Henryk M. Broder / 23.12.2020 / 09:00 / Foto: Acgut.com / 166 / Seite ausdrucken

Lügen haben Buhrows Beine

Gestern hat das Bundesverfassungsgericht einen Antrag der Öffentlich-Rechtlichen (ARD, ZDF und DLF), die Erhöhung der Rundfunkgebühren zum 1. Januar einstweilig anzuordnen, abgelehnt. Die Sache habe keine Eile, befanden die Richter, die Antragsteller sollten den Ausgang des anhängigen Verfahrens in der Hauptsache abwarten.

Wie zu erwarten war, nahm sich die Tagesschau des Themas an. "Der Rundfunkbeitrag bleibt zunächst bei 17.50 Euro", hieß es in der Anmoderation des Beitrags (hier ab 10:20), das Bundesverfassungsgericht habe einen Eilantrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio abgewiesen, "mit dem die Sender eine Erhöhung um 86 Cent zum Jahreswechsel durchsetzen wollten". Nach Ansicht der Karlsruher Richter hätten die Sender "nicht ausreichend begründet, warum ihnen gravierende Nachteile entstehen würden, wenn sie die Entscheidung im Hauptsacheverfahren abwarten müssen". Die Beitragserhöhung sei nach einem Koalitionsstreit vom Land Sachsen-Anhalt blockiert worden.

Das war im Großen und Ganzen ok; es wäre naiv gewesen zu erwarten, dass die Tagesschau ihre Zuschauer darüber in Kenntnis gesetzt hätte, dass es bei der Erhöhung des Beitrags um 86 Cent nicht um Peanuts ging, sondern um rund 400 Millionen Euro Mehreinnahmen jährlich. Selten war das Sprichwort "Kleinvieh macht auch Mist" so angemessen wie in diesem Fall. Auf Jiddisch würde man sagen: "A bissel und a bissel macht a fulle Schissel."

Das wird man sehen und hören

Und dabei könnte man es belassen, wenn anschließend nicht der Intendant des WDR, Tom. Buhrow, das Wort ergriffen hätte. Sichtlich angefressen sagte er: „Wir werden jetzt unsere Finanzplanungen anpassen müssen. Das wird gravierende Folgen haben, auch für das Programm, das wird man sehen und hören", darüber werde man "in Ruhe beraten". Der Drohung, das Niveau noch weiter abzusenken, bis den Zuschauern das Sehen und Hören vergeht, folgte eine Behauptung aus der Abteilung fake news, prepared and served by the big boss himself.

"Positiv ist zu verzeichnen, dass die Verfassungsbeschwerde grundsätzlich angenommen wurde, und so setzen wir jetzt auf ein rasches Urteil im Hauptsacheverfahren."

Es müsste im WDR einen Juristen geben, der dem sichtlich überforderten Intendanten den Unterschied zwischen einem Eilantrag zum Zwecke einer Einstweiligen Anordnung und einem Hauptsacheverfahren erklären könnte. Buhrow schwindelt, wenn er den Eindruck zu erwecken versucht, es gäbe etwas, das "positiv zu verzeichnen" wäre. Der Eilantrag, "mit dem die Sender eine Erhöhung um 86 Cent zum Jahreswechsel durchsetzen wollten", wurde vom Gericht zurückgewiesen. Ex und hopp.

Die Sender hatten einen "Eilantrag" gestellt, weil sie sich davon einen Erfolg und positive Schlagzeilen versprachen. Wäre das nicht der Fall, hätten sie eben keinen Eilantrag gestellt, eine Verfassungsbeschwerde erhoben und dann ein mehr oder weniger "rasches Urteil" im Hauptsacheverfahren abgewartet. Nun vermischt Buhrow das eine mit dem anderen, nur damit die Zuschauer glauben, "grundsätzlich" hätten die Sender recht bekommen.

Angeblich soll es im WDR eine Abteilung fürs fact checking geben, falls der Sender diesen Job nicht inzwischen an das Kollektiv von Correctiv ausgelagert hat. Für 86 Cent machen die alles.

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Frank Stricker / 23.12.2020

Ich find es mittlerweile faszinierend, wie gut “Framing” in unserem Land funktioniert. Dinge, die man gerne untern Teppich kehrt,  wie zum Beispiel die hohen Zahlen bei Querdenker-Demonstrationen oder islamische Straftaten, werden gnadenlos runtergerechnet. Dinge aber, die ins Narrativ der Regierenden passen, wie etwa der “Kampf gegen Rechts” oder die vermeintlich “dringend notwendige Gebührenerhöhung”, werden gnadenlos überhöht !

