Es macht einen fassungslos wenn man realisiert, dass zwar für jedes Straßenverkehrsdelikt, für jede Entscheidung der Finanzbehörden ein amtlicher Bescheid den Sachverhalt regelt aber für die Öffnung der Grenze keine schriftlich begründete Anordnung des Bundesministeriums vorgelegen hat….. Alles nur mündlich weitergegeben. Bananenrepublik, mit einer dazu passenden Chefin an der Spitze, ist wohl der richtige Ausdruck dafür.
Wenn man sich die praktischen Auswirkungen der Verfassungsgerichtsurteile der letzten Jahre ansieht, kommt man schnell zu dem Schluss, dass es eigentlich egal ist, was die Richter urteilen. Die Bundesregierung (wie nahezu alle untergeordneten Behörden) hält sich nicht an deutsches Recht und ignoriert im wesentlichen die Entscheidungen des Verfassungsgerichts. Ich denke, das liegt daran, dass im Zuge der Wiedervereinigung und Schaffung des neuen Staates “Vereintes Deutschland” die Hierarchie der Gesetze geändert worden ist. Das Grundgesetz steht nicht mehr über den einfachen Gesetzen, sondern jetzt daneben und hat nur noch “ausstrahlende” Wirkung auf die Gesetzgebung.
Nun bin ich gespannt, ob das Bundesverfassungsgericht auch diese Klage ohne Begründung abweisen oder lieber auf Zeit spielen wird. Im übrigen rechne ich nicht damit, dass der Bundestag, so wie er sich heute zusammensetzt, Merkel die nachträgliche Bestätigung ihres deutschlandzerstörenden Alleingangs verweigern wird. Unser Land hat niemanden mehr, der es schützt.
Die AfD wirkt! Hoffentlich wird unsere Demokratie genau so reanimiert und zurück ins Leben geholt.
Dank an die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Grenzöffnung in Verbindung mit §18 des Asylgesetzes herbeizuführen, die die Altparteien scheuen, wie der Teufel das Weihwasser.
Im Prinzip müsste Seehofer (Herrschaft des Unrechts) bzw. die CSU die Bundesregierung platzen lassen. Würde zwar nichts daran ändern, dass Merkel weiter regieren würde, weil Grüne und Linke die entstandene Lücke nur zu gerne ausfüllen würden und die Kanzlerin somit eine Crew der Gleichgesinnten um sich hätte, aber zu mindest bestünde Hoffnung im konservativen Milieu der CDU, dass sie endlich merken, wer sie da anführt und wem sie über Jahre folgten.
Ein Entscheidungstermin des Bundesverfassungsgerichtes ist hingegen nach Angaben der Pressestelle noch nicht absehbar. Natürlich nicht. Denn es wird sich herausstellen, das die Grenzöffnung nicht verfassungskonform ist. Das wissen die Richter am Bundesverfassungsgericht und deswegen wird man den Beginn des Verfahrens so lange wie möglich herauszögern. Eine andere Sache ist, wenn es doch keine schriftliche Anweisung des Innenministers oder der Kanzlerin (würg) zur uneingeschränkten Grenzöffnung gibt, warum handelt der BGS nicht nach geltendem Recht und weißt jeden ohne Papiere an der Grenze ab?
Das ist zwar eine gute Nachricht, aber ich erwarte da nichts. Das BVerfG hat sich in der Vergangenheit als williger Vollstrecker der politischen Entscheidungen erwiesen. So wird auch diese Entscheidung des Gerichts ausgehen: Ein paar kosmetische Korrekturen, aber in der Sache wird sich nichts ändern.
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