Carlos A. Gebauer, Gastautor / 22.01.2021 / 12:00 / Foto: Bene16 / 161 / Seite ausdrucken

WHO beendet Epidemische Lage von Nationaler Tragweite

Manchmal überschlagen sich die Ereignisse. So auch vor zwei Tagen am 20. Januar 2021. An diesem Tag wurde nicht nur ein neuer US-Präsident vereidigt. An diesem Tag verkündete die Weltgesundheitsorganisation (WHO) darüber hinaus auch Erstaunliches: Der weltweit seit rund einem Jahr exzessiv – „Testen! Testen! Testen!“ – verwendete PCR-Test zum Nachweis einer Infektion mit dem „neuartigen SARS CoV-2“ ist danach überhaupt nicht unbesehen geeignet, eine Infektion zu erkennen: 

Was unabhängige Geister (unter anderen Achgut.com mit einer ganzen Serie) seit Monaten vortragen, ist demnach nun auch von der Weltgesundheitsorganisation bestätigt. In der „WHO Information Notice for IVD Users 2020/05“ wird erklärt: Wo das Testresultat nicht mit dem klinischen Befund eines Untersuchten übereinstimmt, da hat eine neue Probe genommen und eine weitere Untersuchung vorgenommen zu werden. Mehr noch: Der Ct-Wert eines Testergebnisses verhalte sich umgekehrt proportional zu der erkannten Viruslast bei einer untersuchten Person. Je mehr Replikationszyklen bei einem PCR-Test gefahren werden müssen, um eine (vermeintliche) Kontamination des Untersuchten mit dem Virus (oder Bruchstücken seiner Erbinformation) zu erkennen, desto geringer ist die Belastung des Untersuchten mit dem Virus bzw. dessen genetischem Material.

Erstaunlicherweise hat dieser gewichtige Hinweis der WHO an die gesamte Menschheit in den vergangenen Stunden noch nicht das mediale Echo gefunden, das ihm in Ansehung einer vielfach angenommenen globalen Pandemie richtigerweise zukommt. Denn die Nutzerinformation der WHO birgt nicht nur labormedizinischen, sondern insbesondere rechtlichen (und mittelbar: politischen) Sprengstoff von wahrhaft planetarer Bedeutung. Bislang ist man beinahe flächendeckend regelhaft davon ausgegangen, dass ein jeder wie auch immer beschaffene positive PCR-Test den Nachweis dafür erbringe, der Getestete sei eine akute Gefahr für seine Mitmenschen. Deswegen wurden Menschen massenweise aus dem Verkehr gezogen oder sonstwie voneinander abgesondert, koste es, was es wolle. Die jetzige Mitteilung der WHO berichtigt die unzutreffende Alarmprämisse nun unzweideutig.

Quarantäneanordnung entbehrt oft einer rechtlichen Grundlage

Richtig ist, zu unterscheiden, ob ein Betroffener kontaminiert, infiziert oder infektiös ist. Eine Kontamination liegt vor, wenn ein Virus (oder ein sonstiger Erreger) mit dem menschlichen Organismus in Kontakt gekommen ist. Das deutsche Wort für Kontamination ist „Verschmutzung“. Ein verschmutzter Betroffener ist jedoch nicht sogleich auch „infiziert“. Eine Infektion setzt – jedenfalls nach dem Wortlaut des Infektionsschutzgesetzes – voraus, dass der von dem menschlichen Organismus aufgenommene Krankheitserreger sich in dem Menschen auch entwickelt oder vermehrt. Das kann er regelhaft nur dann, wenn er überhaupt in einer gewissen Vielzahl in den Organismus einzieht. Hier spricht man von der sogenannten „Virenlast“.

Kommen zu wenige Viren in einem Organismus an, scheitert der Versuch einer Infektion. Ist der Erreger direkt nach der Kontamination von dem Immunsystem erkannt und „besiegt“, kommt es also erst gar nicht zu einer Infektion. Wer nicht infiziert ist, kann einen anderen Menschen aber auch nicht anstecken. Denn die Infektion ist Voraussetzung der Infektiosität. Kurz: Wer asymptomatisch durch die Welt läuft, der ist mit an absoluter Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch keine Ansteckungsgefahr für andere. Ihn alleine auf der Grundlage eines PCR-Tests abzusondern oder – mehr noch – ihn auch ohne PCR-gestützten Kontaminationsverdacht rein präventiv in Masken zu hüllen, ist rechtlich nicht begründbar.

