Die Einschätzung, daß das Strafrecht für den Verurteilten einschneidender sei als das Zivilrecht, ist schreiender Unsinn. Ein Zivilprozeß kann einen komplett ruinieren (was dem Richter am A… vorbei geht), während man von vielen Strafverfahren gar nicht viel merkt. Im Zivilrecht kommt es seltener auf Zeugenvernehmungen an, weil die Richter sehr geübt darin sind, die Parteien unter Androhung kostspieliger Gutachten zum Vergleich zu prügeln. Manche Kollegen schrecken da auch vor unlauterer Beeinflussung der Parteien nicht zurück und erweisen sich hierbei als psychologisch sehr gewieft - ganz ohne Psychologiestudium. Eine Zeugenvernehmung würde ja zusätzliche Arbeit machen. Das mit der Aussagepsychologie ist eine Sau, die alle Jahre wieder durchs Dorf getrieben wird, ein Scheinproblem, das vom Aufbauschen falscher Erwartungen lebt. Auch unter den psychologischen und psychiatrischen Sachverständigen hat sich nur eine kleine Minderheit auf Aussagepsychologie speziaslisiert, und auch die können zwar Tendenzen aufweisen, aber oftmals keine exakten Einschätzungen treffen. Hier ist viel Wunschdenken im Spiel: Spiegelbild der Unsicherheit.
Der Fehler liegt schon darin, die Frage von Schuld und Unschuld Beamten zu geben statt einer Jury.
Liebe Frau Reese, zwei Anmerkungen zu Ihrem aus meiner Sicht doch recht emotionalen Beitrag: (1) „Die schönen Zeiten eines Amtsrichters sind spätestens seit dem die Gerichte flächendeckend Eingangsschleusen haben, vorbei, … Sie sind Zeugnis von grundsätzlichem Mißtrauen gegenüber dem”‘rechtsuchenden Publikum.’ “ Anmerkung (1): Es hat bedauerlicherweise viele früher undenkbare Straftaten in Gerichtssälen gegeben, bspw. Tötungsdelikte im Amtsgericht Landshut oder im Landgericht Dresden. Ich bin dankbar, daß es diese Eingangskontrollen gibt. Niemandem wird der Zutritt verwehrt, aber bitte unbewaffnet! Die Qualität der Rechtsprechung leidet darunter nicht, warum auch sollte sie? (2) „Die Richter bestimmen aber in ihren Richterräten ihre Arbeitsaufteilung selbst.“ Anmerkung (2): Nur innerhalb des Gerichtes bestimmen die (gewählten) Präsidien die Geschäftsverteilung, innerhalb von Spruchkörpern (Kammern, Senate) diese (kammer-/senatsintern) sebst. Das ist neben der sachlichen Zuständigkeit und geschäftsverteilungsplanmäßig im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt (§§ 21 ff. GVG) bzw. in den anderen einschlägigen Gesetzen, bspw. §§ 348 f. ZPO. In der Tat zutreffend beschriebene Mißstände sind vornehmlich verfehlter Personal(mangel)politik geschuldet, die man richtigerweise wohl dem Bereich der jeweiligen Finanzministerien bzw. Staatskanzleien zuordnen möchte.
Gerade sagte im ÖR / BR / Quer, der Kriminaloge Herr Pfeiffer, das es die Spatzen von den Dächer pfeiffen, die Kriminalität nimmt im Bundland ab, alles Andere ist nur Propaganda der Populisten.
