Carlos A. Gebauer, Gastautor / 22.01.2021 / 12:00 / Foto: Bene16 / 161 / Seite ausdrucken

WHO beendet Epidemische Lage von Nationaler Tragweite

Manchmal überschlagen sich die Ereignisse. So auch vor zwei Tagen am 20. Januar 2021. An diesem Tag wurde nicht nur ein neuer US-Präsident vereidigt. An diesem Tag verkündete die Weltgesundheitsorganisation (WHO) darüber hinaus auch Erstaunliches: Der weltweit seit rund einem Jahr exzessiv – „Testen! Testen! Testen!“ – verwendete PCR-Test zum Nachweis einer Infektion mit dem „neuartigen SARS CoV-2“ ist danach überhaupt nicht unbesehen geeignet, eine Infektion zu erkennen: 

Was unabhängige Geister (unter anderen Achgut.com mit einer ganzen Serie) seit Monaten vortragen, ist demnach nun auch von der Weltgesundheitsorganisation bestätigt. In der „WHO Information Notice for IVD Users 2020/05“ wird erklärt: Wo das Testresultat nicht mit dem klinischen Befund eines Untersuchten übereinstimmt, da hat eine neue Probe genommen und eine weitere Untersuchung vorgenommen zu werden. Mehr noch: Der Ct-Wert eines Testergebnisses verhalte sich umgekehrt proportional zu der erkannten Viruslast bei einer untersuchten Person. Je mehr Replikationszyklen bei einem PCR-Test gefahren werden müssen, um eine (vermeintliche) Kontamination des Untersuchten mit dem Virus (oder Bruchstücken seiner Erbinformation) zu erkennen, desto geringer ist die Belastung des Untersuchten mit dem Virus bzw. dessen genetischem Material.

Erstaunlicherweise hat dieser gewichtige Hinweis der WHO an die gesamte Menschheit in den vergangenen Stunden noch nicht das mediale Echo gefunden, das ihm in Ansehung einer vielfach angenommenen globalen Pandemie richtigerweise zukommt. Denn die Nutzerinformation der WHO birgt nicht nur labormedizinischen, sondern insbesondere rechtlichen (und mittelbar: politischen) Sprengstoff von wahrhaft planetarer Bedeutung. Bislang ist man beinahe flächendeckend regelhaft davon ausgegangen, dass ein jeder wie auch immer beschaffene positive PCR-Test den Nachweis dafür erbringe, der Getestete sei eine akute Gefahr für seine Mitmenschen. Deswegen wurden Menschen massenweise aus dem Verkehr gezogen oder sonstwie voneinander abgesondert, koste es, was es wolle. Die jetzige Mitteilung der WHO berichtigt die unzutreffende Alarmprämisse nun unzweideutig.

Quarantäneanordnung entbehrt oft einer rechtlichen Grundlage

Richtig ist, zu unterscheiden, ob ein Betroffener kontaminiert, infiziert oder infektiös ist. Eine Kontamination liegt vor, wenn ein Virus (oder ein sonstiger Erreger) mit dem menschlichen Organismus in Kontakt gekommen ist. Das deutsche Wort für Kontamination ist „Verschmutzung“. Ein verschmutzter Betroffener ist jedoch nicht sogleich auch „infiziert“. Eine Infektion setzt – jedenfalls nach dem Wortlaut des Infektionsschutzgesetzes – voraus, dass der von dem menschlichen Organismus aufgenommene Krankheitserreger sich in dem Menschen auch entwickelt oder vermehrt. Das kann er regelhaft nur dann, wenn er überhaupt in einer gewissen Vielzahl in den Organismus einzieht. Hier spricht man von der sogenannten „Virenlast“.

Kommen zu wenige Viren in einem Organismus an, scheitert der Versuch einer Infektion. Ist der Erreger direkt nach der Kontamination von dem Immunsystem erkannt und „besiegt“, kommt es also erst gar nicht zu einer Infektion. Wer nicht infiziert ist, kann einen anderen Menschen aber auch nicht anstecken. Denn die Infektion ist Voraussetzung der Infektiosität. Kurz: Wer asymptomatisch durch die Welt läuft, der ist mit an absoluter Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch keine Ansteckungsgefahr für andere. Ihn alleine auf der Grundlage eines PCR-Tests abzusondern oder – mehr noch – ihn auch ohne PCR-gestützten Kontaminationsverdacht rein präventiv in Masken zu hüllen, ist rechtlich nicht begründbar.

