Henryk M. Broder / 22.12.2018 / 10:00 / 36 / Seite ausdrucken

Und die Rechnung bitte an…

Sie erinnern sich bestimmt noch an unsere lustige Auseinandersetzung mit dem Bundespräsidialamt um die Gästeliste beim großen Staatsempfang für den türkischen Präsidenten. Hier, hier und hier.

Aber das war noch nicht das Ende der Fahnenstange. Unser Anwalt Joachim Steinhöfel, bekannt aus Film und Fernsehen, der sich der Sache angenommen hatte, arbeitet gut, viel und gerne, aber natürlich nicht für umme. Da aufgrund der unkooperativen Haltung des Bundespräsidialamtes sein Einsatz unvermeidlich geworden war, schickte Steinhöfel seine Rechnung an eben das Amt. Und erhielt umgehend den folgenden Bescheid:

1. Die Kosten des Widerspruchsverfahrens trägt das Bundespräsidialamt

2. Die Zuziehung eines Rechtsanwalts im Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

3. Die zu erstattenden Aufwendungen werden antragsgemäß 1.019,83 Euro festgesetzt.

Das ist doch mal eine gute Nachricht. Offenbar gibt es im Bundespräsidialamt noch Mitarbeiter, die unter "Schadensbegrenzung" etwas Anderes verstehen als den Austausch defekter Nachtsichtgeräte beim Wachpersonal.

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Horst Kruse / 22.12.2018

Vollständig müsste es heißen: Die Kosten für die Uneinsichtigkeit des Bundespräsidialamtes trägt der Steuerzahler. Trotzdem herzlichen Glückwunsch!

Frank Volkmar / 22.12.2018

Man kann nur hoffen, das diese 1019,83 € den verantwortlichen “Mitarbeitern vom Gehalt abgezogen werden. Wenn ich in der Privatwirtschaft “wider besseres Wissen” oder grob fahrlässig gegen gesetzliche Bestimmungen verstoße oder gegen interne Festlegungen handle, bekomme ich entweder eine Abmahnung oder muss für den Schaden aufkommen.

Helge-Rainer Decke / 22.12.2018

Sehr geehrter Herr Broder, Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und seine Frau Elke Büdenbender feiern Weihnachten, wie jedes Jahr, mit der Familie in der Heimat in Nordrhein- Westfalen. Heiligabend werden das Staatsoberhaupt und die First Lady bei der Mutter des Bundespräsidenten in Brakelsiek im Lipperland erwartet. Traditionell gibt es da gebratenes Kasseler mit Sauerkraut, nach einem schlesischen Rezept. Steinmeiers Mutter Ursula stammt aus Breslau. An den Weihnachtsfeiertagen geht es dann laut Präsidialamt ins Siegerland zur Familie von Elke Büdenbender. Da das Präsidialamt nicht mitteilte, wer den Schmaus, die Geschenke und die Reisekosten finanzierte, sollte RA Steinhöfel das Mandat zur Aufklärung der Sach-und Rechtslage übertragen werden. Es muss alles auf den (Gaben)tisch:-)

Thomas Taterka / 22.12.2018

Ich empfehle ein Gläschen Wodka, eiskalt und schnell getrunken. Danach wird das Glas in den Kamin “gepfeffert “. Mit einem Toast Ihrer Wahl !

Frank Holdergrün / 22.12.2018

Die entstandenen, völlig unnötigen Kosten für kommunikativen Dummfug des Bundespräsidialamts tragen also wir, die Steuerzahler. Möglicherweise hat Frank-Walter zur erweiterten Wiedergutmachung deshalb vor kurzem Suppe an Bedürftige ausgeschenkt, allerdings nur für 2-3 Bilder, die die Presseabteilung haben wollte. Story-Telling auf allen morschen Ebenen des Politikerbetriebs. Wir werden diesen Darsteller bei der Beerdigung von Sitte, Anstand und seiner eigenen Partei weiter beobachten. Journalismus ist im Grunde ganz einfach: er stellt Fragen wie in diesem Fall und unterrichtet uns über Ergebnisse. Zusammenzählen können wir Bürger selbst. Danke, Herr Broder. Wieviele Preise hat man Ihnen eigentlich schon verliehen?

T. Pohl / 22.12.2018

Da sind wir ja mal wieder dankbar für dieses Beispiel für sparsamen, sachgerechten Umgang mit unseren Steuertalern. Einfach zu antworten hätte ca. 30 € gekostet (geschätzt €29 für das schreiben des Briefes, 0,70 € für das Porto, 5 Blatt Papier und der Umschlag gehen im Rauschen unter). Bei Übermittlung der Gästeliste vermittelst Email wärs für den Steuerzahler noch günstiger geworden (zumal die gesamte Politik*xen permanent die “Digitalisierung” fordern….

Chris Burnus / 22.12.2018

Danke Herr Broder , wenn Achgut einen sehrguten Anwalt wie Joachim Steinhöfel hat. Dann würde mich als Bürger und Gebührenzahler mal interessieren, warum die Rundfunkanstalten ( GEZ) keine Rechnungen mehr rausschicken ?Vergist man rechzeitig die 52,50 € zu überweisen, dann flattert einem ein sogenannter Feststellungsbescheid ins Haus mit 8 € Säumniszuschlag. Nun hat aber das LG Tübingen die Rundfunkanstalten aber als Unternehmen eingestuft und nicht als Behörde, demnach könnten diese gar keine Säumniszuschläge ( 8 € )in der aberwitzigen Höhe verhängen , sondern nur Mahngebühren. Laut Gesetz betragen Sämniszuschläge nur 1 % pro Monat und / Höhe der Forderung , also 0,52 € pro/Monat. Das pervide an der Sache auf der Rückseite des Bescheides steht bei Rechtsbehelfbelehrung eine Post und eine Emailadresse. Die Emailadresse ist aber ungültig !  Wie kann mann bei 8 Millarden GEZ Gebühreneinnahme nicht in der Lage sein eine Emailadresse einzupflegen? Einsprüche laufen ins Leere , genau wie auf das Kontaktformular das funktioniert auch nicht. Seitdem Karlsruher Urteil 2018 ist die Arroganz der GEZ um min. 100 %  gestiegen. Ich bat per Telefonanruf in Berlin Ihre Redation um klärende Hilfe, ich bekomme leider keinerlei Antwort von der GEZ . Bitte um Hilfe !

Stephan Jankowiak / 22.12.2018

Herrn Steinhövel sei das Honorar gegönnt, ohne wenn und aber. Aber nach dem Motto “Nix ist einfacher als fremdes Geld auszugeben ” haut das BPA unser aller Geld (zumindest von denen, die Steuern zahlen) raus. Dies wäre vermeidbar gewesen, wenn das BPA juristisch korrekt im Vorfeld gehandelt und Herrn Broders Anfrage ordnungsgemäß beantwortet hätte. Aber anderen die Kohle aus der Tasche ziehen, daß ist ja ein wesentliches Anliegen von Steinmeiers Franz und seinen SPDisten.

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