Gastautor / 13.12.2019 / 06:25 / Foto: Stephan Pick / 22 / Seite ausdrucken

Warum die Justiz versagt (3): Von wegen Gewaltenteilung!

Von Thorsten Schleif.

Für Außenstehende (aber auch für manche Justizangehörige) sind Aufbau und personelle Besetzung der Gerichtsverwaltungen, ihre Aufgaben und Befugnisse schwer nachzuvollziehen. Um die vielen Systemfehler der Justiz zu begreifen, ist es jedoch unbedingt erforderlich, zu verstehen, wie Gerichte verwaltet werden. Denn die Besetzung der Gerichtsverwaltungen stellt einen großen, vielleicht sogar den größten Fehler des deutschen Rechtsstaats dar.

In Deutschland wird einer der wichtigsten Grundpfeiler aller modernen Staaten derart ausgehöhlt, dass allein deshalb ein Zusammenbruch der dritten Staatsgewalt jederzeit droht. Gemeint ist der Grundsatz der Gewaltenteilung. Ich habe schon in der Schule gelernt: Gewaltenteilung ist die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane zum Zweck der Machtbegrenzung. Die drei Gewalten – die Regierung (Exekutive), Gesetzgebung (Legislative) und Rechtsprechung (Judikative) – sind voneinander streng getrennt. Kommt Ihnen das auch bekannt vor? Jedoch ist diese Schulbildung nicht ganz richtig, was kaum jemandem bewusst ist:

Eine strenge Unabhängigkeit der Rechtsprechung von der Regierung besteht in Deutschland nämlich nicht. Die Verwaltung der deutschen Gerichte ist seit der Zeit des Kaiserreichs Sache der Justizministerien und damit der Regierung. Und was noch erschreckender ist: Bis heute wirken die Regelungen der dem „Führerprinzip“ entsprechenden Gerichtsverfassungsverordnung (GVVO) von 1935 fort! Nach dem Gesetz über den Neuaufbau des Reichs bestimmte diese Verordnung von 1935, dass die Verwaltung der Gerichte Aufgabe des Reichsjustizministers ist. Die Justiz wurde zur Reichssache. Dort liegt der Ursprung der Über- und Unterordnung der Gerichte.

Nicht konform mit EU-Richtlinien

Die Justizminister und damit die Regierung bestimmen die jeweiligen Behördenleiter, also Präsidenten und Vizepräsidenten der Land- und Oberlandesgerichte, aber auch Direktoren und Vizedirektoren der Amtsgerichte. Die Behördenleiter sind in ihrer Funktion als Teil der Verwaltung weisungsgebunden. Amtsgerichtsdirektoren unterstehen den Landgerichtspräsidenten, Landgerichtspräsidenten den Oberlandesgerichtspräsidenten und diese dem Justizminister.

Auf diese Weise besteht eine Autorität des Justizministers (der Regierung) nach unten und eine Verantwortlichkeit der jeweiligen Behördenleiter der Gerichte (der Rechtsprechung) nach oben. Das ist eine gefährliche und erschreckende Durchbrechung des Grundsatzes der Gewaltenteilung. Man stelle sich vor, der Präsident eines Landtags würde nicht vom Landtag, sondern von den Richtern des jeweiligen Bundeslandes bestimmt. So absurd dies für den Landtag klingt, so „normal“ ist es für die deutschen Gerichte.

Bereits 1953 mahnte daher der Deutsche Juristentag, erforderlich seien „gesetzgeberische Maßnahmen, um die Unabhängigkeit des erkennenden Richters sowohl durch die Art seiner Auswahl und Beförderung als auch durch seine Stellung gegenüber der Verwaltung institutionell zu sichern“. Seit 1953 (oder genauer: seit 1935) änderte sich jedoch nichts, obwohl auch die von der Europäischen Union gesetzten Standards eindeutig fordern, dass die Justiz von Organen verwaltet werden soll, die unabhängig von Legislative und Exekutive sind.

