Das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) ist ein häufiger Erreger grippaler Infekte, das Schätzungen zufolge weltweit jährlich zur Hospitalisierung von etwa 3 Millionen Kindern unter 5 Jahren führt, von denen etwa 60.000 sterben. Jetzt soll ein Impfstoff helfen. Hier ein paar Fakten zu Nutzen und Risiken.
Das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) ist ein häufiger Erreger grippaler Infekte, das Schätzungen zufolge weltweit jährlich zur Hospitalisierung von etwa 3 Millionen Kindern unter 5 Jahren führt, von denen etwa 60.000 sterben, allerdings nicht an der Virusinfektion, sondern an mangelhafter Versorgung im Krankenhaus, oft im Rahmen von Armutshospitalisierung. Diese erfolgt, wenn sehr arme Eltern kranke Kinder in ein Krankenhaus bringen, weil sich keiner in der Familie um ein krankes Kind kümmern kann. Alle diese Kinder sterben in Krankenhäusern in Ländern mit mangelhafter Krankenversorgung auf präindustriellem Niveau.
Wenn, was in Ländern mit fortschrittlichen Gesundheitssystemen nur sehr selten erforderlich ist, Kinder wegen einer RSV-Infektion hospitalisiert werden, sterben praktisch keine Kinder an dem Virus oder nur solche, die von Geburt an so schwer krank sind, dass sie auch an jedem anderen grippalen Infekt sterben könnten. Die Behandlung erfolgt symptomatisch, wichtig ist die Möglichkeit, Kinder mit schwerem Verlauf sicher (steril) parenteral (über Infusionen) ernähren zu können und sie bei bakteriellen Superinfektionen mit Antibiotika zu behandeln. Beides ist in den Hungerländern dieser Welt leider oft nicht möglich, und nur deswegen sterben die Kinder. Eine Impfung wird nicht benötigt, sondern sterile Zucker- und Elektrolytinfusionen und Antibiotika, beides Mittel der Basisversorgung.
Dennoch haben Sanofi und AstraZeneca seit 2015 nach FDA-Bewilligung Studien durchgeführt, um Nirsevimab, einen Passivimpfstoff gegen RSV, zu entwickeln. Was das ist, habe ich schon einmal hier erklärt, im Wesentlichen sind es Antikörper gegen einen Erreger, die gespritzt werden, um ohne vorherige aktive Immunisierung des Empfängers den Passivimpfling gegen den Erreger zu schützen. Solche Passivimpfstoffe sind zur Vorbeugung oder Behandlung einer Tetanusinfektion und bei Tiergiften indiziert und können lebensrettend wirken. Immerhin wurde der monoklonale, gentechnisch einwandfrei hergestellte Antikörper – anders als die toxischen SARS-CoV-2 Gentherapeutika – über 8 Jahre auf klassische Weise getestet und evaluiert, bevor er zuerst von der EMA (EU) und MHRA (UK), und nun auch von der FDA (USA) zugelassen wurde.
Antikörper zu spritzen, auch monoklonale, ist eines der besten Therapieverfahren, über die wir heute verfügen, besonders bei schwerwiegenden Erkrankungen, die man mit konventionellen kleinen Molekülen, chemischen Pharmaka, nicht behandeln kann. Auch dürfte die Dosis-Wirkungs-Beziehung gleichförmig und die Produktionsqualität hoch sein, was bei den SARS-Gentherapeutika beides nicht erfüllt war. Biotherapeutische Plattform, Produktionsqualität und Entwicklungsverfahren sind, anders als bei den COVID-Pseudoimpfstoffen, also nicht zu beanstanden.
Die Zulassungsgrundlage
Auf welcher Grundlage wurde Nirsevimab zugelassen? Bisher wurden zwei wesentliche Studien publiziert, eine von Griffin und Koautoren zur Wirksamkeit einer Einmaldosis bei Frühgeborenen (29. bis 34,5. Woche), eine andere von Hammitt und Kollegen zur Wirksamkeit bei Kleinkindern unter einem Jahr, die frühestens in der 35. Schwangerschaftswoche geboren waren.
