen Absicht angetrieben wird und nicht B. Es sei denn, B wäre verpflichtet, sein Haus zu räumen und es A zu übergeben, um ihm die Mühsal des Einbrechens zu ersparen. 

Die perfekte Täter-Opfer-Umkehr

In diesem Zusammenhang von einer Missachtung „elementarer rechtsstaatlicher Grundsätze“ wie z.B. der „Unschuldsvermutung“ zu sprechen, ist eine ungeheuerliche Frivolität, die ich nicht einmal einem nahen Verwandten aufgrund irgendeiner traumatischen Erfahrung durchgehen lassen würde. Natürlich dient ein solcher Vorwurf der Entlastung des Täters und der Belastung des Opfers. Es ist die perfekte Täter-Opfer-Umkehr, wie wir sie aus der jüngeren Geschichte kennen. Die Türken fühlten sich von ihren armenischen Nachbarn dermaßen bedroht, dass sie anderthalb Millionen von ihnen vertreiben und umbringen mussten. Der Völkermord an den Armeniern war die Blaupause für den Holocaust an den Juden, die dem Deutschen Reich „den Krieg erklärt“ hatten, wie es die letzten Alt-Nazis noch heute behaupten. 

Vom Grundsatz der „Unschuldsvermutung“ war keine Rede, als russische Panzer am 24. Februar in die Ukraine einfielen. Russland hatte nicht einmal eine formelle Kriegserklärung an die Ukraine abgegeben. Als Grund für die Intervention wurde die Notwendigkeit einer „Entnazifizierung“ der Ukraine angegeben. 

Also gut, nehmen wir für einen Moment an, die Toten von Butscha waren alle Komparsen des Kiewer Stadttheaters, die so taten, als wären sie von den Russen massakriert worden. Was ist mit den Kulissen, den ausgebrannten Autos, den zerbombten Häusern? Waren das auch Theater-Requisiten?

War Hitler kein Massenmörder?

Wenn für die Kollateralschäden der russischen Invasion die „Unschuldsvermutung“ gelten soll, wenn man also das Urteil eines „eigens dafür erfundenen und zuständigen Kriegsverbrechertribunals“ abwarten muss, dann dürfte man auch die drei schlimmsten Massenmörder des 20. Jahrhunderts – Stalin, Hitler und Mao – nicht Massenmörder nennen, allenfalls „mutmaßliche“ Massenmörder. Und wer es wagen sollte, Pol Pot, Idi Amin und Kaiser Bokassa „Mörder“ nachzurufen, könnte gemäß §189 des StGB wegen „Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“ vor Gericht landen, eine Unbill, die den drei Blutsaugern erspart blieb.

Niemand bestreitet, dass die „Unschuldsvermutung“ ein wichtiges Instrument des Rechts ist. Das Prinzip „nulla poena sine lege“, keine Strafe ohne Gesetz, ist es auch.

Es besagt, dass ein Verhalten nur dann als Verbrechen verfolgt werden kann, wenn es zur Tatzeit als Straftat galt. Dieses sogenannte „Rückwirkungsverbot“ wurde von den Alliierten nach dem Krieg außer Kraft gesetzt, um die Nürnberger Prozesse durchführen zu können. Denn „Völkermord“ und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ waren keine Straftaten im Sinne des Gesetzes. Die kriminelle Energie der Nazis übertraf alles bis dahin Gewesene. 

Es wird eine Weile dauern, bis sich die Juristen darüber verständigt haben, ob die „Spezialoperation“ der russischen Armee, die kein Krieg sein darf, den Tatbestand des Völkermords erfüllt oder „nur“ als Kriegsverbrechen gewertet wird.

Die „Unschuldsvermutung“ als Wunschdenken

Für die Annahme der „Unschuldsvermutung“ ist diese Unterscheidung irrelevant. Die Unschuldsvermutung sichert jedem mutmaßlichen Täter einen fairen Prozess zu. Sie gilt nicht gegenüber einem Kollektiv, das sich zum Morden verabredet hat. So wie es keine kollektive Schuld gibt, gibt es auch keine kollektive Unschuld. 

Es steht jedem frei zu glauben, woran er glauben will. Dass der Klimawandel kein Naturphänomen, sondern anthropogenen Ursprungs ist, dass die Mondlandung in der Wüste von Nevada in Szene gesetzt wurde, dass 9/11 ein Projekt der CIA in Zusammenarbeit mit dem Mossad war oder dass die Erde eine flache Scheibe ist, die in einem See aus Natronlauge schwimmt. 

