Thilo Sarrazin / 23.04.2018 / 06:27 / Foto: Heptagon / 50 / Seite ausdrucken

Professor Unfug legitimiert den Rechtsbruch

Daniel Thym, 45 Jahre alt, ist Inhaber des Lehrstuhls für öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht an der Universität Konstanz. Außerdem ist er Mitglied des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration. An Jahren jung, gilt er als etablierter Experte zu allen Rechtsfragen rund um Integration und Migration und kann mit entsprechender fachlicher Autorität auftreten.

Es hat deshalb Gewicht, wenn Thym als anerkannter Experte den in der Erklärung 2018 konstatierten Rechtsbruch einen „Mythos" nennt und beklagt, die Unterzeichner der Erklärung wollten das „politische System delegimieren", indem sie einen Rechtsbruch behaupten, „der so nicht vorliegt".

Ich gehöre zu den Unterzeichnern der Erklärung 2018. Bekanntlich wächst man nicht an den eigenen Argumenten, sondern an den Argumenten der Andersdenkenden. Deshalb habe ich mir Thyms Text Satz für Satz angeschaut. Anders als in der Überschrift angekündigt, vermeidet Thym in seinem Artikel weitgehend die juristische Argumentation. Ja, er versucht sie zu delegitimieren, indem er schreibt: „Wer sich auf das Recht beruft, muss keine Sachargumente vorbringen."

Aus dem Mund eines Juristen hört sich das seltsam an. Deshalb erscheint an dieser Stelle ein bisschen Nachhilfe aus der Sicht eines Ökonomen angezeigt: Jedes positive Recht ist eine politische Setzung durch den staatlichen Gesetzgeber. Es kann per se weder Wahrheit noch Vernunft für sich beanspruchen. Es gilt, weil der Gesetzgeber das so entschieden hat, und es gilt solange, bis der Gesetzgeber etwas Anderes entschieden hat.

Rechtsbruch ist, wenn ein Gesetz gebrochen wird

Die Frage, ob ein gesetztes Recht vernünftig und gerecht ist oder nicht durch eine bessere Regelung ersetzt werden sollte, hat mit der Geltung des Gesetzes nichts zu tun. Ein Rechtsbruch liegt dann vor, wenn ein Gesetz gebrochen wird, unabhängig davon, ob ein Gesetz vernünftig und gerecht oder absurd und ungerecht ist.

Eine Verbesserung des Rechts geht immer so vonstatten, dass man sachliche Argumente ernst nimmt, austauscht und die daraus gewonnenen Erkenntnisse in neues Recht einfließen lässt. Sachargumente gegen die verderbliche und gefährliche Ausrichtung der deutschen Einwanderungs- und Asylpolitik seit 2015 wurden umfassend ausgetauscht. Dazu liegen mittlerweile ganze Bibliotheken vor. Die Debatte war deshalb so frustrierend, weil das politische Establishment und die Kulisse seiner Claqueure in Wissenschaft und Medien auf Sachargumente gar nicht einstieg, sondern entweder gesinnungsethisch argumentierte oder auf angebliche rechtliche Zwänge verwies.

Diese Sachdebatte wird von der Erklärung 2018 vorausgesetzt, aber nicht erneut aufgenommen. Die Erklärung weist lediglich auf den fortgesetzten Rechtsbruch hin und bekräftigt das Recht der Demonstrationsfreiheit.

Thym kritisiert: „Die These vom Rechtsbruch beruht im Kern auf einem Missverständnis der Dublin-Regeln." Das ist schlichter Unfug. Ein Professor für Öffentliches Recht weiß das auch genau. Professor Thym argumentiert nicht ehrlich und versucht seine arglosen Leser für dumm zu verkaufen, um sie gegen die Unterzeichner der Erklärung 2018 aufzuhetzen.

Erst lesen, dann urteilen

In Artikel 16, Abs. 2 des Grundgesetzes heißt es: „Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist."

