@ Rainer Niersberger. Ich halte nichts davon, die Bundeskanzlerin zu dämonisieren. Ich sehe es gerade anders herum. Nicht die Bundeskanzlerin hat all die andern unter ihre Kontrolle gebracht, sondern all die andern haben das erfolgreich mit der Bundeskanzlerin gemacht. Würde, aus was für Gründen auch immer, der Mainstream in einem zentralen Punkt umschwenken, Sie könnten gar nicht so schnell schauen, wie auch die Bundeskanzlerin das täte. Sie würde ihre neue Haltung vertreten, als hätte sie noch nie etwas anderes im Sinn gehabt. Und niemand im Mainstream würde nachfragen. Frau Dr. Angela Dorothea Merkel ist, zumindest was ihre Politik angeht, vollkommen prinzipienlos und schmerzfrei. (Jetzt habe ich sie auch ein bißchen dämonisiert ...)
Sehr geehrter Herr Schleif, vielen Dank für diese exzellente Beitragsreihe. Meine eigenen Bemühungen diesen Zustand in anderen Medien, wie z.B. der WON darzustellen (natürlich bei weitem nicht so eloquent und detailliert ausgearbeitet), wurden gelöscht mit dem Hinweis auf Tatsachenbehauptung, trotz Quellenverweisen (z.B. Europaratsversammlung Mai 2014: “Deutschland möge ein System der Selbstverwaltung der Justiz einführen und war gemäß der Justizräte (judical councils) die in den meisten europäischen Staaten vorhanden sind und es möge die Möglichkeit abschaffen, dass Justizminister der Staatsanwaltschaft Anweisungen zu einzelnen Fällen geben”). Da scheinen also selbst einige Journalisten und Chefredakteure fest der Meinung zu sein, dass es diese Flanke gar nicht geben würde. Der Justizapparat kann dabei nur gewinnen, wenn er seinem mittlerweile ramponierten Image wieder Glaubwürdigkeit schenkt, in dem ein Generalrat der rechtsprechenden Gewalt vom Parlament gewählt, die Benennung der Richter übernehmen würde. So würden auch aktuell teilweise sehr skuril wirkende Urteile, nicht das Gschmäckle von indirekter Einflussnahme an sich tragen.
Der Beitrag von Richter Schleif beschreibt die nicht vorhandene Unabhängigkeit der Justiz von der Politik korrekt. Ich glaube nur, daß es keine einfache Lösung dieses Problems gibt. Das Prinzip der Gewaltenteilung ist ein Ideal, in der Praxis durchdringen sich die Gewalten mehr oder minder. Was wären denn die Alternativen? “Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.” Für die rechtsprechende Gewalt müßte das auch gelten. Also Wahlen der Richter durch das Volk, das wäre die Konsequenz, und um Kungeleien jeder Art zu vermeiden, am besten direkte Wahlen. Doch kann man sich das vorstellen? Kandidat A gewinnt die Richterwahl gegen Kandidat B mit 51 %. Beide Kandidaten haben Wahlkampf geführt und sind unterschiedlichen politischen Strömungen zuzurechnen. Würde man damit eine bessere Justiz erhalten? Die andere Vorstellung, daß der Richterstand sich autonom verwaltet und aus sich selbst heraus erneuert, ist ebenfalls in höchstem Maße bedenklich. Bei geschlossenen Systemen besteht die Gefahr der Abschottung nach außen, die zu Abgehobenheit, Arroganz und Degenerierung führt. Man müßte sich darauf verlassen, daß diesem Stand lauter integre Menschen angehörten, die sich ihrer Verantwortlichkeit dem Volk gegenüber immer bewußt blieben. Die menschliche Erfahrung spricht dagegen, daß dem so ist. Auch sehe ich nicht, wie es sich mit dem Demokratieprinzip in Einklang bringen läßt, wenn ein eigener autonomer Stand entsteht. Man kann es drehen und wenden, wie man will: die ideale Gewaltenteilung gibt es nicht. Reformbedarf ist da, und vielleicht bräuchte man Elemente der Erneuerung aus allen gemachten Vorschlägen. Jede Lösung wird aber immer deutlich vom Ideal der Unabhängigkeit der Justiz abweichen. Und ein weiteres, welches eines ausführlichen Kommentars bedürfte, zum Schluß. Nicht nur mischt sich die Politik in die Justiz ein, auch das Umgekehrte ist der Fall. Das Bundesverfassungsgericht zum Beispiel maßt sich immer häufiger gesetzgeberische Kompetenzen an. Ein Elend.
Ist es wahr, dass die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden ist? Dass also die Staatsanwaltschaft München Ermittlungen gegen die Veröffentlichung des Strache-Videos ableht, weil die Exekutive das will? Unter normalen Bedingungen hat würde nämlich der Datenschutz überwiegen, der Schutz der Privatsphäre, die Unverletzlichkeit der Wohnung sowie das Verbot Bild- und Tonaufnahmen zu veröffentlichen, die unter konspirativen Bedingungen entstanden sind. – Der Fall SZ/Spiegel ist jedenfalls völlig anders gelagert als der Fall Wallraff damals. Vermutlich hat die deutsche Öffentlichkeit kein vorrangiges Interesse zu erfahren, was ein österreichischer Politiker in einem Privathaus in Spanien treibt. In einem Rechtsstaat sollte genau diese Rechtsfrage zur Entscheidung vor einen Richter gebracht werden und nicht die Ermittlungen schon im Vorfeld unterdrückt werden.
Wenn wir nur etwas konkreter werden, können wir eine Person, die von Gewaltenteilung und Gewaltenkontrolle rein gar nichts hält und diese systematisch und vor allem personell ausgehebelt hat, benennen. Es ist, o Wunder, eine Person mit einer “passenden” Sozialisierung, einer Machtorientierung und einem Ziel, bei dem jede Form der Gewaltenkontrolle kontraproduktiv waere. Dabei hat sie nicht nur die Legislative verfassungswidrig “eingemeindet” oder schlicht ausgehebelt, sondern auch die Justiz und in der Folge geltendes Recht, soweit es “störte”, und sogar die sogen. 4.Gewalt unter ihre Fittiche gebracht, soweit es mittels ihrer Damenbekanntschaften fuer einen etwas kritischen Teil noch erforderlich war. Aber die umfassende Agitation ist fuer Totalitarismen “in statu nascendi” nicht gerade unwichtig. Der letzte Coup betraf mit dem neuen Vorsitzenden des BVerfG eine besonders ” interessante” Position, obwohl auch Herr Vosskuhle seine Sympathien fuer ihre"Politik” gegen das GG nicht mehr juristisch überzeugend tarnen konnte. Zudem ist die ohnehin völlig “freie” Machtzentrale in der EU mit einem noch abhaengigeren EUGH die ideale Alternative, um ungestört Herrschaft ueber deutlich Mehr auszuüben und den real existierenden gruenen Sozialismus einzuführen. Zu einem guten Zweck natuerlich, wie die Migrations - und Klimaentscheidungen beweisen.
Gewaltenteilung ? Ich lach mich tot , einfach mal den Speichellecker von “Muttis” Gnaden, Stephan Harbarth als Vorsitzenden des Bundesverfassungsgerichtes benennen , Problem gelöst !!
Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.