Im Falle des russischen Überfalls auf die Ukraine allerdings müsste allein die Tatsache, dass jedem russischen Bürger, der die „Spezialoperation“ einen Krieg nennt, bis zu 15 Jahre Haft drohen, reichen, um eine „Unschuldsvermutung“ als Wunschdenken zu entzaubern. Wer angesichts der Bilder und der Berichte von einer „Unschuldsvermutung“ phantasiert, will sagen, dass man nichts ausschließen kann, nicht einmal, dass die Ukrainer sich selbst überfallen haben, womöglich in der Hoffnung, in den Genuss eines von der EU aufgestellten „Wiederaufbaufonds“ zu kommen. 

Solchen Leuten ist alles zuzutrauen, auch dass sie sich von einem Panzer überrollen lassen, um in die Nachrichten zu kommen, ohne Rücksicht auf elementare rechtsstaatliche Grundsätze und das Ansehen der schweizerischen Neutralität in der Welt.

Der Beitrag ist gekürzt in der Zürcher Weltwoche erschienen

Foto: www.parlament.ch via Wikimedia Commons

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Hans Kloss / 16.04.2022

Der Sieger entscheidet was gerecht ist Immer. Der Krieg in Ukraine ist nur ein kleines Teil des Krieges um Hegemonie. Er passt so schön in Ziele der westlichen Eliten dass man wirklich Probleme hat den Abstand zu nehmen, um die unfassbare Heuchelei des Westens zu sehen. Kriegsporn also Bilder des Geschehens, möglicherweise ohne Hintergründe aber dafür mir den grausamen Details des Sterbens sind dazu gemeint das Gehirn auszuschalten. Ein normales vorgehen in Zeiten des Krieges und funktioniert prima bis jetzt. Wie vorher denke ich alle haben Blut auf der Händen jetzt. Nur Putin wird verurteilt. Das ist ekelhaft aber auch wohl das einzige was möglich ist. Wie man ja sieht.

Dr. Freund / 16.04.2022

Sehe selten ÖR-TV. Bei 3-Sat gabe es einen aufschlussreichen Beitrag zum Thema Russengeld in der Schweiz. Wie sich die Behörden gegenseitig die Verantwortung zugeschoben haben, etwas gegen die Oligrachen-Mafia zu unternehmen, war schon bezeichnend.“Pecunia non oltet”, das sollte im Staatswappen der Schweiz stehen. Die Schweiz ist ein sauberes Land,oberflächlich gesehen.

Markus Baumann / 16.04.2022

Herr Broder, wir sollten uns bei der Bewertung der aktuellen Kriegsereignisse an ein paar Grundsätzen orientieren. Erstens: Gelogen wird auf beiden Seiten. Zweitens: Der jeweilige Gegner ist für beide Seiten das absolut Böse. Drittens: Alle „Bilder“, die uns gezeigt werden, unterstützen diese jeweilige Sichtweise. Viertens: Wir befinden uns in einer Propagandaschlacht. Was bedeutet das für die Toten von Butscha? Für mich wäre diese Feststellung korrekt: Die in Butscha aufgefundenen Toten sind mutmasslich Opfer eines Kriegsverbrechens. Nach den bisherigen Indizien/Aussagen ist es wahrscheinlich, dass diese Verbrechen von russischen Soldaten verübt wurden. Forensiker sind daran, Beweise zu sammeln, um diese Verbrechen aufzuklären und vor ein internationales Gericht zu bringen. - Es geht hier nicht um die Vergangenheit, Herr Broder, umTürken oder Hitler. Dort ist die Sachlage aufgeklärt. Es geht auch nicht darum, dass sich Unkrainer freiwillig auf die Strasse gelegt haben, um sich überfahren zu lassen oder dass es sich gar um eine „Inszenierung“ handelt. Da sind wir uns einig: das ist als Erklärung für die Toten grösstmöglicher Unsinn und bösester Zynismus. „Unschuldsvermutung“ heisst nichts anderes als: Es ist noch nicht mit letzter Sicherheit erwiesen, wer genau wie am Tod dieser Menschen schuld hat. Einige könnten auch in einer Schiesserei überraschend zwischen die Fronten gekommen sein. Und schliesslich: Die Unschuldsvermutung gilt nicht für Putin und seine militärischen Bonzen und deren Entscheid, mit Waffengewalt in der Ukraine einzumarschieren und Tod und Zerstörung zu bringen. Diese Männer und Frauen sind ALLE jetzt schon schuldig. Eindeutig.

