Jochen Ziegler / 07.06.2021 / 06:00 / Foto: Pixabay / 73 / Seite ausdrucken

Zwangsimpfung mit kontagiösem Impfstoff? Was dahinter steckt

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) wurde in den letzten Monaten durch den Gesetzgeber immer wieder verändert, um die staatliche Reaktion auf SARS-CoV-2 gesetzlich zu verankern und das exekutive Handeln zu legitimieren. Unter den Änderungen, die besonders interessant sind, findet sich der § 21 IfSG "Impfstoffe". Dieser lautet: “Bei einer auf Grund dieses Gesetzes angeordneten oder einer von der obersten Landesgesundheitsbehörde öffentlich empfohlenen Schutzimpfung

„…dürfen Impfstoffe verwendet werden, die Mikroorganismen enthalten, welche von den Geimpften ausgeschieden und von anderen Personen aufgenommen werden können". Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) wird insoweit eingeschränkt.”

Was bedeutet das aus medizinischer (nicht juristischer) Sicht? Zunächst ist es wichtig, sich klarzumachen, dass laut § 20 (6) IfSG Gesundheitsministerium ermächtigt wird,

„durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist.”

Zwangsimpfung mit kontagiösem Impfstoff möglich

Beide Passagen zusammen bedeuten, dass nach geltender Rechtslage das Gesundheitsministerium zusammen mit dem Bundesrat Zwangsimpfungen mit kontagiösem Impfstoff anordnen kann.

Was ist ein kontagiöser Impfstoff? Das ist ein Impfvirus, ein Viruspartikel, das nach der Injektion in den Körper des Impflings Zellen infiziert und sich in diesen Zellen so replizieren kann, dass neue Partikel in ausreichender Menge in den Exspirationsluftstrom (Atemluft beim Ausatmen) oder in Körperflüssigkeiten oder -exkremente (wie Speichel, Blut, Eiter, Schweiß, Sperma, Vaginaltranssudat oder Urin, Kot, Erbrochenem) geraten können, so dass sich andere Menschen daran durch Kontakt anstecken können. 

Ein sehr geringes theoretisches Potenzial dazu haben derzeit die Impfviren von AstraZeneca (AZD1222), Johnson&Johnson (Ad26.COV2.S) und Gamaleja/Biocad (Sputnik V), wobei letzterer in der EU noch nicht zugelassen ist.

Alle drei sind gentechnisch modifizierte (rekombinante) Adenoviren, in deren Erbmaterial (DNA) das SARS-CoV-2 Spike-Protein oder ein Teil davon eingebracht wurde. Mit dem Spike-Protein dockt das Virus an Zellen, die es infiziert, an. Die gentechnisch veränderten Viren werden nach der Injektion bei der Impfung in die infizierten Zellen aufgenommen, ihr Genom wird aktiv in den Zellkern der Wirtszelle transportiert und lagert sich dort in Form von Episomen an. Die Zelle produziert nun das Spike-Protein und präsentiert über MHC-Rezeptoren dessen Epitope den Zellen des Immunsystems, was zu Immunisierung führt. 

Produziert die Impfung auch infektionsfähige Viren? Laut der Zentralen Kommission für die biologische Sicherheit (ZKBS) nicht. Denn die verwendeten Impfviren sind Adenoviren, die aus dem Schimpansen-Adenovirus Y25 (ChAdY25) gentechnisch erzeugt wurden. Dabei wurde nicht nur DNA, die für das SARS-CoV-2 Spike-Protein kodiert, in das Virus eingebaut, sondern dem Virus wurden, wie die ZKBS es darstellt, "die Regionen E1 und E3 entfernt. Durch diese Deletionen ist das Virus replikationsdefekt. Zusätzlich wurden in der E4-Region die open reading frames (ORF) Orf4, Orf6 und Orf6/7 durch die entsprechenden Nukleinsäureabschnitte von Ad5 (Spezies Human mastadenovirus C) ersetzt" (das Impfvirus ist also eine gentechnische Chimäre aus Schimpansen- und Humanadenovirus mitsamt cDNA der viralen mRNA, das SARS-CoV-2 Virus ist). Durch die Deletion der Regionen E1 und E3 ist es kaum denkbar, dass sich das Virus im Menschen replizieren kann. Jedoch werden zumindest virale Proteine erstellt, denn sonst könnte das Virus ja nicht als Impfstoff dienen.

