Henryk M. Broder / 16.04.2022 / 06:25 / Foto: www.parlament.ch / 200 / Seite ausdrucken

Hier irrt Roger Koeppel

Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die „Unschuldsvermutung". Auch im Falle von Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, meint Roger Koeppel. Henryk Broder widerspricht.

Roger Koeppel, Verleger und Chefredakteur der Zürcher „Weltwoche“, ist „entsetzt darüber, wie elementare rechtsstaatliche Grundsätze jetzt einfach so außer Kraft gesetzt werden…“. 

Ein Grund für Koeppels Entsetzen ist „der unbedachte Auftritt“ des amtierenden Bundespräsidenten der Schweiz auf dem Bundesplatz in Bern „an der Seite des ukrainischen Staatsoberhaupts Wolodymyr Selinski“, wobei der schweizerische Präsident den ukrainischen Präsidenten als „meinen Freund Wolodymyr“ bezeichnete, was wiederum Koeppel zu der Frage veranlasst, „ob der Schweizer Bundespräsident tatsächlich der Meinung ist, dass er mit diesem Verhalten dem Ansehen der Schweizerischen Neutralität in der Welt, der Glaubwürdigkeit der Neutralität und auch der möglichen Vermittlertätigkeit, der Ur-Funktion der Schweiz als Friedensschlichter, gedient oder ob er nicht doch genau diese Qualität der Schweiz geradezu mit dem Presslufthammer zertrümmert hat“. 

Es gehe vor allem um das Prinzip der „Unschuldsvermutung“ sagt Koeppel. „Die Medien, die Gerichtshöfe der Moral, kennen keine Prozessordnung“, für die Journalisten stehe fest, „wir haben hier klare Kriegsverbrechen in Butscha, und es ist noch viel, viel klarer, wer hier der bereits überführte Übeltäter ist, es sind natürlich die Russen“. Selbstverständlich sei das „eine plausible und vielleicht wahrscheinliche Möglichkeit“, aber: „Was ein Kriegsverbrecher ist, bestimmen nicht die Medien, nicht die Politiker, nicht die Intellektuellen und die Meinungsmacher, das bestimmen die Richter an den eigens dafür erfundenen und zuständigen Kriegsverbrechertribunalen“.

Selbstjustiz, beinahe schon Lynchjustiz

Die Europäische Union, die sich „immer als Gralshüterin des Rechtsstaates inszeniert“, so Koeppel weiter, „verliert gerade komplett die Proportionen aus dem Auge und verfällt in diese Art der Selbstjustiz, um das Wort Lynchjustiz zu vermeiden“. Es gehe nicht an, dass „das Festhalten an der Unschuldsvermutung bereits als Stellungnahme für den Feind, als Landesverrat gedeutet wird“. Hier ist „definitiv etwas ausgerenkt worden“, aber er sei „voller Zuversicht, zumindest was die Schweiz angeht,“ dass es sich wieder einrenken werde.

Da ich kein Schweizer bin, ist ein möglicher Schaden am „Ansehen der schweizerischen Neutralität in der Welt“ derzeit nicht meine größte Sorge. Angesichts der Nachrichten aus der Ukraine halte ich das für eine Petitesse, über die wir uns unterhalten können, wenn die russischen Truppen die Ukraine verlassen haben, je eher desto besser. Ausgangspunkt aller Überlegungen, wie der „Konflikt“ beendet werden könnte, muss die unbestreitbare Tatsache sein, dass Russland die Ukraine überfallen hat – und nicht umgekehrt. Es ist nicht die Ukraine, die Russland das Existenzrecht abspricht, es ist Russland, das die Ukraine als souveränen Staat vernichten will. 

Um es auf ein ganz einfaches Beispiel herunterzubrechen: Wenn A in das Haus von B einbricht, dann liegt die Vermutung nahe, dass A von einer bösen Absicht angetrieben wird und nicht B. Es sei denn, B wäre verpflichtet, sein Haus zu räumen und es A zu übergeben, um ihm die Mühsal des Einbrechens zu ersparen. 

