Jochen Ziegler / 25.07.2023 / 06:00 / Foto: TimsAI / 69 / Seite ausdrucken

Neuer Impfwahn? Was nützt die RSV-Impfung für Kinder?

Das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) ist ein häufiger Erreger grippaler Infekte, das Schätzungen zufolge weltweit jährlich zur Hospitalisierung von etwa 3 Millionen Kindern unter 5 Jahren führt, von denen etwa 60.000 sterben. Jetzt soll ein Impfstoff helfen. Hier ein paar Fakten zu Nutzen und Risiken.

Das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) ist ein häufiger Erreger grippaler Infekte, das Schätzungen zufolge weltweit jährlich zur Hospitalisierung von etwa 3 Millionen Kindern unter 5 Jahren führt, von denen etwa 60.000 sterben, allerdings nicht an der Virusinfektion, sondern an mangelhafter Versorgung im Krankenhaus, oft im Rahmen von Armutshospitalisierung. Diese erfolgt, wenn sehr arme Eltern kranke Kinder in ein Krankenhaus bringen, weil sich keiner in der Familie um ein krankes Kind kümmern kann. Alle diese Kinder sterben in Krankenhäusern in Ländern mit mangelhafter Krankenversorgung auf präindustriellem Niveau.

Wenn, was in Ländern mit fortschrittlichen Gesundheitssystemen nur sehr selten erforderlich ist, Kinder wegen einer RSV-Infektion hospitalisiert werden, sterben praktisch keine Kinder an dem Virus oder nur solche, die von Geburt an so schwer krank sind, dass sie auch an jedem anderen grippalen Infekt sterben könnten. Die Behandlung erfolgt symptomatisch, wichtig ist die Möglichkeit, Kinder mit schwerem Verlauf sicher (steril) parenteral (über Infusionen) ernähren zu können und sie bei bakteriellen Superinfektionen mit Antibiotika zu behandeln. Beides ist in den Hungerländern dieser Welt leider oft nicht möglich, und nur deswegen sterben die Kinder. Eine Impfung wird nicht benötigt, sondern sterile Zucker- und Elektrolytinfusionen und Antibiotika, beides Mittel der Basisversorgung.

Dennoch haben Sanofi und AstraZeneca seit 2015 nach FDA-Bewilligung Studien durchgeführt, um Nirsevimab, einen Passivimpfstoff gegen RSV, zu entwickeln. Was das ist, habe ich schon einmal hier erklärt, im Wesentlichen sind es Antikörper gegen einen Erreger, die gespritzt werden, um ohne vorherige aktive Immunisierung des Empfängers den Passivimpfling gegen den Erreger zu schützen. Solche Passivimpfstoffe sind zur Vorbeugung oder Behandlung einer Tetanusinfektion und bei Tiergiften indiziert und können lebensrettend wirken. Immerhin wurde der monoklonale, gentechnisch einwandfrei hergestellte Antikörper – anders als die toxischen SARS-CoV-2 Gentherapeutika – über 8 Jahre auf klassische Weise getestet und evaluiert, bevor er zuerst von der EMA (EU) und MHRA (UK), und nun auch von der FDA (USA) zugelassen wurde.

Antikörper zu spritzen, auch monoklonale, ist eines der besten Therapieverfahren, über die wir heute verfügen, besonders bei schwerwiegenden Erkrankungen, die man mit konventionellen kleinen Molekülen, chemischen Pharmaka, nicht behandeln kann. Auch dürfte die Dosis-Wirkungs-Beziehung gleichförmig und die Produktionsqualität hoch sein, was bei den SARS-Gentherapeutika beides nicht erfüllt war. Biotherapeutische Plattform, Produktionsqualität und Entwicklungsverfahren sind, anders als bei den COVID-Pseudoimpfstoffen, also nicht zu beanstanden.

Die Zulassungsgrundlage

Auf welcher Grundlage wurde Nirsevimab zugelassen? Bisher wurden zwei wesentliche Studien publiziert, eine von Griffin und Koautoren zur Wirksamkeit einer Einmaldosis bei Frühgeborenen (29. bis 34,5. Woche), eine andere von Hammitt und Kollegen zur Wirksamkeit bei Kleinkindern unter einem Jahr, die frühestens in der 35. Schwangerschaftswoche geboren waren.