Die Produktion der viralen Proteine des Impfvirus im Körper erfolgt aber nur so lange, bis das Immunsystem reagiert und die infizierten Zellen eliminiert. Dann werden alle infizierten Zellen zerstört. Bei deren Vernichtung wird auch die episomale Adenovirus-DNA mitzerstört: Der Impfling ist dann wieder frei von rekombinanter DNA, ein Hinweis auf Erregerpersistenz des Impfvirus im Impfling wurde bisher nicht erbracht und ist auch sehr unwahrscheinlich.

Doch ein Teil der injizierten Virendosis gelangt sehr wahrscheinlich nicht nur in Zellen an der Injektionsstelle, sondern in die Blutbahn. Die heftigen Nebenwirkungen der Adenovirus-Impfstoffe beruht daher wohl darauf, dass die Viren sich nach der Injektion über das Blut im Körper verteilen und insbesondere Endothelzellen der Blutkapillaren infizieren, was die selten auftretenden Thrombosen und Autoimmunkoagulopathien (Störung der Blutgerinnung) erklärt. Doch am Ende dieses sehr komplexen Impfvorgangs bleibt nur die Immunität gegen das SARS-CoV-2 Spike-Protein, die Viren werden restlos eliminiert.

Der Gesetzgeber will das Risiko von Klagen abwenden

Ist es unter diesen Voraussetzungen überhaupt möglich, dass ein Impfling infektiös wird und andere Menschen mit dem Impfvektor ansteckt? Das ist sehr unwahrscheinlich, da das Virus replikationsunfähig ist. Es hat deswegen einen R-Wert nahe null, es kann also nicht zu einer Impfvirus-Epidemie kommen. Oder doch?

Wenn ein immuninkompetenter Impfling (Patient beispielsweise AIDS-krank, im späten Stadium einer Leukämie oder mit Zustand nach pharmakologisch-toxischer Knochenmarksschädigung) keine oder nur eine sehr schwache Immunreaktion gegen das Virus entwickelt und gleichzeitig mit einem dem Impfvirus eng verwandten humanen Adenovirus infiziert ist, könnte theoretisch eine Situation auftreten, in der sich die Episomen beider Viren, die sich im Zellkern befinden, ergänzen und eine Replikation im Menschen stattfindet, bei der für das SARS-CoV-2 kodierende Spike-Protein replikationsfähige Viren produziert werden.

Derartige Mechanismen sind vom Poliovirus bekannt, auch von anderen RNA-Viren. Das ist allerdings bei Adenoviren, die DNA-Viren sind, nicht beschrieben und daher extrem unwahrscheinlich. Sollte eine solche Rekombination aber eintreten, könnte sich das neue Virus im immuninkompetenten Wirt massiv vermehren, bis er es über die Atemluft oder den Kot (der bei Adenovirusinfektionen oftmals flüssig wird, denn diese Viren erzeugen oft eine Enteritis mit Durchfall) ausscheidet. Eine Pflegeperson oder ein Angehöriger könnte sich nun an diesem Patienten mit einem spontanen Rekombinat des Impfvirus, beispielsweise AZD1222, anstecken. Doch würde diese Kette rasch unterbrochen, da die allermeisten Infizierten das Virus eliminieren würden. Sein R-Wert ist somit nahe Null, es kann sich in keiner Population ausbreiten (dafür muss der R-Wert mindestens gleich eins sein).

Mit der Gesetzesänderung will der Gesetzgeber jedoch das Risiko von Klagen abwenden, die sich aus extrem unwahrscheinlichen Einzelfällen einer Übertragung von Impfviren ergeben könnten. Es gibt übrigens auch Überlegungen, wonach die mRNA-Impfstoffe von Biontech und Moderna auf Ungeimpfte übertragen werden könnten („shedding”). Das sind allerdings Ammenmärchen, denn die Lipidpartikel dieser Hersteller sind sicherlich nicht replikationsfähig.

Notzulassung medizinisch falsch und fahrlässig

Aber andere Impfvirusepidemien? Zwar lässt die derzeitige Gesetzeslage, wie wir gesehen haben, es theoretisch zu, weitere virale Impfstoffe zuzulassen, die einen R-Wert über eins und damit zu einer Impfvirus-Epidemie führen könnten. Doch solche Impfviren müssten sich einer raschen Immunantwort der Mehrheit der Impflinge entziehen und zu schweren, infektiösen Verläufen führen. Es würden dann die meisten Impflinge stark erkranken und für viele anderen Menschen ansteckend werden.

