Carlos A. Gebauer, Gastautor / 22.01.2021 / 12:00 / Foto: Bene16 / 161 / Seite ausdrucken

WHO beendet Epidemische Lage von Nationaler Tragweite

Manchmal überschlagen sich die Ereignisse. So auch vor zwei Tagen am 20. Januar 2021. An diesem Tag wurde nicht nur ein neuer US-Präsident vereidigt. An diesem Tag verkündete die Weltgesundheitsorganisation (WHO) darüber hinaus auch Erstaunliches: Der weltweit seit rund einem Jahr exzessiv – „Testen! Testen! Testen!“ – verwendete PCR-Test zum Nachweis einer Infektion mit dem „neuartigen SARS CoV-2“ ist danach überhaupt nicht unbesehen geeignet, eine Infektion zu erkennen: 

Was unabhängige Geister (unter anderen Achgut.com mit einer ganzen Serie) seit Monaten vortragen, ist demnach nun auch von der Weltgesundheitsorganisation bestätigt. In der „WHO Information Notice for IVD Users 2020/05“ wird erklärt: Wo das Testresultat nicht mit dem klinischen Befund eines Untersuchten übereinstimmt, da hat eine neue Probe genommen und eine weitere Untersuchung vorgenommen zu werden. Mehr noch: Der Ct-Wert eines Testergebnisses verhalte sich umgekehrt proportional zu der erkannten Viruslast bei einer untersuchten Person. Je mehr Replikationszyklen bei einem PCR-Test gefahren werden müssen, um eine (vermeintliche) Kontamination des Untersuchten mit dem Virus (oder Bruchstücken seiner Erbinformation) zu erkennen, desto geringer ist die Belastung des Untersuchten mit dem Virus bzw. dessen genetischem Material.

Erstaunlicherweise hat dieser gewichtige Hinweis der WHO an die gesamte Menschheit in den vergangenen Stunden noch nicht das mediale Echo gefunden, das ihm in Ansehung einer vielfach angenommenen globalen Pandemie richtigerweise zukommt. Denn die Nutzerinformation der WHO birgt nicht nur labormedizinischen, sondern insbesondere rechtlichen (und mittelbar: politischen) Sprengstoff von wahrhaft planetarer Bedeutung. Bislang ist man beinahe flächendeckend regelhaft davon ausgegangen, dass ein jeder wie auch immer beschaffene positive PCR-Test den Nachweis dafür erbringe, der Getestete sei eine akute Gefahr für seine Mitmenschen. Deswegen wurden Menschen massenweise aus dem Verkehr gezogen oder sonstwie voneinander abgesondert, koste es, was es wolle. Die jetzige Mitteilung der WHO berichtigt die unzutreffende Alarmprämisse nun unzweideutig.

Quarantäneanordnung entbehrt oft einer rechtlichen Grundlage

Richtig ist, zu unterscheiden, ob ein Betroffener kontaminiert, infiziert oder infektiös ist. Eine Kontamination liegt vor, wenn ein Virus (oder ein sonstiger Erreger) mit dem menschlichen Organismus in Kontakt gekommen ist. Das deutsche Wort für Kontamination ist „Verschmutzung“. Ein verschmutzter Betroffener ist jedoch nicht sogleich auch „infiziert“. Eine Infektion setzt – jedenfalls nach dem Wortlaut des Infektionsschutzgesetzes – voraus, dass der von dem menschlichen Organismus aufgenommene Krankheitserreger sich in dem Menschen auch entwickelt oder vermehrt. Das kann er regelhaft nur dann, wenn er überhaupt in einer gewissen Vielzahl in den Organismus einzieht. Hier spricht man von der sogenannten „Virenlast“.

Kommen zu wenige Viren in einem Organismus an, scheitert der Versuch einer Infektion. Ist der Erreger direkt nach der Kontamination von dem Immunsystem erkannt und „besiegt“, kommt es also erst gar nicht zu einer Infektion. Wer nicht infiziert ist, kann einen anderen Menschen aber auch nicht anstecken. Denn die Infektion ist Voraussetzung der Infektiosität. Kurz: Wer asymptomatisch durch die Welt läuft, der ist mit an absoluter Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch keine Ansteckungsgefahr für andere. Ihn alleine auf der Grundlage eines PCR-Tests abzusondern oder – mehr noch – ihn auch ohne PCR-gestützten Kontaminationsverdacht rein präventiv in Masken zu hüllen, ist rechtlich nicht begründbar.

