Markus C. Kerber, Gastautor / 09.12.2022 / 11:55 / Foto: Imago / 39 / Seite ausdrucken

Das Verfassungsgericht legalisiert die Schuldenunion

Von Markus C. Kerber

Der Verfassungsrichter Peter Müller stimmte gegen die Mehrheit seiner Richter-Kollegen. Die "Transformation der Europäischen Union in eine Transfer- und Verschuldungsunion" durch die Hintertür hätte man nicht durchwinken sollen.

Beobachtern, die mit der Richteroligarchie in Karlsruhe langjährige Erfahrungen haben, war seit der mündlichen Verhandlung zur Vereinbarkeit des mittlerweile in Gang gesetzten EU-Verschuldungsprojektes „Next Generation EU“ (NGEU) eines klar: Das Bundesverfassungsgericht würde den Fall nicht einmal dem Europäischen Gerichtshof vorlegen, sondern aus eigener Machtvollkommenheit einen Ultra-vires-Akt verneinen. Denn so voreingenommene Richter wie Frau Langenfeld hatten in der mündlichen Verhandlung bereits angedeutet, dass sie trotz des Volumens von 800 Mrd. Euro die Budgethoheit des Bundestags nicht gefährdet sahen. Entgegenstehende Gutachten – wie die quantifizierten Hinweise des Finanzwissenschaftlers Heinemann auf gesamtschuldnerische Ausfallhaftung – wurden vom Zweiten Senat gar nicht erst erörtert.

Doch das Urteil vom 6. Dezember 2022, mit dem das Bundesverfassungsgericht das Verschuldungsprojekt „Next Generation EU“ (NGEU) als „nicht offensichtlich“ kompetenzüberschreitend würdigt, hat einen hohen Preis: Zum einen zeichnet das Bundesverfassungsgericht den legalen Weg in die EU-Schuldenunion, eine Gebrauchsanweisung für Frau von der Leyen & Co., um die Gemeinschaftsverschuldung voranzutreiben. Zum anderen sind die argumentativen Defizite so gravierend, dass sich ein Mitglied des Zweiten Senats, Peter Müller, zu einem geharnischten Sondervotum verpflichtet sah. Darin heißt es:

„Die Behauptung der Senatsmehrheit, es handele sich bei NGEU um ein ‚einmaliges Instrument zur Reaktion auf eine präzedenzlose Krise‘ und ‚nicht um den Einstieg in die Transferunion‘ ist in mehrfacher Hinsicht nicht belastbar. Dem widerspricht nicht nur die fehlende Begrenzung der Verwendungszwecke des NGEU auf die Bewältigung der Folgen der COVID-19-Pandemie und die regelmäßige Verstetigung temporär eingeführter Instrumente über das Ende der jeweiligen Krise hinaus. Die Senatsmehrheit lässt auch außer Betracht, dass die Bundesregierung in Anknüpfung an Äußerungen des Bundesfinanzministers im Deutschen Bundestag erklärt hat, dass NGEU ‚einen notwendigen und überfälligen Schritt in Richtung Fiskalunion Europäische Union‘ darstelle.“

Französischer Traum ist deutscher Albtraum

Indes gibt sich Müller mit dieser methodischen Kritik an der Urteilsfindung nicht zufrieden. Er weist auf die Folgen dieser Judikatur hin: Transferunion ohne Vertragsänderung:

„Mit der Hinnahme von Art. 5 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstabe a Eigenmittelbeschluss 2020 öffnet die Senatsmehrheit den Weg zu einer grundlegenden Veränderung der Finanzarchitektur der Europäischen Union, die durch ein dauerhaftes, nahezu paritätisches Nebeneinander von Eigenmitteln und Kreditaufnahmen geprägt ist. Die Haushaltsstrukturen der Europäischen Union verändern sich damit evident in Richtung auf eine Fiskal- und Transferunion. Zwar mag es dafür sehr gute politische Gründe geben. Dies ändert jedoch nichts daran, dass in keiner Weise ersichtlich ist, dass diese Haushaltsarchitektur dem Integrationskonzept, wie es in Art. 310 ff. AEUV festgelegt ist, entspricht. Der Weg zur Transformation der Europäischen Union in eine Transfer- und Verschuldungsunion führt daher nach meiner festen Überzeugung nur über eine Änderung der Verträge im Verfahren nach Art. 48 EUV.“

