Henryk M. Broder / 14.07.2020 / 07:46 / Foto: Superbass / 124 / Seite ausdrucken

Frau K. stellt klar. Wer hat hier einen an der Klatsche?

Als ein zutiefst empathischer Mensch kann ich es nachvollziehen, dass Frau K. über das Urteil des Amtsgerichts Duisburg vom 13.7. nicht gerade begeistert war, hatte das Verfahren doch einen anderen Verlauf genommen, als die in und rund um Dinslaken weltbekannte Religionspädagogin und Islamwissenschaftlerin es erhofft hatte. Aber so ist es nun mal, das Glück gleicht dem Balle, es steigt zum Falle; vor Gericht und auf hoher See ist man/frau allein in Gottes Hand. 

Kaum war das Urteil gesprochen, hatte Frau K. schon eine Stellungnahme online gestellt, um aktuell kursierende Missverständnisse im Hinblick auf das Strafverfahren gegen Henryk M. Broder auszuräumen. Soll heißen: Um ihre Sicht der Dinge aus dem sumpfigen Hintergrund in den glasklaren Vordergrund zu rücken. 

1) Herr Broder hat keineswegs „gewonnen“ und ich habe mitnichten „verloren“. Es handelt sich um ein Strafverfahren, in dessen Rahmen der Staat einen Bürger anklagt. Es stehen sich also nur diese Seiten gegenüber.

2) Gegenstand der Anklage war eine Äußerung Herrn Broders, wonach ich „einen an der Klatsche hätte“. Veröffentlicht wurde sie am 30. September 2016 in der „Jungen Freiheit“, die sich nach Ansicht vieler Experten im Grenzbereich zwischen Konservatismus und Rechtsextremismus bewegt. Abzurufen ist der Artikel immer noch hier: https://jungefreiheit.de/…/henryk-m-broder-lamya-kaddor-ha…/

3) Ich habe daraufhin Strafantrag gestellt und die Duisburger Staatsanwaltschaft um eine strafrechtliche Würdigung ersucht. Diese hat die Äußerung für strafbar befunden und einen Strafbefehl beantragt, der vom Amtsgericht Duisburg antragsgemäß erlassen worden ist. Gegen diesen Strafbefehl hatte Herr Broder Einspruch eingelegt, weswegen es zu einer Hauptverhandlung gekommen ist. Das Verfahren fand also statt, weil sowohl Gericht als auch Staatsanwaltschaft die Äußerung für strafbar gehalten haben.

4) Im Strafverfahren forderte Herr Broder, dass ihm nachgewiesen werde, er habe die Äußerung getätigt. Er, der in einem Video nach der Verhandlung süffisant kundtat, er könne sich vorstellen, das gesagt zu haben, hatte also nicht einmal die Chuzpe einzuräumen, dass er die Äußerung getätigt hat. Da sich der als Zeuge geladene Journalist der "Jungen Freiheit" auf sein Aussageverweigerungsrecht berief, wurde Broder freigesprochen. Jeder möge selbst sein Urteil bilden, für wen das ein Sieg und für wen eine Niederlage ist.

5) Soweit behauptet wird, ich sei wegen „Falschbehauptungen rechtskräftig verurteilt“ worden, ist das nur die halbe Wahrheit. Richtig ist, dass es um ein Zitat aus dem Buch Necla Keleks ging und die Rechtsprechung sehr strenge Maßstäbe an penibel korrekte Zitate anlegt. Nur deshalb hat sich Necla Kelek in diesem Verfahren, das übrigens ein Zivil- und kein Strafverfahren war, durchgesetzt. Funfact: Die Entscheidung wurde von derselben Kammer getroffen, die es bereits als zulässig ansah, dass Frau Künast u.a. als „Drecksfotze“ bezeichnet worden ist. Herr Broder ist indes der Letzte, der Falschbehauptungen monieren sollte, wie das Oberlandesgericht Dresden neulich festgestellt und folglich die Aussage Claudia Roths (im Folgenden: Antragsgegnerin), Broders (im Folgenden: Antragsteller) Geschäftsmodell beruhe auf Hetze und Falschbehauptungen, als zulässig erachtet hat: 

„Unstreitig ist des Weiteren, dass die vom Antragsteller erhobene Behauptung, die Antragsgegnerin habe sich am Holocaust-Gedenktag in Teheran aufgehalten, unwahr ist. Diese Äußerung greift in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Antragsgegnerin ein, weil ihr damit zugleich eine Nähe zu der bekanntlich auf die Vernichtung des Staates Israel abzielenden Position des iranischen Regimes unterstellt wird, der sie durch einen Besuch in Teheran ausgerechnet am Holocaust-Gedenktag Ausdruck verliehen haben soll. Dass der Antragsteller diese Behauptung in satirischer Absicht verbreitet haben will, ändert an dieser objektiven Unwahrheit nichts. Unstreitig ist schließlich, dass der Antragsteller wegen der Behauptungen in einem Kommentar vom 1.2.2011 über die Antragsgegnerin eine Richtigstellung veröffentlichen musste und dass seine die Antragsgegnerin ebenfalls beeinträchtigende Behauptung, sie halte sich zu einem Studienaufenthalt über den Klimawandel in der Südsee auf, ebenfalls unwahr ist.“

