Gastautor / 11.12.2019 / 06:25 / Foto: Stephan Pick / 40 / Seite ausdrucken

Warum die Justiz versagt (1): Justiz-Wachtmeister, nein danke

Von Thorsten Schleif.

„Wahnsinn! Ist das die Jahresausbeute?“ Ich machte große Augen: In der kleinen Kiste, die mir einer unserer Justizwachtmeister zeigte, lagen Teppichmesser, angespitzte Schraubenzieher, Klappmesser, Taschenmesser und Kreditkarten mit angeklebten Rasierklingen. Lauter Gegenstände, die unsere Wachtmeister bei der Eingangskontrolle den Leuten abgenommen hatten, die in das Gerichtsgebäude wollten. Zuschauer, Zeugen, Angeklagte. Der Wachtmeister lächelte und antwortete: „Nee, das ist die Ausbeute der letzten beiden Wochen.“

Justizwachtmeister ist vielleicht der wichtigste, mit Sicherheit aber der schlechtbezahlteste Beruf in der Justiz. Die meisten Wachtmeister haben Nebenjobs, damit sie ihre Familie ernähren können. Je nach Bundesland beträgt das Gehalt eines Justizwachtmeisters während des Vorbereitungsdienstes (sechs bis 18 Monate) durchschnittlich etwa 1.135 Euro monatlich brutto, danach etwa 2.155 Euro monatlich brutto. Zu seinen umfangreichen Aufgaben gehören der Transport von Akten und Büromaterial ebenso wie die Telefonvermittlung, auch schon mal die Zustellung wichtiger Gerichtspost, Hausmeistertätigkeiten, der Gefangenentransport im Gerichtsgebäude, vor allem aber die Gewährleistung der Sicherheit aller im Gebäude befindlichen Personen. Die von Richtern und Geschäftsstellen ebenso wie die von Zeugen, Verteidigern und Besuchern.

Während früher die Anwesenheit eines Justizwachtmeisters im Sitzungssaal üblich war, ist dies heute die Ausnahme, die nur angeordnet wird, wenn man Anhaltspunkte für eine gefährliche Situation hat. Einige Gerichte verzichten auf regelmäßige Einlasskontrollen. Derartige Sparmaßnahmen haben gefährliche Folgen. „Tötungsdelikt in Germersheim: Schlägerei im Gerichtssaal nach der Urteilsverkündung“, „Gewalt im Gerichtssaal – Angeklagter prügelte Richter ins Krankenhaus“, „Staatsanwalt im Gerichtssaal erschossen – Todesschütze von Dachau schrie: ‚Scheiß Richter!‘“, „Angriff im Gerichtssaal: Angeklagter verletzt Zeugin“.

Drei Jahre warten auf stichsichere Westen

Kollegen berichten, die Wachtmeisterei ihrer Gerichte sei wegen Personalengpässen nicht immer besetzt, sodass es nach Betätigung des Notknopfes mehrere Minuten dauern würde, bis ein Wachtmeister im Gerichtssaal erscheine. Unter diesen Bedingungen würde ich mich weigern, weiterhin den Vorsitz einer Sitzung zu führen, da ich für die Sicherheit der Personen im Sitzungssaal die Verantwortung trage. Aufgrund der vorbildlichen Justizwachtmeister in meinem Amtsgericht lebe ich, verglichen mit vielen Kollegen anderer Gerichte, im Luxus: Wenn ich Alarm im Gerichtssaal auslöse, was bereits mehr als einmal der Fall war, dann stehen in weniger als einer Minute (das ist keine Übertreibung) sämtliche Wachtmeister im Raum. Ich kann mich auf unsere Wachtmeister zu 100 Prozent verlassen!

Umso unverständlicher ist mir, wie die Gerichtsverwaltung unsere Wachtmeister behandelt. Hier ein kleines Beispiel: Als ich im Amtsgericht anfing, erfuhr ich, dass sich unsere Wachtmeister bereits seit längerer Zeit bemühten, stichsichere Westen zu erhalten. Sie schilderten der Gerichtsverwaltung mehrmals mündlich und schriftlich ihre Lage, wiesen auf die zahlreichen Messer und Stichwerkzeuge hin, die wöchentlich in der Eingangskontrolle sichergestellt wurden, und baten um Anschaffung sogenannter Stichschutzwesten. Eine Stichschutzweste kostet je nach Ausführung etwa 150 Euro. Angesichts der Gegenstände, die unsere Wachtmeister tagtäglich den Besuchern des Gerichtsgebäudes bei der Eingangskontrolle abnehmen, erschien mir dies eine äußerst sinnvolle Investition.