Jetzt können die Brüsseler Kommissare von der Leyen, Gentiloni und Breton den französisch-italienischen Traum der EU endlich legal zum deutschen Albtraum machen: Deutschland haftet demnächst für weitere EU-Schulden. Frau von der Leyen nennt das „europäische Souveränität“. Die legale Liquidation nationaler Souveränität, hat durch die Karlsruher „Verfassungshüter“ am 6. Dezember 2022 einen neuen Impuls erhalten. Das Ansehen des Bundesverfassungsgerichts ist damit nicht nur schwer angeschlagen, sondern seine Autorität als Hüter des Grundgesetzes ist sicher bei vielen Bürgern in Frage gestellt. Dies führt zurück zum Anfangsstatement von Richter Müller:

„‚Den Vorhang zu und alle Fragen offen‘ scheint mir keine geeignete Maxime zum effektiven Schutz des grundrechtsgleichen Rechts auf Demokratie aus Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG zu sein.“

Dies ist gewiss eine höfliche Formulierung der Zweifel eines Verfassungsrichters an der Funktionalität des Gerichts, dem er angehört. Aber dahinter verbirgt sich vielleicht eine bohrende Frage: Wann könnte der Vorhang der Geschichte für das Bundesverfassungsgericht fallen?

Markus C. Kerber ist  Dr. jur. Professor für öffentliche Finanzwissenschaft und Wirtschaftspolitik an der Technischen Universität Berlin, Gastprofessor an der SGH in Warschau und an der Universität Paris 1 Sorbonne, Verfasser des Buches „Europa ohne Frankreich? Deutsche Anmerkungen zur französischen Frage.“ Suhrkamp 2006/ Edition Europolis Berlin 2015. Gründer von www.europolis-online.org

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Hans Bill / 09.12.2022

Laut Hans Werner Sinn haftete Deutschland schon vor 10 Jahren für 12 BILLIONEN Euro fremder Länder. Dazu kommen 2 B. Schulden Deutschlands+6 bis 8 Billionen an Zukunftsverpflichtungen des Staates. Deutschland dürfte somit das ärmste Land der Welt sein.

Marc Jemeier / 09.12.2022

Verfassungsgericht kann weg, kostet nur Geld und nickt gefällig. Die amtierende Regierung hat das Urteil richtig verstanden: Jetzt heißt es Schulden um die Wette machen, wer zu wenig davon hat, zahlt den Deckel.

Heiko Stadler / 09.12.2022

Jetzt ist es die wichtigste Aufgabe der deutschen Politiker, auf Teufel komm raus Schulden zu machen. Schließlich haftet ja der Rest der Euro-Staaten. Es gilt: Je mehr Schulden ein Euro-Land macht, desto mehr Wohlstand wird im Land generiert, desto mehr Geld gibt es von der Gemeinschaft und desto schneller sinkt die EUtanic.

Steffen Huebner / 09.12.2022

“Viele junge Menschen wollen nur noch Teilzeit arbeiten”, so stand es neulich in den Medien. Ich halte das für äußerst rational in einer Zeit, in der Geld seine Speicherfunktion für Arbeitsleistung zunehmend verliert. Kräfte sammeln für den Wiederaufbau nach der Pleite. Und bis dahin:  Lebenszeit ist auch was wert.

