Henryk M. Broder / 16.04.2022 / 06:25 / Foto: www.parlament.ch / 200 / Seite ausdrucken

Hier irrt Roger Koeppel

Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die „Unschuldsvermutung". Auch im Falle von Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, meint Roger Koeppel. Henryk Broder widerspricht.

Roger Koeppel, Verleger und Chefredakteur der Zürcher „Weltwoche“, ist „entsetzt darüber, wie elementare rechtsstaatliche Grundsätze jetzt einfach so außer Kraft gesetzt werden…“. 

Ein Grund für Koeppels Entsetzen ist „der unbedachte Auftritt“ des amtierenden Bundespräsidenten der Schweiz auf dem Bundesplatz in Bern „an der Seite des ukrainischen Staatsoberhaupts Wolodymyr Selinski“, wobei der schweizerische Präsident den ukrainischen Präsidenten als „meinen Freund Wolodymyr“ bezeichnete, was wiederum Koeppel zu der Frage veranlasst, „ob der Schweizer Bundespräsident tatsächlich der Meinung ist, dass er mit diesem Verhalten dem Ansehen der Schweizerischen Neutralität in der Welt, der Glaubwürdigkeit der Neutralität und auch der möglichen Vermittlertätigkeit, der Ur-Funktion der Schweiz als Friedensschlichter, gedient oder ob er nicht doch genau diese Qualität der Schweiz geradezu mit dem Presslufthammer zertrümmert hat“. 

Es gehe vor allem um das Prinzip der „Unschuldsvermutung“ sagt Koeppel. „Die Medien, die Gerichtshöfe der Moral, kennen keine Prozessordnung“, für die Journalisten stehe fest, „wir haben hier klare Kriegsverbrechen in Butscha, und es ist noch viel, viel klarer, wer hier der bereits überführte Übeltäter ist, es sind natürlich die Russen“. Selbstverständlich sei das „eine plausible und vielleicht wahrscheinliche Möglichkeit“, aber: „Was ein Kriegsverbrecher ist, bestimmen nicht die Medien, nicht die Politiker, nicht die Intellektuellen und die Meinungsmacher, das bestimmen die Richter an den eigens dafür erfundenen und zuständigen Kriegsverbrechertribunalen“.

Selbstjustiz, beinahe schon Lynchjustiz

Die Europäische Union, die sich „immer als Gralshüterin des Rechtsstaates inszeniert“, so Koeppel weiter, „verliert gerade komplett die Proportionen aus dem Auge und verfällt in diese Art der Selbstjustiz, um das Wort Lynchjustiz zu vermeiden“. Es gehe nicht an, dass „das Festhalten an der Unschuldsvermutung bereits als Stellungnahme für den Feind, als Landesverrat gedeutet wird“. Hier ist „definitiv etwas ausgerenkt worden“, aber er sei „voller Zuversicht, zumindest was die Schweiz angeht,“ dass es sich wieder einrenken werde.

Da ich kein Schweizer bin, ist ein möglicher Schaden am „Ansehen der schweizerischen Neutralität in der Welt“ derzeit nicht meine größte Sorge. Angesichts der Nachrichten aus der Ukraine halte ich das für eine Petitesse, über die wir uns unterhalten können, wenn die russischen Truppen die Ukraine verlassen haben, je eher desto besser. Ausgangspunkt aller Überlegungen, wie der „Konflikt“ beendet werden könnte, muss die unbestreitbare Tatsache sein, dass Russland die Ukraine überfallen hat – und nicht umgekehrt. Es ist nicht die Ukraine, die Russland das Existenzrecht abspricht, es ist Russland, das die Ukraine als souveränen Staat vernichten will. 

Um es auf ein ganz einfaches Beispiel herunterzubrechen: Wenn A in das Haus von B einbricht, dann liegt die Vermutung nahe, dass A von einer bösen Absicht angetrieben wird und nicht B. Es sei denn, B wäre verpflichtet, sein Haus zu räumen und es A zu übergeben, um ihm die Mühsal des Einbrechens zu ersparen. 