Das Bundesverfassungsgericht stellte dazu klar: Da nach der derzeit geltenden Rechtslage (Art. 16 a Abs. 2 Satz 1 GG und Anlage I zu § 26a AsylVfG) alle an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staaten sichere Drittstaaten sind, ist ein auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland einreisender Ausländer von der Berufung auf Art. 16 a Abs. 1 GG ausgeschlossen, auch wenn sein Reiseweg nicht im Einzelnen bekannt ist.“

Dass das Vorgehen der Bundesregierung seit September 2015 ein eklatanter Rechtsbruch ist, stellte nicht nur Professor Udo di Fabio in seinem Gutachten für die bayerische Staatsregierung fest. Es ergibt sich auch aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, aus einem Urteil des OLG Koblenz und aus zahlreichen anderen Quellen, die Professor Thym natürlich genau kennt, die aber nicht in seine Argumentation passen.

In seinem Artikel bezieht er sich allein auf die Anwendung der Dublin-Verordnung und argumentiert, Deutschland müsse ein eigenes Asylverfahren durchführen, wenn es nicht gelingt, den Asylbewerber binnen sechs Monaten in das Erstaufnahmeland zu überstellen.

Massenbetrug wird toleriert

Professor Thym lässt den entscheidenden Punkt unter den Tisch fallen: Wer aus einem sicheren Drittstaat kommt, hätte gar nicht erst in Deutschland einreisen dürfen. Die Anwendung dieser Bestimmung wurde von der Bundesregierung Anfang 2015 außer Kraft gesetzt und ist bis heute nicht wieder in Kraft gesetzt worden. Das ist der größte Skandal in der an Skandalen reichen Einwanderungspolitik der letzten Jahre. Dazu passt ins Bild, dass massenweiser Betrug bei Herkunftsangabe und der Feststellung der Identität toleriert wurde und wird, ohne jede Konsequenzen für die Betroffenen.

Wer einen deutschen Grenzpfosten erreicht und das Wort Asyl aussprechen kann, kann mit mehr als 95 Prozent Wahrscheinlichkeit auf immer in Deutschland bleiben. Das bedroht langfristig die Grundfesten des deutschen Staatswesens und der deutschen Gesellschaft. Ohne wirksame Kontrolle der Grenzen und vollständige Herrschaft über die Entscheidung, wer zu uns kommen darf, ist weder der Sozialstaat noch unser ganzes Gesellschaftsmodell überlebensfähig.

Professor Thym und seine Gesinnungsgenossen wissen das natürlich. Sie können so beschränkt gar nicht sein, als dass ihnen der Sachverhalt nicht bewusst wäre. Offenbar verfolgen sie ein Modell der künftigen Gesellschaft, das die Mehrheit der Deutschen ablehnt. Dabei gehen sie in der Argumentation unehrlich vor und laden so moralische Schuld auf sich.

Dadurch, dass sie sich an der schieren Selbstverständlichkeit der beiden Sätze der gemeinsamen Erklärung öffentlich reiben und ihre Unterzeichner moralisch abqualifizieren, leisten sie einen unfreiwilligen, aber überfälligen Beitrag zu ihrer eigenen Selbstentlarvung.

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Leserpost

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Ralf Schulze / 23.04.2018

Manipulieren, wo es nur geht. Es braucht Bilder, wie den jüdischen Jungen, der den Angriff eines muslimischen jugendlichen filmte, bis sogar nun auch Frau Merkel einräumen musste, das es Probleme mit antisemitischen Migranten gibt. Keine Fakten oder Beweisführungen sind notwendig. Es braucht Bilder und filmreife brutale Szenen, die dann endlich auch mal in die Politik einschlagen. Die Hysterie will gefüttert werden. Nur so funktioniert Politik noch. Keine Auseinandersetzung mit wichtigen Fragen, sondern polemisches Vernebeln der Sachlage und eine keifende Meute, die schreiend ihren Untergang beklagt, denn wie kann so etwas denn noch durchgehalten werden. Diese kindliche Lebenslüge der Linken ist was für den Teppichklopfer!

