Carlos A. Gebauer, Gastautor / 23.04.2021 / 06:00 / Foto: achgut.com / 87 / Seite ausdrucken

Unsere Verfassungs–Beschwerde gegen das Infektionsschutz–Gesetz

Gemeinsam mit Florian Post (MdB SPD) und drei weiteren Beschwerdeführern habe ich gestern gegen das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite Verfassungsbeschwerde bei dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Prof. Dr. Dietrich Murswiek, der ohne Zweifel einer der renommiertesten deutschen Staatsrechtler ist, vertritt uns.

Die juristische Architektur des Gesetzes mit einem starren legislativen Automatismus zwischen der behördlichen Feststellung einer „Inzidenz“ und der exzessiven (strafrechtsbewehrten) Verkürzung von Grundrechten setzt eine Vielzahl bislang sicher geglaubter, rechtsstaatlicher und verfassungsrechtlicher Standards außer Kraft. Die Legislative verdrängt die Exekutive und die Judikative damit faktisch fast vollständig aus dem gesamten Regelungskontext. Verletzt wird zudem das – historisch aus guten Gründen festgeschriebene – föderale Prinzip der Republik. Eine einzelne Behörde, das Robert-Koch-Institut, wird somit zu einer das Leben weithin monistisch steuernden, quasi-gesetzgebenden Institution, deren Handeln keiner fachrichterlichen Kontrolle unterliegt.

Ungeachtet der in tatsächlicher Hinsicht offenbar insgesamt fragwürdigen Inzidenzwertmethodik und unbeschadet der Frage, welcher Umfang von abstraktem Risiko und konkreten Gefahren überhaupt (noch) akut zur Diskussion steht, ist zu konstatieren: Dem Gesetzgeber des Grundgesetzes steht nicht die Kompetenz zu, menschliches Leben über modellberechnete Algorithmen zu steuern. Der Anspruch der Legislative, die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens schützen zu wollen, lässt sich deutlich effektiver auch mit milderen Mitteln erreichen.

Neben der Verfassungsbeschwerde ist folgerichtig ein Antrag auf eiligen Rechtsschutz gestellt. Dietrich Murswiek hat die rechtliche Lage in herausragender Weise erläutert und die gebotenen Konsequenzen beschrieben. Ich lege allen die Lektüre seiner angefügten Beschwerdeschrift sehr ans Herz. Es wäre schön, wenn die Nachricht möglichst viele Menschen erreicht.

Und hier finden Sie die die 51-seitige Verfassungsbeschwerde im Wortlaut.

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Gabriele Klein / 24.04.2021

Ich warte schon lange auf ein Gesetz seitens der deutschen Regierung in Bezug auf den “Lockdown” seiner Grenzen, sofern es kein solches bereits gibt. Und falls es bereits eines gibt, warum wird eine Regierung die die eigenen Gesetze mißachtet nicht geschasst? Zum gegenwärtigen “Seuchen” Lockdown: Also wenn bei einer Seuche der Notstand   hinter d. Ländergrenze beim Nachbarn plötzlich endigt, habe ich ernste Zweifel an “Seuche” und “Notstand” . Einem derart folgsames Virus in Sachen Grenzüberschreitung bin ich noch gar nie begegnet, ehrlich. Dann, angenommen ein lange im Wirt nur latentes Virus sei sehr ansteckend,, die Krankheit fatal, das Virus nicht langlebig außerhalb seines Wirts. In diesem FAlle hätte ich keinerlei Probleme mit einer Quarantäne, da hier die Isolation der Einen die anderen schützt.  Einen punktueller Lockdown, allerdings nur in der Anfangsphase einer Seuche um ein klar noch integres Gebiet von einem eindeutig befallenen Gebiet schnell abzuschirmen könnte ich auch noch nachvollziehen, auch Tests, um die Gesunden von den Kranken zu trennen.  Bei einem Virus das sich allerdings extrem lang an der Luft hält und auf feinsten Aerosolen reist um eingeatmet zu werden dürfte d. Quarantäne nur minimal u.genereller Lockdown gar nicht helfen es sei d. man lebt mehrheitlich in Einfamilienhäusern u. nicht Mietshäusern wie d. Fall, wo man sich.in Keller /Waschküche Treppenhaus trifft.Falls nicht,wären da noch die Fenster wo mittags d, Bratenduft im unteren Fenster aus und im oberen einzieht. Um also ganze   SAche zu machen bräuchte man viele Kameras und Blockwarts was man vermutlich will, um Zusammenrottungen aller Art ,  wie in d. DDR zu verhindern. Auch sonst frägt man sich wie kommt man dazu,  nach 1 Jahr “Notfall” ein Gesetz zu schreiben was zu tun ist in diesem Notfall? Also so schlimm kann da d. Notfall nicht sein. Auf d. vielen Gesetzesmutanten die die viralen Mutanten der Vorjahre regeln bin ich schon jetzt gespannt…..

