In Berlin (damals noch Westberlin) hat der SPD/AL-Senat 1989 sofort nach dem Start “Justiz, Verfassungsschutz , Polizei und sogar die Wissenschaften gleichgeschaltet”, wie es Oppositionsführer Diepgen (CDU) im Abgeordnetenhaus anprangerte. Zusätzlich löste die Justizsenatorin die Apparate auf, die sich mit politischen Verbrechen befasste. Aber auch andere Verbrecher hatten nichts zu befürchten, da 70-80% aller Anzeigen im “Papierkorb” verschwanden, wie die Polizei beklagte. Und insbesondere vor dem AG Tiergarten hatten dann die wenigen Angeklagten im Gegensatz zu den Opfern und der Polizei wenig zu befürchten. “Das Gericht solle der Polizei die Belästigungen verbieten”, so tönten diese dreist und das “Hütchenspiel” wurde mit der staatlichen Lotterie gleichgesetzt. Oft erschienen die Richter erst gar nicht und die Täter mussten freigelassen werden. Bereits im Juli 1991!!! warfen Staatsanwälte der Justizsenatorin vor, dass sie “die Bevölkerung den organisierten Verbrechern aussetze”, was diese nicht weiter nicht störte, da sie mit gefälschten Vorschriften und unzutreffenden Gründen unter dem schlimmstem Missbrauch der Verwaltungsvorschriften lieber unbescholtene Bürger wie Verbrecher jagte. Alle, wirklich machten wieder mit, auch die Medien
@Wolfgang Kaufmann: Selbstverständlich ist ein Staatsanwalt weisungsgebunden; er ist schließlich Anwalt. Und zwar des Staates, er vertritt also ausschließlich die Interessen seines Mandanten. Eine Besonderheit allerdings gibt es bei der deutschen Staatsanwaltschaft: Sie müss(t)en bei ihrer Anklage stets auch Umstände berücksichtigen, die FÜR den Angeklagten sprechen könnten. Das gibt es selten irgendwo, mir persönlich ist kein Land bekannt, das das so macht. So weit, so gut. Eine ganz andere Sache ist ein Richter: Er ist unabhängig, er DARF gar keine Weisungen empfangen, geschweige denn berücksichtigen. Dass das oftmals nur in der Theorie so ist, das hat uns Herr Schleif eindringlich gezeigt. Man kann das auch unter der Rubrik “Entwicklung der Rechtssprechung” subsummieren - der Zeitgeist marschiert eben immer mit. Die Nazizeit hat das unmissverständlich gezeigt, ein gewisser Herr Filbinger verstieg sich sogar zu der Aussage: “Was damals Recht war, kann doch heute nicht Unrecht sein”. Der war MP von BW in den Siebzigern, erinnere mich wie heute. Ein “furchtbarer Jurist” - er wird nicht der letzte dieser Sorte gewesen sein. Die Tatsache, dass die Widerspruchsfrist gegen ein Strafurteil etwa bereits mit der Verkündung des Urteils im Gerichtssaal zu laufen beginnt, halte ich für Verweigerung des rechtlichen Gehörs. Die Frist, die mit EINER Woche ohnehin teuflisch kurz ist, dürfte erst mit Zustellung des begründeten Urteils und des Sitzungsprotokolls zu laufen beginnen. Ein Rechtstaat sieht anders aus. Zudem ist das deutsche Gerichtswesen eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Juristen/Anwälte - auf Kosten der rechtsuchenden Öffentlichkeit, klar.
“Gewaltenteilung” hin und her: Wer arbeitet Gesetze aus? Wer beschließt diese im Anschluss? Da liegt doch schon der Grund, warum Recht nie “objektiv” sein kann, sondern immer nur bestimmte Interessen widerspiegelt. Das war im “Unrechtsstaat” DDR so und ist auch in der “freiheitlich-demokratischen” Bundesrepublik nicht anders. Letztlich können, sollen und müssen die Richter auf der Grundlage dieser Gesetze entscheiden. Was dabei herauskommt, ist mit wenig Phantasie leicht zu erraten…. Und keine Regierung, ob auf Bundes- oder Landesebene, wird “Nestbeschmutzer” als Gesetzeshüter bestellen. Soweit reichen Demokratie und Unabhängigkeit ja nun wirklich nicht!
