Manipulieren, wo es nur geht. Es braucht Bilder, wie den jüdischen Jungen, der den Angriff eines muslimischen jugendlichen filmte, bis sogar nun auch Frau Merkel einräumen musste, das es Probleme mit antisemitischen Migranten gibt. Keine Fakten oder Beweisführungen sind notwendig. Es braucht Bilder und filmreife brutale Szenen, die dann endlich auch mal in die Politik einschlagen. Die Hysterie will gefüttert werden. Nur so funktioniert Politik noch. Keine Auseinandersetzung mit wichtigen Fragen, sondern polemisches Vernebeln der Sachlage und eine keifende Meute, die schreiend ihren Untergang beklagt, denn wie kann so etwas denn noch durchgehalten werden. Diese kindliche Lebenslüge der Linken ist was für den Teppichklopfer!
Unerwähnt lässt Herr Thym in seinem Gastkommentar auch das Urteil des EuGH in der Rechtssache C‑646/16 vom 26.07.2017. Im Urteil wird u.a. auf den Art. 17 Abs. 1 der Dublin-III-VO verwiesen, der jedem Mitgliedsstaat der EU die Option des Selbsteintrittsrechts zur Durchführung eines Asylprüfverfahrens bietet. Laut Urteil des EuGH steht es einem Mitgliedsstaat demnach offen, einseitig - aus Gründen der Solidarität gegenüber anderen Mitgliedsstaaten - vom Selbsteintrittsrecht Gebrauch zu machen. Die Bundesregierung hat sich laut Medienberichten in einer ersten Reaktion auf das Urteil in ihrem Handeln 2015/2016 bestätigt gesehen, was nichts anderes heißt, als dass sie Art. 17 Abs. 1 Dublin-III-VO für sich in Anspruch genommen hat. Indes hat der ehemalige Bundesjustizminister Maas in einem Gastkommentar in der FAZ Anfang 2016 erklärt, dass die Bundesregierung bereits seit November 2015 nicht mehr vom Selbsteintrittsrecht Gebrauch macht. Für die Bürger unseres Landes muss nun völlige Verwirrung herrschen: Auf welcher Rechtsgrundlage werden weiterhin komplette Asylprüfverfahren für Migranten, die über den Landweg Deutschland erreichen, durchgeführt? Im Beitrag von Herrn Thym existiert hierzu keine Antwort, stattdessen wird in nicht stringenter Art und Weise auf politische bzw. bilaterale Maßnahmen verwiesen. Sollte die Bundesregierung jedoch trotz Unkenntnis des ehemaligen Justizministers weiterhin - und somit dauerhaft - die Option des Selbsteintrittsrechts wählen, so stellt sich die mehr als berechtigte Frage, inwiefern dies nicht der eigentlichen Absicht des Gesetzgebers im Hinblick auf das Asyl(Vf)G §§ 18 f zuwiderläuft (vgl. Ausarbeitung des Deutschen Bundestags PE 6 - 3000 - 128/15, Seite 16).
Prof. Thym ist ein typischer Vertreter des deutschen Merkel-Doppelstaates. Es gibt einen Normen-Staat, der dafür sorgt, dass die für das Funktionieren der Gesellschaft notwendigen Gesetze eingehalten werden. Und es gibt einen Maßnahmen-Staat, der dafür sorgt, dass alle Hindernisse, die dem Ziel der islamistischen Masseneinwanderung entgegenstehen, durch unterschiedliche Maßnahmen beseitigt werden können. Diese Maßnahmen sind nicht an den Normenstaat gebunden und finden ihre Legitimation einzig und allein in der politischen Zielsetzung. Im Bedarfsfall werden natürlich die Normen in ihrer Geltung durch die Maßnahmen außer Kraft gesetzt. Thym schließt mit seiner Sicht der Dinge an den in den 30er Jahren bereits erprobten Doppelstaat an.