Die WHO hat somit am 20. Januar 2021 allen infektionsschutzrechtlichen Schlussfolgerungen alleine aus der (unrichtigen) Annahme einer Infektiosität bei jedwedem positiven PCR-Test ohne weitere Differenzialdiagnostik den Boden entzogen. Diesen Umstand kann man gar nicht überbewerten. Denn er bedeutet: Jede Quarantäneanordnung gegenüber einer Person auf alleiniger Basis eines nicht näher spezifizierten positiven PCR-Tests entbehrt einer rechtlichen Grundlage. Jede allgemeinverfügende Kontaktbeschränkung, die derartige PCR-Tests singulär in Bezug nimmt, ist gesetzeswidrig. Alle auf der Annahme einer Infektiosität nur wegen irgendeiner positiven PCR-Testung beruhenden Grundrechtsverkürzungen ermangeln einer rechtlichen Grundlage.

Der deutsche Gesetzgeber kommt nicht an der Erkenntnis der WHO vorbei

Wegen der Offensichtlichkeit des naturwissenschaftlich-medizinischen Fehlschlusses von einem beliebigen positiven PCR-Test auf eine seuchenrechtlich relevante Infektionsgefahr ist auch die Begründung nicht länger haltbar, es gäbe in Deutschland aktuell eine „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“, wenn irgendwo 100 oder 50 oder 20 oder 7 „Inzidenzen“ im Sinne von positiven PCR-Testungen mit überhöhten Ct-Werten vorliegen. Auch eine politische Einschätzungsprärogative bedarf – um verfassungsrechtlich legitim zu sein – einer naturwissenschaftlich haltbaren Prämisse. Ist diese Prämisse richtig oder vertretbar umstritten, mag sie als verfassungsrechtlich hinreichend angesehen werden. Ist sie allerdings offensichtlich unrichtig, kommt sie als Rechtsfertigungsgrundlage auch für eine politische Einschätzungsprärogative nicht (mehr) in Betracht.

Mit § 5 I Nr. 1 des deutschen Infektionsschutzgesetzes ist die gesundheitliche Einschätzung der WHO durch dynamische Gesetzesverweisung zum Gegenstand der deutschen Rechtsordnung gemacht worden. Das bedeutet: Auch der deutsche Gesetzesgeber kommt nicht an der Erkenntnis der WHO vom 20. Januar 2021 vorbei, wonach positive PCR-Testergebnisse ohne symptomatisches Korrelat für sich gesehen keine Infektiosität beweisen oder auch nur einen relevanten Anschein dahingehend setzen.

Es lässt sich nach allem gut die Rechtsauffassung vertreten, dass die gesamte infektionsrechtliche Architektur des bundesrepublikanischen Pandemie-Normengebäudes mit der „User Information“ der WHO vom 20. Januar 2021 ihre zentrale Grundlage verloren hat. Ein pflichtgemäß handelnder Deutscher Bundestag hat daher umgehend zusammenzutreten und durch Beschluss das sofortige Ende einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite festzustellen. Täte er es nicht, liefe er am Ende Gefahr, aus den gängigen sozialen Netzwerken gelöscht zu werden. Denn deren Community-Standards erfordern bekanntlich Harmonie auch mit der WHO.

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Leserpost

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Lutz Herrmann / 22.01.2021

Hört auf die Wissenschaft! Ab Montag gehen die Kinder wieder in die Schule.

Jürgen Althoff / 22.01.2021

Könnte es nicht daran liegen, dass der WHO mittlerweile die diversen Klagen gegen den PCR-Test bekannt geworden sind und den Verantwortlichen der A…. auf Grundeis geht, weil sie die Klage-Aussichten zu positiv einschätzen, um untätig zu bleiben.

