Gastautor / 13.12.2019 / 06:25 / Foto: Stephan Pick / 22 / Seite ausdrucken

Warum die Justiz versagt (3): Von wegen Gewaltenteilung!

Von Thorsten Schleif.

Für Außenstehende (aber auch für manche Justizangehörige) sind Aufbau und personelle Besetzung der Gerichtsverwaltungen, ihre Aufgaben und Befugnisse schwer nachzuvollziehen. Um die vielen Systemfehler der Justiz zu begreifen, ist es jedoch unbedingt erforderlich, zu verstehen, wie Gerichte verwaltet werden. Denn die Besetzung der Gerichtsverwaltungen stellt einen großen, vielleicht sogar den größten Fehler des deutschen Rechtsstaats dar.

In Deutschland wird einer der wichtigsten Grundpfeiler aller modernen Staaten derart ausgehöhlt, dass allein deshalb ein Zusammenbruch der dritten Staatsgewalt jederzeit droht. Gemeint ist der Grundsatz der Gewaltenteilung. Ich habe schon in der Schule gelernt: Gewaltenteilung ist die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane zum Zweck der Machtbegrenzung. Die drei Gewalten – die Regierung (Exekutive), Gesetzgebung (Legislative) und Rechtsprechung (Judikative) – sind voneinander streng getrennt. Kommt Ihnen das auch bekannt vor? Jedoch ist diese Schulbildung nicht ganz richtig, was kaum jemandem bewusst ist:

Eine strenge Unabhängigkeit der Rechtsprechung von der Regierung besteht in Deutschland nämlich nicht. Die Verwaltung der deutschen Gerichte ist seit der Zeit des Kaiserreichs Sache der Justizministerien und damit der Regierung. Und was noch erschreckender ist: Bis heute wirken die Regelungen der dem „Führerprinzip“ entsprechenden Gerichtsverfassungsverordnung (GVVO) von 1935 fort! Nach dem Gesetz über den Neuaufbau des Reichs bestimmte diese Verordnung von 1935, dass die Verwaltung der Gerichte Aufgabe des Reichsjustizministers ist. Die Justiz wurde zur Reichssache. Dort liegt der Ursprung der Über- und Unterordnung der Gerichte.

Nicht konform mit EU-Richtlinien

Die Justizminister und damit die Regierung bestimmen die jeweiligen Behördenleiter, also Präsidenten und Vizepräsidenten der Land- und Oberlandesgerichte, aber auch Direktoren und Vizedirektoren der Amtsgerichte. Die Behördenleiter sind in ihrer Funktion als Teil der Verwaltung weisungsgebunden. Amtsgerichtsdirektoren unterstehen den Landgerichtspräsidenten, Landgerichtspräsidenten den Oberlandesgerichtspräsidenten und diese dem Justizminister.

Auf diese Weise besteht eine Autorität des Justizministers (der Regierung) nach unten und eine Verantwortlichkeit der jeweiligen Behördenleiter der Gerichte (der Rechtsprechung) nach oben. Das ist eine gefährliche und erschreckende Durchbrechung des Grundsatzes der Gewaltenteilung. Man stelle sich vor, der Präsident eines Landtags würde nicht vom Landtag, sondern von den Richtern des jeweiligen Bundeslandes bestimmt. So absurd dies für den Landtag klingt, so „normal“ ist es für die deutschen Gerichte.

Bereits 1953 mahnte daher der Deutsche Juristentag, erforderlich seien „gesetzgeberische Maßnahmen, um die Unabhängigkeit des erkennenden Richters sowohl durch die Art seiner Auswahl und Beförderung als auch durch seine Stellung gegenüber der Verwaltung institutionell zu sichern“. Seit 1953 (oder genauer: seit 1935) änderte sich jedoch nichts, obwohl auch die von der Europäischen Union gesetzten Standards eindeutig fordern, dass die Justiz von Organen verwaltet werden soll, die unabhängig von Legislative und Exekutive sind.

Der ehemalige Präsident des Landgerichts Lübeck, Hans-Ernst Böttcher, wies daher in einem Interview der Legal Tribune Online am 2. Juli 2018 darauf hin, dass es in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein neu gefasste Justizgesetze gebe, in denen sich das wiederfinde, was auch in der Gerichtsverfassungsverordnung von 1935 schon enthalten gewesen sei. Er gab weiter zu bedenken, dass Deutschland gegen die von der Europäischen Union festgelegten Standards verstoße und aus diesem Grund heute nicht mehr in die EU aufgenommen werden würde.