Johannes Bachmann / 23.04.2018

Unerwähnt lässt Herr Thym in seinem Gastkommentar auch das Urteil des EuGH in der Rechtssache C‑646/16 vom 26.07.2017. Im Urteil wird u.a. auf den Art. 17 Abs. 1 der Dublin-III-VO verwiesen, der jedem Mitgliedsstaat der EU die Option des Selbsteintrittsrechts zur Durchführung eines Asylprüfverfahrens bietet. Laut Urteil des EuGH steht es einem Mitgliedsstaat demnach offen, einseitig - aus Gründen der Solidarität gegenüber anderen Mitgliedsstaaten - vom Selbsteintrittsrecht Gebrauch zu machen. Die Bundesregierung hat sich laut Medienberichten in einer ersten Reaktion auf das Urteil in ihrem Handeln 2015/2016 bestätigt gesehen, was nichts anderes heißt, als dass sie Art. 17 Abs. 1 Dublin-III-VO für sich in Anspruch genommen hat. Indes hat der ehemalige Bundesjustizminister Maas in einem Gastkommentar in der FAZ Anfang 2016 erklärt, dass die Bundesregierung bereits seit November 2015 nicht mehr vom Selbsteintrittsrecht Gebrauch macht. Für die Bürger unseres Landes muss nun völlige Verwirrung herrschen: Auf welcher Rechtsgrundlage werden weiterhin komplette Asylprüfverfahren für Migranten, die über den Landweg Deutschland erreichen, durchgeführt? Im Beitrag von Herrn Thym existiert hierzu keine Antwort, stattdessen wird in nicht stringenter Art und Weise auf politische bzw. bilaterale Maßnahmen verwiesen. Sollte die Bundesregierung jedoch trotz Unkenntnis des ehemaligen Justizministers weiterhin - und somit dauerhaft - die Option des Selbsteintrittsrechts wählen, so stellt sich die mehr als berechtigte Frage, inwiefern dies nicht der eigentlichen Absicht des Gesetzgebers im Hinblick auf das Asyl(Vf)G §§ 18 f zuwiderläuft (vgl. Ausarbeitung des Deutschen Bundestags PE 6 - 3000 - 128/15, Seite 16).

Alexander Brandenburg / 23.04.2018

Prof. Thym ist ein typischer Vertreter des deutschen Merkel-Doppelstaates. Es gibt einen Normen-Staat, der dafür sorgt, dass die für das Funktionieren der Gesellschaft notwendigen Gesetze eingehalten werden. Und es gibt einen Maßnahmen-Staat, der dafür sorgt, dass alle Hindernisse, die dem Ziel der islamistischen Masseneinwanderung entgegenstehen, durch unterschiedliche Maßnahmen beseitigt werden können. Diese Maßnahmen sind nicht an den Normenstaat gebunden und finden ihre Legitimation einzig und allein in der politischen Zielsetzung. Im Bedarfsfall werden natürlich die Normen in ihrer Geltung durch die Maßnahmen außer Kraft gesetzt. Thym schließt mit seiner Sicht der Dinge an den in den 30er Jahren bereits erprobten Doppelstaat an.

Dieter Kief / 23.04.2018

Thym argumentiert, eine Außerkraftsetzung von Rechten sei etwas anderes als der Bruch derselben, und schließt hier haargenau an Udo di Fabios NZZ-Gespräch an, wo di Fabio zur sichtlichen Verblüffung seiner Schweizer Interviewer ausdrücklich sagt, die Bundesregierung habe k e i n e Gesetze gebrochen in Sachen Asyl. Also: Thym läßt das Koblenzer Urteil ebenfalls gelten, macht dann aber seinen Punkt, dass eine Außerkraftsetzung von Rechten nicht gleichzusetzen sei mit dem Bruch derselben. Und diese hochfeine Grenze dient ihm dazu, zwischen den “Rechtspopulisten” der “Gemeinsamen Erklärung” und den sozusagen normalen Kritikern der Bundesregierung wie z. B. ihm, Thym,  zu unterscheiden. Ja, schön. Aber er befindet sich damit in Abstraktionshöhen, die außerhalb von Seminarräumen und juristischen Staatsexamen usw. weitgehend gegenstandslos sind. Am fachlichen Stand der Debatte hat sich nämlich seit Ulrich Vosgeraus phänomenalen Cicero-Artikel vom 19. November 2015 (!) nichts geändert. Ach ja: Der Titel damals: “Herrschaft des Unrechts”. Mit gutem Grund hat Thym um Vosgeraus stringente Argumentation gegen die unregulierte Zuwanderung einen weiten Bogen gemacht. Wer es etwas genauer wissen möchte, dem sei dieses gehaltvolle Buch empfohlen: Ulrich Vosgerau, “Die Herrschaft des Unrechts - Die Aslykrise, die Krise des Verfassungsstaates und die Rolle der Massenmedien”, 242 Seiten, 2018 - - Books On Demand - - in jeder Buchhandlung erhältlich für 9 Euro

Adalbert Morgarten / 23.04.2018

Herr Prof. Dr. Thym ist Parteimitglied der Grünen. Erklärt auch manches.

