Wo sind die Journalisierenden, die diesen WHO-Text begierig aufsaugen, skandalisieren, dem Merkel-Hof um die Ohren hauen, am Merkel-Bunker mit dem Mikrofon lauern - ?? Ein jämmerlicher Haufen einäugiger Krüppel, reden wir nicht weiter drüber. Apropos Skandal - ich erkläre hiermit den Schindluder mit Totenscheinen, den ein Mitarbeiter des Krematoriums Meißen öffentlich gemacht hat, zu einem der größten Skandale der deutschen Nachkriegsgeschichte! Auf die einäugigen Krüppel kann ich nicht hoffen.
Wird Drosten jetzt endlich zur Rechenschaft gezogen?
Hier möchte ich empfehlen, den Artikel auszudrucken und in den Gemeinden ans Schwarze Brett zu heften. Meistens gibt es an jedem Spielplatz ein schwarzes Brett, wo nicht nur Eltern, sondern auch die meisten Spaziergänger stehen bleiben. So kann man wenigstens ein bisschen Aktion an den Tag legen, statt immer nur zu schreiben.
Bezeichnend ist, dass diese Tatsache von der WHO am Tag nach Abtreten von Präsident Trump veröffentlicht. Was wird denn dort geschrieben, “wir habe ein Jahr lang die Wahrheit bewusst verheimlicht” - ? Was wird als Begründung für dieses Vorgehen angegeben ? Hier im Forum wusste man dies schon lange. *** Ich gehe davon aus, dass ein mit spezifischen viralen Partikeln kontaminierter Menschen diese auch aushusten kann; somit denke ich nicht, dass eine Infektion zwingend erforderlich ist. Der Mensch ist übrigens ständig mit tausenden unterschiedlichen viralen Partikeln kontaminiert - für diejenigen, die dies nicht wissen. Zum Glück machen virale Partikel nur selten ernsthafte klinische Probleme bei gesundheitlich erheblich kompromittierten Menschen. Das ändert sich auch nicht dadurch, dass sich ein wesentlicher Teil der Menschheit offensichtlich gerade in einem Wahn befindet.
Formale Fehler - Landesverfassung Rheinland-Pfalz: Art. 111 Notstandverordnung: Erfordert die Behebung eines ungewöhnlichen Notstandes, der durch Naturkatastrophen oder andere äußere Einwirkungen verursacht ist, dringliche Maßnahmen, so kann die Landesregierung Verordnungen mit Gesetzeskraft erlassen. Diese dürfen der Verfassung nicht zuwiderlaufen. Punkt. Formaler Fehler in Hessen (Landesverfassung): Art. 125 (2) Der Beschluß wird nach 3 Monaten unwirksam, wenn in ihm nicht eine kürzere Frist bestimmt ist. Der kann unter den gleichen Bedingungen wiederholt werden. Punkt. Bayern: Art. 48 Suspendierung von Grundrechten: (Auflistung der Gründe der Einschränkung) (2) ... Bestätigt der Landtag mit der Mehrheit seiner gesetzlichen Mitgliederzahl die getroffenen Maßnahmen, so wird ihre Geltung um eine Woche verlängert. Punkt. Nordrhein-Westfalen: Art. 60, (4) + (5). - Das IfSG regelt den Infektionsschutz als spezielles Gebiet der Gefahrenabwehr und gehört zum Polizeirecht als Teil des besonderen Verwaltungsrechts. Das Gesetz ist am 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) erlassen worden und trat am 1. Januar 2001 in Kraft. Da kam die “Schweinegrippe” ja geradezu wie auf Bestellung? - Grundgesetz Art. 74, 1, 19 GG spricht von “Maßnahmen gegen gemeingefährliche Krankheiten”. Für die Maßnahmen ist die “konkurrierende Gesetzgebung” möglich. Wie lange die beibehalten werden darf, liegt nicht im Ermessen der Presse und nicht im Ermessen des Parlaments. Dafür gibt es strenge Richtlinien, die eingehalten werden müssen. s.o. Rheinland-Pfalz. Mit Gewißheit darf die z.B. nicht die informationelle Stelbstbestimmung außer Kraft setzen, fragwürdige Quarantäneanordnungen treffen noch dazu auf einem zweifelhaften Testergebnis. Meinungen müssen auf der Grundlage des GGs von Tatsachenbehauptungen unterschieden werden. Mexiko auf dem Weg zum Rechtsstaat? Meiner Meinung nach wird die “Epidemie” das Problem mit dem unfreiwilligem Abschied aus dem Leben lösen.
Lieber Marcus Hohn, ich schließe mich ihrer Bitte an HERRN GEBAUER an. Ich würde auch gerne wissen, WAS jeder einzelne (oder auch gemeinsam) jezt unternehmen kann. Einige Richter haben sich offensichtlich der Merkel-Drosten-Spahn- Söder-Lauterbachlinie” angeschlossen, es wäre auch wichtig zu wissen, WELCHE Richter NICHT ! Alleine diese FFP2 Masken, die eigntlich nur nach Untersuchung durch einen Arzt uns von SÖDER aufgezwungen werden, sind meiner Meinung nach KÖRPERVERLTZUNG. Die Bayerische Staatsregierung wäre VERPFLICHTET gewesen zu veröffentlichen, daß NUR ganz gesunde Menschen eventuell !! diese Masken tragen dürfen, und auch nur 75 Minuten , mit anschließend 30 minütiger Pause, daß es vor allem KINDERN, JUGENDLICHEN, ALTEN MENSCHEN und Menschen mit ERKRANKUNGEN NICHT gesattet werden dürfte, diese “Maulkörbe” (die sehen echt wie Maulkörbe aus) zu tragen, Die KLAGE gegen diese FFP2 Masken von Herrn SCHLEICH wird hoffentlich POLSITIV beschieden. Wenn nicht, sollten wir alle, wenigstens von der Achse, gegen diese Dinger klagen. Abgesehen davon daß die viel zu teuer sind, ich habe meine , weil ich einkaufen mußte , gleich zum zweiten MaL GEWASCHEN, ICH WASCHE SIE BIS ZUM SANKTNIMMERLEINSTAG, wenn der Zirkus nicht beendet wird. Ich kaufe keine Masken, ab 60 Jahren gibt es 12 Masken für fast VIER MONATE !! Sollen die “Alten” verarscht werden ??
Herr Gebauer, vielen Dank für diesen Artikel. Damit wird dem Regime in Berlin das Genick gebrochen. Frau Merkel treten Sie endlich zurück! Wir brauchen in Deutschland einen Neuanfang mit einer demokratischen kompetenten Regierung. Ganz besonders peinlich finde ich das Verhalten des Bundespräsidenten. Sehenswert die Sendung “Talk im Hangar- 7”´vom 21.01.21 bei Servus TV!
Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.