Redaktion / 14.01.2021 / 12:37 / Foto: Pixabay / 118 / Seite ausdrucken

Die Justiz und Corona: Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte gegründet

Die deutsche Justiz sieht sich zunehmend mit der Corona-Politik konfrontiert. Infolge der dahinter stehenden verfassungsrechtlichen und auch gesellschaftlichen schweren Krise hat sich jetzt ein Netzwerk von Richtern und Staatsanwälten gebildet, deren Mitglieder das politische Handeln und das Handeln der Gesetzes- und Verordnungsgeber in der Corona-Krise aus rechtsstaatlicher Sicht mit großer Sorge beobachten. Zitat von der Homepage, die heute online ging:

"Wir sind ein schnell wachsendes Netzwerk von Richtern und Staatsanwälten*, die das politische Handeln und das Handeln der Gesetzes- und Verordnungsgeber in der Corona-Krise aus rechtsstaatlicher Sicht mit großer Sorge beobachten. Wir setzen uns ein für das Grundgesetz und die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Dabei vertreten wir unsere private Meinung".

Das Handeln der Regierungen und Normgeber im Zusammenhang mit der Coronakrise hat, bei Lichte betrachtet, die bisher größte Krise des Grundgesetzes ausgelöst. 

Die Eingriffe in die durch die Verfassung garantierten Grundrechte sind in ihrer Vielzahl, Breite und Tiefe historisch einmalig. Sie beruhen oft auf unklaren Tatsachenlagen und Vermutungen der Legislative, wobei die mittel- und langfristigen Folgen dieses Handeln nicht oder nicht ausreichend geprüft und abgewogen werden.

Als gesetzgeberische Instrumente der Einschränkungen fungieren im Wesentlichen die sogenannten Coronaverordnungen der Bundesländer, die von einem Großteil der deutschen Verfassungsrechtler bereits aus formellen Gründen, insbesondere wegen des Verstoßes gegen den Parlamentsvorbehalt und Art. 80 Grundgesetz, für verfassungswidrig gehalten werden. Diese Verordnungen wiederum beruhen – seit den letzten Monaten verstärkt – in erheblichem Umfang auf den Beschlüssen eines in der Verfassung nicht vorgesehenen Gremiums, nämlich der sogenannten Bund-Länder-Konferenz.

Abgesehen von vereinzelt gebliebenen Entscheidungen scheint die Reaktion der deutschen Gerichte bislang erstaunlich. Weniger vorsichtig formuliert: irritierend oder beängstigend zurückhaltend. Bei vielen Betroffenen kommen inzwischen Zweifel an der Wahrnehmung der Funktion als dritte und kontrollierende Gewalt auf.

Förderung einer aufgeklärten und sachlichen Diskussionskultur in den Gerichten

Das Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte setzt sich für ein für "Grundgesetz und die freiheitlich-demokratische Grundordnung". Und es strebt folgende Ziele an:

  • eine tatsachenbasierte, offene, pluralistische und sachliche Diskussion juristischer Fragestellungen der Corona-Krise;
  • das Setzen eines Signals für die Bevölkerung des Inhalts, dass die Entwicklungen seit März 2020 auch von Praktikern mit ausgewiesener juristischer Expertise mit großer Sorge verfolgt und verfassungsrechtlich für zumindest sehr bedenklich gehalten werden;
  • die Förderung einer aufgeklärten und sachlichen Diskussionskultur in den Gerichten und Staatsanwaltschaften betreffend die Krise;
  • die Stärkung des einzelnen Mitglieds durch die Gründung eines Netzwerkes und die Formulierung gemeinsamer Erklärungen für die Öffentlichkeit.
  • Längerfristig, über die Corona-Krise hinaus, soll das Netzwerk auch als moderne Plattform zur Diskussion bedeutsamer Problembereiche der Justiz – sowohl intern als auch als dritte Gewalt im Staatsgefüge – dienen.

Achgut steht im Kontakt mit einem der Initiatoren des Netzwerkes. Hierbei handelt es sich um denjenigen Richter, welcher im Dezember 2020 eine 190-seitige Verfassungsbeschwerde (hier zum Download) gegen Normen des Infektionsschutzgesetzes und gegen die Coronaverordnungen der Bundesländer Berlin und Brandenburg eingereicht hat.

