Als ein zutiefst empathischer Mensch kann ich es nachvollziehen, dass Frau K. über das Urteil des Amtsgerichts Duisburg vom 13.7. nicht gerade begeistert war, hatte das Verfahren doch einen anderen Verlauf genommen, als die in und rund um Dinslaken weltbekannte Religionspädagogin und Islamwissenschaftlerin es erhofft hatte. Aber so ist es nun mal, das Glück gleicht dem Balle, es steigt zum Falle; vor Gericht und auf hoher See ist man/frau allein in Gottes Hand.
Kaum war das Urteil gesprochen, hatte Frau K. schon eine Stellungnahme online gestellt, um aktuell kursierende Missverständnisse im Hinblick auf das Strafverfahren gegen Henryk M. Broder auszuräumen. Soll heißen: Um ihre Sicht der Dinge aus dem sumpfigen Hintergrund in den glasklaren Vordergrund zu rücken.
1) Herr Broder hat keineswegs „gewonnen“ und ich habe mitnichten „verloren“. Es handelt sich um ein Strafverfahren, in dessen Rahmen der Staat einen Bürger anklagt. Es stehen sich also nur diese Seiten gegenüber.
2) Gegenstand der Anklage war eine Äußerung Herrn Broders, wonach ich „einen an der Klatsche hätte“. Veröffentlicht wurde sie am 30. September 2016 in der „Jungen Freiheit“, die sich nach Ansicht vieler Experten im Grenzbereich zwischen Konservatismus und Rechtsextremismus bewegt. Abzurufen ist der Artikel immer noch hier: https://jungefreiheit.de/…/henryk-m-broder-lamya-kaddor-ha…/
3) Ich habe daraufhin Strafantrag gestellt und die Duisburger Staatsanwaltschaft um eine strafrechtliche Würdigung ersucht. Diese hat die Äußerung für strafbar befunden und einen Strafbefehl beantragt, der vom Amtsgericht Duisburg antragsgemäß erlassen worden ist. Gegen diesen Strafbefehl hatte Herr Broder Einspruch eingelegt, weswegen es zu einer Hauptverhandlung gekommen ist. Das Verfahren fand also statt, weil sowohl Gericht als auch Staatsanwaltschaft die Äußerung für strafbar gehalten haben.
4) Im Strafverfahren forderte Herr Broder, dass ihm nachgewiesen werde, er habe die Äußerung getätigt. Er, der in einem Video nach der Verhandlung süffisant kundtat, er könne sich vorstellen, das gesagt zu haben, hatte also nicht einmal die Chuzpe einzuräumen, dass er die Äußerung getätigt hat. Da sich der als Zeuge geladene Journalist der "Jungen Freiheit" auf sein Aussageverweigerungsrecht berief, wurde Broder freigesprochen. Jeder möge selbst sein Urteil bilden, für wen das ein Sieg und für wen eine Niederlage ist.
5) Soweit behauptet wird, ich sei wegen „Falschbehauptungen rechtskräftig verurteilt“ worden, ist das nur die halbe Wahrheit. Richtig ist, dass es um ein Zitat aus dem Buch Necla Keleks ging und die Rechtsprechung sehr strenge Maßstäbe an penibel korrekte Zitate anlegt. Nur deshalb hat sich Necla Kelek in diesem Verfahren, das übrigens ein Zivil- und kein Strafverfahren war, durchgesetzt. Funfact: Die Entscheidung wurde von derselben Kammer getroffen, die es bereits als zulässig ansah, dass Frau Künast u.a. als „Drecksfotze“ bezeichnet worden ist. Herr Broder ist indes der Letzte, der Falschbehauptungen monieren sollte, wie das Oberlandesgericht Dresden neulich festgestellt und folglich die Aussage Claudia Roths (im Folgenden: Antragsgegnerin), Broders (im Folgenden: Antragsteller) Geschäftsmodell beruhe auf Hetze und Falschbehauptungen, als zulässig erachtet hat:
