Gastautor / 11.12.2019 / 06:25 / Foto: Stephan Pick / 40 / Seite ausdrucken

Warum die Justiz versagt (1): Justiz-Wachtmeister, nein danke

Von Thorsten Schleif.

„Wahnsinn! Ist das die Jahresausbeute?“ Ich machte große Augen: In der kleinen Kiste, die mir einer unserer Justizwachtmeister zeigte, lagen Teppichmesser, angespitzte Schraubenzieher, Klappmesser, Taschenmesser und Kreditkarten mit angeklebten Rasierklingen. Lauter Gegenstände, die unsere Wachtmeister bei der Eingangskontrolle den Leuten abgenommen hatten, die in das Gerichtsgebäude wollten. Zuschauer, Zeugen, Angeklagte. Der Wachtmeister lächelte und antwortete: „Nee, das ist die Ausbeute der letzten beiden Wochen.“

Justizwachtmeister ist vielleicht der wichtigste, mit Sicherheit aber der schlechtbezahlteste Beruf in der Justiz. Die meisten Wachtmeister haben Nebenjobs, damit sie ihre Familie ernähren können. Je nach Bundesland beträgt das Gehalt eines Justizwachtmeisters während des Vorbereitungsdienstes (sechs bis 18 Monate) durchschnittlich etwa 1.135 Euro monatlich brutto, danach etwa 2.155 Euro monatlich brutto. Zu seinen umfangreichen Aufgaben gehören der Transport von Akten und Büromaterial ebenso wie die Telefonvermittlung, auch schon mal die Zustellung wichtiger Gerichtspost, Hausmeistertätigkeiten, der Gefangenentransport im Gerichtsgebäude, vor allem aber die Gewährleistung der Sicherheit aller im Gebäude befindlichen Personen. Die von Richtern und Geschäftsstellen ebenso wie die von Zeugen, Verteidigern und Besuchern.

Während früher die Anwesenheit eines Justizwachtmeisters im Sitzungssaal üblich war, ist dies heute die Ausnahme, die nur angeordnet wird, wenn man Anhaltspunkte für eine gefährliche Situation hat. Einige Gerichte verzichten auf regelmäßige Einlasskontrollen. Derartige Sparmaßnahmen haben gefährliche Folgen. „Tötungsdelikt in Germersheim: Schlägerei im Gerichtssaal nach der Urteilsverkündung“, „Gewalt im Gerichtssaal – Angeklagter prügelte Richter ins Krankenhaus“, „Staatsanwalt im Gerichtssaal erschossen – Todesschütze von Dachau schrie: ‚Scheiß Richter!‘“, „Angriff im Gerichtssaal: Angeklagter verletzt Zeugin“.

Drei Jahre warten auf stichsichere Westen

Kollegen berichten, die Wachtmeisterei ihrer Gerichte sei wegen Personalengpässen nicht immer besetzt, sodass es nach Betätigung des Notknopfes mehrere Minuten dauern würde, bis ein Wachtmeister im Gerichtssaal erscheine. Unter diesen Bedingungen würde ich mich weigern, weiterhin den Vorsitz einer Sitzung zu führen, da ich für die Sicherheit der Personen im Sitzungssaal die Verantwortung trage. Aufgrund der vorbildlichen Justizwachtmeister in meinem Amtsgericht lebe ich, verglichen mit vielen Kollegen anderer Gerichte, im Luxus: Wenn ich Alarm im Gerichtssaal auslöse, was bereits mehr als einmal der Fall war, dann stehen in weniger als einer Minute (das ist keine Übertreibung) sämtliche Wachtmeister im Raum. Ich kann mich auf unsere Wachtmeister zu 100 Prozent verlassen!

