Henryk M. Broder / 16.04.2022 / 06:25 / Foto: www.parlament.ch / 200 / Seite ausdrucken

Hier irrt Roger Koeppel

Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die „Unschuldsvermutung". Auch im Falle von Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, meint Roger Koeppel. Henryk Broder widerspricht.

Roger Koeppel, Verleger und Chefredakteur der Zürcher „Weltwoche“, ist „entsetzt darüber, wie elementare rechtsstaatliche Grundsätze jetzt einfach so außer Kraft gesetzt werden…“. 

Ein Grund für Koeppels Entsetzen ist „der unbedachte Auftritt“ des amtierenden Bundespräsidenten der Schweiz auf dem Bundesplatz in Bern „an der Seite des ukrainischen Staatsoberhaupts Wolodymyr Selinski“, wobei der schweizerische Präsident den ukrainischen Präsidenten als „meinen Freund Wolodymyr“ bezeichnete, was wiederum Koeppel zu der Frage veranlasst, „ob der Schweizer Bundespräsident tatsächlich der Meinung ist, dass er mit diesem Verhalten dem Ansehen der Schweizerischen Neutralität in der Welt, der Glaubwürdigkeit der Neutralität und auch der möglichen Vermittlertätigkeit, der Ur-Funktion der Schweiz als Friedensschlichter, gedient oder ob er nicht doch genau diese Qualität der Schweiz geradezu mit dem Presslufthammer zertrümmert hat“. 

Es gehe vor allem um das Prinzip der „Unschuldsvermutung“ sagt Koeppel. „Die Medien, die Gerichtshöfe der Moral, kennen keine Prozessordnung“, für die Journalisten stehe fest, „wir haben hier klare Kriegsverbrechen in Butscha, und es ist noch viel, viel klarer, wer hier der bereits überführte Übeltäter ist, es sind natürlich die Russen“. Selbstverständlich sei das „eine plausible und vielleicht wahrscheinliche Möglichkeit“, aber: „Was ein Kriegsverbrecher ist, bestimmen nicht die Medien, nicht die Politiker, nicht die Intellektuellen und die Meinungsmacher, das bestimmen die Richter an den eigens dafür erfundenen und zuständigen Kriegsverbrechertribunalen“.

Selbstjustiz, beinahe schon Lynchjustiz

Die Europäische Union, die sich „immer als Gralshüterin des Rechtsstaates inszeniert“, so Koeppel weiter, „verliert gerade komplett die Proportionen aus dem Auge und verfällt in diese Art der Selbstjustiz, um das Wort Lynchjustiz zu vermeiden“. Es gehe nicht an, dass „das Festhalten an der Unschuldsvermutung bereits als Stellungnahme für den Feind, als Landesverrat gedeutet wird“. Hier ist „definitiv etwas ausgerenkt worden“, aber er sei „voller Zuversicht, zumindest was die Schweiz angeht,“ dass es sich wieder einrenken werde.

Da ich kein Schweizer bin, ist ein möglicher Schaden am „Ansehen der schweizerischen Neutralität in der Welt“ derzeit nicht meine größte Sorge. Angesichts der Nachrichten aus der Ukraine halte ich das für eine Petitesse, über die wir uns unterhalten können, wenn die russischen Truppen die Ukraine verlassen haben, je eher desto besser. Ausgangspunkt aller Überlegungen, wie der „Konflikt“ beendet werden könnte, muss die unbestreitbare Tatsache sein, dass Russland die Ukraine überfallen hat – und nicht umgekehrt. Es ist nicht die Ukraine, die Russland das Existenzrecht abspricht, es ist Russland, das die Ukraine als souveränen Staat vernichten will. 

Um es auf ein ganz einfaches Beispiel herunterzubrechen: Wenn A in das Haus von B einbricht, dann liegt die Vermutung nahe, dass A von einer bösen Absicht angetrieben wird und nicht B. Es sei denn, B wäre verpflichtet, sein Haus zu räumen und es A zu übergeben, um ihm die Mühsal des Einbrechens zu ersparen. 