Nicht jedoch der Gerichtsverwaltung. Es dauerte mehr als drei Jahre, bis endlich entsprechende Westen angeschafft wurden. Drei Jahre, in denen unsere Wachtmeister den Gerichtsbesuchern kiloweise Gegenstände abnehmen mussten, mit denen tödliche Stichverletzungen mit Leichtigkeit verursacht werden können. Die schlichte Denkweise der Gerichtsverwaltung: „Bis jetzt ist ja nichts passiert!“ Hatten Sie schon mal einen Autounfall, bei dem sie verletzt wurden? Nein? Warum schnallen Sie sich dann an? Bis jetzt ist doch nichts passiert. Hat sich Ihr zweijähriger Sohn schon einmal mit einer Schere verletzt? Nein? Warum lassen Sie ihn dann nicht damit spielen. Bisher ist doch nichts passiert. Ich könnte jedes Mal in eine Akte beißen, wenn ich derartig schwachsinnige Argumente höre. Warum dann letztlich nach über drei Jahren doch noch Stichschutzwesten für unsere Wachtmeister angeschafft wurden, verstehe ich übrigens nicht. Es ist doch gar nichts passiert ...

Erfahrung im unbewaffneten Nahkampf

Anstatt im Wachtmeisterbereich gründlich aufzustocken, geht die Justizverwaltung einen anderen Weg: Sie bietet vereinzelt Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurse für Richter und Staatsanwälte an. Leider stehen für jeden Oberlandesgerichtsbezirk nur wenige Fortbildungsplätze zur Verfügung. Aber vielleicht könnte man die privaten Handynummern der bereits fortgebildeten Kollegen wenigstens allen anderen Richtern mitteilen.

Wenn es dann am Amtsgericht Mönchengladbach zu einem Angriff auf einen Richter kommt und aufgrund des Personalabbaus oder des hohen Krankenstands kein Wachtmeister zur Verfügung steht, kann die bereits im Nahkampf fortgebildete Kollegin am Amtsgericht Kleve per Handyanruf um Hilfe gebeten werden.

Sie springt dann in ihren VW-Polo, legt die 100 Kilometer zum Amtsgericht Mönchengladbach zurück und kommt gerade noch rechtzeitig. Jedenfalls rechtzeitig genug, um den angegriffenen Kollegen ärztlich zu versorgen – oder wenigstens rechtzeitig, um dessen Tod festzustellen und den Tatort zu reinigen. Wenn schon auf ein Prädikatsexamen bei der Richtereinstellung verzichtet wird, sollten wenigstens Nachweise für Erfahrung im unbewaffneten Nahkampf gefordert werden. Etwa ein Trainerschein für Krav-Maga oder Wing Chun. Oder wenigstens eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung.


Lesen Sie morgen: Schnellkurs Lügendetektor.

 

Den zweiten Teil dieses Beitrages finden Sie hier.

Den dritten Teil dieses Beitrages finden Sie hier.

 

Thorsten Schleif, 1980 geboren, studierte Rechtswissenschaften in Bonn und ist seit 2007 Richter in Nordrhein-Westfalen. Gegenwärtig ist er als Vorsitzender des Schöffengerichts und Jugendrichter am Amtsgericht Dinslaken tätig. Von März 2014 bis September 2018 war er alleiniger Haftrichter für die Amtsgerichte Dinslaken und Wesel. Der zweifache Familienvater ist in der Ausbildung von Rechtsreferendaren tätig und lebt in Duisburg.

Dies ist ein Auszug aus dem Buch „Urteil: ungerecht: Ein Richter deckt auf, warum unsere Justiz versagt“ von Thorsten Schleif, 2019, München, Verlag Riva, 208 Seiten, ISBN: 978-3742311504. Hier und hier bestellbar.

Foto: Stephan Pick

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R. Kuth / 11.12.2019

Die Bundeswehr hat jetzt Umstandsmoden für Soldatierende Damen, da gibt es eben kein Geld mehr für Schutzwesten in der Justiz…

Sabine Heinrich / 11.12.2019

@ Ralf Pöhling: ” Ich weiß, wo du wohnst…” Sofort fiel mir ein Mitpatient in einer Klinik ein. Das ist über 10 Jahre her. Justizvollzugsbeamter. Er hatte sich diesen Satz auch anhören müssen. Er fühlte sich und seine Frau nicht mehr sicher, weil er das Gefühl hatte - es gab mehrere Anzeichen dafür - dass dieser Mann sein Grundstück nicht nur ausspioniert, sondern auch betreten hatte. Das nette, mit beiden Beinen im Leben stehende Mannsbild hat so unter den Zuständen in der Vollzugsanstalt gelitten, dass er darüber krank geworden ist. Noch schlimmer: Er meinte, seinen Kollegen nicht erzählen zu können, dass er in einer psychosomatischen Klinik gewesen ist, weil sie ihn dann als “Weichei” verachten und nicht mehr für voll nehmen würden. Für sie befand er sich auf einer Urlaubsreise. Ich hoffe für alle, die in diesem schweren Beruf tätig sind, dass sie inzwischen gelernt haben, untereinander auch über ihre Ängste zu reden und nicht glauben, sie müssten sich stets als “starke Kerle” voreinander beweisen.