Warum sie sich zu einem Verfahren äußert, mit dem sie eigentlich nichts zu tun hat, weil es "der Staat" war, der "einen Bürger" angeklagt hatte – sie war nur bei der Duisburger Staatsanwaltschaft vorstellig geworden und hatte um eine strafrechtliche Würdigung ersucht – wäre schon eine Überlegung wert, speziell hinsichtlich der Frage, ob Frau K. zu faul oder zu geizig war, um einen Anwalt zu beauftragen, ihr bei einer Zivilklage beizustehen. Warum also "der Staat" jetzt für die Kosten des Verfahrens aufkommen muss, das allein einem Zweck dienen sollte – Frau K.'s verlorene Ehre wiederzufinden.

Ich will nur zwei Punkte festhalten.

Erstens: Frau K. wirft mir vor, ich hätte nicht einmal die Chuzpe einzuräumen, dass ich die verfahrensrelevante Äüßerung – Frau K. hätte einen an der Klatsche – getätigt habe.

Nun ist es im deutschen Strafrecht so, dass der Angeklagte sich selbst nicht belasten muss. Es ist der Job der Anklage, zu beweisen, dass er sich schuldig gemacht hat, nicht andersrum. Das mag in der Scharia so sein, im deutschen Strafrecht ist es nun mal nicht der Fall. 

Ist Ihnen aufgefallen, welches Wort Frau K. in diesem Zusammenhang benutzt? Chuzpe. Es bedeutet im Jiddischen so viel wie Frechheit, Unverschämtheit. Ein typischer Fall von Chuzpe liegt vor, wenn ein Elternmörder vor Gericht um mildernde Umstände bittet, weil er Mutter und Vater verloren hat. Chuzpe kann aber auch zärtlich konnotiert sein, wenn z.B. eine Bulette namens gefilte fish so tut, als ob sie schwimmen könnte. 

So rum oder so rum, Frau K. hat keine Ahnung, was Chuzpe bedeutet. Vielleicht meinte sie Cojones, im Sinne von Kraft oder Mutdas hört sich so ähnlich an, meint aber etwas anderes. Macht nix, Frau K. ist ja Islamwissenschaftlerin und keine Linguistin oder Urologin. Sie "jiddelt" nur gelegentlich.

Zweitens: Frau K. behauptet, das Verfahren habe stattgefunden, weil sowohl Gericht als auch Staatsanwaltschaft die Äußerung für strafbar gehalten haben.

Das ist dummdreister Unsinn. Für die Zulassung der Anklage ist ein "begründeter Anfangsverdacht" nötig; ob tatsächlich eine Straftat vorliegt, soll in der Verhandlung ermittelt werden. Dazu ist sie da. Deswegen enden manche Verfahren mit einem Schuldspruch, andere mit Freispruch. Das ist so sensationell wie die Erkenntnis, dass die Basis die Grundlage des Fundaments ist. Nur Frau K. muss es irgendwie entgangen sein. Sie sucht nach Antworten auf ganz andere Fragen, zum Beispiel: „Warum geht der Nobelpreis fast nie an Muslime?“ 

Ja, warum nur? Warum ist die Banane krumm, und warum schmückte sich die Heimatbotschafterin des Landes NRW und Trägerin zahlloser Preise und Auszeichnungen zeitweise mit einem Dr. h.c., der ihr von einer Uni verliehen wurde, die man nur mit Hilfe einer großen Lupe irgendwo zwischen Wuppertal, Delaware und Nicaragua finden konnte?

Ich hätte da einen Anfangsverdacht.

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Leserpost

netiquette:

D. Schmidt / 14.07.2020

Wenn ich jeden der mich mal blöd angeredet hat mit einem Strafantrag belohnen würde bräuchten die Gerichte kaum noch was anderes machen. Man muss wirklich einen an der K. haben um so ein Theater zu veranstalten wegen so einem Peanut. Einfach nur lächerlich, armselig.

Mathias Rudek / 14.07.2020

Glückwünsche Herr Broder, auch an Herrn Steinhöfel. Der ganze nachtragende Aufwand von Frau Kaddor beweist für mich ganz klar, das sie mit ganz viel verletzt-beleidigter Cojones komplett ein an der Chuzpe hat.