Nach seinen Angaben handele es sich um ein sich dynamisch entwickelndes Netzwerk. Die hinzukommenden Mitglieder können es mitgestalten und sich in die Definition der zu verfolgenden Ziele einbringen. Im Anhang finden Sie die Homepage des Netzwerkes verlinkt. Interessenten können auch direkt (gegebenenfalls anonym) an eine von dem Netzwerk eingerichtete E-Mail-Adresse schreiben, welche erhöhten Sicherheitsanforderungen entspricht: netzwerkkrista@protonmail.ch

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Alexander Seiffert / 15.01.2021

@ Norbert Brausse: Die CH-Emailadresse rührt vom Emailanbieter her (Protonmail), der Verein selbst ist aber ganz offiziell ins deutsche Vereinsregister eingetragen. Also nix mit „Geheimbund“. Wobei wiederum klar ist, dass zu den offiziellen Mitgliedern noch ein Mehrfaches kommt an Unterstützern und Zugeneigten, die aber aus welchen Gründen auch immer (*hust* Karriereende) die volle, offizielle Mitgliedschaft meiden. Denn klar ist auch, dass nicht „Merkels Geheimdienst“ den Richtern und Staatsanwälten zum Verhängnis werden, sondern einerseits ein endloses Reservoir links radikalisierter Hacker, auf der Jagd nach „Leaks“ für die Gerechte Sache und andererseits eine Medienlandschaft die mit Leaks über Regierungskritiker ganz anders umgeht als mit regierungskritischen Leaks.

Hans Kloss / 14.01.2021

Diese Vergleiche werden immer wieder gemacht und sie scheitern weil die damalige Regime einfach alle Grenzen durchbrochen hat. Es gibt nur 2 Bereiche wo das (in bestimmte sehr begrenzte Weise) gerecht ist: Impfungen und Katastrophe in Altersheimen. Wenn wir Glück haben ist die Schadenquote bei Impfungen eher gering. Gott bewahre dass es großflächig damit etwas schief gehen sollte. Ich hoffe allerdings dass die Beschädigte, die es geben wird, da wir alle impfen werden, die nicht “an den Baum fliehen”, entsprechenden Schadenersatz kriegen, glaube ich aber nicht daran. Altersheime ist anderes Thema - da konnte Korona wüten weil Spahn und andere Helden der sozialistisch-viralen Arbeit mit Beschränkungen des Lebens und Umwandlung der Gesellschaft beschäftigt waren. Das ist zwar nicht das gleiche wie damals (wenn die Massenimpfung nicht in eine Katastrophe endet) aber immer noch moralisch korrupt. Ob es GG-konform ist finde ich irrelevant - Gerichte und Parlament haben letzte Jahre bewiesen, dass man GG entweder ignorieren oder umgehen kann in dem man zB eine fragwürdige Urkunden (wie bei dem Problem der Bankenrettung durch EZB) einfach so schreibt. Wenn man also die Massensterben und reale, physikalische Zerstörung des Landes damals weg lässt, ist damalige Regime ähnlich dem Heutigen: Propaganda, Zensur (echte und Redefreiheit mit Konsequenzen), durch Ideologie bestimmte Polizeizwang und Umwandlung der Gesellschaft und Wirtschaft ohne Rücksicht auf Verluste. Dass wir unsere Rechte inklusive 20.4 in GG in Theorie immer noch haben, ist zwar wahr aber so war das auch in anderen Unrechtsregimen. Man kann kämpfen oder sich beugen. Wie kämpft man eigentlich wenn alle Rechte die dazu notwendig sind, auch beschränkt sind und in sozialen Medien Löschorgien stattfinden, wenn gleichzeitig Hysterie gestiftet wird und angebliche Verbreitungsschuld auf alle die Zweifel haben geschoben wird? Man kann zwar immer noch Oasen der Redefreiheit finden aber wie lange noch?

Stefan Riedel / 14.01.2021

Wann macht es endlich bei mir Bogg. ..“Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte gegründet.” Da haben wir KP- Chinas beng noch einmal Glück? Feng Feng würde ich auch lieber kennenlernen. Julius Freisler lieber nicht.