Die WHO hat somit am 20. Januar 2021 allen infektionsschutzrechtlichen Schlussfolgerungen alleine aus der (unrichtigen) Annahme einer Infektiosität bei jedwedem positiven PCR-Test ohne weitere Differenzialdiagnostik den Boden entzogen. Diesen Umstand kann man gar nicht überbewerten. Denn er bedeutet: Jede Quarantäneanordnung gegenüber einer Person auf alleiniger Basis eines nicht näher spezifizierten positiven PCR-Tests entbehrt einer rechtlichen Grundlage. Jede allgemeinverfügende Kontaktbeschränkung, die derartige PCR-Tests singulär in Bezug nimmt, ist gesetzeswidrig. Alle auf der Annahme einer Infektiosität nur wegen irgendeiner positiven PCR-Testung beruhenden Grundrechtsverkürzungen ermangeln einer rechtlichen Grundlage.

Der deutsche Gesetzgeber kommt nicht an der Erkenntnis der WHO vorbei

Wegen der Offensichtlichkeit des naturwissenschaftlich-medizinischen Fehlschlusses von einem beliebigen positiven PCR-Test auf eine seuchenrechtlich relevante Infektionsgefahr ist auch die Begründung nicht länger haltbar, es gäbe in Deutschland aktuell eine „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“, wenn irgendwo 100 oder 50 oder 20 oder 7 „Inzidenzen“ im Sinne von positiven PCR-Testungen mit überhöhten Ct-Werten vorliegen. Auch eine politische Einschätzungsprärogative bedarf – um verfassungsrechtlich legitim zu sein – einer naturwissenschaftlich haltbaren Prämisse. Ist diese Prämisse richtig oder vertretbar umstritten, mag sie als verfassungsrechtlich hinreichend angesehen werden. Ist sie allerdings offensichtlich unrichtig, kommt sie als Rechtsfertigungsgrundlage auch für eine politische Einschätzungsprärogative nicht (mehr) in Betracht.

Mit § 5 I Nr. 1 des deutschen Infektionsschutzgesetzes ist die gesundheitliche Einschätzung der WHO durch dynamische Gesetzesverweisung zum Gegenstand der deutschen Rechtsordnung gemacht worden. Das bedeutet: Auch der deutsche Gesetzesgeber kommt nicht an der Erkenntnis der WHO vom 20. Januar 2021 vorbei, wonach positive PCR-Testergebnisse ohne symptomatisches Korrelat für sich gesehen keine Infektiosität beweisen oder auch nur einen relevanten Anschein dahingehend setzen.

Es lässt sich nach allem gut die Rechtsauffassung vertreten, dass die gesamte infektionsrechtliche Architektur des bundesrepublikanischen Pandemie-Normengebäudes mit der „User Information“ der WHO vom 20. Januar 2021 ihre zentrale Grundlage verloren hat. Ein pflichtgemäß handelnder Deutscher Bundestag hat daher umgehend zusammenzutreten und durch Beschluss das sofortige Ende einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite festzustellen. Täte er es nicht, liefe er am Ende Gefahr, aus den gängigen sozialen Netzwerken gelöscht zu werden. Denn deren Community-Standards erfordern bekanntlich Harmonie auch mit der WHO.

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J.G.R. Benthien / 22.01.2021

Das heisst also, dass wir jetzt alle wieder frei sind? Zur Sicherheit noch das Urteil aus Weimar kopieren, in die Tasche stecken und wieder ein normales Leben führen können? Wow. Wer macht mit? Bin gespannt, wie sich der Staatsfunk und die Haltungsmedien dazu äussern…

Karla Kuhn / 22.01.2021

Hans -Peter Dollhopf   “Wir dürfen nicht hinnehmen, dass Juden zu Sündenböcken gemacht werden”. Richtig Heiko! Und darum darfst du gleich mal bei deiner Mutti anrufen und ihr mitteilen, dass sie die Pandemielage aus Mangel an Beweisen jetzt abblasen kann. Aber ein bisschen zackig! Denn wo keine Pandemie, da auch kein pandemiebezogener Antisemitismus. So einfach.” GRANDIOS ! Ich kann vor lachen kaum noch schreiben “Aber in bisschen zackig.” herrlich, genau wie “pandemiebezogener Antisemitismus” Ist dem Mann eigentlich gar nichts peinlich ?  Das Gefasel topt ja sogar die lächerliche “Homestory” mit den Möbeln ! Andreas Rühl, einfach super und vieilleicht sogar wahr ?  Heißt es nicht, “Kinder, Betrunkene und Verrückte sprechen die Wahrheit ?” Ilse Polifka, mit Sicherheit, Gates hat es bereits angekündigt, daß er sich jetzt mehr dem KLIMA zuwenden wird. Offenbar das neue “Spielzeug” vieler Superreicher”, die mit ihre Milliarden wahrscheinlich nichts anderes anzufangen wisssen, als den Souverän zu gängeln ?? Naja, wahrscheinlich bekommt jetzt “Corona” weniger Knete ?? T. Weidner, das vermute ich auch. Ulrike Rotter, ich habe die Passage sofort fotografiert und archiviert !  Ich hoffe sehr, daß diejenigen, die die IRREN Strafen zahlen mußten, jetzt ZUHAUF KLAGEN !!  Vielleicht ?  lernen auch viele Polizisten daraus, daß sie in erster LINIE zum Schutz der Bevölkerung da sind und nicht für die “Interessen” bestimmter Politiker ??  Max Anders “... und warum wurde dann trotzdem getestet ...? Ja WARUM wohl ? Vielleicht wegen der MILLIÖNCHEN ??

