indubio / 14.01.2021 / 12:00 / 32 / Seite ausdrucken

Indubio Folge 92 – Verfassungs-Beschwerde

Dr. Pieter Schleiter, Richter am Landgericht Berlin, erörtert seine beim Bundesverfassungsgericht erhobene Beschwerde gegen diverse Corona-Verordnungen und Maßnahmen im Gespräch mit dem Düsseldorfer Rechtsanwalt und Publizisten Carlos A. Gebauer und Burkhard Müller-Ullrich. 

Hier finden Sie den kompletten Text der Verfassungsbeschwerde zum Download.

Hinweis: Dr. Pieter Schleiter spricht in diesem Podcast ausschließlich als Privatperson und ausdrücklich nicht in seiner Eigenschaft als Richter.

Ergänzender Hinweis:

Dr. Pieter Schleiter, der Autor der Verfassungsbeschwerde, weist ergänzend auf Folgendes hin: § 28a Abs. 5 IfSG bestimmt unter anderem, dass die gegenwärtig in Rede stehenden Rechtsverordnungen mit einer allgemeinen Begründung zu versehen sind, wie in der Verfassungsbeschwerde näher ausgeführt wurde. Dies wird in dem Podcast auf Grund der Dynamik des Gesprächs nicht hinreichend deutlich. Ein solches Begründungserfordernis findet sich indes nicht in der Verfassung. Die Aufnahme in das Grundgesetz ist für die Zukunft zu erwägen.

Technischer Hinweis: INDUBIO kann man auch auf YouTube oder über die gängigen Podcast-Apps (Apple, Deezer, Soundcloud usw.) anhören.

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Silas Loy / 14.01.2021

Die Bundesrepublik Deutschland wurde eigentlich in einem Museum gegründet, einem Museum mit ausgestopften Tieren, also gut, fast ein Zoo. - Die Regierungen haben überhaupt nichts unternommen, um sich einen wissenschaftlich soliden und repräsentativen Überblick über die Lage zu verschaffen. Sie haben per Verordnung die PCR-Testungen hochgefahren und aus den Ergebnissen R-Werte abgeschätzt und “Inzidenzwerte” abgeleitet. Die Datengundlage für die politischen Entscheidungen, für nie dagewesene Grundrechtseinschränkungen, ist also vollkommen mangelhaft, ja irreführend. Und da man durchaus Vorsatz vermuten kann wo man nicht gemeingefährliche Inkompetenz vermuten will, ist auch die Möglichkeit einer bewussten Inszenierung nicht mehr von der Hand zu weisen. - Allen Beteiligten hier jedenfalls vielen Dank!

M. Hartwig / 14.01.2021

Corona Collateral Damage: The European, 13.11.2020: “Letztlich ist festzustellen, dass die gesamte öffentliche Kommunikation und Berichterstattung ausschließlich auf das Thema COVID-19 fokussiert war und noch immer ist. Andere bevölkerungsmedizinisch relevante Gesundheitsthemen sind in der ersten Phase der Pandemie völlig in den Hintergrund getreten, offenbar auch in der Wahrnehmung der Patienten und der Bevölkerung.” - Counter Currents, 22.04.2020: “Not scared of the virus, but we will die of hunger..” - BBC Future, 29.05-2020 unter der Überschrift “Why most Covid-19 deaths won’t be from the virus”: “In fact, even in wealthy countries, it’s thought that indirect deaths could eventually eclipse the number of direct ones in the long term.” - Auffällig ist, dass es bei Tante Google keine aktuellen Nachrichten über Schäden der Maßnahmen wegen Corona gegen die Menschheit gibt. Möglich. dass die Menschen an Hunger, fehlender ärztlicher Behandlung, Verzweiflung über die eigene wirtschaftliche Situation, häuslicher Gewalt mittlerweile in solchen Dimensionen verrecken , dass sich niemand mehr traut, darüber zu berichten. Es wird nie “offizielle Zahlen” zu den Nebenwirkungen der lockdowns und shutdowns geben, weshalb auch ein juristisches Vorgehen gegen die Täter wegen Totschlags nicht möglich sein wird.