So ein Outbreak-Szenario ist aber mit den SARS-CoV-2-Adenoimpfviren aus den oben genannten Gründen vollkommen undenkbar und auch nicht das, was der Gesetzgeber beabsichtigt hat. Zwar war die Notzulassung der akut recht toxischen, auf den schweren Verlauf von COVID vollkommen wirkungslosen Impfstoffe durch die EMA und deren Empfehlung durch die STIKO medizinisch falsch und fahrlässig. Sie hat weltweit bereits zu tausenden von Opfern geführt und könnte sich über mittel- und langfristige Effekte des autoimmunogenen Potenzials der Impfstoffe, die bereits jetzt nachgewiesen sind, noch übel auswirken: 0,1 bis 1 Prozent der Geimpften könnten ein bis zwei Jahre nach der Impfung so schwer erkranken wie etwa jeder 5.000ste bis 10.000ste Impfling, der schon heute akut unter der Impfung schwere Autoimmunsyndrome entwickelt oder stirbt (die akute Todesquote bei der Impfung ist 1:50.000 bis 1:65.000).

Doch hat man hier keine Impfviren mit einem R-Wert über eins zugelassen, sondern mit einem R-Wert sehr nahe null. Und ein infektiöses Impfvirus zuzulassen, hat wohl niemand vor, denn es wäre ja für alle, auch die Mitarbeiter der Behörden und die Politiker, gefährlich: Das Impfvirus würde sich dann unkontrolliert ausbreiten. Vielmehr hat der Gesetzgeber Angst vor dem rechtlichen Restrisiko und will sich entsprechend durch das Gesetz absichern. 

Die Zwangsimpfung, die durch das Gesetz ermöglicht wird, ist allerdings schon für sich genommen sehr bedrohlich. Denn wenn sie in Kraft gesetzt würde, wäre es möglich, uns gegen unseren Willen die heute schon zugelassenen toxische Substanzen, die sie gegen die medizinische Evidenz als "Impfstoffe" bezeichnen, ohne Nutzen zu spritzen. Hoffen wir, dass der Widerstand der Bevölkerung gegen eine solche medizinisch sinnlose und riskante Zwangsimpfung die Politiker davon abhalten wird, §20 (6) bei SARS-CoV-2 anzuwenden.

Foto: Pixabay

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Dr. med. Markus Hahn / 07.06.2021

Es sind die angesprochenen potentiellen autoimmunologischen Spätkomplikationen, die mir - weniger aufgrund der Impfmethode, als aufgrund des speziellen, zur Immunisierung verwendeten Antigens - Sorge bereiten. Insbesondere bei der Impfung sehr immunreagibler Menschen mit noch hoher Lebenserwartung: Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene. Das ganze Impfkonzept scheint mir immer noch auf den hoffnungslosen Versuch, SARS-cov2 wieder aus der Welt zu schaffen, abzuzielen.  Diesen Geist bekommt man jedoch nicht mehr in die Flasche, bzw. ins Labor nach Wuhan.

Sabine Heinrich / 07.06.2021

Ich beziehe mich auf Ihren letzten Satz, Herr Ziegler. Auf den Widerspruch der Bevölkerung können Sie warten, bis Sie sich auf natürlichem Wege aus dem Diesseits verabschiedet haben. Jubelnd und unterwürfig werden sich 85% der Einheimischen alles in den Körper spritzen lassen, was das Trio Infernal (Drosten, Wieler, Spahn - und als Viertem im Bunde der fragwürdige Katastrophenprofessor Dr. Fliege) empfiehlt. Wenn ich mich in meinem Bekanntenkreis umsehe - die meisten glücklich und stolz (Ich übertreibe nicht!), dass sie nun endlich die 2. Spritze erhalten haben - bin ich sicher, dass sie auch Arsentabletten schlucken würden, wenn ihnen von den Berliner “Experten” und den Medien eingehämmert wird, dass diese gesundheitsfördernd seien. Ich mache mir inzwischen keinerlei Illusionen mehr, erlebe ich doch tagtäglich, dass Menschen, die eigentlich die Fähigkeit zum Denken haben, diese ungenutzt lassen und wie blinde Hühner und Lemminge den menschenverachtenden, gier- und machtbesessenen Herr- und Damschaften in Berlin und anderswo folgen. Als Verweigerin der C-Impfung - kritisch beäugt und skeptisch belächelt - erlebe ich jetzt schon, dass mir das Leben schwer gemacht wird. Immerhin darf ich noch - im Außenbereich der Gastronomie sitzend - die Toilette im Innenbereich aufsuchen - natürlich mit Maulkorb. Hier ließe sich doch eine neue Schikane erfinden…Aber ich will ja niemanden auf böse Gedanken bringen…