Karla Kuhn / 23.04.2021

Leo Hohensee,  “Ich hoffe sehr, dass Herr Gebauer dazu noch einige Erklärungen liefern kann. beste Grüße”  Ich schließe mich Ihnen an, Herr Hohensee, ich möchte ebenfalls ein Erklärung dafür.  In diesem Fall ist der WILLE der Weg,  denn von Nichts, kommt nichts.  “Wer kämpft kann verlieren, Wer NICHT kämpft hat schon verloren.  Die meisten auf der Achse, ich eingeschlossen “meckern” die ganze Zeit über den Coronawahnsinn, darum begrüße ich diese Klage.  Zu schreiben, wieviel Klagen gab es bereits….. oder 51 Seiten für den Papierkorb Herr Bergfeldt, bringt aber gleich gar nichts.  Außerdem kann offenbar so eine Normenkonrollklage gar nicht von Jedermann eingereicht werden und sie dauert lange. Ein “Zahnloser Versuch”  ist es auf jedenfall NICHT für mich,  Herr Peter Kern, denn alleine daß sich Widerstand rührt, zeigt dem Merkelclub, daß nicht alle schlafen im einstigen schönen Deutschland.  “Steter Tropfen höhlt den Stein” HARTNÄCKIGKEIT ist angesagt,  das macht die Anführer nervös. Ich bin ein Meister darin. Ja nicht aufgeben.

lutzgerke / 23.04.2021

Macht zu das Tor, die Tür macht dicht. @ Lisa Deetz Wie wäre es mit “Schloch”? Ich meine, man selber liest das ja nicht .. cave canem: Hüte dich vor dem Hund! cave! canem! infama (Schande)! decis causa (scheineshalber)! ab irato (im Zorne)! Orlog (Krieg)! apage (Hebe dich weg)! satana! ad litteram (gemäß den Buchstaben)! nervus (narr)! res dubia (zweifelhafte Angelegenheit) / A l l e R e v o l u t i o n ä r e s i n d h u m o r l o s - daran scheitern sie alle. Kleiner Eigensinn und Mangel an Humor - ist die Definition des Fanatismus. .. Worin besteht denn der “Sozialismus” dieser Helden, die gegen die Freiheit der Persönlichkeit zu Felde ziehen? Es ist der unpersönliche asiatische Kollektivismus des Ostens, .. Der Drang danach, vom eigenen Wollen erlöst zu sein, in der trägen Mehrheit unterzutauchen, das Glück einer Bedientenseele, die Sorgen des Herrn nicht zu haben - alles das verkleidet sich hier in große Worte. Oswald Spengler / “Das Wir entscheidet”. / Womit ich keinesfalls gesagt haben will, daß der Sozialismus Einzug hält. Der Kulturmarxismus ist nur die Klammer, welche den Konsumtrottel zähmt. Im Faschismus ging es nicht anders zu, auch der Griff zum Kollektivismus. / Ich drücke meinem Lieblingsjuristen natürlich die Daumen für ihn, für mich, für alle!            