Helmut Rott / 16.04.2022

Danke.

Rainer Küper / 16.04.2022

Die Aufklärung wird in naher Zukunft hoffentlich zeigen können, wie es wahrscheinlich gewesen ist. Die Wahrheit über die Entwicklung der Beziehungen Russland-Ukraine und Russland-Westeuropa/USA, die schließlich zu Putins Einmarsch auf die Krim und in die Ukraine geführt haben, wird, wie die Geschichte der Welt an vielen Ereignissen gezeigt hat, nur schwerlich ans Tageslicht gebracht werden können.

Magdalena Hofmeister / 16.04.2022

Die geistigen Putinunterstützer verneinen schlichtweg das Existenzrecht der Ukraine, sind aber i.d. Regel zu feige, das a. so zu formulieren. Wobei sich ihre Ablehnung der nat. Eigenständigkeit der Ukraine v.a. auf ihren eigenen Ignoramus hinsichtlich der östeuropäischen Staaten u. ihren Kulturen sowie auf jahrelang gepflegte Russlandnostalgie als heimlicher Sehnsuchtsort u. Gegenmodell zu westl.  ideotischen Ideologieentgleisungen stützt. Dann werden eben globalstrategische Rechtfertigungen aus der Kiste geholt, nebenbei Russland als Nachfolge- u. Führerstaat der Sowjetunion legitimiert u. die ehemaligen Sowjetstaaten als dessen rechtmäßige Vasallen betrachtet u. der Zerfall der SU als irgendwie bedauerliche u. besser rückgängig zu machende Geschichte. Zugegeben, der “Westen” hat in den letzten Jahrzehnten u. Jahren alles dafür getan, sich selbst zu delegitimieren, u.a. einen völkerrechtswidrigen Präventivkrieg im Kosovo geführt auf Grundlage von tatsächlichen Fakesatellitenbildern vom Stadion in Pristina, in dem angeblich ein KZ betrieben wurde. Russlandputin hat sich das zur Blaupause genommen u. füttert die Russlandbegeisterten, die den russischen Osten als Rettungsmodell für den verkommenen u. irren Westen ansehen, während sie dort alles nachsehen, was ihnen hier verhasst ist - die eingeschränkte Meinungsfreiheit, Propagandamaschine u. milit. Einmischung in andere Länder - mit dem jederzeit u. egal wie absurd daher kommenden Argument: das waren die Ukrainer selber, die wollen nur euer Geld, Russland ist legitime Schutzmacht der Russen in allen ehemaligen SU-Länder u. gegen Sprachengesetze müssen sich die Russischsprachigen im Land nicht mit demokrat. Mitteln selbst wehren, sondern Russland hat das Recht sie durch Waffengewalt heim ins Reich holen.

Dieter Kief / 16.04.2022

Die beiden sehr erfahrenen US-Militärexperten Colonel Douglas Macgregor und Scott Ritter sind auf der Seite Roger von Köppels Zweifeln. Zweifel sind immer gut in Kriegszeiten, weil dann bekanntlich als erstes die Wahrheit leidet. Die beiden lagen übrigens - gegen die USA und Israel - im Irak-Krieg durchaus richtig. Wie auch Joschka Fischer und Gerhard Schröder. Googlen Judge Napolitano Scott Ritter. Und Judge Napolitano Douglas Macgregor.

Widemann Heribert / 16.04.2022

Sehr geehrter Herr Broder, ich wertschätze Sie sehr, aber Roger Köppel wird, so meine ich, falsch verstanden. Habe seine Sendung gehört. Er verurteilt ohne Wenn und Aber den von Russland begonnenen Krieg. Es ging doch allein um das Massaker in Butscha. Er war nicht dabei, Sie waren nicht dabei. Ich war nicht dabei. Es gab unterschiedliche Meldungen, jedenfalls zum Zeitpunkt, als Köppel seinen Kommentar veröffentlichte. Also greift der Grundsatz der Unschuldsvermutung. Herzliche Grüsse

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