@Lutz Herzer - Hallo Herr Herzer, für mich macht es keinen Sinn 51 Seiten juristischen Text zu lesen. Ihre Anmerkungen zur “Fortgeltung der epidemischen Lage ... ” und zu “Vortrag der Beschwerdeführer steht einem Impfzwang, bzw. einer Nötigung zum Impfen durch Einschränkungen, nicht entgegen” wirft natürlich Fragen auf. Ich hoffe sehr, dass Herr Gebauer dazu noch einige Erklärungen liefern kann. beste Grüße
Es freut mich zu lesen, das auch ein SPD MdB sich an der Verfassungsbeschwerde beteiligt. Es gibt doch noch überall aufrechte Leute, die sich nicht mit großzügigen Diäten zum Stimmvieh degradieren lassen. Ist das einer der ersten Tropfen, die nicht nur auf den heißen Stein fallen, sondern der Anfang eines Regens sind?
Das Bundesverfassungsgericht ist politisch besetzt. Merkel hatte 16 Jahre um es entsprechend zu besetzen. Ich glaube nicht, dass da was bei rauskommt. Immerhin ein SPDler trägt den Antrag mit, aber der sieht sich dann auch demnächst einem Parteiausschlussverfahren ausgesetzt.
Na, da bin ich mal gespannt auf Karlsruhe. Die sind ja zumindest neutral, nicht so wie die in Polen… Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Harbarth verteidigt das Corona-Management der Regierung. Die Entscheidungen würden unter Zeitdruck gefällt, Fehler seien verständlich.
Jeder Versuch, diesem menschenverachtenden Gesetz entgegenzutreten ist zu begrüßen, auch wenn ich mit Hinblick auf den Vorsitzenden des BVerfG so meine Zweifel habe. Wer in dieser Hinsicht auch noch Unterstützer werden möchte, den weise ich nochmals auf die Verfassungsbeschwerde von Frau M. Grimmenstein und neuerdings auch die Beschwerde vom Freiheitsverbund hin. In beiden Fällen ist eine kostenlose Teilnahme durch Zusendung einer Vollmacht für den Anwalt problemlos möglich. Schütten wir sie zu!
@ Thomas Meyer - Ich stimme ihnen völlig zu wenn sie schreiben: “Ich frage mich, wieso soll eine mögliche Überlastung der Intensivstationen überhaupt der sakrosankte Gradmesser für die Aussetzung von Verfassungsrechten sein?” - Das ist eine rhetorische Frage, denn es wurden bereits die Gesetze beschlossen, nach der die freien Kapazitäten in stille Reserven umgewandelt wurden - nur bleiben diese dem DIVI unsichtbar. Gut aufbereitete Argumentation von SamuelEckert (auf allen Kanälen) . Weiter schreiben Sie: “Die Schiene auf der wir gerade Fahrt aufnehmen (Leben, Klima und was sonst noch retten) führt geradewegs auf 1984 zu.” - in der Tat, das ist gespenstig!
...und??? Wieviele Verfassungsbeschwerden hat es seit Beginn des Corona-Irrsinns bereits gegeben? Wieviele tausend wohlbegründete Beschwerden haben berufene Fachleute seit Monaten eingereicht? Allein von der Ende letzten Jahres eingereichten, sachlich kompetenten, über 190 Seiten langen Verfassungsbeschwerde des Strafrichters am Berliner Landgericht, Pieter Schleiter, hat man seitdem nichts mehr gehört. Man schaue spaßeshalber einmal auf die Webseite des BVerfG, unter “Verfahren/Ausgewählte Neueingänge”. Da ist NICHTS, aber auch gar NICHTS RELEVANTES zu den aktuellen Verfassungsproblematiken zu sehen. Daraus schließe ich, dass diese Anträge entweder als offensichtlich unzulässig oder als “nach bisheriger Rechtssprechung des BVerfG nicht erfolgversprechend” verworfen wurden. So einfach geht das!
Ich gehe davon aus, daß das BVerfG mit einer seichten Seitenbewegung “Korrekturen” in Aufgabe stellen wird, die Merkels Position wahren und für alle VerwaltungsGverf. die Weichen stellen (Baukastenurteile wie bei den SGs) . Das wird auch der Kernsinn des Gesetzes sein, daß die SEDler hier die Machbarkeit in dieser rot versifften Rest - BRD ausloten. Die Außenwirkung an die Kräfte von Jalta wird sein, daß Deutschland Demokratie nachhaltig nicht kann und man eine “Lösung der Deutschlandfrage” in den Hinterzimmern um den Globus langsam zu einem permanenten Minutenwalzer - Nebenthema machen wird. Alle werden Corona irgendwie in ihrer Tradition bewerkstelligen und die Deutschen in der ihren. Und genau das wird Sozialfragen und die Mündigkeit oder Unmündigkeit der Deutschen zum Thema machen. Um zu erspüren, was gefragt ist sollte das VerfG nach London und Washington schauen und nicht auf den Zweitakt unserer 6V -Künstlerin.
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