Der ehemalige Präsident des Landgerichts Lübeck, Hans-Ernst Böttcher, wies daher in einem Interview der Legal Tribune Online am 2. Juli 2018 darauf hin, dass es in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein neu gefasste Justizgesetze gebe, in denen sich das wiederfinde, was auch in der Gerichtsverfassungsverordnung von 1935 schon enthalten gewesen sei. Er gab weiter zu bedenken, dass Deutschland gegen die von der Europäischen Union festgelegten Standards verstoße und aus diesem Grund heute nicht mehr in die EU aufgenommen werden würde.

Genauso anfällig für einen Missbrauch wie damals

Es ist bemerkenswert, dass gerade das auf dem Führerprinzip des Nationalsozialismus beruhende System bisher nicht abgeschafft worden ist. Denn ein vollkommen berechtigter Vorwurf an die deutsche Richterschaft ist ihr Verhalten (oder besser: Versagen) während der Naziherrschaft. Nach der Notverordnung von 1933 und selbst nach der Ernennung Adolf Hitlers zum Obersten Gerichtsherrn im Reichstagsbeschluss vom 26. April 1942 gab es nur wenige Richter, die sich weigerten, das System zu unterstützen und den Dienst quittierten. Die meisten Richter wirkten an der Systemerhaltung mit, obwohl sie bereits frühzeitig und eindeutig erkannt hatten, dass es kein wirkliches Recht in jenem System gab.

„So etwas wird sich nie wiederholen!“ Das ist jedenfalls die (offizielle) Einschätzung vieler Kollegen. Und sie haben sogar recht. Geschichte wiederholt sich nicht. Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass Nationalsozialisten erneut die Macht in Deutschland ergreifen beziehungsweise von der Mehrheit der Bevölkerung gewählt werden. Leider weniger unwahrscheinlich ist, dass eine Regierung sich nicht an bestehende Gesetze hält und die deutsche Richterschaft sich erneut missbrauchen lässt. Das ist heute ebenso leicht möglich wie vor 86 Jahren. Denn Deutschlands dritte Staatsgewalt ist heute genauso anfällig für einen Missbrauch wie damals.

Stellen Sie sich vor, Sie wären ein herrschsüchtiger Regierungschef und würden von Gewaltenteilung so überhaupt nichts halten. Eine unabhängige Rechtsprechung könnten Sie nicht gebrauchen, denn ein unabhängiger Richter könnte eine Entscheidung treffen, mit der Sie nicht einverstanden sind. Wann hätten Sie besseren Einfluss auf eine so große Gruppe wie die deutsche Richterschaft mit mehr als 20.000 Richtern? Wenn Sie die jeweiligen Leiter der Gerichte, also Präsidenten und Vizepräsidenten, Direktoren und Vizedirektoren, selbst aussuchen? Oder wenn diese Behördenleiter durch eine von Ihrer Regierung gänzlich unabhängige Institution bestimmt werden?

Folgen ebenso weitreichend wie gefährlich

Vollkommen zu recht werden viele Gesetze kritisch beäugt, die während der Nazizeit erlassen wurden. Der ehemalige Justizminister Heiko Maas beabsichtigte sogar, die Tötungsdelikte zu reformieren und den Nazi-Jargon aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Aber gerade eine von den Nazis bewusst geschaffene und auf dem Führerprinzip aufbauende Regelung, welche die dritte Staatsgewalt zugunsten der anderen Staatsgewalten massiv schwächt, wird seit über 80 Jahren bedenkenlos hingenommen! Ich möchte dem ehemaligen Justizminister Maas an dieser Stelle keine Sachkenntnis unterstellen. Es ist nicht anzunehmen, dass er sich dieses Umstands bewusst gewesen ist.

Die für die Auswahl und Beförderung der Richter zuständige Behörde muss von der Regierung vollkommen unabhängig sein. Dies ist der Fall in Spanien, Italien, Frankreich, Norwegen, Dänemark und den Niederlanden. In den meisten Ländern Europas mit Ausnahme von Österreich, der Tschechischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland. Doch gibt es nicht in einigen Bundesländern Richterwahlausschüsse? Ja, die gibt es, nicht in allen, sondern nur in neun Bundesländern. Und die Zuständigkeiten dieser Richterwahlausschüsse sind sehr eingeschränkt – teilweise treten sie nur im Konfliktfall in Funktion. In Baden-Württemberg wird der Richterwahlausschuss zum Beispiel nur tätig, wenn die vom Justizministerium vorgeschlagene Ernennung oder Beförderung ausnahmsweise vom Präsidialrat abgelehnt werden sollte. Und auch dann entscheidet nicht etwa der Richterwahlausschuss, welcher Richter ernannt oder befördert wird, sondern er hat nur ein abweichendes Vorschlagsrecht.