Die perfekte Täter-Opfer-Umkehr

In diesem Zusammenhang von einer Missachtung „elementarer rechtsstaatlicher Grundsätze“ wie z.B. der „Unschuldsvermutung“ zu sprechen, ist eine ungeheuerliche Frivolität, die ich nicht einmal einem nahen Verwandten aufgrund irgendeiner traumatischen Erfahrung durchgehen lassen würde. Natürlich dient ein solcher Vorwurf der Entlastung des Täters und der Belastung des Opfers. Es ist die perfekte Täter-Opfer-Umkehr, wie wir sie aus der jüngeren Geschichte kennen. Die Türken fühlten sich von ihren armenischen Nachbarn dermaßen bedroht, dass sie anderthalb Millionen von ihnen vertreiben und umbringen mussten. Der Völkermord an den Armeniern war die Blaupause für den Holocaust an den Juden, die dem Deutschen Reich „den Krieg erklärt“ hatten, wie es die letzten Alt-Nazis noch heute behaupten. 

Vom Grundsatz der „Unschuldsvermutung“ war keine Rede, als russische Panzer am 24. Februar in die Ukraine einfielen. Russland hatte nicht einmal eine formelle Kriegserklärung an die Ukraine abgegeben. Als Grund für die Intervention wurde die Notwendigkeit einer „Entnazifizierung“ der Ukraine angegeben. 

Also gut, nehmen wir für einen Moment an, die Toten von Butscha waren alle Komparsen des Kiewer Stadttheaters, die so taten, als wären sie von den Russen massakriert worden. Was ist mit den Kulissen, den ausgebrannten Autos, den zerbombten Häusern? Waren das auch Theater-Requisiten?

War Hitler kein Massenmörder?

Wenn für die Kollateralschäden der russischen Invasion die „Unschuldsvermutung“ gelten soll, wenn man also das Urteil eines „eigens dafür erfundenen und zuständigen Kriegsverbrechertribunals“ abwarten muss, dann dürfte man auch die drei schlimmsten Massenmörder des 20. Jahrhunderts – Stalin, Hitler und Mao – nicht Massenmörder nennen, allenfalls „mutmaßliche“ Massenmörder. Und wer es wagen sollte, Pol Pot, Idi Amin und Kaiser Bokassa „Mörder“ nachzurufen, könnte gemäß §189 des StGB wegen „Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“ vor Gericht landen, eine Unbill, die den drei Blutsaugern erspart blieb.

Niemand bestreitet, dass die „Unschuldsvermutung“ ein wichtiges Instrument des Rechts ist. Das Prinzip „nulla poena sine lege“, keine Strafe ohne Gesetz, ist es auch.

Es besagt, dass ein Verhalten nur dann als Verbrechen verfolgt werden kann, wenn es zur Tatzeit als Straftat galt. Dieses sogenannte „Rückwirkungsverbot“ wurde von den Alliierten nach dem Krieg außer Kraft gesetzt, um die Nürnberger Prozesse durchführen zu können. Denn „Völkermord“ und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ waren keine Straftaten im Sinne des Gesetzes. Die kriminelle Energie der Nazis übertraf alles bis dahin Gewesene. 

Es wird eine Weile dauern, bis sich die Juristen darüber verständigt haben, ob die „Spezialoperation“ der russischen Armee, die kein Krieg sein darf, den Tatbestand des Völkermords erfüllt oder „nur“ als Kriegsverbrechen gewertet wird.

Die „Unschuldsvermutung“ als Wunschdenken

Für die Annahme der „Unschuldsvermutung“ ist diese Unterscheidung irrelevant. Die Unschuldsvermutung sichert jedem mutmaßlichen Täter einen fairen Prozess zu. Sie gilt nicht gegenüber einem Kollektiv, das sich zum Morden verabredet hat. So wie es keine kollektive Schuld gibt, gibt es auch keine kollektive Unschuld. 

