Henryk M. Broder / 23.12.2020 / 09:00 / Foto: Acgut.com / 166 / Seite ausdrucken

Lügen haben Buhrows Beine

Gestern hat das Bundesverfassungsgericht einen Antrag der Öffentlich-Rechtlichen (ARD, ZDF und DLF), die Erhöhung der Rundfunkgebühren zum 1. Januar einstweilig anzuordnen, abgelehnt. Die Sache habe keine Eile, befanden die Richter, die Antragsteller sollten den Ausgang des anhängigen Verfahrens in der Hauptsache abwarten.

Wie zu erwarten war, nahm sich die Tagesschau des Themas an. "Der Rundfunkbeitrag bleibt zunächst bei 17.50 Euro", hieß es in der Anmoderation des Beitrags (hier ab 10:20), das Bundesverfassungsgericht habe einen Eilantrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio abgewiesen, "mit dem die Sender eine Erhöhung um 86 Cent zum Jahreswechsel durchsetzen wollten". Nach Ansicht der Karlsruher Richter hätten die Sender "nicht ausreichend begründet, warum ihnen gravierende Nachteile entstehen würden, wenn sie die Entscheidung im Hauptsacheverfahren abwarten müssen". Die Beitragserhöhung sei nach einem Koalitionsstreit vom Land Sachsen-Anhalt blockiert worden.

Das war im Großen und Ganzen ok; es wäre naiv gewesen zu erwarten, dass die Tagesschau ihre Zuschauer darüber in Kenntnis gesetzt hätte, dass es bei der Erhöhung des Beitrags um 86 Cent nicht um Peanuts ging, sondern um rund 400 Millionen Euro Mehreinnahmen jährlich. Selten war das Sprichwort "Kleinvieh macht auch Mist" so angemessen wie in diesem Fall. Auf Jiddisch würde man sagen: "A bissel und a bissel macht a fulle Schissel."

Das wird man sehen und hören

Und dabei könnte man es belassen, wenn anschließend nicht der Intendant des WDR, Tom. Buhrow, das Wort ergriffen hätte. Sichtlich angefressen sagte er: „Wir werden jetzt unsere Finanzplanungen anpassen müssen. Das wird gravierende Folgen haben, auch für das Programm, das wird man sehen und hören", darüber werde man "in Ruhe beraten". Der Drohung, das Niveau noch weiter abzusenken, bis den Zuschauern das Sehen und Hören vergeht, folgte eine Behauptung aus der Abteilung fake news, prepared and served by the big boss himself.

"Positiv ist zu verzeichnen, dass die Verfassungsbeschwerde grundsätzlich angenommen wurde, und so setzen wir jetzt auf ein rasches Urteil im Hauptsacheverfahren."

Es müsste im WDR einen Juristen geben, der dem sichtlich überforderten Intendanten den Unterschied zwischen einem Eilantrag zum Zwecke einer Einstweiligen Anordnung und einem Hauptsacheverfahren erklären könnte. Buhrow schwindelt, wenn er den Eindruck zu erwecken versucht, es gäbe etwas, das "positiv zu verzeichnen" wäre. Der Eilantrag, "mit dem die Sender eine Erhöhung um 86 Cent zum Jahreswechsel durchsetzen wollten", wurde vom Gericht zurückgewiesen. Ex und hopp.

Die Sender hatten einen "Eilantrag" gestellt, weil sie sich davon einen Erfolg und positive Schlagzeilen versprachen. Wäre das nicht der Fall, hätten sie eben keinen Eilantrag gestellt, eine Verfassungsbeschwerde erhoben und dann ein mehr oder weniger "rasches Urteil" im Hauptsacheverfahren abgewartet. Nun vermischt Buhrow das eine mit dem anderen, nur damit die Zuschauer glauben, "grundsätzlich" hätten die Sender recht bekommen.

Angeblich soll es im WDR eine Abteilung fürs fact checking geben, falls der Sender diesen Job nicht inzwischen an das Kollektiv von Correctiv ausgelagert hat. Für 86 Cent machen die alles.

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Sabine Heinrich / 23.12.2020

@Gottfried Meier und Andere: Volle Zustimmung! Damit der ach so nett daherkommende, von unseren Steuern schmarotzende Herr Buhrow mal zur Besinnung kommt in seinem offensichtlichen Größenwahn, schlage ich zur Behandlung vor:  Eine Woche Aufenthalt in einer halbwegs komfortablen kleinen Wohnung, in der ihm alles zur Verfügung steht, was man heutzutage so zum Leben braucht. Wichtigstes Utensil jedoch: Ein überdimensionierter Fernseher, der mit Ausnahme von 6 Nachtstunden rund um die Uhr läuft (Ton ist leider nicht abstellbar; Phönix, arte und 3sat - sorry - kein Empfang - so dass der gute Mann 18 Stunden unausweichlich dem ausgesetzt wird, was er und seine unzähligen überbezahlten Konsorten uns dreist vorsetzen und uns dafür noch skrupellos abzocken. Ob diese gewaltfreie Maßnahme zu einem gewissen Erkenntnisgewinn bei Herrn Buhrow führt - dem eiskalten, geldgierigen Linken mit der freundlichen Teufelsmaske? Das bleibt abzuwarten!