Die perfekte Täter-Opfer-Umkehr

In diesem Zusammenhang von einer Missachtung „elementarer rechtsstaatlicher Grundsätze“ wie z.B. der „Unschuldsvermutung“ zu sprechen, ist eine ungeheuerliche Frivolität, die ich nicht einmal einem nahen Verwandten aufgrund irgendeiner traumatischen Erfahrung durchgehen lassen würde. Natürlich dient ein solcher Vorwurf der Entlastung des Täters und der Belastung des Opfers. Es ist die perfekte Täter-Opfer-Umkehr, wie wir sie aus der jüngeren Geschichte kennen. Die Türken fühlten sich von ihren armenischen Nachbarn dermaßen bedroht, dass sie anderthalb Millionen von ihnen vertreiben und umbringen mussten. Der Völkermord an den Armeniern war die Blaupause für den Holocaust an den Juden, die dem Deutschen Reich „den Krieg erklärt“ hatten, wie es die letzten Alt-Nazis noch heute behaupten. 

Vom Grundsatz der „Unschuldsvermutung“ war keine Rede, als russische Panzer am 24. Februar in die Ukraine einfielen. Russland hatte nicht einmal eine formelle Kriegserklärung an die Ukraine abgegeben. Als Grund für die Intervention wurde die Notwendigkeit einer „Entnazifizierung“ der Ukraine angegeben. 

Also gut, nehmen wir für einen Moment an, die Toten von Butscha waren alle Komparsen des Kiewer Stadttheaters, die so taten, als wären sie von den Russen massakriert worden. Was ist mit den Kulissen, den ausgebrannten Autos, den zerbombten Häusern? Waren das auch Theater-Requisiten?

War Hitler kein Massenmörder?

Wenn für die Kollateralschäden der russischen Invasion die „Unschuldsvermutung“ gelten soll, wenn man also das Urteil eines „eigens dafür erfundenen und zuständigen Kriegsverbrechertribunals“ abwarten muss, dann dürfte man auch die drei schlimmsten Massenmörder des 20. Jahrhunderts – Stalin, Hitler und Mao – nicht Massenmörder nennen, allenfalls „mutmaßliche“ Massenmörder. Und wer es wagen sollte, Pol Pot, Idi Amin und Kaiser Bokassa „Mörder“ nachzurufen, könnte gemäß §189 des StGB wegen „Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“ vor Gericht landen, eine Unbill, die den drei Blutsaugern erspart blieb.

Niemand bestreitet, dass die „Unschuldsvermutung“ ein wichtiges Instrument des Rechts ist. Das Prinzip „nulla poena sine lege“, keine Strafe ohne Gesetz, ist es auch.

Es besagt, dass ein Verhalten nur dann als Verbrechen verfolgt werden kann, wenn es zur Tatzeit als Straftat galt. Dieses sogenannte „Rückwirkungsverbot“ wurde von den Alliierten nach dem Krieg außer Kraft gesetzt, um die Nürnberger Prozesse durchführen zu können. Denn „Völkermord“ und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ waren keine Straftaten im Sinne des Gesetzes. Die kriminelle Energie der Nazis übertraf alles bis dahin Gewesene. 

Es wird eine Weile dauern, bis sich die Juristen darüber verständigt haben, ob die „Spezialoperation“ der russischen Armee, die kein Krieg sein darf, den Tatbestand des Völkermords erfüllt oder „nur“ als Kriegsverbrechen gewertet wird.

Die „Unschuldsvermutung“ als Wunschdenken

Für die Annahme der „Unschuldsvermutung“ ist diese Unterscheidung irrelevant. Die Unschuldsvermutung sichert jedem mutmaßlichen Täter einen fairen Prozess zu. Sie gilt nicht gegenüber einem Kollektiv, das sich zum Morden verabredet hat. So wie es keine kollektive Schuld gibt, gibt es auch keine kollektive Unschuld. 