S. Wietzke / 09.12.2022

Das das Ding nicht durchgewunken wird war noch deutlich unwahrscheinlicher.sls die Vermutung morgen könnten wir mit Überlichtgeschwindigkeit reisen. Und da das einzige Ansinnen des deutschen Durchschnittsheloten darin besteht möglichst rasch und gründlich ausgeplündert zu werden sehe ich auch nicht den geringsten Grund warum das Gericht hätte anders entscheiden sollen. @Ralf Michael Das beim deutschen Dummbeutel da irgend was nach hinten los geht, ist nicht zu befürchten. Das der sich alles, aber auch wirklich alles gefallen lässt ist bei dem genetisch bedingt.

Rainer Niersberger / 09.12.2022

Der “Vorhang der Geschichte” klingt pathetisch, als die Sache realiter ist. Die Pläne und Ziele der Transformatoren sind klar. Sie verbinden sich fuers Erste mit denen des club mediterrane, die seit mindestens etwa 50 Jahren bekannt sind. Leider haben diese Kenntnisse niemanden, auch nicht Kohl, um nicht historisch richtig Herrn Adenauer und seine, fuer die Siegermaechte in Europa sicher interessante, ” Westbindung” zu bemuehen, davon abgehalten, eine Politik zu betreiben, die sich an nationalen Interessen orientiert. Herr Fischer war im Prinzip nur “etwas” deutlicher, so wie es die Gruenen mitunter sind, als die Schwarzen. Dass die Akteure heute ihr” Projekt “nicht aufgeben, zumal angesichts des Selbstaufloesungsprogramms der gruenen Khmer, mit wenig Widerstand der internationalen CDU, ist klar.  Und das Politgericht macht das, was es soll.  Seit längerer Zeit uebrigens. Juristisch muss man den Nonsens nicht bewerten. Das 3. Semester reicht, heute vermutlich nicht mehr, um die inzwischen uebliche, partiell sogar voellig unjuristische,  “Begruendung” dieses “Gerichts” zu entlarven.  So what.  Ich empfehle das Büchlein von Herrn Kießling ” das neue Volk”, in dem er kurz auf die inzwischen beantwortete Frage eingeht, warum Konservative immer verlieren. Alex Kurtagic koennte hier den Autoren sicher auch “helfen”, wenn sie es denn wollten. Immerhin kann Herr Mueller sagen, er war es nicht, jedenfalls hat er darauf hingewiesen.

Marcel Seiler / 09.12.2022

Was mich angeht: Wir haben praktisch kein Verfassungsgericht mehr. Es hat sich selbst abgeschafft. – Eine Institution nach der andern wird entkernt oder entkernt sich selbst. Die Gewaltenteilung macht einer Regierungsform Platz, die nicht einem aufgeklärten Gemeinwesen, sondern einem Lynch-Mob gleicht: Stimmungs- und emotionsgetrieben, kaum berechenbar, gelegentlich brutal, niemand ist verantwortlich, morgen will es keiner gewesen sein.

Fritz kolb / 09.12.2022

„Wes Brot ich ess, des Lied ich sing“. Tatsächlich haben ja die Steuerzahler das Brot gebacken, aber die Zuteilung an die Institutionen erfolgt durch die Politik. Und zwar ausschließlich interessengesteuert. War da nicht mal so etwas, dass „no bail out“ -Klausel genannt wurde?  Scheinbar wird jetzt alles verramscht, was nicht niet- und nagelfest ist. Geldpolitik, EU-Politk, Klimapolitik, Migrationspolitik; das sind allesamt Werkzeuge der politischen Klasse zum Machterhalt. Und natürlich auch zum Machtmissbrauch, was exemplarisch immer wieder, und besonders in der Person der Kommissionspräsidentin, durch das EU-Syndikat belegt wird. Da darf das Verfassungsgericht natürlich nicht nachstehen, und mit Sicherheit wird auch kein anderes Urteil vom EU Gerichtshof zu erwarten sein. Die werden sich ja nicht selber das Wasser abgraben.

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