Genauso anfällig für einen Missbrauch wie damals

Es ist bemerkenswert, dass gerade das auf dem Führerprinzip des Nationalsozialismus beruhende System bisher nicht abgeschafft worden ist. Denn ein vollkommen berechtigter Vorwurf an die deutsche Richterschaft ist ihr Verhalten (oder besser: Versagen) während der Naziherrschaft. Nach der Notverordnung von 1933 und selbst nach der Ernennung Adolf Hitlers zum Obersten Gerichtsherrn im Reichstagsbeschluss vom 26. April 1942 gab es nur wenige Richter, die sich weigerten, das System zu unterstützen und den Dienst quittierten. Die meisten Richter wirkten an der Systemerhaltung mit, obwohl sie bereits frühzeitig und eindeutig erkannt hatten, dass es kein wirkliches Recht in jenem System gab.

„So etwas wird sich nie wiederholen!“ Das ist jedenfalls die (offizielle) Einschätzung vieler Kollegen. Und sie haben sogar recht. Geschichte wiederholt sich nicht. Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass Nationalsozialisten erneut die Macht in Deutschland ergreifen beziehungsweise von der Mehrheit der Bevölkerung gewählt werden. Leider weniger unwahrscheinlich ist, dass eine Regierung sich nicht an bestehende Gesetze hält und die deutsche Richterschaft sich erneut missbrauchen lässt. Das ist heute ebenso leicht möglich wie vor 86 Jahren. Denn Deutschlands dritte Staatsgewalt ist heute genauso anfällig für einen Missbrauch wie damals.

Stellen Sie sich vor, Sie wären ein herrschsüchtiger Regierungschef und würden von Gewaltenteilung so überhaupt nichts halten. Eine unabhängige Rechtsprechung könnten Sie nicht gebrauchen, denn ein unabhängiger Richter könnte eine Entscheidung treffen, mit der Sie nicht einverstanden sind. Wann hätten Sie besseren Einfluss auf eine so große Gruppe wie die deutsche Richterschaft mit mehr als 20.000 Richtern? Wenn Sie die jeweiligen Leiter der Gerichte, also Präsidenten und Vizepräsidenten, Direktoren und Vizedirektoren, selbst aussuchen? Oder wenn diese Behördenleiter durch eine von Ihrer Regierung gänzlich unabhängige Institution bestimmt werden?

Folgen ebenso weitreichend wie gefährlich

Vollkommen zu recht werden viele Gesetze kritisch beäugt, die während der Nazizeit erlassen wurden. Der ehemalige Justizminister Heiko Maas beabsichtigte sogar, die Tötungsdelikte zu reformieren und den Nazi-Jargon aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Aber gerade eine von den Nazis bewusst geschaffene und auf dem Führerprinzip aufbauende Regelung, welche die dritte Staatsgewalt zugunsten der anderen Staatsgewalten massiv schwächt, wird seit über 80 Jahren bedenkenlos hingenommen! Ich möchte dem ehemaligen Justizminister Maas an dieser Stelle keine Sachkenntnis unterstellen. Es ist nicht anzunehmen, dass er sich dieses Umstands bewusst gewesen ist.

Die für die Auswahl und Beförderung der Richter zuständige Behörde muss von der Regierung vollkommen unabhängig sein. Dies ist der Fall in Spanien, Italien, Frankreich, Norwegen, Dänemark und den Niederlanden. In den meisten Ländern Europas mit Ausnahme von Österreich, der Tschechischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland. Doch gibt es nicht in einigen Bundesländern Richterwahlausschüsse? Ja, die gibt es, nicht in allen, sondern nur in neun Bundesländern. Und die Zuständigkeiten dieser Richterwahlausschüsse sind sehr eingeschränkt – teilweise treten sie nur im Konfliktfall in Funktion. In Baden-Württemberg wird der Richterwahlausschuss zum Beispiel nur tätig, wenn die vom Justizministerium vorgeschlagene Ernennung oder Beförderung ausnahmsweise vom Präsidialrat abgelehnt werden sollte. Und auch dann entscheidet nicht etwa der Richterwahlausschuss, welcher Richter ernannt oder befördert wird, sondern er hat nur ein abweichendes Vorschlagsrecht.