Die Folgen dieses dem Grundsatz der Gewaltenteilung widersprechenden Systems sind ebenso weitreichend wie gefährlich. Es liegt auf der Hand, dass sich eine Staatsgewalt, der bereits die Personalhoheit fehlt, die also weder aussuchen darf, wer als Richter eingestellt noch welcher Richter befördert wird, kaum gegen zwei andere Staatsgewalten behaupten kann. Darüber hinaus provoziert ein solches System eine sehr interessante Art der Vergabe von Beförderungsämtern ...

Den ersten Teil dieses Beitrages finden Sie hier.

Den zweiten Teil dieses Beitrages finden Sie hier.

 

Thorsten Schleif, 1980 geboren, studierte Rechtswissenschaften in Bonn und ist seit 2007 Richter in Nordrhein-Westfalen. Gegenwärtig ist er als Vorsitzender des Schöffengerichts und Jugendrichter am Amtsgericht Dinslaken tätig. Von März 2014 bis September 2018 war er alleiniger Haftrichter für die Amtsgerichte Dinslaken und Wesel. Der zweifache Familienvater ist in der Ausbildung von Rechtsreferendaren tätig und lebt in Duisburg.

Dies ist ein Auszug aus dem Buch „Urteil: ungerecht: Ein Richter deckt auf, warum unsere Justiz versagt“ von Thorsten Schleif, 2019, München, Verlag Riva, 208 Seiten, ISBN: 978-3742311504. Hier und hier bestellbar.

Foto: Stephan Pick

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Horst Jungsbluth / 13.12.2019

In Berlin (damals noch Westberlin) hat der SPD/AL-Senat 1989 sofort nach dem Start “Justiz, Verfassungsschutz , Polizei und sogar die Wissenschaften gleichgeschaltet”, wie es Oppositionsführer Diepgen (CDU) im Abgeordnetenhaus anprangerte. Zusätzlich löste die Justizsenatorin die Apparate auf, die sich mit politischen Verbrechen befasste. Aber auch andere Verbrecher hatten nichts zu befürchten, da 70-80% aller Anzeigen im “Papierkorb” verschwanden, wie die Polizei beklagte. Und insbesondere vor dem AG Tiergarten hatten dann die wenigen Angeklagten im Gegensatz zu den Opfern und der Polizei wenig zu befürchten. “Das Gericht solle der Polizei die Belästigungen verbieten”, so tönten diese dreist und das “Hütchenspiel” wurde mit der staatlichen Lotterie gleichgesetzt. Oft erschienen die Richter erst gar nicht und die Täter mussten freigelassen werden. Bereits im Juli 1991!!! warfen Staatsanwälte der Justizsenatorin vor, dass sie “die Bevölkerung den organisierten Verbrechern aussetze”, was diese nicht weiter nicht störte, da sie mit gefälschten Vorschriften und unzutreffenden Gründen unter dem schlimmstem Missbrauch der Verwaltungsvorschriften lieber unbescholtene Bürger wie Verbrecher jagte. Alle, wirklich machten wieder mit, auch die Medien