Die schönen Zeiten eines Amtsrichters sind spätestens seit dem die Gerichte flächendeckend Eingangsschleusen haben, vorbei, so circa um die 2000 Wende. Sie sind Zeugnis von grundsätzlichem Mißtrauen gegenüber dem” rechtsuchenden “Publikum. Früher hieß es in der Justiz , Richer = 3x 1, hat ne Eins, in den Examen, kriegt 1, R1 Besoldung, und geht um 1, 13.00 Uhr. Heute muss ein Strafrichter mit ganz anderen Mengen an Verfahren und ganz anderem Kaliber von “Klienten” fertig werden. Er hat die Wahl zwischen Pest und Cholera. Urteilt er differenziert, macht er sich selbst nur mehr Arbeit in der Verhandlung, beim Urteil. Da stellt sich im Amt oft die Sinnfrage, ich bin doch hier nur auf verlorenem Posten, alle Stützen der Gesellschaft kann ich auch nicht aufhalten. Es braucht richtige Persönlichkeiten im Amt, die nicht vor der Macht der Verhältnisse einknicken oder keine Skrupel haben, mit geringsten Aufwand bloß das Pensum zu schaffen. Der Befund Arroganz und Ignoranz trifft es ganz gut. Damit schützt man sich auch von den Zumutungen ,deren Verursacher ganz oben in der Hackordnung sitzen.In Deutschland zählt der Akademiker, auch wenn er ohne Herzensbildung und ohne Lebenspraxis daher kommt. Reicht doch! Vordergründig ! Die Jungen sind fehlbarer, weil sie die Arroganz der Jugend haben. Strafrichter sollten grundsätzlich nur ältere, erfahrene Richter sein. Die Richter bestimmen aber in ihren Richterräten ihre Arbeitsaufteilung selbst. Junge bekommen das, was die Älteren nicht mögen, es sei denn zwingende Vorschriften stehen dagegen. Bekommt also der Talentierte die Strafsachen ? All die herzigen jungen Damen und Herren Richter, die bei uns in letzter Zeit in die Ämter eingezogen sind, haben weder von der Ausbildung noch von der Herkunft das passende Rüstzeug. Sie laufen Gefahr ,abgezogen zu werden, wie die ” RestDeutschenKinder ” auf schon so vielen Schulhöfen.
Letztlich gilt für die Beweisführung im Zivilprozeß § 286 ZPO: Es braucht einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewißheit (des Gerichts), der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH, Urt. v. 14.01.1993 - IX ZR 238/91, NJW 1993, 335). Und im Zweifelsfall, wenn eine volle Überzeugungsbildung des Gerichts nicht möglich ist, gelten die Beweislastgrundsätze, sinngemäß (und juristisch sehr vereinfacht formuliert!): Derjenige, der etwas für sich Günstiges begehrt, muß die dafür notwendigen Tatsachen vortragen und beweisen. Im Strafrecht ist es noch einfacher formuliert: In dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagten. An diesen fundamentalen Rechtsgrundsätzen gibt es nichts zu kritteln! Wenn man im Einzelfall bei der Rechtsanwendung/Beweiswürdigung anderer Meinung sein mag, sei angemerkt: Richten ist kein “einfaches Geschäft” und es ist sehr viel leichter, Recht zu kritisieren, als Recht zu sprechen, und das in Kenntnis der eigenen Fehlbarkeit.
Habe mir jetzt erst einmal das Buch bestellt :-)
In Berlin ist alles anders und viel toller, da die Richterin B. vom Amtsgericht Tiergarten bei einem Zeugen, der zur gleichen Sache aus drei sich widersprechenden Aussagen die aussucht und in ihrem Urteil verwendet, die drei Jahre zuvor beim VG Berlin -also bei einem anderen Gericht- unter Druck erwirkt und die zusätzlich von dem damaligen Richter K. “ergänzt” wurde, was der Zeuge in dem Verfahren vor dem AG sogar zugab, worauf die Richterin B. mit bestialischem Gebrüll die Sitzung schloss. Als fürsorglicher Bürger habe ich den Senator für Justiz aufgefordert, wie im Theater entsprechende Vorrichtungen zu installieren, damit die Zeugen nicht von dem abweichen, was die Richter gerne hören wollen. Es gab auch noch zusätzlich einen “Assistenzzeugen”, da der eigentliche nur wirres Zeug laberte und zudem dreimal log, antwortete einfach sein Vorgesetzter für ihn. Ich hatte sicherlich den “geilsten” Fall in der Nachkriegsgeschichte Berlins, aber was hinter meinem Fall steckte, ist politisches Dynamit und führte zu den katastrophalen Zuständen, die wir heute übrigens nicht nur in Berlin beklagen.
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