Wenn man Demokratie so ernst nehmen würde wie den Klimaschutz schon viel gewonnen.
“Eine strenge Unabhängigkeit der Rechtsprechung von der Regierung besteht in Deutschland nämlich nicht. ” Und das ist VERHEEREND ! Sie bringen es auf den Punkt, Ralf Pöhling !! Überhaupt, die Leserbriefe dazu KLASSE ! Andrea Nöth, das “Urteil” ist BESCHÄMEND !! Ob sie wohl anders urteilen, wenn es die eigen Kinder betrifft ?? Herr Thorsten Schleif, vielen Dank für Ihre ausführlichen Berichte ! “Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand” VOR Gericht scheint aber der “liebe Gott” seine Hand zurückgezogen zu haben !
Die Richter des BVG werden von den Parteien bestimmt. die Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht. Und hinter den Parteien stehen noch ANDERE. Deswegen lösen Parteien keine Probleme, sondern sind das Problem!
Etwas fehlt da wohl noch ... /// Kurzversion zuerst: Deutschland ist, was die demokratische Verfasstheit seiner Justiz anlangt, eine Bananenrepublik. In anderen Worten hat uns dies der Europäische Gerichtshof im Mai dieses Jahres in einem Beschluss schriftlich gegeben. Das heißt, wenn die deutsche Politik einen Strafprozess nicht will, kann sie ihn verhindern. //// Langversion: in Deutschland kann ein Strafprozess überhaupt nur dann eröffnet werden, nachdem ein Staatsanwalt Anklage erhoben hat (§§ 151, 152, - wohl auch 170 StPO). Dieser Staatsanwalt ist zwingend abhängig vom Willen seiner Vorgesetzten: wenn letztere, und zu denen zählt etwa auch ein Justizminister, das Verfahren nicht wollen, dann gibt’s kein Verfahren. Hat mit dem Weisungsrecht für Staatsanwaltschaften zu tun (§§ 146, 147 GVG) Das war dann auch der Grund, weshalb der Europäische Gerichtshof im Mai dieses Jahres einen deutschen Haftbefehl gegen zwei Litauer und einen Rumänen abgelehnt hat, denen man immerhin “vorsätzliche Tötung und schwere Körperverletzung .. Diebstahl mit Waffen .. bzw. Bandenraub oder Raub mit Waffen ... zur Last gelegt” hat. Der Gerichtshof ist davon ausgegangen, dass deutsche Staatsanwaltschaften entsprechend EU-Regelungen keine von der Exekutive, also etwa von einem Justizminister unabhängigen Behörden sind. Deutschland hat also demzufolge noch nicht einmal eine im EU-Sinn “ausstellende Justizbehörde”, kann also zumindest keinen EU-weit gültigen Haftbefehl austellen. Auf achgut gab’s einen kurzen Artikel dazu, im Mai dieses Jahres: “Keine Gewähr für Unabhängigkeit”.
Ein ganz entscheidender Punkt, der das System ad absurdum führt. Wenn die Regierung ihren Entscheidungen genehme Richter selbst platzieren kann, kann von Gewaltenteilung de facto keine Rede mehr sein. Und offenkundig ist dies der amtierenden Regierung auch bewusst und vor gar nicht allzu langer Zeit zu diesem Zwecke mit voller Absicht ausgenutzt worden, um den Migrationspakt durchzuwinken. Das fehlerhafte System färbt auf seine Akteure ab und leitet sie zum Missbrauch an.