Es steht jedem frei zu glauben, woran er glauben will. Dass der Klimawandel kein Naturphänomen, sondern anthropogenen Ursprungs ist, dass die Mondlandung in der Wüste von Nevada in Szene gesetzt wurde, dass 9/11 ein Projekt der CIA in Zusammenarbeit mit dem Mossad war oder dass die Erde eine flache Scheibe ist, die in einem See aus Natronlauge schwimmt. 

Im Falle des russischen Überfalls auf die Ukraine allerdings müsste allein die Tatsache, dass jedem russischen Bürger, der die „Spezialoperation“ einen Krieg nennt, bis zu 15 Jahre Haft drohen, reichen, um eine „Unschuldsvermutung“ als Wunschdenken zu entzaubern. Wer angesichts der Bilder und der Berichte von einer „Unschuldsvermutung“ phantasiert, will sagen, dass man nichts ausschließen kann, nicht einmal, dass die Ukrainer sich selbst überfallen haben, womöglich in der Hoffnung, in den Genuss eines von der EU aufgestellten „Wiederaufbaufonds“ zu kommen. 

Solchen Leuten ist alles zuzutrauen, auch dass sie sich von einem Panzer überrollen lassen, um in die Nachrichten zu kommen, ohne Rücksicht auf elementare rechtsstaatliche Grundsätze und das Ansehen der schweizerischen Neutralität in der Welt.

Der Beitrag ist gekürzt in der Zürcher Weltwoche erschienen

Foto: www.parlament.ch via Wikimedia Commons

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Andreas Günther / 16.04.2022

Nun ja, hier wird die unberechtigte Benutzung des Begriffs „Unschuldsvermutung“ kritisiert. Das mag berechtigt sein. Viel schlimmer ist jedoch, dass in der veröffentlichten Meinung fast durchweg eine Alleinschuld Putins behauptet wird. Sollte man nicht eher das kritisieren? Alleinschuld ist etwas anderes als Hauptschuld. Wenn einer sagt, der Krieg habe viele Väter, spricht er Putin doch nicht frei. Aber er ist als Wahrheitssucher für eine vereinfachende schwarz-weiß-Sicht eben nicht zu haben.

Angela Seegers / 16.04.2022

Dieser schlimme Krieg gegen die Ukraine, und nicht die militärische Spezialoperation, ist russisches Werk. Basta! Wie andere barbarische Eroberungskriege seitens Russlands in den vorigen Jahrzehnten. Vor lauter Lügen kann man schon mal den Überblick verlieren. Da Herr Koeppel ja auch sonst gern provoziert und unbedingt als individuelle Stimme wahrgenommen werden möchte, subsumiere ich seinen Beitrag mal als daneben. Die Gerichte sind gefordert, natürlich, und das eigentlich schon seit Jahrzehnten. Eine Unschuldsvermutung dahinter zu vermuten wäre an Obszönität nicht zu überbieten. Aber schön Herr Broder, dass sie es aufgegriffen haben. Werden wir je die Antwort erhalten auf die Obszönität dieser Welt und die darin lebenden kranken Geister?

Juerg Sand / 16.04.2022

“Angesichts der Nachrichten aus der Ukraine….........”. Mir scheint, da liegt das Problem. Wer nach diesen zwei vergangenen Jahren der täglichen “Nachrichten” noch von Nachrichten spricht, den verstehe ich, dass er den Köppen nicht versteht oder verstehen will.

Wolf-Dieter Busch / 16.04.2022

Das Wort „Unschuldsvermutung“ war ein Fehlgriff. Aber die Schuld Russlands am Krieg gegen Ukraine steht nicht in Rede! Sondern selbstverständlich die Schuld an den Untaten in Butscha!

