indubio / 14.01.2021 / 12:00 / 32 / Seite ausdrucken

Indubio Folge 92 – Verfassungs-Beschwerde

Dr. Pieter Schleiter, Richter am Landgericht Berlin, erörtert seine beim Bundesverfassungsgericht erhobene Beschwerde gegen diverse Corona-Verordnungen und Maßnahmen im Gespräch mit dem Düsseldorfer Rechtsanwalt und Publizisten Carlos A. Gebauer und Burkhard Müller-Ullrich. 

Hier finden Sie den kompletten Text der Verfassungsbeschwerde zum Download.

Hinweis: Dr. Pieter Schleiter spricht in diesem Podcast ausschließlich als Privatperson und ausdrücklich nicht in seiner Eigenschaft als Richter.

Ergänzender Hinweis:

Dr. Pieter Schleiter, der Autor der Verfassungsbeschwerde, weist ergänzend auf Folgendes hin: § 28a Abs. 5 IfSG bestimmt unter anderem, dass die gegenwärtig in Rede stehenden Rechtsverordnungen mit einer allgemeinen Begründung zu versehen sind, wie in der Verfassungsbeschwerde näher ausgeführt wurde. Dies wird in dem Podcast auf Grund der Dynamik des Gesprächs nicht hinreichend deutlich. Ein solches Begründungserfordernis findet sich indes nicht in der Verfassung. Die Aufnahme in das Grundgesetz ist für die Zukunft zu erwägen.

Technischer Hinweis: INDUBIO kann man auch auf YouTube oder über die gängigen Podcast-Apps (Apple, Deezer, Soundcloud usw.) anhören.

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Petra Horn / 14.01.2021

Ich kann mich noch an meine glücklichen halbnaiven Tage erinnern, als ich froh war, daß z.B. Peter Gauweiler mit anderen beim Verfassungsgericht Klagen gegen den Euro, die Griechenlandhilfen (wie läuft das eigentlich jetzt, man hört gar nichts mehr), gegen die Geldpolitik der EZB u.a. einreichte. Damals dachte ich, der Gesetzesbruch ist doch eklatant und klar erkennbar. Nur höre ich aus den USA, daß bei den Wahlen, viele, auch gar nicht Stimmberechtigte mehrere Stimmkarten erhalten hatten, daß säckeweise Briefwahlstimmen ausgeschüttet wurden, in denen 90 und mehr Prozent für Biden stimmten. Eine Wahlfälschung sei aber nicht beweisbar, weshalb Gerichte die Klagen nicht annehmen. In Deuschland stellen schon seit Jahren viele hochkarätige Juristen wie di Fabio und der wissenschaftliche Dienst des Bundestages fest, welche schweren Rechtsbrüche die Regierung begeht. Es wurden mit Sicherheit Tausende von Klagen eingereicht, ebenso mit Sicherheit von Fachleuten in diesen Gebieten des Rechts. Und doch werden diese nicht angenommen und es passiert NICHTS, nein es wird alles noch schlimmer, man schaue auf das NetzwerkDG. Ich frage mich, ob das noch mit friedlichen Mitteln ein Ende findet und ich habe nicht die Hoffnung, daß mit Klagen etwas Grundlegendes erreicht werden kann. Manche kleinen wenigen Siege mag es geben, aber in der gleichen Zeit geht die Karawane der Entrechtung immer weiter und weiter in die Wüste.

Eugen Karl / 14.01.2021

Ich sehe zwei Möglichkeiten, wie das ausgehen könnte: entweder findet das Verfassungsgericht einen formalen Grund, die Beschwerde abzuweisen bzw. nicht zuzulassen oder man läßt sich 5 Jahre Zeit, um dann zu erklären, die Lockdowns seien verfassungswidrig gewesen, aber leider, leider ist das Land dann platt, die Wirtschaft gegen die Wand gefahren und die Selbstmordrate durch die Decke gegangen.

Paul Siemons / 14.01.2021

Das Ganze hat einen entscheidenden Haken: es wird von der Existenz eines Rechtsstaates ausgegangen. Der aber wurde in den letzten Jahren so unterminiert, dass einst gültige Demokratiestandards nur noch auf dem Papier und in den Köpfen von unverbesserlichen Idealisten existieren.

Uwe Mildner / 14.01.2021

Danke!

Torsten Hopp / 14.01.2021

Wieder ein sehr guter Podcast mit toller Moderation. Dennoch: Keine Zugeständnisse für Fehler im März. Weder lag ein Pandemieplan (trotz Hinweis RKI seit 2013) vor noch gab es Expertenkommissionen. Man hat die Lage aus der Ferne vom Fernsehen gecheckt und gefiel sich als Hardliner. Sofort wurde auf Angst gesetzt und Gegenmeinungen ausgegrenzt. Dafür kann es kein Verständnis geben.

G. Romanowsky / 14.01.2021

Wieder eine Verfassungsbeschwerde mehr. Wen juckts. Unsere Frau BKin ist doch ausgebildete Kommunistin. Kommunisten sind erklärte Anti-Demokraten, soll heißen, es ist politische Absicht diese Demokratie zu destabilisieren und dann zu beseitigen. Das Corona Virus ist deshalb von einem medizinischen zu einem “politischen” Virus mutiert, deren Zer­stö­rungs­po­ten­zi­al in der Vernichtung von Gesellschaften liegt. Was interessieren da noch Verfassungsbeschwerden, Insolvenzen, Maskenzwang, Impfzwang, Suizide etc. Wäre das Virus rein medizinisch geblieben und nicht politisch vergewaltigt bzw. aufgeputscht wäre der ganze Spuk schon vorbei, Dank natürlicher Immunität. Aber es kann nicht sein, was nicht sein darf. Willkommen in der (Corona)-Diktatur. Und in Diktaturen gibt es keine unabhängige Justiz mehr, sondern nur noch eine Klassenjustiz. Aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.

Berta Zimmermann / 14.01.2021

Die Karenzzeit mit der “großen Trichterweite” war meiner Meinung nach Dezember 19, Januar 20, nicht aber, als im April die “Maßnahmen” ergriffen wurden. Auf der Corona-Schiene soll nun auch das Wahlrecht verändert / verkürzt werden. Das stinkt zum Himmel. Dennoch Danke für den ehrenwerten Versuch das Verfassungsgericht an seine Aufgaben zu erinnern.

Michael R. Huber / 14.01.2021

Jeder einzelne Schritt in Richtung Rechtsstaatlichkeit ist wichtig! Millionen von “Nadelstichen” sind wesentlich effektiver, als eine einzelne Aktion, die nur Teile des Systems trifft! Dieses Jahr sind Wahlen. Wichtige Wahlen! Jede/r von uns hat die Möglichkeit, wenigstens eine/n Wähler/in zu überzeugen, diesmal nicht die Pest zu wählen. Es muss wirklich nur eine Person sein! Mir fällt gerade auf, dass ich eben wieder dem Mainstream verfallen bin und das generische Maskulinum pervertiert habe. Welch grandiose Dummheit! Kurz gesagt: Verbreitet diese gute Nachricht und sorgt dafür, dass wenigstens eine einzelne Person eures Bekannten- oder Freundeskreises seine Stimme für eine der wenigen Parteien, die dem Massenwahn entgegen stehen, abgeben. Ja, Sisyphus grinst neckisch über eure Schultern, aber unmöglich ist keine logische Option.

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