Ich kann nur wie Herr Broder heute mitreden:” Der Fisch stinkt vom Kopf her “. Eine gute Justiz , egal wie nah oder nicht deren Organisation an die Exekutive, gebunden ist, steht und fällt mit wirklich unabhängigen Richtern, die ihr Amt so auch ausüben wollen und sich egal wie, jeden Tag dazu aufraffen. Das ist nicht der Fall, wenn sich Richter, warum auch immer , dem Zeitgeist andienen, weil er gefühlt so mächtig ist. Obwohl es ihm leichter sein sollte, als anderen Staatsdienern, seine herausragende Aufgabe wird im GG mit herausragender Stellung festgeschrieben. Die EU ist nun gerade auch nicht ein Hort ausgemacht demokratisch legitimierter Strukturen, erdreistet sich aber , Nationalstaaten, die ganz eigene historisch gewachsene Strukturen haben, zu maßregeln. Mit welchem Recht ? Wenn die Mehrheit der Polen in Wahlen ihre Strukturen legitimeren! Dorfrichter Adam säuft, Herr Kirchhoff diente sich ARD und ZDF an, Frau Dr. Baer macht Irgendwas mit Gender , Feminismus und GG. Frau Julie Zeh wurde für Brandenburg im politischen Hinterzimmer ausgekungelt. Heiko , das Maas , jetzt der aller Äußerste , sein NetzDurchsetzungsG fördert das Denunziantentum. Und wenn wir dann noch weitere leuchtende Vorbilder in Amt und Würden haben wie Minister de Maziere und der Horst. Die nicht wagten, die Kanzlerin vor die Wahl zu stellen, Grenzen bewachen oder mein Rücktritt, um Schaden von der Gemeinschaft abzuwenden.Als wenn nur der einzelne Erdenbürger Rechte hat, aber keine geschichtlich gewachsene Gemeinschaft wie ein Nationalstaat , sich nicht mehr vor einzelnen Ansprüchen praktisch aller in beliebiger Zahl Nachfragender zu wehren. Stichwort ” Menschenrechte ” , alles muss ” menschenrechtlich” sein. Deswegen heute Brexit. Die Briten haben es verstanden. Wir Deutschen sind zu untertänig , auch in der Richterschaft.
@ Th. Wagner: Beispiele gibt es in der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik, wo Verfassungsrichter irgendwelche Prozentsätze oder Euro-Beträge festlegen, für Hartz-4-Empfänger, für Kinder und so weiter. Das ist Aufgabe der vom Volk gewählten Abgeordneten, nicht der Verfassungsrichter. Im Grundgesetz steht nirgendwo, wieviel Euro einem Hartz-4-Empfänger zustehen. Die Verfassungsrichter argumentieren in solchen Fällen “freihändig”, das heißt, sie setzen selber Recht, obwohl die Rechtsetzung eigentlich dem Parlament zusteht.
Gewaltenteilung zw. Justiz und Legislative imho relativ einfach zu bewerkstelligen., da es dazwischen noch die Rechtsanwälte gibt. Daraus folgt, der Junge Jurist muss sich nach Studiumende entscheiden, auf welcher Seite er stehen will: Staatsanwalt (und damit weisungsgebunden), Richter (unabhängig) oder Anwalt (und damit seinem Mandanten verpflichtet). Grundsätzlich müsste gesetzlich festgelegt werden, dass der Wechsel von Staatsanwalt zum Richteramt nicht direkt möglich ist. Wer sich für die Staatsanwaltschaft entschieden hat, kann nur Richter werden, wenn mind. 5 Jahre Tätigkeit als Rechtsanwalt dazwischen liegt, um eine gewisse “Neutralitätsphase” zu durchlaufen. Gilt natürlich auch umgekehrt von Richter zu Staatsanwalt. Dies Abstandsphase ist natürlich noch wichtiger beim Wechsel “verdienter” Politiker zu obersten Gerichten, wie Verfassungsgericht o.Ä. Richter sollten gewählt werden von einem unabhängigen Richterausschuss und sich auch persönlich für ihre Urteile rechtfertigen müssen.“Deals” zw. Staatsanwaltschaft und Gerichten sind zu untersagen - entweder liegt ein Vergehen / Straftat o.Ä. vor, dann gibt’s ein Urteil, oder es war nichts Strafbewertes, dann gibt’s keine Verhandlung oder Freispruch. Man könnte schon optimieren, es muss nur jemand wollen! HWM
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