Irene Keidel-Aparcev / 23.04.2021

@Carlos A. Gebauer Ich wünsche Ihnen , dass Sie auf Richter treffen, die noch ihren Verstand gebrauchen. Ich selbst habe wenig Hoffnung, diese Psychopathen noch zu stoppen. Was innerhalb eines Jahres in diesem Land passiert ist, lässt einen ahnen, was diese Leute in den nächsten Jahren anrichten werden. Selbst ein Regierungswechsel wird uns nicht viel bringen, da die zukünftig Regierenden längst"eingewiesen” wurden, ” wie es weiter geht.

Silas Loy / 23.04.2021

Allerdings, es gibt “mildere Mittel” als Grundrechtsentzüge. Und geeignete und verhaltnismässige. Es gibt überhaupt ein professionelles Verhalten bei stärkeren Grippewellen. Und natürlich darf es nicht sein, dass man mit einer einfachen Mehrheit das Grundgesetz zusammenstreichen kann. Die sind ja vollkommen durchgedreht mit ihrer “Dritte-Welle”-Phobie. Die sehen weisse Mäuse und kontaminieren Haus und Garten mit kiloweise Rattengift. Während um Deutschland herum die Beschränkungen aufgehoben werden (müssen), marschiert unsere Regierung ihren zerstörerischen Sonderholzweg bis zum vermeintlichen Endsieg, bis alles in Trümmer fällt. Abwählen!

Gabriele Klein / 23.04.2021

Auch meinerseits, Dank an den Autor und die Achse für den Einsatz wenn jene, die eigentlich dafür zuständig weren komplett versagen.

Wolfram Wadepohl / 23.04.2021

Vielen Dank für die verfassungsbeschwerde. Der Inzidenzwert, so wie er heute festgestellt wird, ist gänzlich ungeeignet das Infektionsgeschehen in der Bevölkerung im Allgemeinen wiederzugeben. Auch im besonderen ist dieser Wert ungeeignet, denn er bezieht sich auf im Sinne des Infektionsschutzes willkürlich gewählte verwaltungstechnisch orientierte geographische Landkreisgrenzen. In den Landkreisen dürften das Infektionsgeschehen mit Sicherheit nicht annähernd homogen sein. Auch werden positive Mehrfachtests ein und derselben Person als neuinfektionen gewertet, was sachlich natürlich falsch ist. Gerade erkrankte und wieder genesene Menschen werden noch lange Zeit positiv PCR getestet, obwohl sie zum Infektionsgeschehen nichts beitragen. bekanntermaßen finden Infektionen dort statt, wo viele menschen für längere Zeit in geschlossen Räumen verweilen. Also im ÖPNV, in den Betrieben, in den Bildungsstätten. Statt dort Einschränkungen vorzunehmen, werden die Grundrechte der Menschen genau dort eingeschränkt, wo die wenigsten Infektionen stattfinden. Auch deshalb sind die Maßnahmen im Hinblick auf das Ziel nahezu vollständig ungeeignet. Die Überlastung des gesundheitswesen droht auch deshalb, weil die Anzahl der Betten aus Kostengründen bzw. aus Gewinnstreben der privaten Betreiber im Übermaß reduziert wurden. Mir drängt sich der Eindruck auf, daß mit diesen “Basta” Gesetz vor allem vom Versagen der Exekutive in der Pandemie abgelenkt erden soll und massiv Wahlkampf betrieben wird. Das Parlament entzieht mit den Ausgangssperren der Bevölkerung das Vertrauen, Kontakte zu reduzieren. Es könnte sein, das die bevölkerung diesen Paralamentarieren in der kommenden Bundestagswahl ihrerseits das Vertrauen entzieht.

Sylvia Hegewald / 23.04.2021

Ich wünsche Ihnen - und damit uns - viel Erfolg. Danke für das Engagement, für die Initiative, für den Einsatz, der uns allen zugute kommen kann. Vielleicht - hoffentlich - siegt die Vernunft, die Logik, der gesunde Menschenverstand.

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