Die WHO hat somit am 20. Januar 2021 allen infektionsschutzrechtlichen Schlussfolgerungen alleine aus der (unrichtigen) Annahme einer Infektiosität bei jedwedem positiven PCR-Test ohne weitere Differenzialdiagnostik den Boden entzogen. Diesen Umstand kann man gar nicht überbewerten. Denn er bedeutet: Jede Quarantäneanordnung gegenüber einer Person auf alleiniger Basis eines nicht näher spezifizierten positiven PCR-Tests entbehrt einer rechtlichen Grundlage. Jede allgemeinverfügende Kontaktbeschränkung, die derartige PCR-Tests singulär in Bezug nimmt, ist gesetzeswidrig. Alle auf der Annahme einer Infektiosität nur wegen irgendeiner positiven PCR-Testung beruhenden Grundrechtsverkürzungen ermangeln einer rechtlichen Grundlage.

Der deutsche Gesetzgeber kommt nicht an der Erkenntnis der WHO vorbei

Wegen der Offensichtlichkeit des naturwissenschaftlich-medizinischen Fehlschlusses von einem beliebigen positiven PCR-Test auf eine seuchenrechtlich relevante Infektionsgefahr ist auch die Begründung nicht länger haltbar, es gäbe in Deutschland aktuell eine „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“, wenn irgendwo 100 oder 50 oder 20 oder 7 „Inzidenzen“ im Sinne von positiven PCR-Testungen mit überhöhten Ct-Werten vorliegen. Auch eine politische Einschätzungsprärogative bedarf – um verfassungsrechtlich legitim zu sein – einer naturwissenschaftlich haltbaren Prämisse. Ist diese Prämisse richtig oder vertretbar umstritten, mag sie als verfassungsrechtlich hinreichend angesehen werden. Ist sie allerdings offensichtlich unrichtig, kommt sie als Rechtsfertigungsgrundlage auch für eine politische Einschätzungsprärogative nicht (mehr) in Betracht.

Mit § 5 I Nr. 1 des deutschen Infektionsschutzgesetzes ist die gesundheitliche Einschätzung der WHO durch dynamische Gesetzesverweisung zum Gegenstand der deutschen Rechtsordnung gemacht worden. Das bedeutet: Auch der deutsche Gesetzesgeber kommt nicht an der Erkenntnis der WHO vom 20. Januar 2021 vorbei, wonach positive PCR-Testergebnisse ohne symptomatisches Korrelat für sich gesehen keine Infektiosität beweisen oder auch nur einen relevanten Anschein dahingehend setzen.

Es lässt sich nach allem gut die Rechtsauffassung vertreten, dass die gesamte infektionsrechtliche Architektur des bundesrepublikanischen Pandemie-Normengebäudes mit der „User Information“ der WHO vom 20. Januar 2021 ihre zentrale Grundlage verloren hat. Ein pflichtgemäß handelnder Deutscher Bundestag hat daher umgehend zusammenzutreten und durch Beschluss das sofortige Ende einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite festzustellen. Täte er es nicht, liefe er am Ende Gefahr, aus den gängigen sozialen Netzwerken gelöscht zu werden. Denn deren Community-Standards erfordern bekanntlich Harmonie auch mit der WHO.

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Steve Acker / 22.01.2021

auf jeden fall zeigt sich dass all die Geschichten von Superspreadern, die irgendwohin gehen und massenhaft Leute anstecken, Märchen sind. Es braucht viel längeren und höheren Virendruck, damit Leute krank werden.

Fritz Fuchs / 22.01.2021

@ Stefan Riedel / 22.01.2021 ” It’s probably just a coincidence that she is doing this two days after Joe Biden was sworn in as president.” ♦ Das glauben wir, meine ich,  nun ganz und gar nicht, sind Koinzidenzen doch nicht mehr als das zufällige Eintreten von zwei oder mehreren von einander unabhängigen Ereignissen. Zufälligkeiten gibt es aber dort, wo Politiker eines Landes ihre Schmutzfinger im Spiel haben, nun ganz gewiss nicht.  An einen Zufall würde ich nicht einmal dann glauben, wenn es in Washington einen republikanischen Bürgermeister gäbe, der obiges veranlasst hätte. ♦