Die perfekte Täter-Opfer-Umkehr

In diesem Zusammenhang von einer Missachtung „elementarer rechtsstaatlicher Grundsätze“ wie z.B. der „Unschuldsvermutung“ zu sprechen, ist eine ungeheuerliche Frivolität, die ich nicht einmal einem nahen Verwandten aufgrund irgendeiner traumatischen Erfahrung durchgehen lassen würde. Natürlich dient ein solcher Vorwurf der Entlastung des Täters und der Belastung des Opfers. Es ist die perfekte Täter-Opfer-Umkehr, wie wir sie aus der jüngeren Geschichte kennen. Die Türken fühlten sich von ihren armenischen Nachbarn dermaßen bedroht, dass sie anderthalb Millionen von ihnen vertreiben und umbringen mussten. Der Völkermord an den Armeniern war die Blaupause für den Holocaust an den Juden, die dem Deutschen Reich „den Krieg erklärt“ hatten, wie es die letzten Alt-Nazis noch heute behaupten. 

Vom Grundsatz der „Unschuldsvermutung“ war keine Rede, als russische Panzer am 24. Februar in die Ukraine einfielen. Russland hatte nicht einmal eine formelle Kriegserklärung an die Ukraine abgegeben. Als Grund für die Intervention wurde die Notwendigkeit einer „Entnazifizierung“ der Ukraine angegeben. 

Also gut, nehmen wir für einen Moment an, die Toten von Butscha waren alle Komparsen des Kiewer Stadttheaters, die so taten, als wären sie von den Russen massakriert worden. Was ist mit den Kulissen, den ausgebrannten Autos, den zerbombten Häusern? Waren das auch Theater-Requisiten?

War Hitler kein Massenmörder?

Wenn für die Kollateralschäden der russischen Invasion die „Unschuldsvermutung“ gelten soll, wenn man also das Urteil eines „eigens dafür erfundenen und zuständigen Kriegsverbrechertribunals“ abwarten muss, dann dürfte man auch die drei schlimmsten Massenmörder des 20. Jahrhunderts – Stalin, Hitler und Mao – nicht Massenmörder nennen, allenfalls „mutmaßliche“ Massenmörder. Und wer es wagen sollte, Pol Pot, Idi Amin und Kaiser Bokassa „Mörder“ nachzurufen, könnte gemäß §189 des StGB wegen „Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“ vor Gericht landen, eine Unbill, die den drei Blutsaugern erspart blieb.

Niemand bestreitet, dass die „Unschuldsvermutung“ ein wichtiges Instrument des Rechts ist. Das Prinzip „nulla poena sine lege“, keine Strafe ohne Gesetz, ist es auch.

Es besagt, dass ein Verhalten nur dann als Verbrechen verfolgt werden kann, wenn es zur Tatzeit als Straftat galt. Dieses sogenannte „Rückwirkungsverbot“ wurde von den Alliierten nach dem Krieg außer Kraft gesetzt, um die Nürnberger Prozesse durchführen zu können. Denn „Völkermord“ und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ waren keine Straftaten im Sinne des Gesetzes. Die kriminelle Energie der Nazis übertraf alles bis dahin Gewesene. 

Es wird eine Weile dauern, bis sich die Juristen darüber verständigt haben, ob die „Spezialoperation“ der russischen Armee, die kein Krieg sein darf, den Tatbestand des Völkermords erfüllt oder „nur“ als Kriegsverbrechen gewertet wird.

Die „Unschuldsvermutung“ als Wunschdenken

Für die Annahme der „Unschuldsvermutung“ ist diese Unterscheidung irrelevant. Die Unschuldsvermutung sichert jedem mutmaßlichen Täter einen fairen Prozess zu. Sie gilt nicht gegenüber einem Kollektiv, das sich zum Morden verabredet hat. So wie es keine kollektive Schuld gibt, gibt es auch keine kollektive Unschuld. 