Die Zulassung beruht vor allem auf den Daten der zweiten Studie. Die Studie zeigt für einen Zeitraum von 150 Tagen nach der Impfung eine relative Risikoreduktion einer RSV-Infektion der Luftröhre, der großen Bronchien oder der Lunge (Pneumonie) von 75 Prozent bei den Impflingen gegenüber Placebo an. Doch die klinisch relevante absolute Risikoreduktion beträgt lediglich 3,8 Prozent. Wie bei den COVID-Pseudoimpfstoffstudien gibt die relative Risikoreduktion einen klinisch irrelevanten Wert an (dort lag die absolute Risikoreduktion gg. klinische irrelevante Symptome sogar nur bei 1 Promille). Weiterhin wird als Endpunkt ein Mischsyndrom verwendet (Tracheitis, Bronchitis und Pneumonie), um eine Wirkung nachweisen zu können. Das bedeutet mit Sicherheit, dass bei der Pneumonie alleine kein signifikanter Wert herauskommen würde, die Impfung also keine klinische Wirkung auf die Pneumonie hat. Doch ist die Pneumonie das klinisch gefährliche Syndrom, das in der Dritten Welt zu Todesfällen führt. Auf dieses wirkt der Impfstoff nicht. Dies geht auch daraus hervor, dass der Impfstoff die Hospitalisationsquoten nicht senkt. Hospitalisiert werden aber die schwerkranken Kinder mit Pneumonie.

In der ersten Studie (mit Frühgeborenen) zeigte sich auch eine geringe absolute Wirksamkeit auf die Hospitalisierung (absolute Risikoreduktion 3,2 Prozent), doch wurde die Zulassung auf Grundlage der Studie von Hammitt et al. erteilt.

Fazit: Die von der Studie beschriebene Wirkung ist klinisch irrelevant, der Impfstoff erzeugt keinen klinischen Nutzen.

Wie sieht es mit der Sicherheit aus? Die veröffentlichten Daten zur Arzneimittelsicherheit sehen gut aus, doch wurden die Langzeitfolgen der Antikörpergabe nicht untersucht, außerdem waren die untersuchten Patientenzahlen viel zu gering, um seltene schwere Nebenwirkungen zu ermitteln. Grundsätzlich sind therapeutische Antikörper nicht nebenwirkungsarm, da sie unbemerkt an körpereigene Strukturen binden und dadurch langfristige Nebenwirkungen hervorrufen können. Jedenfalls sollte man niemals ein wirkungsloses Arzneimittel zulassen oder verwenden, egal wie sicher es in einer kleinen Kohorte erscheint. Und Nirsevimab ist klinisch hinsichtlich des relevanten Endpunkts wirkungslos.

Insbesondere wird das sehr teure Produkt niemals in der Dritten Welt verimpft werden, wo die Kinder an RSV sterben, weil es an sterilen Infusionen, Infusionsbesteck und Antibiotika (gegen bakterielle Superinfektion) mangelt.

Warum die Zulassung?

Wenn die Wirkungslosigkeit Nirsevimabs feststeht, erscheint die Zulassung rätselhaft. Doch sie ist es nicht. Was wir bei den großen Zulassungsbehörden wie FDA und EMA beobachten, nennt Robert Kennedy Jr., US-Präsidentschaftskandiat und Neffe von JFK, “regulatory capture” – die Kontrolle der Regulatoren durch die Industrie, die sie regulieren sollen. Vereinfacht gesehen sagt die Industrie dem Regulator, was er zulassen soll.

Für die Industrie ist die Zulassung gut, sie können den Pseudoimpfstoff, der wegen seiner klinischen Wirkungslosigkeit gar keiner ist, sehr teuer verkaufen, weil es sich um ein Biopharmazeutikum handelt. Wenn sich später herausstellt, dass dadurch Kinder geschädigt worden sind, wird es wahrscheinlich nicht ihr Problem sein, sie bekommen wohl einen Bailout vom Steuerzahler: Gewinne privatisieren, Verluste vergemeinschaften – das kennen wir von COVID bestens.