Umso unverständlicher ist mir, wie die Gerichtsverwaltung unsere Wachtmeister behandelt. Hier ein kleines Beispiel: Als ich im Amtsgericht anfing, erfuhr ich, dass sich unsere Wachtmeister bereits seit längerer Zeit bemühten, stichsichere Westen zu erhalten. Sie schilderten der Gerichtsverwaltung mehrmals mündlich und schriftlich ihre Lage, wiesen auf die zahlreichen Messer und Stichwerkzeuge hin, die wöchentlich in der Eingangskontrolle sichergestellt wurden, und baten um Anschaffung sogenannter Stichschutzwesten. Eine Stichschutzweste kostet je nach Ausführung etwa 150 Euro. Angesichts der Gegenstände, die unsere Wachtmeister tagtäglich den Besuchern des Gerichtsgebäudes bei der Eingangskontrolle abnehmen, erschien mir dies eine äußerst sinnvolle Investition.

Nicht jedoch der Gerichtsverwaltung. Es dauerte mehr als drei Jahre, bis endlich entsprechende Westen angeschafft wurden. Drei Jahre, in denen unsere Wachtmeister den Gerichtsbesuchern kiloweise Gegenstände abnehmen mussten, mit denen tödliche Stichverletzungen mit Leichtigkeit verursacht werden können. Die schlichte Denkweise der Gerichtsverwaltung: „Bis jetzt ist ja nichts passiert!“ Hatten Sie schon mal einen Autounfall, bei dem sie verletzt wurden? Nein? Warum schnallen Sie sich dann an? Bis jetzt ist doch nichts passiert. Hat sich Ihr zweijähriger Sohn schon einmal mit einer Schere verletzt? Nein? Warum lassen Sie ihn dann nicht damit spielen. Bisher ist doch nichts passiert. Ich könnte jedes Mal in eine Akte beißen, wenn ich derartig schwachsinnige Argumente höre. Warum dann letztlich nach über drei Jahren doch noch Stichschutzwesten für unsere Wachtmeister angeschafft wurden, verstehe ich übrigens nicht. Es ist doch gar nichts passiert ...

Erfahrung im unbewaffneten Nahkampf

Anstatt im Wachtmeisterbereich gründlich aufzustocken, geht die Justizverwaltung einen anderen Weg: Sie bietet vereinzelt Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurse für Richter und Staatsanwälte an. Leider stehen für jeden Oberlandesgerichtsbezirk nur wenige Fortbildungsplätze zur Verfügung. Aber vielleicht könnte man die privaten Handynummern der bereits fortgebildeten Kollegen wenigstens allen anderen Richtern mitteilen.

Wenn es dann am Amtsgericht Mönchengladbach zu einem Angriff auf einen Richter kommt und aufgrund des Personalabbaus oder des hohen Krankenstands kein Wachtmeister zur Verfügung steht, kann die bereits im Nahkampf fortgebildete Kollegin am Amtsgericht Kleve per Handyanruf um Hilfe gebeten werden.

Sie springt dann in ihren VW-Polo, legt die 100 Kilometer zum Amtsgericht Mönchengladbach zurück und kommt gerade noch rechtzeitig. Jedenfalls rechtzeitig genug, um den angegriffenen Kollegen ärztlich zu versorgen – oder wenigstens rechtzeitig, um dessen Tod festzustellen und den Tatort zu reinigen. Wenn schon auf ein Prädikatsexamen bei der Richtereinstellung verzichtet wird, sollten wenigstens Nachweise für Erfahrung im unbewaffneten Nahkampf gefordert werden. Etwa ein Trainerschein für Krav-Maga oder Wing Chun. Oder wenigstens eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung.


Lesen Sie morgen: Schnellkurs Lügendetektor.

 

Den zweiten Teil dieses Beitrages finden Sie hier.

Den dritten Teil dieses Beitrages finden Sie hier.

 

Thorsten Schleif, 1980 geboren, studierte Rechtswissenschaften in Bonn und ist seit 2007 Richter in Nordrhein-Westfalen. Gegenwärtig ist er als Vorsitzender des Schöffengerichts und Jugendrichter am Amtsgericht Dinslaken tätig. Von März 2014 bis September 2018 war er alleiniger Haftrichter für die Amtsgerichte Dinslaken und Wesel. Der zweifache Familienvater ist in der Ausbildung von Rechtsreferendaren tätig und lebt in Duisburg.