Karola Sunck / 23.12.2020

Die Programme sind ja jetzt schon grottenschlecht, ab und zu mal ein neuerer Film, mit Erziehungscharakter. Kann man aber auch als Spielfilm mit simpel versteckter Gehirnwäsche bezeichnen. Ansonsten nur Wiederholungen und ,,Corona`` von Morgens bis Abends. Wo will der gute Tom B. die Programme nur noch schlechter gestalten? Geht gar nicht, Oder doch? Vielleicht nimmt er mal die Corona Berichterstattung raus, das wäre mir Wert,  86 Cent mehr zu bezahlen.

Fred Berger / 23.12.2020

Hoffentlich lässt sich das BVG solange Zeit mit dem Hauptsacheverfahren wie aktuell die Gerichte in normalen Angelegenheiten oder unsere generelle öffentliche Verwaltung. Dann hätte Corona etwas Gutes.

B. Hertel / 23.12.2020

Kam eigentlich schon jemand auf die Idee, den Monatsbeitrag für Januar in vielen Raten zu 0.86 Euro zu überweisen? Nur um zu bestätigen, wie “a bissel und a bissel a fulle Schissel” macht. Vielleicht klingelts dort dann auch jedes Mal, wenn wieder ein Betrag eingeht? Bei “hallo-meinung” müsste doch zudem RA Steinhöfels Boykottprogramm für Beitragszahler noch gelistet sein?

Robert Weihmann / 23.12.2020

Wegen 86 Cent muss man sich doch nicht so anstellen. Der erste Rundfunkteilnehmer der Welt, der Berliner Tabakwarenverkäufer Wilhelm Kollhoff musste 1923 rund 350 Milliarden Mark für die Genehmigung des privaten Rundfunkempfangs berappen. Aber da war gerade auch Hyperinflation, und schon ein paar Schrippen haben da wohl so viel gekostet. In der NS-Zeit wurden für den Rundfunkempfang zwei Reichsmark monatlich fällig. Das entspricht etwa 20 Euro heutiger Kaufkraft. Nicht schlecht für nur ein einziges Radioprogramm via Volksempfänger. Das dürfte einem Tom Buhrow gar nicht zu Ohren kommen. Aber dafür konnte man dem Führer lauschen und Marschmusik zum Entspannen hören. Es war aber auch möglich, seinen Rundfunkapparat abzumelden und gar nichts mehr bezahlen zu müssen. Aber natürlich ist es übertrieben zu sagen, früher war alles besser.

Reinhold Schmidt / 23.12.2020

Womit will uns denn Tom Buhrow noch fürchterlich drohen, nachdem selbst die diesjährige Helene Fischer Weihnachtsshow auch nur aus Konserven zusammen geschnitten wird. Ich weine jetzt schon dicke Tränen über den Verlust der 50 oder 70 (wer weis das schon genau) Fernseh- und Radiosender, die ich noch nie gesehen oder gehört habe.

Karlheinz Patek / 23.12.2020

Die Lösung für diese Krankheit könnte darin bestehen diese Zwangsabgabe, sagen wir 15 Euro, beizubehalten. Jeder Haushalt wird verpflichtet diese monatlich zu leisten. AN WEN entscheidet jeder selber, gibt doch genügend Möglichkeiten sich mit Informationen einzudecken, ACHGUT macht ja nix anderes. Oder neue Strukturen bilden sich. Dann soll jeder selber entscheiden wieviel jedes Angebot wert ist, nur die Summe muss 15 Euro betragen. Ihre Freiheiten sind dann grenzenlos, Achgut 10,31 Euro, ARD 4 Cent, ZDF 5 Cent, Deutschlandfunk 0,00 Cent (negativ geht nicht, leider) für den Rest findet sich schon wer. Mein Gott, dann eben 15 Euro, wer sendet das eigentlich, für “Bares für Rares” wer ohne das nicht leben kann. Was glauben Sie welch Wundersames für die Qualität das bewirkt, wer die Leute verarscht und mit Propaganda zudröhnt verhungert im nächsten Monat.

Andreas Rühl / 23.12.2020

@ Herr blenk. Wenn die Verfassungsbeschwerde erfolg hat, heißt das noch lange nicht, dass es mehr geld gibt. Die Gewaltenteilung existiert ja noch. Daher doch der Ärger bei dem Herrn Intendanten. Darueber wird das bverg in 3 oder 4 Jahren entscheiden. Und kluge Gedanken entwickeln, wie man einen staatsfunk ohne Staat finanziert…Aber Geld gibt’s keines.

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