Es steht jedem frei zu glauben, woran er glauben will. Dass der Klimawandel kein Naturphänomen, sondern anthropogenen Ursprungs ist, dass die Mondlandung in der Wüste von Nevada in Szene gesetzt wurde, dass 9/11 ein Projekt der CIA in Zusammenarbeit mit dem Mossad war oder dass die Erde eine flache Scheibe ist, die in einem See aus Natronlauge schwimmt. 

Im Falle des russischen Überfalls auf die Ukraine allerdings müsste allein die Tatsache, dass jedem russischen Bürger, der die „Spezialoperation“ einen Krieg nennt, bis zu 15 Jahre Haft drohen, reichen, um eine „Unschuldsvermutung“ als Wunschdenken zu entzaubern. Wer angesichts der Bilder und der Berichte von einer „Unschuldsvermutung“ phantasiert, will sagen, dass man nichts ausschließen kann, nicht einmal, dass die Ukrainer sich selbst überfallen haben, womöglich in der Hoffnung, in den Genuss eines von der EU aufgestellten „Wiederaufbaufonds“ zu kommen. 

Solchen Leuten ist alles zuzutrauen, auch dass sie sich von einem Panzer überrollen lassen, um in die Nachrichten zu kommen, ohne Rücksicht auf elementare rechtsstaatliche Grundsätze und das Ansehen der schweizerischen Neutralität in der Welt.

Der Beitrag ist gekürzt in der Zürcher Weltwoche erschienen

Foto: www.parlament.ch via Wikimedia Commons

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Oliver König / 16.04.2022

@A.Ostrovsky Genauso ist es. Deutschland und Deutsche sind der Fußabtreter der Welt. Jeder darf ungestraft darauf herumtrampeln. Und wir sind so erzogen, dass wir uns dafür noch bedanken und diese Füsse küssen.

Enrico Leonhardt / 16.04.2022

Und ich widerspreche Herrn Broder und verweise auf den Prozess gegen Adolf Eichmann. Das Massaker von Butscha zeigt derart viele Fragezeichen auf, dass ich sie nicht mehr zählen kann. Niemals werde ich meine Meinung über die des Rechts stellen. Das Massaker muss aufgeklärt werden, sonst kann das richtig, richtig schief gehen. Ein Grund: Angenommen, Putin hat dieses Massaker tatsächlich befohlen. Das aufzuklären und auch die einzelnen Opfer sorgfältig zu benennen, wird auch beim russischen Volk Opposition erzeugen. Momentan glauben sie aber Putin, der sagt, es wäre ein perverser Trick der ukrainischen Regierung. Wenn jetzt im puren Aktionismus einmarschiert wird, werden wir alle womöglich nie wieder Ostern feiern.

Michael Hinz / 16.04.2022

@ Emma W. in Broakulla - #Harris hat nur fortgesetzt, was Hitlers Luftwaffe in Warschau, Rotterdam, London und Belgrad begonnen hatte.# Das ist richtig: Harris hat Hitlers Verbrechen nach Deutschland zurück gebracht. Dennoch war es ein Kriegsverbrechen da ohne militärische Bedeutung. Ein Terrorakt gegen die Zivilbevölkerung und die Zivilisation. Churchill, den Sie zitieren, bekämpfte nach eigenen Worten das deutsche Volk mehr als Hitler und die Nationalsozialisten.

Helge Grimme / 16.04.2022

Unschuldsvermutung und Schuldzuweisungen sind für unser nationales Interesse bedeutungslos. Wenn ein Berufskomiker Maßnahmen einfordert, die uns in den dritten Weltkrieg treiben können, zählen andere Dinge. Die Moralisierung eines Krieges durch Demokratien hegt den Krieg nicht ein, sondern verschärft ihn. Die Verschärfung dieses Konflikts kann zu einem Atomkrieg auf deutschem Boden führen. Nur wer das möchte, sollte weiterhin in juristischen oder moralischen Kategorien schwelgen.