Dies ist ein Auszug aus dem Buch „Urteil: ungerecht: Ein Richter deckt auf, warum unsere Justiz versagt“ von Thorsten Schleif, 2019, München, Verlag Riva, 208 Seiten, ISBN: 978-3742311504. Hier und hier bestellbar.

Foto: Stephan Pick

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Dr. Gerhard Giesemann / 11.12.2019

@Wolfgang Janßen: Die korrekte Gegenfrage wäre gewesen: Geben Sie mir das schriftlich? Und dann: Wie hoch ist die Gefahrenzulage?

Sabine Heinrich / 11.12.2019

@ Frau Bettina Reese: Ganz herzlichen Dank für Ihre Worte, Ihren Mut!!! Auch, wenn Sie demnächst in Rente gehen (3 Jahre können allerdings sehr lang sein, wenn man es im Beruf nicht mehr aushält), fürchte ich , dass Sie gewaltige Schwierigkeiten bekommen und mit Einschüchterungen zu rechnen haben, wenn einer Ihrer Vorgesetzten das liest, was Sie hier geschrieben haben. Ich wette, dass die Justiz plötzlich ganz viel Zeit haben und Mittel und Wege finden wird - wenn es hart auf hart kommt - um Sie zum Schweigen zu bringen - am besten, indem man Sie um Teile Ihres Rentenanspruchs bringen will. Mittel und Wege in unserer “Demokratie” und bei unseren “unparteiischen” Richtern finden sich immer, um Leute mundtot zu machen. Ich wünsche Ihnen alles erdenklich Gute und ganz viel Kraft!!! Bitte melden Sie sich wieder, wenn es sich ergibt!

marc of abercorns / 11.12.2019

Mir kommen ehrlich gesagt eher die Traenen ... die fortgeschrittene Erosion des liberalen Rechtsstaates halten der kopflose Wendehals, der mit “Ist mir doch egal”-Menatlitaet circa 30 Milliarden jaehrlich fuer Analphabeten u. andere Neo-Migranten pulverisiert, u. ein ehemaliger BMJV nicht auf, der knapp ein Jahr vor oeffentlichen “Polizeiaktionen” verlautbarte, Clan-Kriminalitaet sei “ein Mythos” .... Die CDU erkennt offensichtlich nicht die “Zeichen der Zeit” bzw. hat die Erosion weitgehend mitzuverantworten. Woher also geeignete politische Entscheidungstraeger zaubern ... ?

Karla Kuhn / 11.12.2019

Danke für Ihre freundliche und sehr interessante Antwort, Frau Bettina.Reese,  das werde ich mit Sicherheit googeln, nur heute Abend nicht mehr, ich möchte nämlich ruhig schlafen.  R.Kuth, “elastische Schwangerschaftskleidung” zum mitwachsen, vorgestellt in Paris, lt. der ehemaligen “Koryphäe” Frau Leyen. Die BW wird “modern”, nur an Stiefeln für Soldaten und anderen “nützlichen” Dingen mangelt es. Ich plädiere dafür, daß ALLE Politiker Kinder nach Afghanistan und anderen Kriegsregionen geschickt werden müssen !! WARUM sollen unsere Kinder und Enkel die ungenießbare Suppe auslöffeln, die diese Kaste zusammengebraut hat ?? Frau Sabine Heinrich, diese Frau Spoorendonk sollte für mindestens 5 Jahre als Wärterin in einem Hochsicherheitstrakt arbeiten MÜSSEN !! Gleiches mit Gleichem vergelten oder Auge um Auge und Zahn um Zahn, vielleicht würde dann wieder Vernunft und Bodenhaftigkeit einkehren ? Obwohl, hier ist der Wunsch der Vater des Gedankens und leider NICHT die Realität. Die ist TROSTLOS !!  Herr Thorsten Schleif, Sie haben uns ja eine BITTERE Medizin verabreicht aber die ist auch BITTER nötig ! Vielen Dank.