Es zeichnet sich bereits ab, dass eine RSV-Panik geschürt wird, selbsternannte Qualitätsmedien haben dazu bereits Themenseiten, das Gesundheitsministerium und seine nachgeordneten Behörden warnen. So sorgt die Presse, wie auch schon bei COVID, für rege Nachfrage nach den teuren Spritzen. Macht die Ärzteschaft mit?

 

Dr. Jochen Ziegler ist das Pseudonym eines Arztes und Biochemikers. Er arbeitet als Berater für private Anbieter des Gesundheitssystems und lebt mit seiner Familie in Hamburg.

Foto: TimsAI

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Michael Schauberger / 25.07.2023

Wie praktisch, daß (laut eigener Achgut-Meldung als “Fundstück”) nun eine “RSV-Meldepflicht” im IfSG vom Bundestag verabschiedet wurde, §7 38a. Die Pharmaindustrie macht sich ihre eigenen Gesetze, um den Staat respektive seine Bürger als Absatzvieh zu mißbrauchen. Wo kein Markt ist, da erschaffen wir einfach einen!

W. Renner / 25.07.2023

Vermutlich so nützlich, wie eine Malaria Prophylaxe für die Grönländer. Aber eine neue Goldgrube für Uguren und Klabautermänner.

Sigrid Leonhard / 25.07.2023

Der absolute Skandal ist, dass HEUTE immer noch Ärzte mit Gewissen und Verantwortungsgefühl ihren Patienten gegenüber verurteilt werden. UND zwar nicht mal zur Bewährung, also mit Einknastung. Und das mit dem gesicherten Wissen, dass die Gentherapien, die Impfung genannt werden, NICHT sicher sind. Die Flüssigkeiten wurden ja vor der bedingten (!) Zulassung nicht mal darauf getestet, ob sterile Immunität bewirkt wird. Und dann von Solidarität faseln, mein Gott.

T. Merkens / 25.07.2023

Hoppla, Herr Ludwig Luhmann: “In der kommenden Grippesaison wird man uns mit gleich vor 3 extrem gefährlichen Todeserregern schützen wollen: Corona, Influenza und RSV!” da haben Sie aber einige vergessen: Klima, Achgut und Alice Weidel.

Dr. med. Jan Brem / 25.07.2023

Sehr geehrter Herr Ziegler, zu Ihrer Bewertung des neuen monoklonalen Antikörpers Nirsevimab möchte ich als erfahrener Kinderanästhesist und langjähriger Kindernotarzt einige Anmerkungen machen. Häufig verläuft die Infektion des Kindes im ersten Lebensjahr, und nur von diesem Zeitraum reden wir hier, klinisch inapperent oder sehr milde. Deshalb stimme ich Ihnen zu, daß der flächendeckende Einsatz des Nirsevimab nicht sinnvoll zu sein scheint. Sie haben auch rechnerisch schön zeigen können, daß eine absolute Risikoreduktion nicht nachweisbar ist. Anders sieht es jedoch bei Hochrisiko-Kindern aus. Das gut verträgliche Vorgänger-Präparat des Nirsevimabs ist bereits seit 1999 zugelassen, allerdings nur für Säuglinge vor der 36. Schwangerschaftswoche sowie für kardiopulmonale Risiko-Kinder. Nachteil dieses Präparats ist die deutlich kürzere Wirkdauer, so daß es bis zu fünf mal im Abstand eines Monats gegeben werden mußte. Hier bringt das Nirsevimab, da es nur einmalig vor der ersten RSV-Saison appliziert werden muß, für die kleinen Patienten einen echten Vorteil. Auch in Mitteleuropa ist im übrigen eine Infektion mit RSV nicht immer eine leichte Erkrankung für Säuglinge. Während der Saison finden sich viele mit RSV infizierte Kinder auf den Intensivstationen. Zwar sind Risikogruppen besonders gefährdet, jedoch kann auch ein völlig gesundes Kind betroffen sein. Es zeigt sich das Krankheitsbild der Bronchiolitis, bei dem die kleinen Bronchien obliteriert (d.h. verlegt) sind. Auch findet sich häufig eine Behinderung der Nasenatmung durch Schleim, was für kleine Säuglinge eine ernste Bedrohung darstellen kann. Kern der Therapie ist die möglichst nicht invasive (d.h. ohne Tubus) Beatmung nebst supportüber Therapie wie adäquate Flüssigkeitsgabe. In der dritten Welt sterben viele dieser Kinder, weil es keine Beatmungsmöglichkeit gibt. Auch bei uns liegt die Sterblichkeit bei herzkranken Kindern immerhin bei 3 - 4%. Deshalb bin ich dankbar, daß es das Nirsevimab gibt.