Thym argumentiert, eine Außerkraftsetzung von Rechten sei etwas anderes als der Bruch derselben, und schließt hier haargenau an Udo di Fabios NZZ-Gespräch an, wo di Fabio zur sichtlichen Verblüffung seiner Schweizer Interviewer ausdrücklich sagt, die Bundesregierung habe k e i n e Gesetze gebrochen in Sachen Asyl. Also: Thym läßt das Koblenzer Urteil ebenfalls gelten, macht dann aber seinen Punkt, dass eine Außerkraftsetzung von Rechten nicht gleichzusetzen sei mit dem Bruch derselben. Und diese hochfeine Grenze dient ihm dazu, zwischen den “Rechtspopulisten” der “Gemeinsamen Erklärung” und den sozusagen normalen Kritikern der Bundesregierung wie z. B. ihm, Thym, zu unterscheiden. Ja, schön. Aber er befindet sich damit in Abstraktionshöhen, die außerhalb von Seminarräumen und juristischen Staatsexamen usw. weitgehend gegenstandslos sind. Am fachlichen Stand der Debatte hat sich nämlich seit Ulrich Vosgeraus phänomenalen Cicero-Artikel vom 19. November 2015 (!) nichts geändert. Ach ja: Der Titel damals: “Herrschaft des Unrechts”. Mit gutem Grund hat Thym um Vosgeraus stringente Argumentation gegen die unregulierte Zuwanderung einen weiten Bogen gemacht. Wer es etwas genauer wissen möchte, dem sei dieses gehaltvolle Buch empfohlen: Ulrich Vosgerau, “Die Herrschaft des Unrechts - Die Aslykrise, die Krise des Verfassungsstaates und die Rolle der Massenmedien”, 242 Seiten, 2018 - - Books On Demand - - in jeder Buchhandlung erhältlich für 9 Euro
Herr Prof. Dr. Thym ist Parteimitglied der Grünen. Erklärt auch manches.
Aus dem ersten Dubliner Übereinkommen sind mittlerweile Dublin-II- und Dublin-III-Verordnung geworden. Das Dublin-Verfahren regelt weiterhin grundsätzlich, wo man innerhalb der EU einen Asylantrag stellt. Und das ist immer noch das Erst-EU-Land, welches ein Asylant betritt. Deshalb gibt es - abseits des Dublin-Verfahrens - Kontingente, die EU-Länder aufnehmen, die z.B. keine EU-Außengrenze haben. Die zusätzlich geduldete, illegale Wanderung von Asylsuchenden innerhalb der EU-Staaten sollte beseitigt werden. Wenn dies ein Inhaber des Lehrstuhls für öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht nicht macht, müssen es andere tun. Solange die EU-Staaten keinen Zugriff auf illegal, wandernde Asylsuchende innerhalb der EU haben, sind die Asylsuchenden diejenigen, die die EU-Asylpolitik aktiv bestimmen.
Was mich daran nur wundert, ist, dass Menschen wie Herr Kollege Thym gar nicht in Betracht ziehen, dass das System der BRD nicht in Stein gemeißelt ist. Jeder, der als ehemaliger DDR-Bürger einen Systemwechsel mitgemacht hat, weiß das. Nur hatten wir gehofft, dass dieser Kelch nicht wieder für uns bereit steht. Und mal eine rein praktische Frage an Herrn Kollegen Thym: wer soll in Zukunft Ihre Pensionen zahlen. Inzwischen ist es erwiesen, dass die so genannten Flüchtlinge im Wesentlichen ins Sozialsystem einwandern. Am 24.03.18 zitierte “Die Welt” eine Antwort auf eine Anfrage an die Bundesregierung, wonach 1,6 Millionn HartzIV-Bezieher aus Nicht-EU-Staaten kommen. Derzeit boomt die Wirtschaft, man kann die Lücken noch mit Überschüssen zuschmieren, aber was ist, wenn dem nicht mehr so ist? Und wenn wir ehrlich sind: was ist z.B. mit unserer Infrastruktur und unserem Bildungswesen, um nur mal zwei Bereiche zu nennen?
Ich erlaube mir eine kurze Ergänzung zum Sarrazin-Artikel: Ahnungslose Juristen (=Richter) haben uns auch die Flüchtlingskrise beschert. Das wird häufig vergessen. Merkel hat zwar die Grenzen geöffnet, aber die Sache hatte ein Vorgeschichte. Und zwar hatte das BVerwG im März 2015 beschlossen, daß allen Asylbewerbern Leistungen gem. HartzIV zustehen. Es dauerte ziemlich genau 6 Monate bis sich das in Afrika/Arabien herumgesprochen hatte. Dank der Infozettel der Schlepperorgansationen. Erst dann ging der Grenzsturm los. Und noch etwas: Unfähige Politiker kann man abwählen. Richter/Rechtsprofessoren leider nicht. Ein Systemfehler der bundesrepublikanischen Staatsorganisation. Die Justiz modert seit etlichen Jahren vor sich hin. Eine Erfolgskontrolle existiert nicht. Die berühmt-berüchtigte Kuscheljustiz für Gewaltverbrecher ist keineswegs durch politischen Willen entstanden, sondern ist Verfallserscheinung von 70 Jahren “dritter Gewalt”, die längst unkontrolliert vor sich hin wabert und jeden Bezug zur Realität verloren hat.
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