Paul Diehl / 22.01.2021

Die Kanzlerin war doch in der Bundespressekonferenz äußerst deutlich. Es geht hier nicht um Wissenschaft oder Medizin, sondern um politische Entscheidungen. So what? Wen juckt da die WHO ?

Hans-Peter Dollhopf / 22.01.2021

Herr Schulz, Sie schreiben: “Wie nicht anders zu erwarten taucht die Meldung, das WHO-Papier in keinem Mainstream-Medium auf.” Selbst wenn die Schreiberlinge es willentlich nicht wollten, sie könnten es aus einem simplen Grunde schon unwillentlich nicht tun. Denn das Verständnis für die Ungeeignetheit des PCR-Test wurde ja nie von ihnen aufgebracht. Die haben sich einfach auf Drosten verlassen. Wir hier sind auf Achgut in die Materie bestens eingeweiht worden. Wir kennen die Thematik seit Monaten. Darum wissen wir auch sofort um die Konsequenzen des WHO-Eingeständnisses. Für einen durchschnittlichen Schreiber der MSM liegt die Bedeutung unter der Erregungs- und Wahrnehmungsschwelle.

Willi Meier / 22.01.2021

Sollten “wir” nicht aus gutem Grund “Coronadiskussionsorgien” vermeiden?

Isabel Kocsis / 22.01.2021

Die Menge der “Infizierten” wird damit gewaltig reduziert. Es ist nicht abwegig zu denken, dass die WHO Biden und den Demokraten eine Freude bereiten will. So schnell wirkt Biden auf die Heilung von Corona und das Verschwinden der Pandemie. Merkel darf das allerdings nicht zu laut werden lassen. Sie braucht die Pandemie noch. Aber keine Sorge, die Deutschen werden es wohl kaum mitbekommen, wenn die Medien wie immer spuren.

Marcus Hohn / 22.01.2021

Sehr geehrter Herr Gebauer, kann ich Sie als Düsseldorfer Anwalt konsultieren und gegen unsere Landesregierung ( incl. Landräte, Bürgermeister) in NRW zu ziehen um diese aufgrund der aktuellen Vermeldungen zum sofortigen Stopp aller Maßnahmen und Verordnungen aufzufordern ? Welche Gewichtung hat die WHO, die schon vor Monaten von einer leichten bis mittleren Grippeeinstufung sprach? Kann es sein das die WHO nur versucht sich aufgrund der PCR- Klagen in den USA/Kanada unter Dr. Füllmich ihren Kopf aus der Schlinge zu ziehen? Welches noch vor kurzem auf der Achse / Indubio zitierte Netzwerk von Staatsanwälten und Verfassungsrichtern kann den nun gegen die Regierung vorgehen und den Spuk beenden? Wir müssen doch irgendwie handeln bevor Teile der Bevölkerung aufgrund des strafrechtlichen Tatbestands der staatlich verordneten Insolvenzverschleppung alles verlieren werden? Brauchen wir wirklich eine Radikalisierung nach RAF Methode um Leute wie Söder, Lauterbach und die gesammte Medienpanikmafia aus dem Amt zu entfernen? Welches Den Haag Gericht soll diese Verbrecher aburteilen? Wie können wir aufgrund dieser nun offiziellen Pandemiebankrotterklärung die laufenden Installationen von elektr. Impfpässen ( Süd.Zeitung-Landrat Altötting) Europ.Impf-Reisenachweis-Gesetze und Privileggeschwafel verbieten? Wer kann helfen die Spaltung unser Nation und der Merkelschen Befeuerung eines kalten Bürgerkriegs und der Restverblödung unserer Gesellschaft zu beenden? Wie können wir mit dieser Neuigkeit unsere Kinder sofort wieder mit Bildung und sozialer Nähe maskenlos versorgen? Lieber Herr Gebauer, was kann ich selber tun, außer in meinem Umfeld zu kämpfen, Demos zu begleiten und bis zur Erschöpfung versuchen aufzuklären? Es wird sonst wieder Deutschland sein, die in Persona Merkel, von der Leyen, Drosten usw. vor der Welt als Täter dasteht!  Zitat: ” Vor der Welt wird es nicht wichtig sein, ob unser Vorhaben gelingt, sondern daß wir es versucht haben! Graf Schenk von Staufenberg  

giesemann gerhard / 22.01.2021

@Jens Hofmann: Einen Kasten Jever? Mein Lieblingsbierchen. Gut gehopft, bisschen bitter.

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