Udo Loll / 22.01.2021

Ich werde heute wohl nicht schlafen können, gestern die BPK in der die Kanzlerin das Primat der politschen Grundentscheidungen die “Ich ” (sic!) getroffen hat bekennt, dann heute dieser Bericht… und 17:12 h die WHO Seiten /PCR Test : “Nicht erreichbar”. Wow… da kann man mal am eigenen PC unmittelbar, live… Weltpolitik nicht nur nachvollziehen, sondern direkt geliefert bekommen…  Ich habe verstanden…

Steve Acker / 22.01.2021

kontaminiert, infiziert oder infektiös Sehr interessant, dieser Punkt. Es gab doch mehrere Fälle von Altenheimen, wo geimpft wurde,  und danach brach Corona aus. Wahrscheinlich waren die Bewohner dort schon kontamniert. Durch die Impfung wurde das Immunsystem erstmal runtergefahren, und dadurch konnten sich die Viren breit machen.

Michael Dost / 22.01.2021

Deutschland ist von einem Staatsversagen nationalen Ausmaßes betroffen, das die gesamte Breite der Gesellschaft erfasst. Zum einen sind die staatlichen Maßnahmen krachend an ihren Zielen gescheitert. Der vulnerable Teil der Gesellschaft wird nicht geschützt, sondern unterliegt nach offiziellen Angaben einer erhöhten Sterblichkeit.  Statt die Gesundheit der Menschen zu schützen, werden die wirtschaftlichen Grundlagen des Wohlstandes zertört und mittel- und langfristig die Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit beschädigt, basierend auf Entscheidungen eines nicht verfassungsmässigen Gremiums auf Grundlage einseitiger Fehlberatung und untauglicher Analyseinstrumente und -zahlen. Desweiteren versagen die zuständigen Institutionen immer wieder in ihren Sicherungs- und Versorgungsaufgaben. Ziele der Impfaktion werden wegen selbstverschuldeter Knappheit der Impfstoffe nicht erreicht. Die europäische Integration erweist sich als unfähig, im Interesse der Einzelländer zu handeln. Verantwortlich dafür: eine Merkelvertraute, die bereits die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands erfolgreich sabotierte. Krankenhäuser und Pflege arbeiten wegen langjähriger Vernachlässigung ständig an der Überlastungsgrenze…. Hinzu kommt ein Scheitern auf verfassungsrechtlicher Ebene, wie es das Amtsgericht Weimar bescheinigt. Freiheitsberaubung allein aufgrund nicht valider Tests ohne die von der WHO verlangte genauere Überprüfung an weiteren Tatsachen nach dem Motto “positiv ist positiv” (OT eines Gesundheitsamtes), Grundrechtseinschränkungen praktisch für das gesamte Volk mit Eingriffen bis in die Freiheit der Wohnung und des familiären Zusammenlebens ohne verfassungsrechtliche Grundlage.und ohne dass das eigentlich zuständige Parlament einbezogen wird. Was sagt die Staatstheorie eigentlich dazu, wie einer solche krisenhafte Gesamtlage von nationaler Tragweite Abhilfe zu schaffen und wie mit den Verursachern zu verfahren sei?

Ulrich Armbruster / 22.01.2021

... und Drosten wusste dies von Anfang an. Wer seine Stellungnahme anno 2014 in Dubai (oder Saudiarabien) las: er wusste, dass der Test NICHTS mit der Infektionsgefahr zu tun hat UND, dass so bei entsprechend willfähriger Presse (Regierung) eine völlig substanzlose Epidemie entfacht werden kann. Hat er damals selbst gesagt. DAS ist der größte Skandal dabei. Es ist schon traurig, wenn man sich darüber freuen muss, wenn die WHO endlich mal das sagt, was eigentlich jedem Willigen klar war.

T. Schneegaß / 22.01.2021

Ich glaube nicht, dass solche Informationen weltweit unterdrückt werden können. Sie spielen den beginnenden Aufständen in Ländern,  deren Menschen nicht zu solchen elenden Sklaven wie die Deutschen mutiert sind, in die Hände und werden “brandbeschleunigend” wirken, was den Widerstand betrifft. Ich hoffe, die Stunde der Abrechnung mit den Verbrechern rückt näher.

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