Die Zulassung beruht vor allem auf den Daten der zweiten Studie. Die Studie zeigt für einen Zeitraum von 150 Tagen nach der Impfung eine relative Risikoreduktion einer RSV-Infektion der Luftröhre, der großen Bronchien oder der Lunge (Pneumonie) von 75 Prozent bei den Impflingen gegenüber Placebo an. Doch die klinisch relevante absolute Risikoreduktion beträgt lediglich 3,8 Prozent. Wie bei den COVID-Pseudoimpfstoffstudien gibt die relative Risikoreduktion einen klinisch irrelevanten Wert an (dort lag die absolute Risikoreduktion gg. klinische irrelevante Symptome sogar nur bei 1 Promille). Weiterhin wird als Endpunkt ein Mischsyndrom verwendet (Tracheitis, Bronchitis und Pneumonie), um eine Wirkung nachweisen zu können. Das bedeutet mit Sicherheit, dass bei der Pneumonie alleine kein signifikanter Wert herauskommen würde, die Impfung also keine klinische Wirkung auf die Pneumonie hat. Doch ist die Pneumonie das klinisch gefährliche Syndrom, das in der Dritten Welt zu Todesfällen führt. Auf dieses wirkt der Impfstoff nicht. Dies geht auch daraus hervor, dass der Impfstoff die Hospitalisationsquoten nicht senkt. Hospitalisiert werden aber die schwerkranken Kinder mit Pneumonie.
In der ersten Studie (mit Frühgeborenen) zeigte sich auch eine geringe absolute Wirksamkeit auf die Hospitalisierung (absolute Risikoreduktion 3,2 Prozent), doch wurde die Zulassung auf Grundlage der Studie von Hammitt et al. erteilt.
Fazit: Die von der Studie beschriebene Wirkung ist klinisch irrelevant, der Impfstoff erzeugt keinen klinischen Nutzen.
Wie sieht es mit der Sicherheit aus? Die veröffentlichten Daten zur Arzneimittelsicherheit sehen gut aus, doch wurden die Langzeitfolgen der Antikörpergabe nicht untersucht, außerdem waren die untersuchten Patientenzahlen viel zu gering, um seltene schwere Nebenwirkungen zu ermitteln. Grundsätzlich sind therapeutische Antikörper nicht nebenwirkungsarm, da sie unbemerkt an körpereigene Strukturen binden und dadurch langfristige Nebenwirkungen hervorrufen können. Jedenfalls sollte man niemals ein wirkungsloses Arzneimittel zulassen oder verwenden, egal wie sicher es in einer kleinen Kohorte erscheint. Und Nirsevimab ist klinisch hinsichtlich des relevanten Endpunkts wirkungslos.
Insbesondere wird das sehr teure Produkt niemals in der Dritten Welt verimpft werden, wo die Kinder an RSV sterben, weil es an sterilen Infusionen, Infusionsbesteck und Antibiotika (gegen bakterielle Superinfektion) mangelt.
Warum die Zulassung?
Wenn die Wirkungslosigkeit Nirsevimabs feststeht, erscheint die Zulassung rätselhaft. Doch sie ist es nicht. Was wir bei den großen Zulassungsbehörden wie FDA und EMA beobachten, nennt Robert Kennedy Jr., US-Präsidentschaftskandiat und Neffe von JFK, “regulatory capture” – die Kontrolle der Regulatoren durch die Industrie, die sie regulieren sollen. Vereinfacht gesehen sagt die Industrie dem Regulator, was er zulassen soll.
Für die Industrie ist die Zulassung gut, sie können den Pseudoimpfstoff, der wegen seiner klinischen Wirkungslosigkeit gar keiner ist, sehr teuer verkaufen, weil es sich um ein Biopharmazeutikum handelt. Wenn sich später herausstellt, dass dadurch Kinder geschädigt worden sind, wird es wahrscheinlich nicht ihr Problem sein, sie bekommen wohl einen Bailout vom Steuerzahler: Gewinne privatisieren, Verluste vergemeinschaften – das kennen wir von COVID bestens.
Es zeichnet sich bereits ab, dass eine RSV-Panik geschürt wird, selbsternannte Qualitätsmedien haben dazu bereits Themenseiten, das Gesundheitsministerium und seine nachgeordneten Behörden warnen. So sorgt die Presse, wie auch schon bei COVID, für rege Nachfrage nach den teuren Spritzen. Macht die Ärzteschaft mit?
Dr. Jochen Ziegler ist das Pseudonym eines Arztes und Biochemikers. Er arbeitet als Berater für private Anbieter des Gesundheitssystems und lebt mit seiner Familie in Hamburg.