„Unstreitig ist des Weiteren, dass die vom Antragsteller erhobene Behauptung, die Antragsgegnerin habe sich am Holocaust-Gedenktag in Teheran aufgehalten, unwahr ist. Diese Äußerung greift in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Antragsgegnerin ein, weil ihr damit zugleich eine Nähe zu der bekanntlich auf die Vernichtung des Staates Israel abzielenden Position des iranischen Regimes unterstellt wird, der sie durch einen Besuch in Teheran ausgerechnet am Holocaust-Gedenktag Ausdruck verliehen haben soll. Dass der Antragsteller diese Behauptung in satirischer Absicht verbreitet haben will, ändert an dieser objektiven Unwahrheit nichts. Unstreitig ist schließlich, dass der Antragsteller wegen der Behauptungen in einem Kommentar vom 1.2.2011 über die Antragsgegnerin eine Richtigstellung veröffentlichen musste und dass seine die Antragsgegnerin ebenfalls beeinträchtigende Behauptung, sie halte sich zu einem Studienaufenthalt über den Klimawandel in der Südsee auf, ebenfalls unwahr ist.“
Warum sie sich zu einem Verfahren äußert, mit dem sie eigentlich nichts zu tun hat, weil es "der Staat" war, der "einen Bürger" angeklagt hatte – sie war nur bei der Duisburger Staatsanwaltschaft vorstellig geworden und hatte um eine strafrechtliche Würdigung ersucht – wäre schon eine Überlegung wert, speziell hinsichtlich der Frage, ob Frau K. zu faul oder zu geizig war, um einen Anwalt zu beauftragen, ihr bei einer Zivilklage beizustehen. Warum also "der Staat" jetzt für die Kosten des Verfahrens aufkommen muss, das allein einem Zweck dienen sollte – Frau K.'s verlorene Ehre wiederzufinden.
Ich will nur zwei Punkte festhalten.
Erstens: Frau K. wirft mir vor, ich hätte nicht einmal die Chuzpe einzuräumen, dass ich die verfahrensrelevante Äüßerung – Frau K. hätte einen an der Klatsche – getätigt habe.
Nun ist es im deutschen Strafrecht so, dass der Angeklagte sich selbst nicht belasten muss. Es ist der Job der Anklage, zu beweisen, dass er sich schuldig gemacht hat, nicht andersrum. Das mag in der Scharia so sein, im deutschen Strafrecht ist es nun mal nicht der Fall.
Ist Ihnen aufgefallen, welches Wort Frau K. in diesem Zusammenhang benutzt? Chuzpe. Es bedeutet im Jiddischen so viel wie Frechheit, Unverschämtheit. Ein typischer Fall von Chuzpe liegt vor, wenn ein Elternmörder vor Gericht um mildernde Umstände bittet, weil er Mutter und Vater verloren hat. Chuzpe kann aber auch zärtlich konnotiert sein, wenn z.B. eine Bulette namens gefilte fish so tut, als ob sie schwimmen könnte.
So rum oder so rum, Frau K. hat keine Ahnung, was Chuzpe bedeutet. Vielleicht meinte sie Cojones, im Sinne von Kraft oder Mut, das hört sich so ähnlich an, meint aber etwas anderes. Macht nix, Frau K. ist ja Islamwissenschaftlerin und keine Linguistin oder Urologin. Sie "jiddelt" nur gelegentlich.
Zweitens: Frau K. behauptet, das Verfahren habe stattgefunden, weil sowohl Gericht als auch Staatsanwaltschaft die Äußerung für strafbar gehalten haben.
Das ist dummdreister Unsinn. Für die Zulassung der Anklage ist ein "begründeter Anfangsverdacht" nötig; ob tatsächlich eine Straftat vorliegt, soll in der Verhandlung ermittelt werden. Dazu ist sie da. Deswegen enden manche Verfahren mit einem Schuldspruch, andere mit Freispruch. Das ist so sensationell wie die Erkenntnis, dass die Basis die Grundlage des Fundaments ist. Nur Frau K. muss es irgendwie entgangen sein. Sie sucht nach Antworten auf ganz andere Fragen, zum Beispiel: „Warum geht der Nobelpreis fast nie an Muslime?“
Ja, warum nur? Warum ist die Banane krumm, und warum schmückte sich die Heimatbotschafterin des Landes NRW und Trägerin zahlloser Preise und Auszeichnungen zeitweise mit einem Dr. h.c., der ihr von einer Uni verliehen wurde, die man nur mit Hilfe einer großen Lupe irgendwo zwischen Wuppertal, Delaware und Nicaragua finden konnte?
Ich hätte da einen Anfangsverdacht.