Dr. Gerhard Giesemann / 13.12.2019

@Wolfgang Kaufmann: Selbstverständlich ist ein Staatsanwalt weisungsgebunden; er ist schließlich Anwalt. Und zwar des Staates, er vertritt also ausschließlich die Interessen seines Mandanten. Eine Besonderheit allerdings gibt es bei der deutschen Staatsanwaltschaft: Sie müss(t)en bei ihrer Anklage stets auch Umstände berücksichtigen, die FÜR den Angeklagten sprechen könnten. Das gibt es selten irgendwo, mir persönlich ist kein Land bekannt, das das so macht. So weit, so gut. Eine ganz andere Sache ist ein Richter: Er ist unabhängig, er DARF gar keine Weisungen empfangen, geschweige denn berücksichtigen. Dass das oftmals nur in der Theorie so ist, das hat uns Herr Schleif eindringlich gezeigt. Man kann das auch unter der Rubrik “Entwicklung der Rechtssprechung” subsummieren - der Zeitgeist marschiert eben immer mit. Die Nazizeit hat das unmissverständlich gezeigt, ein gewisser Herr Filbinger verstieg sich sogar zu der Aussage: “Was damals Recht war, kann doch heute nicht Unrecht sein”. Der war MP von BW in den Siebzigern, erinnere mich wie heute. Ein “furchtbarer Jurist” - er wird nicht der letzte dieser Sorte gewesen sein. Die Tatsache, dass die Widerspruchsfrist gegen ein Strafurteil etwa bereits mit der Verkündung des Urteils im Gerichtssaal zu laufen beginnt, halte ich für Verweigerung des rechtlichen Gehörs. Die Frist, die mit EINER Woche ohnehin teuflisch kurz ist, dürfte erst mit Zustellung des begründeten Urteils und des Sitzungsprotokolls zu laufen beginnen. Ein Rechtstaat sieht anders aus. Zudem ist das deutsche Gerichtswesen eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Juristen/Anwälte - auf Kosten der rechtsuchenden Öffentlichkeit, klar.

Rainer Hanisch / 13.12.2019

“Gewaltenteilung” hin und her: Wer arbeitet Gesetze aus? Wer beschließt diese im Anschluss? Da liegt doch schon der Grund, warum Recht nie “objektiv” sein kann, sondern immer nur bestimmte Interessen widerspiegelt. Das war im “Unrechtsstaat” DDR so und ist auch in der “freiheitlich-demokratischen” Bundesrepublik nicht anders. Letztlich können, sollen und müssen die Richter auf der Grundlage dieser Gesetze entscheiden. Was dabei herauskommt, ist mit wenig Phantasie leicht zu erraten…. Und keine Regierung, ob auf Bundes- oder Landesebene, wird “Nestbeschmutzer” als Gesetzeshüter bestellen. Soweit reichen Demokratie und Unabhängigkeit ja nun wirklich nicht!

Andrea Nöth / 13.12.2019

Die ersten Regierungen der BRD nach dem Krieg wollten vermutlich die Kontrolle über ihre Richterschaft nicht verlieren. Es sind viele Alt-Nazis unangetastet im Amt verblieben. Die Gesetzgebung wurde vielleicht zunächst aus Vorsicht nicht angepasst und später als nützlich erachtet. Und jetzt ist später. Sehr geehrter Herr Schleif - Sie schreiben: “Die meisten Richter wirkten an der Systemerhaltung mit, obwohl sie bereits frühzeitig und eindeutig erkannt hatten, dass es kein wirkliches Recht in jenem System gab.” Damals. Und heute ist es nicht nur wahrscheinlich sondern schon längst wieder passiert - die Richterschaft lässt sich nicht nur missbrauchen sondern tut sich m.E. besonders fleißig hervor mit einer Vorreiterrolle in Kuscheljustiz. Die Zunahme erbarmungsloser Gewalttaten sind m. E. eine Folge von Nichtverurteilungen. Der Missbrauch des Rechtes wiederholt sich genau vor unseren Augen. Was ist das für ein Gefühl, wir haben Angst auf unseren Straßen, weil wir wissen, sie können dich totschlagen und vergewaltigen und laufen am nächsten Tag frei rum. Sie können es jederzeit wieder tun. Weihnachtsmarkt 5 Migranten kommen entgegen - was tun? Wenn die wissen, dass sie schlagen dürfen und nichts passiert - an den Rand drücken und verstecken? Das ist das, was unsere ‘Richterschaft’ mit uns tut. Ob sie das auch ‘frühzeitig erkannt haben’? Sorry für den scharfen Ton - ich bin verzweifelt. Unsere ‘Richterschaft’ verweigert uns den Schutz im Auftrag der Regierung. Harsewinkel im Nov. 2017, Gruppenvergewaltigung einer 14-jahrigen. Gerichtsurteil: 7x Freispruch 2 x Sexualtherapie. Die Liste würde lang. Und was nützt es, wenn der Staatsanwalt vorher mit einem Füllhorn Begründungen einfach einstellt und das Delikt nicht mal beim Richter landet? Weil die Polizei nicht gekommen ist, weil sie keinen Wagen frei hatte und der Täter Zeit zur Vorbereitung seiner Geschichte nebst Beschaffung von Zeugen hat. Und in der Blödglotze laufen Sendungen wie: “Wir kümmern uns drum”.