Magnus de Fries / 16.04.2022

Hier verdreht der Autor leider die Tatsachen. Wenn es so wäre, wie im Artikel beschrieben, hätte der Autor vielleicht recht. Die von Koeppel erwähnte “Unschuldsvermutung” bezog sich aber darauf, dass damals (als er das sagte) noch gar nicht zweifelsfrei feststand, a) was in Buchta passiert war, b) wer dafür verantwortlich war und ob es c) nicht ein riesiger, inszenierter Schwindel war. Und vor einer unabhängigen Untersuchung - und da hat Roger Koeppel vollständig recht - gilt immer noch die Unschuldsvermutung.

Michael Schauberger / 16.04.2022

Einspruch, Herr Broder! Rußland will die Ukraine nicht vernichten, sondern “entnazifizieren” und zu einem neutralen Staat werden lassen, damit er als Puffer zwischen Ost & West dient. Auch der “Angriffskrieg” Rußlands auf die Ukraine ist, mindestens, vom Westen provoziert worden (die 5 Milliarden US-$ schon vergessen?). Hierzu empfehle ich den sehr lesenswerten Beitrag auf den NachDenkSeiten von heute mit dem Titel: “Die Mitverantwortung der USA und der NATO – vor der Osterweiterung der NATO wurde mehrfach gewarnt”. Bezug nehmend auf diese geschichtliche Vergangenheit ist es keineswegs ausgemacht, daß die militärischen Aktionen in der Ukraine seitens Rußland eindeutig als “Angriffskrieg” zu werten sind; man könnte den Spieß auch umdrehen und sagen: durch die von USA wie auch der EU unterstützten militärischen Aktionen in der Ukraine, Krieg gegen die eigene (ausschließlich russisch-sprachige) Bevölkerung zu führen, konnte es als logischen Schluß nur militärische Aktionen seitens Rußland geben, nachdem (sic!) sämtliche Verhandlungen, inklusive der Abgabe von Sicherheitsgarantien von der NATO an Rußland, gescheitert sind, was man sogar im Völkerrecht als Wehren gegen einen externen Aggressor werten könnte. Die wahren Kriegsverbrecher sitzen im Weißen Haus, im Pentagon, in Brüssel und auch in Berlin, indem sie Kriegsparteien mit Waffen und Geld unterstützen und bar jeder Rechtsgrundlage Sanktionen verhängen. Wer die Ursache für Krieg bekämpfen will, der sorgt zu allererst dafür, daß den Kriegstreibern die Waffen ausgehen. Vergessen darf man auch nicht, daß von 2014-2022 die Ukraine Krieg gegen ihre eigene Bevölkerung geführt hat, mit ca. 15.000 Toten. Im Krieg stirbt die Wahrheit stets zuerst, und Propaganda findet man auf beiden Seiten. Deswegen sollte man mit schweren Anschuldigungen sehr vorsichtig umgehen. Übrigens ist die Schweiz genau genommen gar nicht so neutral, dient sie kriegsführenden Parteien schon seit je her als Kommandobrücke.

Lutz Gütter / 16.04.2022

Hier irrt Herr Broder, die Propaganda funktioniert. Habe gerade zwei Berichte aus Mariupol gelesen, der eine berichtet von russischen, der andere von ukrainischen Mördern. Also, nichts genaues weiß man nicht und man sollte sich nicht vorzeitig festlegen. Koeppel liegt mit seiner Vorsicht richtig.

Gerhard Schweickhardt / 16.04.2022

Lieber Herr Broder, ich bin Pate von Achgut und ich lese die Weltwoche. Zudem lese ich Unser Mitteleuropa. Die sind näher dran und weiter weg vom West-funk. Dort berichtete ein US Militärfachmann Scott Ritter, dass das Massaker von Butcha ein Racheakt der ukrainischen Kräfte waren an denen, die mit den Russen kollaboriert haben. Diese Untat hat den Zweck die Emotionen des Westens endlich für die Seite der Ukraine zu gewinnen. Ein schnelle Verurteilung aus Empörung hat noch nie zur Aufklärung geführt. Na in 30 Jahre werden dann die Archive geöffnet. Ich traue Selenzki jede Sauerei zu! Und dem Westpublikum eine kindliche Naivität!

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