Franz Klar / 22.01.2021

“Ein pflichtgemäß handelnder Deutscher Bundestag hat daher umgehend zusammenzutreten und durch Beschluss das sofortige Ende einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite festzustellen. Täte er es nicht, liefe er am Ende Gefahr, aus den gängigen sozialen Netzwerken gelöscht zu werden.” Is schonn widda Kanewall ?  Findet wohl dieses Jahr online auf der Achse des Humors statt . Tusch ! Womman´  Carlos roinlasse ?

S.Wietzke / 22.01.2021

“Der deutsche Gesetzgeber kommt nicht an der Erkenntnis der WHO vorbei” Der Witz ist echt gut.

Matthias Zahn / 22.01.2021

Ja, der Deutscher Bundestag muß auf die aktuellsten Erkenntnisse entsprechend reagieren. Aber von allein passiert nichts. Gäbe es genügend Achsen-Leser, die eine Petition mitzeichnen würden?  Aber unabhängig davon, Verordnungsersteller wie Landesregierungen, Landräte, OBs usw. verweisen auf Testergebnisse, und die VOs beziehen sich auf 7-Tages-Inzidenzen und dergleichen. Als Bürger kann man die verantwortlichen Politiker höflich anschreiben und auf neue Erkenntnisse hinweisen. Für manche Verordnungen dürften sogar noch ein Widerspruch möglich sein. Ich habe es Ende Dezember ausprobiert (auch mit Hinweis auf WHO-Zahlen), ein Schreiben eingereicht und mir eine Eingangsbestätigung geben lassen. Eine Antwort habe ich noch nicht, aber entscheidender ist die Dokumentation, daß - zumindest theoretisch - die Behörde Kenntnis erlangt hat.

Udo Lange / 22.01.2021

Ich notiere nachstehend, was sich jetzt ändern wird:

Karol Bayer / 22.01.2021

Die Sozialen Netzwerke hofierten von Anfang an auch die Masken-Freaks, als die WHO noch eine klare Linie gegen Masken fuhr. Erst nachdem die Politik Fakten geschaffen hatte, knickte die WHO ein und hielt das Tragen von Masken plötzlich für sinnvoll, obwohl es keinerlei wissenschaftliche Erkenntnisse gibt, die etablierte Positionen zu dieser Frage überholt hätten. Natürlich kann es die auch nicht geben, sonst müsste man schließlich sämtliche weltweiten Vorgaben des Arbeitsschutzes in die Tonne treten, da diese dann offenkundig auf falschen Tatsachen beruhen. Was natürlich für einige Branchen sehr nützlich wäre, könnte man exponierten Arbeitern einfach eine “Alltagsmaske” verordnen und sich den zeit- und kostenaufwendigen Schutzaufwand sparen.

Jochen Meyer / 22.01.2021

Die WHO ist gefährlich. Für unsere Regierungen jetzt besonders. Andererseits, denke ich, muss ich mich nicht mehr in eine Psychiatrie einweisen lassen, weil doch das, was ich vor ca. 45 Jahren in ABI und Studium zum Virus gelernt habe vielleicht doch richtig war. Ich bin kein Mediziner und hatte Zweifel bis zur Selbstverleugnung. Vielleicht gab es ja unterschiedliche Schulen. Prof. Drosten und andere beratende Mediziner könnten ja ihr Wissen in anderen Schulen bekommen haben. Ich bin prinzipiell für Meinungsvielfalt und vergessen wir die Religionen nicht. Was sagt der Islam zum Verhalten des Virus? Ich habe keine Ahnung. Jedenfalls ist meine innere Spannung noch vorhanden, wenn ich an unsere Regierungen und ihre Verfügungen denke, die jetzt erlassen werden müssen. Ich würde ein Sofortprogramm zur seelsorgerischen Betreuung unserer Obrigkeit begrüßen. Wie sonst sollen die Armen eine kommunikatorische Wende hinkriegen? Wobei ich denke, dass die meisten von denen damit ihr Gewissen (so vorhanden) beruhigen könnten, denn ganz unwissend in Sachen Virus sind die doch nicht, oder doch?

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