indubio / 14.01.2021 / 12:00 / 32 / Seite ausdrucken

Indubio Folge 92 – Verfassungs-Beschwerde

Dr. Pieter Schleiter, Richter am Landgericht Berlin, erörtert seine beim Bundesverfassungsgericht erhobene Beschwerde gegen diverse Corona-Verordnungen und Maßnahmen im Gespräch mit dem Düsseldorfer Rechtsanwalt und Publizisten Carlos A. Gebauer und Burkhard Müller-Ullrich. 

Hier finden Sie den kompletten Text der Verfassungsbeschwerde zum Download.

Hinweis: Dr. Pieter Schleiter spricht in diesem Podcast ausschließlich als Privatperson und ausdrücklich nicht in seiner Eigenschaft als Richter.

Ergänzender Hinweis:

Dr. Pieter Schleiter, der Autor der Verfassungsbeschwerde, weist ergänzend auf Folgendes hin: § 28a Abs. 5 IfSG bestimmt unter anderem, dass die gegenwärtig in Rede stehenden Rechtsverordnungen mit einer allgemeinen Begründung zu versehen sind, wie in der Verfassungsbeschwerde näher ausgeführt wurde. Dies wird in dem Podcast auf Grund der Dynamik des Gesprächs nicht hinreichend deutlich. Ein solches Begründungserfordernis findet sich indes nicht in der Verfassung. Die Aufnahme in das Grundgesetz ist für die Zukunft zu erwägen.

Technischer Hinweis: INDUBIO kann man auch auf YouTube oder über die gängigen Podcast-Apps (Apple, Deezer, Soundcloud usw.) anhören.

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Block Andreas / 14.01.2021

@ Timo Leary….. “Was soll da das Verfassungsgericht machen”...sehe ich genauso…das sind eh nur armselige “willige Parteisoldaten”.....

Ulla Schneider / 14.01.2021

Schaffen Sie es, Herr Dr. Schleiter, dann sind Sie mein Held. Herr Müller- Ullrich ist es sowieso. Danke Herr Gebauer für die gesetzl. Erläuterungen. Wir haben heute einen Heldentag - wenigstens das!!

Rainer Niersberger / 14.01.2021

Zum dritten und letzten : Man geht zunaechst von einem Regime aus, das auf dem Boden von Demokratie und Recht handelt, einem Regime ohne “böse” Absichten. Das war und ist systemisch und regelungstechnisch falsch bestenfalls gefährlich naiv. Es macht einen entscheidenden Unterschied, ob ich Merkelsoeder und ihren Linksgruenen eine Entscheidungspraerogative zuerkenne, oder einem Regime auf dem Boden des GG ohne systemveraendernde Absicht. Man kann natuerlich auch den Bock zum Gaertner machen. Die Verfasser des GG sind offenbar von einer durchgängig edlen Gesinnung und hohen Qualitaet der Politakteure ausgegangen, wie man aktuell sehen kann grobfahrlaessig, auch wenn seinerzeit die Machtergreifung einer FDJ - Funktionärin nicht absehbar war. Dieser Dame derartige Freiheiten einzuraeumen ist demokratischer Suizid.

Timo Leary / 14.01.2021

Bundespräsident, Bundeskanzler, Bundestagspräsident und die Ministerpräsidenten betreiben diese verfassungsfeindliche Politik. Was soll da das Verfassungsgericht machen?

Thomas Taterka / 14.01.2021

Die Frage, die geklärt werden muß, ist nicht allein juristischer Natur , sondern grundsätzlicher Art : - sollen wir, d.h. die Bürger, uns künftig ” zu Tode anpassen ” an das haltlose Stückwerk von Politik und Medien - oder vertreten beide noch die Interessen von Menschen , die einer Bedrohung ausgesetzt sind ?  Ist womöglich der Dilettantismus der Politik und die Unverantwortlichkeit der Medien zu einer größeren Bedrohung für die Bürger geworden als selbst eine Pandemie , weil sie aus jeder Krise mit mehr Einfluß hervorgeht, wohingegen der Bürger immer rat- und hilfloser zurückbleibt durch die hemmungslose Verwüstung seiner ureigensten Interessen seitens der öffentlichen Meinung und der unaufkündbaren Geltungssucht karrieregesteuerter Politiker , die ganze Bevölkerungen in ihrem natürlichen Freiheitsverständnis, - für Ziele , die sie gar nicht mehr offen auszusprechen wagen , schlichtweg hemmungslos missbrauchen?  Sind Krisen solcher Art in den Regierungen und Medien sogar willkommen, weil sie deren Überlebenszeit verlängern, ganz gleich, was sie in der Bevölkerung anrichten ? -—Beatmen Krisen mittlerweile hirntote Regierungen und ihre Hilfsinstitutionen und halten sie so am Leben, gegen die vitalen Interessen ihrer Bürger?

Manfred Lang / 14.01.2021

@B.Dietrich: Man muss sich nicht nur bei Stephan Harbarth aufhalten. Schauen Sie sich nur die besonderen Qualifikationen der Bundesverfassungsrichter an. Der Herausstechende ist für mich der ehem. CDU-Ministerpräsident des Saarlandes Peter Müller. Vorher als Qualitätsjurist so gut wie nicht in Erscheinung getreten. Können Sie sich vielleicht vorstellen, dass eine Richterwahlgremium des Bundestages einen Herrn Gauweiler, nicht Herrn Gauland (!!), zum Bundesverfassungsrichter wählen würde? Dazu fehlt mir das Vertrauen in die Redlichkeit der politischen Gremienwähler. Wenn Sie sich das Personal des Bundesverfassungsgericht genauer anschauen, dann gibt es für mich einige Zweifel, dass deren Wahl nur der fachlichen Kompetenz geschuldet ist. Wenn Sie sich noch mit Landesverfassungsgerichte befassen, dann werden Sie über Personen stolpern, die linksextremistischen Vereinigung angehör(t)en. Und keiner von unseren Superdemokraten inklusive Mutti Merkel jault schmerzgeplagt auf. Ganz zu schweigen davon, dass unsere Bandeskunzlerin die Abwahl einer solchen extrem linken Verfassungsrichterin zu einer Koalitionsfrage machen würde.

Rainer Niersberger / 14.01.2021

Uebrigens wird wohl immer noch eine Technik des Regimes noch nicht richtig gewürdigt, naemlich die der unklaren Begriffe und der unbestimmten Rechtsbegriffe. Letztere sind ein bekanntes Phaenomen, Erstere neu. Das Ziel ist klar. Die Normen sollen einen weitestmoeglichen Spielraum eröffnen, besonders fuer die Exekutive, und gerichtlich schwer ueberpruefbar sein. Zu dem, besonders gerne vom BVerfG, den Machthabern eingeraeumten Ermessensspielraum kommen weitere Oeffnungs - und damit Einschaetzungsraeume dazu. Am Beispiel Corona und Infektionsschutz gesetz gut erkennbar, letztlich aber eine Methode “Merkel” , mit der ihr seitens der Legislative freie Hand eingeräumt wird, formalrechtlich oder vordergründig in Ordnung, materiellrechtlich nichts anderes als eine Aufhebung der Gewaltenkontrolle und des Rechtsschutzes. Und das BVerfG als oberster Norm - und GG-waechter mit seinen willigen Juristen und Ideologinnen spielt fleißig mit.

Andreas Rühl / 14.01.2021

Mit einer Entscheidung Karlsruhes wird bereits im Jahre 2024 zu rechnen sein.

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