Sabine Heinrich / 11.12.2019

Hat nur indirekt etwas mit dem Thema zu tun, sagt aber doch einiges: In Schleswig - Holstein wurde Anke Spoorendonk 2012 Justizministerin des Landes. Sie hatte ein abgeschlossenes Jurastudium hinter sich und mehrere Jahre als Rechtsanwältin gearbeitet. - Nett, liebe Leser, dass Sie mir das glauben!  Danke! “Fake News”! Tatsache: Die Frau hatte ein Germanistik- und Geschichtsstudium hinter sich, hat als Lehrerin (!) gearbeitet (Wie lange und an welcher Schulart konnte ich nicht ermitteln) und sich politisch aktiv in dem von der 5%-Klausel befreiten SSW (dänische Minderheitenpartei, rot angehaucht) einen Namen gemacht. Ich erinnere mich daran, dass eine ihrer ersten Amtshandlungen war, allen Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten - ganz gleich, wie schwer ihre Verbrechen waren - das uneingeschränkte Tragen von privater Kleidung zu erlauben. Was da für Missbrauch möglich ist, kann sich jeder halbwegs Phantasiebegabte vorstellen! Außerdem hat sie dafür gesorgt, dass sich die Häftlinge SEHR viel freier in den Gefängnissen bewegen konnte - was die ohnehin schon schwere Arbeit der Justizvollzugsbeamten nicht gerade leichter machte. Sie war absoluter Resozialisierungsfan. Ob sie je ein Gefängnis unter normalen Bedingungen und unerkannt besucht, mit dem Personal gesprochen hat, wage ich zu bezweifeln. Vermutlich - wenn sie überhaupt in einem war - wurde getürkt - so wie die gelernte Lehrerin das mit Sicherheit von angekündigten Schulratsbesuchen früher kennt: Da wird eine Scheinwelt vorgeführt, die es weder einen Tag davor, noch einen danach gegeben hat - man will ja gut dastehen! Einen Seitenhieb auf Kollegen (m/w/d), die in die Politik gehen, kann ich mir nicht verkneifen: Ich habe den starken Verdacht, dass sie aus der Schule flüchten, weil sie dort nicht klarkommen und viel mehr Geld und Macht haben, wenn sie einen Minister- oder Abgeordnetensessel plattsitzen!

Ralf Pöhling / 11.12.2019

Und noch einen Kommentar hinterher, weil der Platz nicht gereicht hat: “Ich weiß, wo dein Haus wohnt” ist schon seit geraumer Zeit ein massives Problem für Entscheider und besonders auch für diejenigen, die sie absichern sollen. Aufgrund permanenter Präsenz in der Öffentlichkeit wird man von der Kundschaft nicht nur an allen Ecken und Enden der Stadt sofort erkannt wenn man privat unterwegs ist, man wird zum Teil (ist zwar nicht die Regel, kommt aber vor) auch privat genötigt und bedroht. Was derweil sogar zu Hausbesuchen und “Observationen” führt. Man ist zuweilen nicht mal mehr beim Einkaufen alleine. Zudem versucht sich die Kundschaft bei der Unterwanderung des Sicherheitsapparates auf dem Berufsweg, um diesen zu Übernehmen. Im privaten Sicherheitsbereich, wie auch bei den Behörden. Obwohl die letzteren dies bisher eher nicht zugeben. Vielleicht haben sie es aber auch nur noch nicht wirklich realisiert. Der Rechtsstaat steht und fällt mit seiner Unabhängigkeit. Nicht nur mit der Unabhängigkeit von politischen Einflüssen, sondern auch mit der Unabhängigkeit von Einflüssen durch Kriminelle, radikale Extremisten und ausländische Interessen. Damit diese Unabhängigkeit gegeben ist, muss die Absicherung der Entscheidungsträger und ihres Schutzes vollumfänglich gegeben sein. Im Dienst, wie auch privat. Hier gibt es dringend Handlungsbedarf.

Christoph Kaiser / 11.12.2019

Und es ist kein Straftatbestand ein Gericht mit Stichwaffe zu betreten? Ich lach mich kaputt…..