Die Folgen dieses dem Grundsatz der Gewaltenteilung widersprechenden Systems sind ebenso weitreichend wie gefährlich. Es liegt auf der Hand, dass sich eine Staatsgewalt, der bereits die Personalhoheit fehlt, die also weder aussuchen darf, wer als Richter eingestellt noch welcher Richter befördert wird, kaum gegen zwei andere Staatsgewalten behaupten kann. Darüber hinaus provoziert ein solches System eine sehr interessante Art der Vergabe von Beförderungsämtern ...

Den ersten Teil dieses Beitrages finden Sie hier.

Den zweiten Teil dieses Beitrages finden Sie hier.

 

Thorsten Schleif, 1980 geboren, studierte Rechtswissenschaften in Bonn und ist seit 2007 Richter in Nordrhein-Westfalen. Gegenwärtig ist er als Vorsitzender des Schöffengerichts und Jugendrichter am Amtsgericht Dinslaken tätig. Von März 2014 bis September 2018 war er alleiniger Haftrichter für die Amtsgerichte Dinslaken und Wesel. Der zweifache Familienvater ist in der Ausbildung von Rechtsreferendaren tätig und lebt in Duisburg.

Dies ist ein Auszug aus dem Buch „Urteil: ungerecht: Ein Richter deckt auf, warum unsere Justiz versagt“ von Thorsten Schleif, 2019, München, Verlag Riva, 208 Seiten, ISBN: 978-3742311504. Hier und hier bestellbar.

Foto: Stephan Pick

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Thomas Hechinger / 13.12.2019

@ Rainer Niersberger. Ich halte nichts davon, die Bundeskanzlerin zu dämonisieren. Ich sehe es gerade anders herum. Nicht die Bundeskanzlerin hat all die andern unter ihre Kontrolle gebracht, sondern all die andern haben das erfolgreich mit der Bundeskanzlerin gemacht. Würde, aus was für Gründen auch immer, der Mainstream in einem zentralen Punkt umschwenken, Sie könnten gar nicht so schnell schauen, wie auch die Bundeskanzlerin das täte. Sie würde ihre neue Haltung vertreten, als hätte sie noch nie etwas anderes im Sinn gehabt. Und niemand im Mainstream würde nachfragen. Frau Dr. Angela Dorothea Merkel ist, zumindest was ihre Politik angeht, vollkommen prinzipienlos und schmerzfrei. (Jetzt habe ich sie auch ein bißchen dämonisiert ...)

Roy Siek / 13.12.2019

Sehr geehrter Herr Schleif, vielen Dank für diese exzellente Beitragsreihe. Meine eigenen Bemühungen diesen Zustand in anderen Medien, wie z.B. der WON darzustellen (natürlich bei weitem nicht so eloquent und detailliert ausgearbeitet), wurden gelöscht mit dem Hinweis auf Tatsachenbehauptung, trotz Quellenverweisen (z.B. Europaratsversammlung Mai 2014: “Deutschland möge ein System der Selbstverwaltung der Justiz einführen und war gemäß der Justizräte (judical councils) die in den meisten europäischen Staaten vorhanden sind und es möge die Möglichkeit abschaffen, dass Justizminister der Staatsanwaltschaft Anweisungen zu einzelnen Fällen geben”). Da scheinen also selbst einige Journalisten und Chefredakteure fest der Meinung zu sein, dass es diese Flanke gar nicht geben würde. Der Justizapparat kann dabei nur gewinnen, wenn er seinem mittlerweile ramponierten Image wieder Glaubwürdigkeit schenkt, in dem ein Generalrat der rechtsprechenden Gewalt vom Parlament gewählt, die Benennung der Richter übernehmen würde. So würden auch aktuell teilweise sehr skuril wirkende Urteile, nicht das Gschmäckle von indirekter Einflussnahme an sich tragen.