Jens Lück / 16.04.2022

Grundsätzlich stimme ich hier Broder zu, da das von Russland begangene Unrecht gravierend ist. Dennoch sollte man sich vor Vereinfachungen hüten. Denn wenn B zuvor bereits mehrfach in das Haus von A eingebrochen hatte, um beim Beispiel zu bleiben, und jahrelang A drangsaliert hat, dann ist der Einbruch von A vielleicht die Folge genau dieser Vorgeschichte. Was den Einbruch von A aber nicht weniger verachtenswert und illegal macht. Auf die Ukraine bezogen: Seit 2014 keine Rentenzahlungen mehr in den Donbass, Verweigerung der Ausstellung/Verlängerung von Pässen an die dortigen Bewohner.  Verbot russischer Radio-, und TV-Sendungen. Verbot russischer Zeitungen. Und seit 2014 immer wieder Beschuss mit Raketen aus der Ukraine mit hunderten ziviler Opfer. Das hat dort nicht gerade Sympathien für die Ukraine bewirkt. Russland hat darauf mit Lebensmittellieferungen und der Ausstellung russischer Pässe für die Bewohner des Donbass reagiert. Zu finden ist darüber in den westlichen Medien nichts. Und nun hat man sich diese Gebiete mit Gewalt einverleibt. Sicher völkerrechtlich illegal. Aber logisch nachvollziehbar.

Alexander Schilling / 16.04.2022

Ein Beispiel mehr dafür, dass der Mensch mit dem Bauch denkt, und das Gehirn lediglich in Anspruch nimmt, Argumente zu liefern.——Wenn auch Putin die Ukraine überfallen hat, so ist er doch trotzdem nicht zwangsläufig dafür verantwortlich, das Massaker von Buča befohlen zu haben (vgl. die Einwände des ehem. Waffeninspekteurs und Analysten Scott Ritter); oder hätte Hitler, der Polen überfallen hat, das Massaker von Katyn befohlen?——Dem einen Verbrecher um jeden Preis auch die Verbrechen zur Last legen zu wollen, die ein anderer Verbrecher begangen hat, ist in meinen Augen um keinen Deut besser, als diesem die Weste reinwaschen zu wollen.——In einem alternativmedialen Umfeld, in dem mittlerweile mit Schimpansen und Chimären argumentiert, oder “Putinverstehern” gar unterstellt wird, Nachkommen der Willkommenskultur von Angehörigen der Roten Armee zu sein, hebt sich der Appell zur Besonnenheit eines Roger Koeppel besonders wohltuend ab.

Steffen Huebner / 16.04.2022

Der IGH sollte der Reihe nach gehen und erstmal die zahlreichen Altfälle aufarbeiten, die sich seit Jahrzehnten angesammelt haben. Sonst könnten böse Zungen behaupten, der Internationale Gerichtshof und seine “Chefanklägerin” seien voreingenommen oder auf einem Auge blind. Und das wollen wir doch nicht! Bis dahin besteht genügend Zeit, die Kriegsverbrechen beider Seiten und die Vorgeschichte der russischen Agression auszuwerten. Denn jeder Krieg hat eine Vorgeschichte und diese beginnt hier 2014.  Und noch was:  „In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“ (Egon Bahr). Lassen Sie sich also den Zahn ziehen, Herr Broder.

C. Schmid / 16.04.2022

Nicht für den Angriff auf die Ukraine, sondern den Vorwurf des Völkermords oder die Begehung von Kriegsverbrechen spricht er sich doch erst Mal für eine Unschuldsvermutung aus. Und das zurecht. Ist Ihre Forderung, Herr Broder, erst mal jedem zu glauben? Dann glauben wir doch bitte auch den Russen. Und jeder anderen Partei in jedem Konflikt der Welt, auf dessen Seite wir uns nicht geschlagen haben. Assad in Syrien, den Taliban in Afghanistan, den Palästinensern…

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