Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. Aber glaubt denn wirklich jemand , dass der von Merkel installierte Präsident des BuVerfG ,Stephan Harbarth(CDU-Mitglied), der Kanzlerin und derzeitigen Schattenvorsitzenden seiner Partei bezüglich der Corona-Politik grundgesetzwidriges Handeln bescheinigen wird?
“Bei vielen Betroffenen kommen inzwischen Zweifel an der Wahrnehmung der Funktion als dritte und kontrollierende Gewalt auf.” Das ist in der Tat so. Ich für meinen Teil habe schon lange das Gefühl, dass diese “3. Gewalt” sich dem Mainstream völlig untergeordnet hat und die dort tätigen Personen m/w/d nur auf einen ruhigen, gut bezahlten Job mit hervorragender Pension aus sind. Es ist sehr zu begrüßen, dass es offensichtlich noch Menschen m/w/d gibt, die sich Ihrer Verantwortung bewusst sind und ihr gerecht werden möchten. Hoffen wir, dass sie genügend Kraft und Unterstützung haben sich zu behaupten. Meinen Segen haben sie.
Wenn Richter in diesem Land schon konspirativ kommunizieren müssen, ist die Demokratie und Freiheit verloren.
Ich will ja nicht unken – aber nachdem ich dem Impressum der Website die Kontaktadresse Rechtsanwältin Viviane Fischer entnahm, die seit Monaten im Dunstkreis von Reiner Füllmichs Corona-Ausschuss aktiv ist, welcher zwar unverdrossen aber leider resonanzlos Fachleute zu Wort kommen läßt, war’s mit meinem Optimismus schnell vorbei. Totgeschwiegen von fast sämtlichen Medien sollen zwar diverse Klagen (sogar international) anhängig oder in die Wege geleitet sein – allein, man hört außerhalb der Ausschussitzungen nie wieder etwas von ihnen. So ähnlich wird’s aller Voraussicht nach mit diesem Richternde/Staatsanwältende-Kreis auch sein. Die Hoffnung, nach dem Komplettversagen der vierten Gewalt wenigstens noch durch die Judikative Rechtsprechnung zu erleben, geht spätestens seit 2015 gegen Null.
Meine Güte, es geschehen noch Zeichen und Wunder! Nun denn, viel, viel Erfolg und möglichst schnell.
Selbstverständlich kann man allen Akteuren nur alles Gute wünschen und hoffen, dass sich viele Staatsanwälte und Richter dem anschließen. Zu der Fleißarbeit “190-Seiten-Verfassungsbeschwerde” meine Hochachtung. Vielleicht lässt sich die von mir seit Jahren beobachtete Erosion des Rechtsstaates doch noch aufhalten.
Kommen dann endlich mal seriöse, häufig sich kritisch zu den Willkürmaßnahmen äußernde Wissenschaftler zu Wort? Bisher wurden ihre Aussagen ja konsequent, auch von den MSM “unter den Teppich” gekehrt zugunsten des ständig präsenten infernalen Trios Wieler, Drosten, Lauterbach, die allein den Ton angeben. Ohne sie wäre es vielleicht zu weniger unsinnigen und verantwortungslosen Einschränkungen gekommen.
„Das Bundesverfassungsgericht ist ein Bürgergericht: ein Gericht, das den Bürger vor der Verletzung seiner Grundrechte durch die öffentliche Hand schützen soll. [...] Das Bundesverfassungsgericht entscheidet nicht nach politischen Maßstäben, sondern nach rechtlichen, aber es entscheidet häufig Fälle, die auch eine politische Dimension haben. Wenn das Bundesverfassungsgericht in jedem Fall, der eine politische Dimension hat, den Bürgern Rechtsschutz verweigern würde, würde es die Funktion, die ihm das Grundgesetz zugedacht hat, eklatant verfehlen.“ Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth in der Wochenzeitung „Das Parlament“ (15. Juli 2019). Unser Grundgesetzt, als „die freiheitlichste Verfassung, die Deutschland je gehabt hatte“ (Historiker Eckart Conze) steht vor der größten Bewährungsprobe seit Bestehen der Bundesrepublik. Noch nie gab es so eine massive Verletzung der Grundrechte, weder in der Anzahl (alle betroffen außer Art. 17 Petitionsrecht) noch in der Schwere der Grundrechtseingriffe. Ob die Gültigkeit des Grundgesetzes diese Probe besteht, wird letztlich eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zeigen. Werden die Richter als Teil der dritten Staatsgewalt den „Checks and Balances“ unseres Rechtsstaates zur Geltung verhelfen, indem sie rein nach rechtlichen Maßstäben urteilen? Oder werden sie sich dem politischen Druck beugen und der Regierung die unbegrenzte Machtausübung über Verordnungen weiter gestatten (Normative Kraft des Faktischen).
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