Henryk M. Broder / 18.11.2021 / 11:00 / Foto: Acgut.com / 194 / Seite ausdrucken

Prof. Dr. Zwangsvollstrecker

In diesen Tagen muss man mit allem rechnen.

Vor kurzem wurden Zögerer mit „niederschwelligen Angeboten", zum Beispiel mit einer kostenlosen Bratwurst, in die Impfzentren gelockt, wenig später mussten diese mangels Nachfrage geschlossen und bald darauf wieder aufgemacht werden, um die anrollende „vierte Corona-Welle" beizeiten zu brechen.

Jetzt stehen Tausende vor den Impfzentren Schlange, mancherorts ist der Impfstoff bereits alle. Zu sagen, der deutschen Corona-Politik wohne irgendeine Logik oder Strategie inne, wäre eine arge Übertreibung.

Die Mutter aller Fragen mit Corona-Bezug lautet: Wie bringt man die „Impfverweigerer" dazu, dass sie sich impfen lassen? Immerhin handelt es sich um 15 bis 16 Millionen Menschen, die allen Appellen bis jetzt widerstanden haben. Fast so viele, wie die DDR zuletzt Einwohner hatte.

Und an dieser Stelle kommt ein „Verfassungsrechtler" namens Albert Rudolf Christian Graf von Pestalozza ins Spiel: 1938 in Berlin geboren, hat er Jura studiert, wurde promoviert und habilitiert und unterrichtete Staats- und Verwaltungsrecht an der Berliner Freien Universität.

Er werde „für seine Auskunftsfreudigkeit in den Medien geschätzt", liest man über ihn bei Wikipedia.

Zu recht, wie er neulich in einem Interview mit dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland" bewies: Wenn „Bußgelder und bei wiederholten Verstößen auch hohe Zwangsgelder" die Impfverweigerer nicht zur Raison brächten, müssten härtere Mittel zum Einsatz kommen.

Als „letzter Schritt" auch „eine Zwangsvollstreckung" derart, „dass jemand durch die Polizei dem Impfarzt vorgeführt wird".

Die Idee ist nicht neu: Im Dritten Reich hat man „Schwachsinnige" zwangssterilisiert, in der DDR „asoziale Elemente" medikamentös ruhiggestellt.

Albert Rudolf Christian Graf von Pestalozza, Professor emeritus für Staats- und Verwaltungsrecht, spinnt sie eine Runde weiter.

Die Frage ist nur, ob sich ein Arzt findet, der bereit wäre, eine solche Maßnahme zu „vollstrecken".

PS. Prof. Dr. Graf von Pestalozza ist Mitglied der Ethikkommission der Ärztekammer Berlin und Mitglied der Ethikkommission des Landes Berlin.

Zuerst erschienen in der Weltwoche Daily.

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Paul Siemons / 18.11.2021

“Die Frage ist nur, ob sich ein Arzt findet, der bereit wäre, eine solche Maßnahme zu „vollstrecken“.” - Für mich keine Frage. Sie werden sich gegenseitig mit “Ich! Ich! Ich!” überbieten. Umringt und angestachelt vom Volk, das nötigenfalls mit Pechfackeln und Mistgabeln die Delinquenten zusammen treibt. Oder gleich in Viehwagen steckt. Wetten, dass?

W. Hoffmann / 18.11.2021

Hätte es im dritten Reich eine Ethikkommission gegeben, wäre sie mit der Judenverfolgung sicher einverstanden gewesen. Dieses Gremium entbehrt jeglicher Legitimation. Und „Ethik“ ist keine fundamental festgeschriebene Sache, die kann sich immer nach den jeweiligen Anforderungen der Mächtigen richten. Die sozialistische Ethik der DDR war eine gewaltig andere als in anderen Ländern.

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