Frank Danton / 23.12.2020

Das mit dem Erfolg kann man noch nachvollziehen, aber die ‘positiven Schlagzeilen’  sollen woher kommen?? Bzw. wie sollten die aussehen und für wen hätten sie Gültigkeit? “Das zwangsfinanziert D-Klassen Fernsehen setzt sich gegen GEZ-Leugner durch. Nach Merkels Intervention, das in einem demokratischen Gebührenstaat nun einmal Gebühren alternativlos sind, und der Überzeugung des Gerichts das der eigene Ar… wichtiger ist als die Verfassung, einigte man sich das die 400 Millionen Systemrelevant wären und steuerabzugsfrei als Demokratiesoli vom Bürger aufzubringen sind.” Positiv im Sinne von: “Bei Familie Staatsfernsehen füllt sich der Gabentisch”, ist diese Meldung natürlich, aber eine Schlagzeile hätte man sich in allen Kanälen verboten.

T. Schneegaß / 23.12.2020

“Das wird gravierende Folgen haben, auch für das Programm, das wird man sehen und hören“. Hätte dieser Hofberichterstatter gesagt: das wird gravierende Folgen haben, auch für das Programm, das wird man NICHT mehr sehen und hören, wäre es das schönste Geschenk unter dem Weihnachtsbaum gewesen. Ganz ohne online-Bestellung.

Holger Schönstein / 23.12.2020

Sparpotential bieten doch die Kochshows, unsäglichen Talkshows mit immer gleichen Gästen und nicht zuletzt die üppigen Intendantengehälter. Da wäre ich richtig begeistert, wenn das alles eingespart werden würde. Beim Kinderchor sehe ich übrigens auch Einsparpotential. Radio Bremen und den Sender im Saarland kann man in großen Sendern der Nachbarbundesländer fusionieren.

Jason King / 23.12.2020

Gute Nachrichten! Nicht wegen der 86Cent im Monat…ich hoffe einfach man dünnt das Propaganda-Programm so aus, dass es sich lohnt, wieder einzuschalten. Statt Will, Lanz und Co. einfach mal wieder alte Talkshows aus den 70ern zeigen, wo noch geraucht und gesoffen wurde, schöne alte Filme(eh um Längen besser wie die Aktuellen) und das Literarische Quartett mit Reich-Ranicki…ich freue mich drauf!

Peter Holschke / 23.12.2020

Man muss mal den Ton verschärfen, was ich hiermit mache. Wo sind die Truppen, welche die Perückensammlung dieses Kerls mal fix in den Fluß werfen? Die Stücke dieses staatlich beaufsichtigten Marionettentheaters werden immer abgeschmackter. Die Frage, welche sich stellt, ist nicht, warum sie das tun, sondern, warum sie nicht bemerkten, dass sowas völlig durchschaubar ist. Billig, billiger am billigsten. Es geht zu wie im Hurenausverkauf. Oder ist das alles schon egal? Sind deren Gehirne schon so von den eigenen Lügen und Täuschungen durchlöchert, dass sie an ihren eigenen Schwindel glauben. Muss man so sein, wenn man einer schmierigen Narrenbude vorsteht? Was verantstaltet der für ein juristischen Schabernack? Und diese Leute wurden nicht von den Gerichtsdienern sogleich verprügelt und die Treppe runtergeworfen?  Wieso wird der Mann nicht von einem Mob wütender Anwälte durch die Stadt gejagt, welche ihn mit Haftediketten bekleben wollen? Wieso hat der keine Jungfrau vom Dach seines Palastes geworfen, um die Geldgötter gnädig zu stimmen. Es waren wohl keine verfügbar, in der öffentlichen Anstalt, der Huren, der koksenden Diebe und der Sonstigen? Glaub ich gern. Da kann man für solche Leute nur hoffen, dass es dem Volk nach Bitterbrot und immer faderen Spielen, nicht mal nach “Blut und Spielen” gelüstet. Vielleicht kann sich der Mann dann hoffentlich mit einer Alkoholsucht rausreden.

J. Heini / 23.12.2020

Die Begründung ist wesentlich für einen Eilantrag. Womit war der Eilantrag denn überhaupt begründet worden? Wäre schon interessant zu wissen.

Nico Schmidt / 23.12.2020

Sehr geehrter Herr Broder, vielleicht hat es ja tatsächliche Auswirkung auf ARD und ZDF, vielleicht auch wieder realitätsnah. Dann kann man es sogar wieder ansehen!!! Ich träume aber. Mit über 9 Milliarden werden die Qualitätsmedien vielleicht trotzdem die Feiertage überstehen und die Kinder der Intendanten müssen noch keine Klimmzüge an der Brodkiste machen. MfG Nico Schmidt

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