Die ersten Regierungen der BRD nach dem Krieg wollten vermutlich die Kontrolle über ihre Richterschaft nicht verlieren. Es sind viele Alt-Nazis unangetastet im Amt verblieben. Die Gesetzgebung wurde vielleicht zunächst aus Vorsicht nicht angepasst und später als nützlich erachtet. Und jetzt ist später. Sehr geehrter Herr Schleif - Sie schreiben: “Die meisten Richter wirkten an der Systemerhaltung mit, obwohl sie bereits frühzeitig und eindeutig erkannt hatten, dass es kein wirkliches Recht in jenem System gab.” Damals. Und heute ist es nicht nur wahrscheinlich sondern schon längst wieder passiert - die Richterschaft lässt sich nicht nur missbrauchen sondern tut sich m.E. besonders fleißig hervor mit einer Vorreiterrolle in Kuscheljustiz. Die Zunahme erbarmungsloser Gewalttaten sind m. E. eine Folge von Nichtverurteilungen. Der Missbrauch des Rechtes wiederholt sich genau vor unseren Augen. Was ist das für ein Gefühl, wir haben Angst auf unseren Straßen, weil wir wissen, sie können dich totschlagen und vergewaltigen und laufen am nächsten Tag frei rum. Sie können es jederzeit wieder tun. Weihnachtsmarkt 5 Migranten kommen entgegen - was tun? Wenn die wissen, dass sie schlagen dürfen und nichts passiert - an den Rand drücken und verstecken? Das ist das, was unsere ‘Richterschaft’ mit uns tut. Ob sie das auch ‘frühzeitig erkannt haben’? Sorry für den scharfen Ton - ich bin verzweifelt. Unsere ‘Richterschaft’ verweigert uns den Schutz im Auftrag der Regierung. Harsewinkel im Nov. 2017, Gruppenvergewaltigung einer 14-jahrigen. Gerichtsurteil: 7x Freispruch 2 x Sexualtherapie. Die Liste würde lang. Und was nützt es, wenn der Staatsanwalt vorher mit einem Füllhorn Begründungen einfach einstellt und das Delikt nicht mal beim Richter landet? Weil die Polizei nicht gekommen ist, weil sie keinen Wagen frei hatte und der Täter Zeit zur Vorbereitung seiner Geschichte nebst Beschaffung von Zeugen hat. Und in der Blödglotze laufen Sendungen wie: “Wir kümmern uns drum”.
..... Denn ein vollkommen berechtigter Vorwurf an die deutsche Richterschaft ist ihr Verhalten (oder besser: Versagen) während der Naziherrschaft ..... Das Verhalten (oder besser das Versagen) der Richterschaft ist doch heute nicht anders, als damals. Ich denke die Justiz ist Erfüllungsgehilfe der Regierung. Ist vielleicht auch logisch (und selbstverständlich auch so gewollt), denn „wes Brot ich ess des Lied ich sing.“ Da gibt es sicher kaum Unterschiede zwischen den verschiedenen politischen Systemen, egal ob Diktatur oder Scheindemokratie wie bei uns. Deshalb gibt es nicht wirklich ein „Versagen der Richterschaft“, denn sie tun das, wofür sie da sind. Von Gewaltenteilung kann man vielleicht den Schülern in den Schulen etwas erzählen, in der Realität ist das Ganze ein geschlossenes politisches System, mit dem Ziel das durchzusetzen, was die jeweils herrschende Kaste will.
@Wolfgang Kaufmann: Ja, die Staatsanwaltschaft ist weisungsgebunden (§ 146 des Gerichtsverfassungsgesetzes [GVG]). Weisungsberechtigt sind letzlich die in § 147 GVG genannten Teile der Exekutive. // @Thomas Hechinger: Wenn Richter nur für eine bestimmte Zeit gewählt würden und sich stets einer erneuten Wahl stellen müßten (wie es zumindest an manchen Gerichten in den USA sein soll), wäre Ihren Bedenken Rechnung getragen.
@Thomas Hechinger: “...Das Bundesverfassungsgericht zum Beispiel maßt sich immer häufiger gesetzgeberische Kompetenzen an.” - Das kann ich nicht nachvollziehen. Haben Sie ein Beispiel? - Mir wäre es lieber, die BVG würde so wie früher wesentlich mehr Wert auf die ersten Paragraphen des GG legen und so auch den direkten Durchgriff der EU-Bürokraten verhindern. Sie haben sicher recht, es ist schwierig. Viel wäre aber trotzdem bei einer Entkopplung von der Regierung gewonnen. Wenn die Regierung das Parlament kapert, so wie im Moment, hilft eh nicht viel. Das größte Problem ist und bleibt, die fehlende Zeitbegrenzung in den öffentlichen Ämtern der Macht. Grundsätzlich neigen alle Menschen dazu, sich an die ihnen verliehene Macht zu gewöhnen und in der Psyche entwickeln sich je nach Mensch gewisse Allmachts"gedanken” (ich will das mal so formulieren). Das führt auf die Dauer immer zu Amtsmißbrauch, der mehr oder weniger tolerierbar ist. Um das zu verhindern hilft nur eine festgelegte Zeitbegrenzung. Ein Neuer macht es zwar nicht unbedingt besser aber anders. So wird einseitige Günstlingswirtschaft immer wieder unterbrochen.
Das Problem ist nicht, dassdie Gerichte von der Politik kontrolliert werden, weil wir heute eine gefestigte parlamentarische Demokratie haben ... Das Problem liegt im Föderalismus, der 16 verschiedenen Bundesländern mit völlig unterschiedlichen Regierungen die Ausgestaltung der Justiz ermöglicht. Dieser Wahnsinn hat zur Folge, dass es in Bayern auf 1000 Einwohner 12mal mehr! über das Zivilrecht zwangsuntergebrachte psychisch Kranke gibt als in Sachsen. Andererseits sind in Sachsen zum Beispiel kalte Räumungen legal und werden von den Gerichten in ihren Beschlüssen ausdrücklich erlaubt. Eine demokratische, rechtsstaatliche Justiz kann es nur geben, wenn die Bundesregierung für die Justiz in Deutschland zuständig wäre, nicht die Länderregierungen!
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