Thomas Hechinger / 13.12.2019

Der Beitrag von Richter Schleif beschreibt die nicht vorhandene Unabhängigkeit der Justiz von der Politik korrekt. Ich glaube nur, daß es keine einfache Lösung dieses Problems gibt. Das Prinzip der Gewaltenteilung ist ein Ideal, in der Praxis durchdringen sich die Gewalten mehr oder minder. Was wären denn die Alternativen? “Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.” Für die rechtsprechende Gewalt müßte das auch gelten. Also Wahlen der Richter durch das Volk, das wäre die Konsequenz, und um Kungeleien jeder Art zu vermeiden, am besten direkte Wahlen. Doch kann man sich das vorstellen? Kandidat A gewinnt die Richterwahl gegen Kandidat B mit 51 %. Beide Kandidaten haben Wahlkampf geführt und sind unterschiedlichen politischen Strömungen zuzurechnen. Würde man damit eine bessere Justiz erhalten? Die andere Vorstellung, daß der Richterstand sich autonom verwaltet und aus sich selbst heraus erneuert, ist ebenfalls in höchstem Maße bedenklich. Bei geschlossenen Systemen besteht die Gefahr der Abschottung nach außen, die zu Abgehobenheit, Arroganz und Degenerierung führt. Man müßte sich darauf verlassen, daß diesem Stand lauter integre Menschen angehörten, die sich ihrer Verantwortlichkeit dem Volk gegenüber immer bewußt blieben. Die menschliche Erfahrung spricht dagegen, daß dem so ist. Auch sehe ich nicht, wie es sich mit dem Demokratieprinzip in Einklang bringen läßt, wenn ein eigener autonomer Stand entsteht. Man kann es drehen und wenden, wie man will: die ideale Gewaltenteilung gibt es nicht. Reformbedarf ist da, und vielleicht bräuchte man Elemente der Erneuerung aus allen gemachten Vorschlägen. Jede Lösung wird aber immer deutlich vom Ideal der Unabhängigkeit der Justiz abweichen. Und ein weiteres, welches eines ausführlichen Kommentars bedürfte, zum Schluß. Nicht nur mischt sich die Politik in die Justiz ein, auch das Umgekehrte ist der Fall. Das Bundesverfassungsgericht zum Beispiel maßt sich immer häufiger gesetzgeberische Kompetenzen an. Ein Elend.

Wolfgang Kaufmann / 13.12.2019

Ist es wahr, dass die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden ist? Dass also die Staatsanwaltschaft München Ermittlungen gegen die Veröffentlichung des Strache-Videos ableht, weil die Exekutive das will? Unter normalen Bedingungen hat würde nämlich der Datenschutz überwiegen, der Schutz der Privatsphäre, die Unverletzlichkeit der Wohnung sowie das Verbot Bild- und Tonaufnahmen zu veröffentlichen, die unter konspirativen Bedingungen entstanden sind. – Der Fall SZ/Spiegel ist jedenfalls völlig anders gelagert als der Fall Wallraff damals. Vermutlich hat die deutsche Öffentlichkeit kein vorrangiges Interesse zu erfahren, was ein österreichischer Politiker in einem Privathaus in Spanien treibt. In einem Rechtsstaat sollte genau diese Rechtsfrage zur Entscheidung vor einen Richter gebracht werden und nicht die Ermittlungen schon im Vorfeld unterdrückt werden.

Rainer Niersberger / 13.12.2019

Wenn wir nur etwas konkreter werden, können wir eine Person, die von Gewaltenteilung und Gewaltenkontrolle rein gar nichts hält und diese systematisch und vor allem personell ausgehebelt hat, benennen. Es ist, o Wunder, eine Person mit einer “passenden” Sozialisierung, einer Machtorientierung und einem Ziel, bei dem jede Form der Gewaltenkontrolle kontraproduktiv waere. Dabei hat sie nicht nur die Legislative verfassungswidrig “eingemeindet” oder schlicht ausgehebelt, sondern auch die Justiz und in der Folge geltendes Recht, soweit es “störte”, und sogar die sogen. 4.Gewalt unter ihre Fittiche gebracht, soweit es mittels ihrer Damenbekanntschaften fuer einen etwas kritischen Teil noch erforderlich war.  Aber die umfassende Agitation ist fuer Totalitarismen “in statu nascendi” nicht gerade unwichtig. Der letzte Coup betraf mit dem neuen Vorsitzenden des BVerfG eine besonders ” interessante” Position, obwohl auch Herr Vosskuhle seine Sympathien fuer ihre"Politik” gegen das GG nicht mehr juristisch überzeugend tarnen konnte. Zudem ist die ohnehin völlig “freie” Machtzentrale in der EU mit einem noch abhaengigeren EUGH die ideale Alternative, um ungestört Herrschaft ueber deutlich Mehr auszuüben und den real existierenden gruenen Sozialismus einzuführen. Zu einem guten Zweck natuerlich, wie die Migrations - und Klimaentscheidungen beweisen.

Frank Stricker / 13.12.2019

Gewaltenteilung ? Ich lach mich tot , einfach mal den Speichellecker von “Muttis” Gnaden, Stephan Harbarth als Vorsitzenden des Bundesverfassungsgerichtes benennen , Problem gelöst !!

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