Es steht jedem frei zu glauben, woran er glauben will. Dass der Klimawandel kein Naturphänomen, sondern anthropogenen Ursprungs ist, dass die Mondlandung in der Wüste von Nevada in Szene gesetzt wurde, dass 9/11 ein Projekt der CIA in Zusammenarbeit mit dem Mossad war oder dass die Erde eine flache Scheibe ist, die in einem See aus Natronlauge schwimmt. 

Im Falle des russischen Überfalls auf die Ukraine allerdings müsste allein die Tatsache, dass jedem russischen Bürger, der die „Spezialoperation“ einen Krieg nennt, bis zu 15 Jahre Haft drohen, reichen, um eine „Unschuldsvermutung“ als Wunschdenken zu entzaubern. Wer angesichts der Bilder und der Berichte von einer „Unschuldsvermutung“ phantasiert, will sagen, dass man nichts ausschließen kann, nicht einmal, dass die Ukrainer sich selbst überfallen haben, womöglich in der Hoffnung, in den Genuss eines von der EU aufgestellten „Wiederaufbaufonds“ zu kommen. 

Solchen Leuten ist alles zuzutrauen, auch dass sie sich von einem Panzer überrollen lassen, um in die Nachrichten zu kommen, ohne Rücksicht auf elementare rechtsstaatliche Grundsätze und das Ansehen der schweizerischen Neutralität in der Welt.

Der Beitrag ist gekürzt in der Zürcher Weltwoche erschienen

Foto: www.parlament.ch via Wikimedia Commons

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Karsten Dörre / 16.04.2022

Bis heute weiss niemand, wer wo Raketen hinschoss, wer wen wann und in wessen Auftrag tötete. Im Krieg gelten keine Gesetze, hüben wie drüben. In Wikipedia kann man für den ersten Irakkrieg “Militäroperation der USA” und nicht “Angriffskrieg” lesen. Die Erklärungsversuche für Militäroperationen (je nach Sichtweise Krieg genannt) sind egal, ob irakische Massenvernichtungswaffen suchen oder ukrainische Nazis jagen. Wieviel Zivilisten oder Kombattanten (waffentragende Zivilisten) am 3.10./4.10.1993 in Mogadishu bei dieser “Militäroperation” von welcher Seite getötet wurden, wurde nie geklärt und schon gar nicht juristisch aufgearbeitet. Roger Koeppel hat dahingehend Recht, dass Kriegsverbrecher erst dann Kriegsverbrecher sind, wenn ein Urteil, möglichst ohne Vorverurteilung (auch als “Schuldspruch stehe schon fest” bekannt) gesprochen. Dann könnte ich auch zum Verbrecher an der Menschlichkeit vorverurteilt werden, wenn ich auf die Bitte Strom zu sparen “Nein” sage (weil desaströse Wirtschaftspolitik unterstütze ich nicht, weder persönlich noch solidarisch) oder einen Wunsch meines Enkels an/vor der Supermarktkasse ablehne.

Ernst-Fr. Siebert / 16.04.2022

Es könnten aber auch beide irren, oder auch der andere… Warten wir es ab.

Stefan Schade / 16.04.2022

Es ist deprimierend, diesen Text zu lesen… Herr Broder ist die Reputation der Schweiz also egal - es stört ihn also nicht, dass der Westen von Anfang an einseitig Partei ergriffen hat. In Sachen Corona führte die Achse immer das Schlagwort “Evidenzbasiert” an. Hier wird die Forderung nach Beurteilung des Konflikts vom Standpunkt der Neutralität aus ins lächerliche gezogen. Wie passt das zusammen? Und die Metapher mit dem Haus: was wenn der einbrechende Nachbar im Haus ein Dutzend Biowaffenlabore entdeckt… Ist dann immer noch so klar, wer Täter und Opfer ist? Ich glaube bei Butscha an eine False Flag. Ich nehme nicht in Anspruch es zu wissen, Argumente waren mir willkommen. Das ist erstaunlich ähnlich zur Impfdebatte. Auch dort hat man keine Argumente gehört, jeder der sich der offensichtlichen Einsicht verschloss, das Impfen toll sei, war ein böser Mensch. Mich wundert nicht, dass der Mainstream da beim nächsten Thema weitermacht, aber die Positionierung der Achse hier kann ich nicht nachvollziehen.