Wolfgang Richter / 11.12.2019

@ Anders Dairie—Das Grundübel im Lande ist ganz einfach, daß Mißstände im Lande schon seit langem nicht mehr öffentlich gemacht wurden / werden. Insider werden unter Hinweis auf berufliche Schweigepflicht oder angedrohte Nachteile, die ihr wirtschaftliches Auskommen gefährden, ruhig gestellt. Viele äußern sich auch erst nach Übergang in den Ruhestand, so z. B. ein Prof. Norbert Bolz. Herr Maaßen darf deshalb seinen vorzeitigen Ruhestand mit der Möglichkeit der jetzt offneren Rede genießen.  Deshalb funktioniert das System wie es ist, befördert durch einen Berufszweig, der sich früher mal als Journalisten der Aufklärung als 4. Gewalt im Lande verpflichtet sah, sich heute als willige Hofberichterstatter gibt, sich im Kampf gegen “Rächtz” und “Haßrede” völlig verausgabt. Und wer sich nicht müht, hinter die Kulissen zu blicken u. fröhlich weiter wählt wie gehabt, darf sich nicht wundern, wenn er entsprechend beliefert wird.

Wolfgang Richter / 11.12.2019

@ Wolfgang Janßen—Und z. B. Polizeibeamte haben die nötige Contenance zu wahren, wenn sie während einer Amtshandlung -oder auch nur so- angespuckt werden. Das ist die Folge von nicht Augen auf gehabt bei der Berufswahl. Und wer die Körperverletzung mittels Spucken reflexartig mit einer Körperverletzung mittels eingesetzer Knöchelreihe der meist gebräuchlichen Hand beantwortet, findet sich heute in einem seine wirtschaftliche Existenz gefährdenden Strafverfahren wider.

Wolfgang Richter / 11.12.2019

@ Sabine Heinrich—Vor allem vergessen diese als “Resozialisierungsfans” auftretenden Sozialphantasten immer wieder bei ihren linksäugigen Betrachten der aufgrund rechtskräftiger Gerichtsentscheidung nach vielen erfolglosen Justiz-Ermahnungen sodann doch mal in eine Haftanstalt Eingewiesenen, daß hinter deren Fassade meist diverse Schicksale / namenlose Opfer verborgen sind, deren Verarbeitung des Erlebten im besten Deutschland, in dem wir leben dürfen, “keine Sau” interessiert. Mangels vorhandener Therapeuten in genügender Zahl ist auch auf diesem Wege keine Betreuung möglich, während der “Häftling” beim Übertreten der Schwelle zur JVA selbstverständlich u.a. von einem solchen empfangen wird, um die Traumata seiner traurigen Kindheit zu verarbeiten.

Wolfgang Richter / 11.12.2019

Sehr geehrter Herr Schleif, die Kollegin aus Kleve kommt in jedem Fall zu spät, für alles. “Ärztliche Hilfe” zu leisten, ist sie nicht zugelassen, so nicht zufällig erfolgreich Medizin als Zweitstudium abgeschlossen. Gleiches gilt für das Ausstellen der Todesbescheinigung, was eine Art “Amtsanmaßung” wäre. Und für die Tatortreinigung würden sich die Kriminaltechniker samt Rechtsmediziner bedanken, deren Arbeit unmöglich gemacht würde. Aber vielleicht würde das am Ende für die Juxtiz einen beabsichtigten Vorteil bringen, da diese nicht mit einem Strafverfahren gegen den mutmaßlichen Täter belästigt würde. Obwohl diesbezüglich aktuell ohnehin reichlich und erfolgreich abgespeckt wird, indem Messernde und sonstige “Mordbuben” (auch w/d und 63 + x weitere Geschlechter) und Einzelfälle unter Aussparung einer vor Gericht stattzufindenden Hauptverhandlung zur Feststellung von Täterschaft, Schuld und was sonst dazu gehört direkt als Psychopathen klassifiziert der Psychiatrie zugeführt werden. Das spart Ressourcen, und niemand muß sich für ein öffentlich begründetes Urteil im “Namen des Volkes” bei selbigem wegen des von diesem nicht nachvollziehbaren Ergebnisses entschuldigen. -Satire Ende-

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