A. Nöhren / 13.12.2019

..... Denn ein vollkommen berechtigter Vorwurf an die deutsche Richterschaft ist ihr Verhalten (oder besser: Versagen) während der Naziherrschaft ..... Das Verhalten (oder besser das Versagen) der Richterschaft ist doch heute nicht anders, als damals. Ich denke die Justiz ist Erfüllungsgehilfe der Regierung. Ist vielleicht auch logisch (und selbstverständlich auch so gewollt), denn „wes Brot ich ess des Lied ich sing.“ Da gibt es sicher kaum Unterschiede zwischen den verschiedenen politischen Systemen, egal ob Diktatur oder Scheindemokratie wie bei uns. Deshalb gibt es nicht wirklich ein „Versagen der Richterschaft“, denn sie tun das, wofür sie da sind. Von Gewaltenteilung kann man vielleicht den Schülern in den Schulen etwas erzählen, in der Realität ist das Ganze ein geschlossenes politisches System, mit dem Ziel das durchzusetzen, was die jeweils herrschende Kaste will.

Jakob Mendel / 13.12.2019

@Wolfgang Kaufmann: Ja, die Staatsanwaltschaft ist weisungsgebunden (§ 146 des Gerichtsverfassungsgesetzes [GVG]). Weisungsberechtigt sind letzlich die in § 147 GVG genannten Teile der Exekutive. // @Thomas Hechinger: Wenn Richter nur für eine bestimmte Zeit gewählt würden und sich stets einer erneuten Wahl stellen müßten (wie es zumindest an manchen Gerichten in den USA sein soll), wäre Ihren Bedenken Rechnung getragen.

Th. Wagner / 13.12.2019

@Thomas Hechinger: “...Das Bundesverfassungsgericht zum Beispiel maßt sich immer häufiger gesetzgeberische Kompetenzen an.” - Das kann ich nicht nachvollziehen. Haben Sie ein Beispiel? - Mir wäre es lieber, die BVG würde so wie früher wesentlich mehr Wert auf die ersten Paragraphen des GG legen und so auch den direkten Durchgriff der EU-Bürokraten verhindern. Sie haben sicher recht, es ist schwierig. Viel wäre aber trotzdem bei einer Entkopplung von der Regierung gewonnen. Wenn die Regierung das Parlament kapert, so wie im Moment, hilft eh nicht viel. Das größte Problem ist und bleibt, die fehlende Zeitbegrenzung in den öffentlichen Ämtern der Macht. Grundsätzlich neigen alle Menschen dazu, sich an die ihnen verliehene Macht zu gewöhnen und in der Psyche entwickeln sich je nach Mensch gewisse Allmachts"gedanken” (ich will das mal so formulieren).  Das führt auf die Dauer immer zu Amtsmißbrauch, der mehr oder weniger tolerierbar ist. Um das zu verhindern hilft nur eine festgelegte Zeitbegrenzung. Ein Neuer macht es zwar nicht unbedingt besser aber anders. So wird einseitige Günstlingswirtschaft immer wieder unterbrochen.

Silvano Aluffo / 13.12.2019

Das Problem ist nicht, dassdie Gerichte von der Politik kontrolliert werden, weil wir heute eine gefestigte parlamentarische Demokratie haben ... Das Problem liegt im Föderalismus, der 16 verschiedenen Bundesländern mit völlig unterschiedlichen Regierungen die Ausgestaltung der Justiz ermöglicht. Dieser Wahnsinn hat zur Folge, dass es in Bayern auf 1000 Einwohner 12mal mehr! über das Zivilrecht zwangsuntergebrachte psychisch Kranke gibt als in Sachsen. Andererseits sind in Sachsen zum Beispiel kalte Räumungen legal und werden von den Gerichten in ihren Beschlüssen ausdrücklich erlaubt. Eine demokratische, rechtsstaatliche Justiz kann es nur geben, wenn die Bundesregierung für die Justiz in Deutschland zuständig wäre, nicht die Länderregierungen!

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