Thomin Weller / 25.07.2023

Nachtrag: Ein Schnupfen reicht nun aus, dass sämtliche DNA Daten personenbezogen in der gesamten Wirtschaftswelt verteilt werden. Wusste ich schon immer das der sogenannte Bundesdatenschutzbeauftragte nur ein dreckig-schmutziger Bettvorleger der Fensterdemokratie ist. Welche Auswirkungen gerade in Hinblick auf die DNA-Phänotypisierung das hat, ist nicht auszudenken. Diese faschistoide Regierung gehört sofort abgewählt. Die Faschisten haben beschlossen, // “wurde dank des Omnibusverfahrens beinahe klammheimlich die Meldepflicht für das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) verankert. Da es sich um ein Einspruchsgesetz handelt und der Vermittlungsausschuss nicht angerufen wurde, passierte es den Bundesrat ohne weitere Debatte.”//

T. Merkens / 25.07.2023

Zu den Beiträgen von Herrn Ingo Minos über die HPV-Impfung bei männlichen Jugendlichen möchte ich gerne die Video-Tipps “Vaxxed” und “Vaxxed 2 ” ergänzen, die man beide auf Odysee findet. Es ist einige Jahre her, dass ich sie gesehen habe, aber ich meine mich an einen schwerbehinderten Jungen nach HPV-Impfung aus dem 1. Teil zu erinnern, der zum 2. Teil nicht mehr lebte - nach Suizid, wie ich meine… Bitte bei Interesse selber kontrollieren, die Videos sind unabhängig von meiner Erinnerung empfehlenswert.

Thomin Weller / 25.07.2023

Die Faschisten sind wieder da. Siehe “RSV: Erst Meldepflicht dann Impfpflicht?.. Ärzte und Labore müssen dann jeden direkten oder indirekten Nachweis melden, soweit er auf eine akute Infektion hinweist. Vorgesehen ist die namentliche Meldung der erkrankten Person MIT zahlreichen persönlichen Angaben (§9 IfSG).” //“Den weltweiten Gültigkeitsanspruch US-amerikanischer Eugenik betont 1912 der stellvertretende Landwirtschaftsminister und Initiator der American Breeders Association, Willet Hays, in seinem Artikel “Constructive Eugenics”. Jeder Erdenbürger soll eine elfstellige Kennummer zugeteilt bekommen. Aus diesem Code soll sich die Abstammung ablesen lassen; dazu kommen Daten für ein “genetisches Rating” “Wer außer den Prüden würde widersprechen, wenn öffentliche Ämter jeder Person eine Abstammungsziffer und Prozentzahlen für genetische Ratings geben würden, damit der eugenische Wert jeder Familie und jeder Person all jenen zur Verfügung steht, die die Wahrheit wissen müssen über die wahrscheinliche Effizienz des Nachwuchses.” <zitiert nach Black, Weak; 40>” “Geza von Hoffmann, begeistert über die eugenische Weltbewegung. “Die Religion hat sich ihnen ebenso wenig verschlossen wie die soziale Fürsorge im weitesten Sinne des Wortes; die Lebensversicherungsgesellschaften unterstützen diese Bestrebungen aus geschäftlichen Gründen; die Gesetzgeber begründen ihre Anträge mit Hinweis auf die Rassenverbesserung, und die verschiedensten Quacksalber bedienen sich rassenhygienischer Schlagworte.” “//

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