Franz Klar / 14.01.2021

@Andreas Rühl : das wäre ja zeitlich eine Punktlandung , denn dann wären unsere juristischen Verfassungsschützer frei für die Beschwerde der Landfrau , die zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde , weil sie klandestin im Keller eine Gans mästete und zum Weihnachtsfest zum Zwecke des Verzehrs dortselbst zu Tode brachte und damit gegen das Fleischverbot und Tierwohl verstieß . Parallel dazu wird im anderen Senat der Fall des Mannes behandelt , in dessen Gartenlaube bei einer Razzia ein Benzinrasenmäher nebst 5L Superbenzin gefunden und dem daraufhin das Grundstück enteignet wurde . Ab 2025 werden weitere Senate eingerichtet oder das Gericht ersatzlos aufgelöst .

lutzgerke / 14.01.2021

Peter Müller hatte den Irakkrieg als völkerrechtswirdig bezeichnet. Das war völlig richtig, denn der UNO-Chef selber, Kofi Annan, nannte den Krieg “illegal”. Dann machte Peter Müller eine Kehrtwendung und tanzte mit der heutigen Kanzlerette im Weissen Haus ein. Merkel wollte sogar deutsche Soldaten in die “Koalition der Willigen” einbringen. Schröder war düpiert, zumal seine Koalition Bush für den Irakkrieg eine Abfuhr erteilt hat. Das Vortanzen machte damals Schlagzeilen. - Praktisch hätten Müller und Merkel vor Gericht zitiert werden können, denn das Völkerrecht ist Teil unseres Strafgesetzes: § 5 Unverjährbarkeit, § 6 Völkermord, § 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit, § 80 Vorbereitung eines Angriffskrieges, § 80a Aufstachelung zum Angriffskrieg etc. Was mir damals mißfiel, daß der Fall so leicht dem Gedächtnis entfiel Müller ist kurz darauf zum Verfassungsrichter gewählt worden. Da wittert man irgendwie Unsauberkeit? - Der Genosse der Bosse ging auch durch Presse mit seiner Unterschrift für den Pipeline-Vertrag damit, daß er gleich darauf eine Anstellung bei Gazprom bekam. Oje, da fallen mir noch die obskure VISA-Affäre ein, die nicht vor Gericht verhandelt worden ist, sondern im Untersuchungsausschuss totgelabert worden ist, der NSU-Fall und die V-Leute, Schäubles Blackout und die CDU-Spendenaffäre, die, wie ich das sehe, nach der Ratifizierung des Maastricht Vertrags akut worden ist. Die Spenden sind nämlich kurz nach der Ratifizierung auf dem CDU-Konto eingetrudelt. Ähnlichkeiten sind natürlich rein zufällig. Dafür macht § 5 Hoffnung.

Mafalda Berleburg / 14.01.2021

Was interessieren die Demokratiequereinsteigerin im Bundeskanzleramt Reflexionen auf Weimarer Verfassung oder auf Verfassung überhaupt? L’État c’est moi, andernfalls ist das nicht mehr mein Land. Und rückgängig machen, und so. Aber: es gibt ja noch brillante Juristen in der Bundesrepublik Deutschland! Sogar an einem LG im Reichshauptstadtslum! ;-)

M.-A. Schneider / 14.01.2021

Ein wieder sehr hörenswerter und interessanter Podcast mit beeindruckenden Teilnehmern. Herrn Dr. Schleiter kann man nur Erfolg wünschen, er vermittelt vielen Menschen - vor allem natürlich denen der Achse-Gemeinde -  einen kleinen Hoffnungsschimmer in der ganzen Trübnis, die wir zu ertragen haben. Der Gedanke an die Zusammensetzung des BVGs allerdings dämpft diese kleine Hoffnung doch ein wenig,  dennoch: wir lassen sie uns nicht nehmen.

Rainer Niersberger / 14.01.2021

..... Die naechste Verschärfung (“der totale Krieg” ) ist in Vorbereitung, was bereits im Maerz (Stichwort Mutation) exakt so vorherzusagen war. Es ist offenkundig, dass wir hier ein politisch/gesellschaftliches Problem in einem Ausmaß haben, das allein rechtlich nicht zu loesen ist. Hier laeuft ein Programm ab (uebrigens gibt es noch weitere Mutationen und sehr wahrscheinlich auch neue Viren aus China), das, frei nach Schiller und seinem Tell, nur durch die sofortige Demission der ebenso berauscht/durchgeknallten wie berechnenden MachthaberInnen zu stoppen ist. Seit 1933 war die” Meuterei auf der Bounty” nie so angesagt wie heute. Uebrigens wird nun wieder die gleiche Platte wie im Maerz 2020 aufgelegt, nun mit den angeblich mutationsbedingten Zustaenden (basierend auf irgendwelchen Testzahlen in Irland), die Sargbilder stehen offenbar noch nicht zur Verfügung. Voellig unjuristisch, als Akt der kollektiven Notwehr :Stoppt Merkel, Soeder, Kretschmann (alle 3 sind Programm) und Co..

Gerd Heinzelmann / 14.01.2021

Der Ton macht die Musik und Ihrer ist verräterisch. Manche trinken lieber Bier und manche lieber Muttimilch. In der DDR war, glaube ich, Schwarzgebrannter der Superhit. Wenn sie blind werden wollen, sehr gerne! Nutten haben Stolz, Sie nicht. Ich habe den Beitrag nur “an"gehört. MfG

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