Karsten Dörre / 23.04.2018

Aus dem ersten Dubliner Übereinkommen sind mittlerweile Dublin-II- und Dublin-III-Verordnung geworden. Das Dublin-Verfahren regelt weiterhin grundsätzlich, wo man innerhalb der EU einen Asylantrag stellt. Und das ist immer noch das Erst-EU-Land, welches ein Asylant betritt. Deshalb gibt es - abseits des Dublin-Verfahrens - Kontingente, die EU-Länder aufnehmen, die z.B. keine EU-Außengrenze haben. Die zusätzlich geduldete, illegale Wanderung von Asylsuchenden innerhalb der EU-Staaten sollte beseitigt werden. Wenn dies ein Inhaber des Lehrstuhls für öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht nicht macht, müssen es andere tun. Solange die EU-Staaten keinen Zugriff auf illegal, wandernde Asylsuchende innerhalb der EU haben, sind die Asylsuchenden diejenigen, die die EU-Asylpolitik aktiv bestimmen.

Michael Scheffler / 23.04.2018

Was mich daran nur wundert, ist, dass Menschen wie Herr Kollege Thym gar nicht in Betracht ziehen, dass das System der BRD nicht in Stein gemeißelt ist. Jeder, der als ehemaliger DDR-Bürger einen Systemwechsel mitgemacht hat, weiß das. Nur hatten wir gehofft, dass dieser Kelch nicht wieder für uns bereit steht. Und mal eine rein praktische Frage an Herrn Kollegen Thym: wer soll in Zukunft Ihre Pensionen zahlen. Inzwischen ist es erwiesen, dass die so genannten Flüchtlinge im Wesentlichen ins Sozialsystem einwandern. Am 24.03.18 zitierte “Die Welt” eine Antwort auf eine Anfrage an die Bundesregierung, wonach 1,6 Millionn HartzIV-Bezieher aus Nicht-EU-Staaten kommen.  Derzeit boomt die Wirtschaft, man kann die Lücken noch mit Überschüssen zuschmieren, aber was ist, wenn dem nicht mehr so ist? Und wenn wir ehrlich sind: was ist z.B. mit unserer Infrastruktur und unserem Bildungswesen, um nur mal zwei Bereiche zu nennen?

Jochen Lindt / 23.04.2018

Ich erlaube mir eine kurze Ergänzung zum Sarrazin-Artikel:  Ahnungslose Juristen (=Richter) haben uns auch die Flüchtlingskrise beschert.  Das wird häufig vergessen. Merkel hat zwar die Grenzen geöffnet, aber die Sache hatte ein Vorgeschichte. Und zwar hatte das BVerwG im März 2015 beschlossen, daß allen Asylbewerbern Leistungen gem. HartzIV zustehen.  Es dauerte ziemlich genau 6 Monate bis sich das in Afrika/Arabien herumgesprochen hatte.  Dank der Infozettel der Schlepperorgansationen.  Erst dann ging der Grenzsturm los.  Und noch etwas: Unfähige Politiker kann man abwählen.  Richter/Rechtsprofessoren leider nicht. Ein Systemfehler der bundesrepublikanischen Staatsorganisation.  Die Justiz modert seit etlichen Jahren vor sich hin.  Eine Erfolgskontrolle existiert nicht.  Die berühmt-berüchtigte Kuscheljustiz für Gewaltverbrecher ist keineswegs durch politischen Willen entstanden, sondern ist Verfallserscheinung von 70 Jahren “dritter Gewalt”, die längst unkontrolliert vor sich hin wabert und jeden Bezug zur Realität verloren hat.  

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