Tobias Kramer / 14.07.2020

Frau Kaddor oder auch Frau Chebli wollen doch nur geliebt werden, für das was sie so tagtäglich tun, wie sie es tun und was sie so äußern. Und Egozentriker*innen*xyz haben es an sich, dass sie Kritik in ihrem engen Korridor schlicht nicht ertragen können. Dann wird auch gern mal massenhaft die Justiz mit schlichtweg dümmlichen Anzeigen belastet. In dieser Beziehung sind sich Kaddor und Chebli sehr ähnlich. Gibt aber auch noch viele weitere, auch beim männlichen Geschlecht und den diversen anderen. Frau Kaddor hätte das mit der Klatsche eher als Ehre empfinden sollen. Denn ziemlich selten wird sie von Personen mit einem wesentlich höheren Intellekt überhaupt wahrgenommen.

Michael Scheffler / 14.07.2020

Lieber Herr Broder gibt’s wie beim letzten Mal nun noch einen Film von Ihnen mit Steinhöfel bei einem Italiener? Oder vielleicht auch Japaner, um noch eine Achsenmacht zu nennen, wenn Sie schon der rechtsradikalen JF ein Interview geben:-)

Bertram Scharpf / 14.07.2020

Recht so. Man muß den Dummen von Zeit zu Zeit, wenn sie es vergessen haben, zeigen, wo ihr Platz ist.

Heribert Glumener / 14.07.2020

Mecht sein, se is meschugge ? Meschugge, und abends vorm schwarzen spiegel sitzend, den Beesen empfangend ? Mecht sein, a dibbuk ist gefahrn in se bei der zeigung ? Nu, schwer zu sagen. Aber der Ewige mecht gnädig und barmherzig sein mit ihr. Vielleicht, irgendwann, de dibbuk weicht und verstand keimt in ihr ? doch noch ? Der Ewige vermag alles.

Andreas Rühl / 14.07.2020

Dieser Prozess hatte überhaupt nichts mit einem normalen Strafverfahren wegen Beleidigung zu tun. Wie Kollege Steinhöfel und jeder Anwalt weiß, wird bei einer solcher Lappalie wegen des regelmäßig fehlenden öffentlichen Interesses und des relativ geringfügigen Eingriffs in das Rechtsgut “Ehre” der anzeigenerstattende Geschädigte in 99,99% aller Fälle auf den sog. Privatklageweg verwiesen, was übrigens nicht der Zivilrechtsweg ist, sondern ein Strafverfahren, in dem der Geschädigte selbst die (Straf-)Anklage erhebt (sofern sie Anklage zugelassen wird, was in den meisten Fällen scheitert). Warum war dies hier nicht so, diese Frage stellt sich Steinhöfel und diese Frage stelle ich mir auch. Liest man, was die Frau Staatsanwältin und die Richterin wohl so von sich gegeben haben, wird klar, dass es in Wahrheit ein “Hate-Speech”-Prozess war, d.h. das “öffentliche Interesse” bestand wohl nach Auffassung der Anklagebehörde darin, dass andere die - angebliche - Äußerung des Angeklagten dazu benutzt haben sollen, gegen Frau Kaddor “Hassmails” zu richten oder gar Morddrohungen damit zu garnieren. Von daher ist es wirklich schade, dass das Verfahren ausging wie das Hornberger Schießen und der JF Journalist nicht den Mut hatte, auszusagen. Dann wäre nämlich im Ergebnis zu klären gewesen, ob eine harmlose Beleidigung, die noch dazu im Rahmen einer öffentlichen Auseinandersetzung (hier über Migration, Islamismus und Frau Kaddors höchst fragwürdige Rolle als Islamlehrerin) tatsächlich strafwürdig ist. Denn die “Beleidigung” hatte immerhin einen sachlichen Hintergrund und im Kampf der Meinungen ist, wie wir wissen, vieles erlaubt. Und kann man ernstlich die Reaktionen von Spinnern demjenigen zurechnen, der eine Person - wenn auch mit härteren Worten - kritisiert, oder ist diese Reaktion nicht vielmehr derjenigen zuzurechnen, die durch ans Absurde grenzende Aussagen zur Migration, zum Islam und zur Islamkritik für derartigen Hass gegen sich selbst gesorgt hat?

Rolf Mainz / 14.07.2020

“Ein typischer Fall von Chuzpe liegt vor, wenn ein Elternmörder vor Gericht um mildernde Umstände bittet, weil er Mutter und Vater verloren hat.” Eine treffendere Definition des Begriffs lässt sich schwerlich vorstellen ;-) Zum Fall: Herr Broder, bitte verschwenden Sie Ihre Zeit nicht mit Subjekten, die Ihnen das Wasser nicht reichen können.

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