Henryk M. Broder / 18.11.2021 / 11:00 / Foto: Acgut.com / 194 / Seite ausdrucken

Prof. Dr. Zwangsvollstrecker

In diesen Tagen muss man mit allem rechnen.

Vor kurzem wurden Zögerer mit „niederschwelligen Angeboten", zum Beispiel mit einer kostenlosen Bratwurst, in die Impfzentren gelockt, wenig später mussten diese mangels Nachfrage geschlossen und bald darauf wieder aufgemacht werden, um die anrollende „vierte Corona-Welle" beizeiten zu brechen.

Jetzt stehen Tausende vor den Impfzentren Schlange, mancherorts ist der Impfstoff bereits alle. Zu sagen, der deutschen Corona-Politik wohne irgendeine Logik oder Strategie inne, wäre eine arge Übertreibung.

Die Mutter aller Fragen mit Corona-Bezug lautet: Wie bringt man die „Impfverweigerer" dazu, dass sie sich impfen lassen? Immerhin handelt es sich um 15 bis 16 Millionen Menschen, die allen Appellen bis jetzt widerstanden haben. Fast so viele, wie die DDR zuletzt Einwohner hatte.

Und an dieser Stelle kommt ein „Verfassungsrechtler" namens Albert Rudolf Christian Graf von Pestalozza ins Spiel: 1938 in Berlin geboren, hat er Jura studiert, wurde promoviert und habilitiert und unterrichtete Staats- und Verwaltungsrecht an der Berliner Freien Universität.

Er werde „für seine Auskunftsfreudigkeit in den Medien geschätzt", liest man über ihn bei Wikipedia.

Zu recht, wie er neulich in einem Interview mit dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland" bewies: Wenn „Bußgelder und bei wiederholten Verstößen auch hohe Zwangsgelder" die Impfverweigerer nicht zur Raison brächten, müssten härtere Mittel zum Einsatz kommen.

Als „letzter Schritt" auch „eine Zwangsvollstreckung" derart, „dass jemand durch die Polizei dem Impfarzt vorgeführt wird".

Die Idee ist nicht neu: Im Dritten Reich hat man „Schwachsinnige" zwangssterilisiert, in der DDR „asoziale Elemente" medikamentös ruhiggestellt.

Albert Rudolf Christian Graf von Pestalozza, Professor emeritus für Staats- und Verwaltungsrecht, spinnt sie eine Runde weiter.

Die Frage ist nur, ob sich ein Arzt findet, der bereit wäre, eine solche Maßnahme zu „vollstrecken".

PS. Prof. Dr. Graf von Pestalozza ist Mitglied der Ethikkommission der Ärztekammer Berlin und Mitglied der Ethikkommission des Landes Berlin.

Zuerst erschienen in der Weltwoche Daily.

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Walter Weimar / 18.11.2021

Wo mancher Mitgleid ist spielt keine Rolle. So hörte ich, Hitler war Vegetarier.

Moritz Cremer / 18.11.2021

“Mitglied der ANTI-Ethikkommission”!!!... Garantiert stehen genug “Neo-Mengeles” in der Ärzteschaft bereit.

Thomas Taterka / 18.11.2021

” Rosen für den Staatsanwalt ” müsste man heute umschreiben . Damals war es bloß Schokolade, heute ist es der selbstverantwortliche, misstrauische Verstand .

Volker Seitz / 18.11.2021

Ich hoffe, es gibt einen Achse-Autor der ein neues „Wörterbuch des Unmenschen“ schreibt.

Sabine Schönfeld / 18.11.2021

“Wer Wind sät, wird Sturm ernten.” Wer solches Vorgehen gegen unbescholtene Bürger propagiert, redet faktisch für den Bürgerkrieg. Die universitäre Ausbildung im Fachbereich Jura in Berlin scheint zudem mittlerweile in ihrer Qualität recht zweifelhaft zu sein, offenbar lehrt man werdende Juristen nicht einmal mehr die Grundrechte der Bürger. Was ist ein Studium wert, wenn offensichtlich nicht einmal mehr die Grundlagen vermittelt werden?

Ulrich Ziller / 18.11.2021

Wenn ich heutzutage Namen von Personen lese, die in irgendeiner “Ethikkomission” sitzen, kommt mir, gelinde ausgedrückt, die Galle hoch. Mehr möchte ich dazu nicht sagen, sonst gleiten meine Aussagen in Beleidigungen ab….

Sirius Bellt / 18.11.2021

Mit solchen Ansichten kann man Mitglied in der Ethikkommission sein? Erschreckend.

Dietmar Richard Wagner / 18.11.2021

Mir kommen da ganz andere Vollstreckungsmaßnahmen in den Sinn, nämlich direkt an Albert Rudolf Christian Graf von Pestalozza. Ich meine natürlich Freiheitsentzug wegen Volksverhetzung ...

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