E.Dent / 11.12.2019

@Silvia Orlandi.  Das funktioniert viel eleganter:  Ein ahnungslos beim freundlichen Discounter für 5 € gekauftes Taschenmesser wird ,  freiwillig ohne sich eines Unrechts bewusst zu sein auf das Kontrollband gelegt,  “gefunden”.  Danach sind plötzlich drei Justizhaupt-, ober- und wachtmeister beschäftigt eine Anzeige zu erstellen.  Die Anzeige nicht zu erstellen und das Messer einfach wegzuwerfen bzw. aufzugeben   wäre eine “Rechtsbeugung im Amt” und wird abgelehnt.  Dies alles, weil das Messer einen praktischen Knubbel hat , damit es mit einer Hand aufklappbar ist.  Der Meister wünscht nach seiner , wahrscheinlich beförderungswirksamen,  Amtshandlung noch scheinheilig in bestem Orwelsch “einen schönen Tag”. Ende der Geschichte: Einstellung des Verfahrens gegen Bezahlung von 220€.  Warum der Discounter das Messer ganz legal verkaufen darf, der Käufer aber vom Gesetzgeber strafbar gemacht wird erschliesst sich nur als Entrechtung.  Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, jedenfalls nicht diejenigen, die schon lange hier leben.  Das wird dann noch ganz hinterhältig mit “Holschuld” bezeichnet, d.h. man und frau müssen jeden Tag sich neu informieren, welche Pflichten neu gegeben und wlche Rechte genommen wurden. Es ist nachvollziehbar,  dass mein Freund als Hauptdarsteller dieses Tollhausstückes sein Vertrauen in Justiz und Staat verloren hat, zumal er lediglich ein Dokument gerichtlich beglaubigen lassen wollte.

Ralf Pöhling / 11.12.2019

Da stimmt jedes Wort. Und das auch noch von einem Richter, was den Worten Gewicht verleihen sollte. Mann muss aber eine Sache ergänzen: Die obige Problematik trifft nicht nur die Justiz, sondern den gesamten Staatsapparat mit Kundenkontakt. Ich arbeite für einen privaten Sicherheitsdienst u.A. für die Jobcenter und die Ausländerbehörde in meiner Stadt und dort ist die Situation bisweilen schwieriger. Zugangskontrollen mit Metalldetektoren gibt es dort gar nicht. Durchsuchungen erfolgen erst dann, wenn es schief gegangen ist. Stichschutzwesten organisiert man sich privat oder eben nicht, wenn das eigene Geld nicht reicht. Seit 2015 hat das ganze rasant an Fahrt aufgenommen, weil die halbe Welt ihren gesellschaftlichen Ausschuss bei uns ablädt. War der Wachmann früher ein Rentner, der im Nachtdienst beim Kaffeetrinken darauf aufpasste, dass in der Milchfabrik keiner den Joghurt klaute, hat die private Sicherheitsbranche heute Aufgaben vor der Nase, die früher nur von entsprechend ausgebildeten Hoheitsträgern erfüllt worden sind. Man hat es bisweilen mit schwerkriminellen Straftätern zu tun, Obdachlosen, die auf ihrem Drogentrip hängen geblieben sind und nicht zuletzt sogar mit politisch und religiös tickenden Radikalen, die gleich die ganze Abteilung in die Luft sprengen wollen, wenn der Sachbearbeiter ihre Forderungen nicht erfüllt. Das ist keine populistische Übertreibung, sondern passiert. Im Sicherheitsbereich reift man derzeit an seinen Aufgaben oder man wird verschlissen. Letzteres ist in Anbetracht der aktuellen gesellschaftlichen Lage ein NoGo. Der Sicherheitsapparat braucht dringend robusten Nachschub mit mehr Kompetenz, sonst wird er seine Aufgabe nicht erfüllen können. Was wiederum dazu führen wird, dass überhaupt keine gerechten Urteile mehr gesprochen werden, keine Ablehnungsbescheide beim ALG II und keine Ausweisungen mehr erfolgen, weil Richter und Sachbearbeiter vor der renitenten “Kundschaft” ohne robuste Unterstützung verständlicherweise einknicken.

Herbert Müller / 11.12.2019

Irgendwie muss ich etwas falsch verstanden haben oder kann die Zusammenhänge nicht erkennen. Volker Bouffier hat doch kürzlich auf dem CDU-Parteitag einen zum Besten gegeben, als er gesagt hat, dass wir zur Zeit im besten Deutschland, das wir je hatten, leben würden. Wahrscheinlich waren die Missstände bei der Justiz früher noch viel schlimmer. Kann nur so sein.  Da wir ja im besten Deutschland aller Zeiten leben, kann das nur heissen weiter so.

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