Reinmar von Bielau / 16.04.2022

Nach der Logik gilt die “Unschuldsvermutung” auch bei den, bei Achgut vor kurzem “vorsgestellten”, vier IS Islamistinnen. Genausogut könnten man dies auf die SS KZ-Wachmannschaften anwenden. Beide Gruppen handelten auf der rechtlichen Grundlage ihrer jeweiligen Staaten korrekt. Pervers!

j. heini / 16.04.2022

Die Unschuldsvermutung sichert jedem mutmaßlichen Täter einen fairen Prozess zu. Sie gilt nicht gegenüber einem Kollektiv, das sich zum Morden verabredet hat. Das ist der wichtigste Satz des Artikels! Viele wissen wirklich nicht mehr, wo es lang geht. Wenn es überhaupt jemals vermittelt wprden ist. Und sie merken noch nicht mal, was der Unterschied ist zwischen Diskriminierung und juristischer Unschuldsvermutung.

Elias Hallmoser / 16.04.2022

Trotz allerhand rhetorischer Tricks gibt es keine Argumente, die die Aussagen Roger Köppels widerlegen.  Laut Duden ist ein Überfall: ein plötzlicher, unvermuteter Angriff, bei dem jemand, etwas überfallen wird. Da es nun bereits seit 2014 einen Bürgerkrieg in der Ostukraine gab, an und von dem auch russischstämmige Bürger beteiligt und betroffen sind, wurde von der russischen Staatsführung aus schon lange mit millitärischen Gegenaktionen gedroht. Die Staatsführungen der Ukraine wussten also schon seit langem, auf was der Bürgerkrieg in der Ostukraine hinausläuft. Kriege wurden und werden stets lange vor ihrem Beginn vorbereitet und ‘brechen’ nicht einfach aus, so war und ist es auch in der Ukraine.  Das kann man drehen und wenden, wie man will, man ändert an dieser Tatsache nichts. Alles andere wird aus allen verschiedenen Sichtweisen unterschiedlich bewertet, und zwar egal, wie man selbst das moralisch oder juristisch einschätzt. Die Vorwürfe der ukrainischen Staatsführung gegen die russische Staatsführung gehören mit zu deren eigener Strategie, wie eben auch umgekehrt.

Helmut Ehmer / 16.04.2022

Herr Koeppel hat sich in Putin gewaltig geirrt. Er kann sich dies einfach nicht eingestehen und verrennt sich in seiner Verteidigung Putins immer mehr.  In seinen Stellungnahmen (Weltwoche Daily) zu den Gräuel im Ukrainekrieg z.B.,  führt er regelmäßig den Vietnamkrieg und die Irakkriege an, um an amerikanische (!)  Kriegs-Gräuel zu erinnern.  Dies wirkt auf mich so, als wolle er die russischen Gräuel abschwächen. Obwohl Herr Koppel gewiss kein Linker ist, trägt er diesen ‘deutschen’ Antiamerikanismus, wie er bei (Alt)- Linken oft vorhanden ist, in sich.

Hubert Staller / 16.04.2022

Ich verurteile diesen Krieg genauso, wie jeden Anderen (Jemen, Syrien, Mali, Afghanistan, Libyen, Irak, Jugoslawien…)! Wenn A vor aller Augen und nach Ankündigung bei B in das Haus einbricht, ist das offensichtlich Unrecht und muss bestraft werden, egal was B zuvor alles getan hat, um seinen Nachbarn zu “ärgern”. Wenn sich B dann aus dem Fenster lehnt und schreit, “A hat meine Kinder getötet!”, so sollten die Außenstehenden mit der Verurteilung warten, wenn sie rechtsstaatliche Grundprinzipien vertreten und verteidigen wollen. Außerdem sollten die Leute, die nebenan wohnen, auf BEIDE deeskalierend einwirken, um den gewaltsamen Streit zu beenden, denn man muss/will ja auch in Zukunft friedlich miteinander leben.

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