U. Unger / 07.06.2021

Danke Herr Ziegler, auch wenn Ihre fachlichen Erklärungen einen Laien früh an die Grenzen des echten Verstehens bringen. Zusammenfassend glaube ich aber ungefähr Ihre Botschaft verstanden zu haben. Also usammengefaßt: Die Geimpften scheiden keine übertragungsfähigen Viren aus (Sämtliche Wege). Die Impfstoffe AstraZ, JohnsonJ, Sputnik sind am unsinnigsten konzipiert. Die andere Gruppe Pfizer/Biontec, Moderna etwas weniger. Schlecht getestet und konzipiert sind beide Gruppen. Corona Todesfälle sind aber nicht zu leugnen? Wenn richtig ist, daß weltweit 99,4% der Infizierten überlebt haben?  Und ich bei der Impfung in Bandbreite des angebenen Todesrisikos + unkalkulierbarer Nachwirkungen ein zweites Lebensrisiko von immerhin mind. zusätlich 0,002% + x eingehe? Dann ergibt sich für mich statistisch, dass man sich nicht impfen sollte. Ich begegne ja auch nicht dem Unfallrisiko mit dem Auto, indem ich zur Vorbeugung ein Schräubchen löse und wegwerfe! Sollte sich bei mir ein Schräubchen lockern, lasse ich mch freiwillig impfen…...

Arthur Sonnenschein / 07.06.2021

„Jedoch werden zumindest virale Proteine erstellt, denn sonst könnte das Virus ja nicht als Impfstoff dienen.“ Immer fest die Daumen drücken, dann wird‘s schon klappen.

Leane Kamari / 07.06.2021

Der Vorgesetzte von Dr. Fauci in den USA hat im TV offen erklärt man arbeite bereits in Erprobungsphase II an mRNA “Impfstoffen” gegen Drogensucht, Rauchen u.ä. Na wenn das nicht hoffen lässt für die Volksgesundheit. Da wird man sicher alles tun auch da eine Plandemie zu entdecken. Der Grundstein für eine solche Zwangsimpfung ist ja im Gesetz schon zu 90% fertig. Fehlt nur noch eine Impfung gegen falsches denken aber das wird schon noch werden.

Bernhard Freiling / 07.06.2021

Wer macht sich denn um sowas Gedanken? Welcher Bürger liest diese Flut an geistiger Diarrhoe, die da per Gesetzestext über ihn ausgekippt wird?  “„…dürfen Impfstoffe verwendet werden, die Mikroorganismen enthalten, welche von den Geimpften ausgeschieden und von anderen Personen aufgenommen werden können. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) wird insoweit eingeschränkt.” Das war mir so nicht bekannt. Danke achgut! Sagen Sie bitte, daß das nicht wahr ist!! ## Wenn jedes Scheißgesetz die grundgesetzlich zugesicherten, lt. Grundgesetz nicht verhandelbaren, Grundrechte außer Kraft setzen kann, dann ist das Grundgesetz das Papier nicht mehr wert, auf dem es geschrieben steht. Allenfalls noch geeignet, sich den A… damit abwischen zu können. Das Verdienst von 16 Jahren Merkel? Meint hier immer noch jemand, wir wären nur “auf dem Weg” in einen totalitären Staat? Sind wir in dem nicht schon längst angekommen? Ich faß das einfach nicht mehr! ## Das wäre dann der m.E. nach nächste folgerichtige Schritt: “Der Bundes"polizeiminister” informiert: “Bei vermuteten Straftaten aus dem vermuteten rechten Milieu darf zwecks Erhalt wahrheitsgemäßer Aussagen seitens des Beschuldigten Folter, entsprechend dem Wahrheitsfindungsgesetz vom 28.2.2022,  angewendet werden. Dies gilt insbesondere für alle Personen, die Vereinigungen angehören, die realer oder vermuteter Weise vom Verfassungsschutz oder ähnlichen Organen (NGO, Amadeu Antonio, Antifa) überwacht werden. Artikel 2 Abs. 2 des Grundgesetzes wird insoweit eingeschränkt.” Aber auch solch ein Hirnriß würde vermutlicher Weise von unseren überaus kritischen Mainstreammedien nicht weiter zur Kenntnis genommen geschweige denn, in deren Berichterstattung, weiter verbreitet oder kritisiert werden.

J.G.R. Benthien / 07.06.2021

Wann wird endlich der Impfstoff von Prof. Winfried Stöcker zugelassen, der eben nicht toxisch ist und keine Todesfälle als »Nebenwirkung« hat?

Wilfried Cremer / 07.06.2021

Sehr geehrter Herr Ziegler, die grünen Genmanipulations-Phobiker sind ins andere Extrem gewechselt. So wie von antireligiös zu pro-islamisch. Freilich diesmal mit der Knarre in der Hand.

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