Heinz Gerhard Schäfer / 14.01.2021

zu “Bei vielen Betroffenen kommen inzwischen Zweifel an der Wahrnehmung der Funktion als dritte und kontrollierende Gewalt auf. Ich habe schon lange nicht nur Zweifel, sondern zunehmend das Vertrauen in diese Justiz schon verloren!

Wolfgang Richter / 14.01.2021

@ E.Ekat -Um Ihre Rechnung fortzuführen - Diese “Impfung” wirkt -wie zuletzt gelesen- ca. 8 Monate. Für 8 Monate hat der Impfling die Hoffnung, durch die 2 Spritzen von einem schweren Verlauf einer möglichen “Corona-Infektion” verschont zu werden. Das trifft auch ohne “Impfung” sogar auf ca. 95 % der Infizierten zu. Möge das “Merkel-Spahn-Söder-Und-Co-Sonderkabinett” mal zu den Grundrechenarten zurück kehren, um diese Dauerimpfschleife in Zahlen von benötigtem Personal und “Stoff” zu fassen = Kosten. Im übrigen behauptet nis heute keiner der Befürworter, daß “Geimpfte” nicht mehr andere infizieren können. Und für diesen Unsinn werden die Probanden, also auch völlig Gesunde, dem Risiko ausgesetzt, sich anstelle von irgendswas von oder mit “Corona” massive “Impf”-Nebenwirkungen einzufangen. Aber die nach Impfung Erkrankten oder gar Verstorbenen sind politisch gewollt natürlich “Opfer” ihrr Vorerkrankungen, sind ggf.  an diesen gestorben, wie vor Tagen der Feuerwehrmann in Augsburg oder aktuell eine Frau in Bremen oder Niedersachsen, während jeder mal positiv Getestete den täglich verbreiteten Horror-Sterbezahlen von oder mit “Corona” zugerechnet wird, auch gleich noch entgegen “normaler” Zählerei mit deabgelaufenen Saison 2019/20 zusammen gerechnet. Und Genaues zu “Impf-“Geschädigten weiß man nicht, weil diese Meldungen natürlich politisch-medial unterdrückt werden. Wie viele Opfer (zuzüglich der Kollateralschäden gesundheitlicher Folgen der Entsozialisierung, wirtschaftlichem Ruin bis hin zum Suizid, Entzug von Bildung für die Kinder etc.) dieser insgesamt Menschen verachtenden Politik mit dem ausgegebenen Ziel, die Bevölkerung in Gesundheit zu einem langen Leben zu führen, wird es noch brauchen, bis die Lemminge doch noch umkehren? Ich jedenfalls will mein altes Leben zurück, kann auf die Staatsbetreuung gut und gerne verzichten und will vor allem nicht mittels schizophrener Polithandlungen um meine Lebensqualität u. Zeit bestohlen werden.

Birgit Hofmann / 14.01.2021

Liebe Richter , Liebe Staatsanwälte, Mit einer ’ persönlichen Meinung ’ allein ist es nicht getan, fürchte ich. Wen interessiert ihre persönliche Meinung, die Kanzlerin wohl eher nicht. Und warum alles so geheim, das ganze erschliesst sich mir nicht wirklich. Wenn , wovon ich ausgehe, vieles Verfassungswidrig ist, warum gehen sie nicht offen dagegen vor ? Oder ist der Sumpf schon so schlimm ??

Charles Brûler / 14.01.2021

Sind die Mitglieder dann auch “RAF-Juristen” ?  Irgendein Politik-Elefant wird es bringen. Garantiert.

Hans Styx / 14.01.2021

Zitat: “Da Kontaktfelder anfällig für hacking sind, haben wir für die Kontaktaufnahme zu uns eine besonders geschützte E-Mail-Adresse beim schweizerischen Spezialisten protonmail eingerichtet” So weit sind wir also schon in Deutschland, dass Richter und Staatsanwälte, die sich für die freiheitlich demokratische Grundordnung und die Durchsetzung des Grundgesetzes einsetzen und dazu vernetzen wollen, dies anonym, mit besonders gesicherter E-Mail-Adresse und mit Hilfe einer Anwaltskanzlei (Impressum) tun. Das sagt alles über den Zustand der Demokratie aus.

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