Union und SPD haben sich darauf geeinigt, den Familiennachzug auch für Gefährder zu gestatten: „…in begründeten Einzelfällen (können) Ausnahmen zugelassen werden, wenn sich derjenige, zu dem der Familiennachzug stattfinden soll, gegenüber den zuständigen Behörden offenbart und glaubhaft von seinem sicherheitsgefährdenden Handeln Abstand nimmt“, heißt es in der Kabinettsvorlage, über die heute abgestimmt wird./ mehr