Henryk M. Broder / 14.07.2020 / 07:46 / Foto: Superbass / 124 / Seite ausdrucken

Frau K. stellt klar. Wer hat hier einen an der Klatsche?

Als ein zutiefst empathischer Mensch kann ich es nachvollziehen, dass Frau K. über das Urteil des Amtsgerichts Duisburg vom 13.7. nicht gerade begeistert war, hatte das Verfahren doch einen anderen Verlauf genommen, als die in und rund um Dinslaken weltbekannte Religionspädagogin und Islamwissenschaftlerin es erhofft hatte. Aber so ist es nun mal, das Glück gleicht dem Balle, es steigt zum Falle; vor Gericht und auf hoher See ist man/frau allein in Gottes Hand. 

Kaum war das Urteil gesprochen, hatte Frau K. schon eine Stellungnahme online gestellt, um aktuell kursierende Missverständnisse im Hinblick auf das Strafverfahren gegen Henryk M. Broder auszuräumen. Soll heißen: Um ihre Sicht der Dinge aus dem sumpfigen Hintergrund in den glasklaren Vordergrund zu rücken. 

1) Herr Broder hat keineswegs „gewonnen“ und ich habe mitnichten „verloren“. Es handelt sich um ein Strafverfahren, in dessen Rahmen der Staat einen Bürger anklagt. Es stehen sich also nur diese Seiten gegenüber.

2) Gegenstand der Anklage war eine Äußerung Herrn Broders, wonach ich „einen an der Klatsche hätte“. Veröffentlicht wurde sie am 30. September 2016 in der „Jungen Freiheit“, die sich nach Ansicht vieler Experten im Grenzbereich zwischen Konservatismus und Rechtsextremismus bewegt. Abzurufen ist der Artikel immer noch hier: https://jungefreiheit.de/…/henryk-m-broder-lamya-kaddor-ha…/

3) Ich habe daraufhin Strafantrag gestellt und die Duisburger Staatsanwaltschaft um eine strafrechtliche Würdigung ersucht. Diese hat die Äußerung für strafbar befunden und einen Strafbefehl beantragt, der vom Amtsgericht Duisburg antragsgemäß erlassen worden ist. Gegen diesen Strafbefehl hatte Herr Broder Einspruch eingelegt, weswegen es zu einer Hauptverhandlung gekommen ist. Das Verfahren fand also statt, weil sowohl Gericht als auch Staatsanwaltschaft die Äußerung für strafbar gehalten haben.

4) Im Strafverfahren forderte Herr Broder, dass ihm nachgewiesen werde, er habe die Äußerung getätigt. Er, der in einem Video nach der Verhandlung süffisant kundtat, er könne sich vorstellen, das gesagt zu haben, hatte also nicht einmal die Chuzpe einzuräumen, dass er die Äußerung getätigt hat. Da sich der als Zeuge geladene Journalist der "Jungen Freiheit" auf sein Aussageverweigerungsrecht berief, wurde Broder freigesprochen. Jeder möge selbst sein Urteil bilden, für wen das ein Sieg und für wen eine Niederlage ist.

5) Soweit behauptet wird, ich sei wegen „Falschbehauptungen rechtskräftig verurteilt“ worden, ist das nur die halbe Wahrheit. Richtig ist, dass es um ein Zitat aus dem Buch Necla Keleks ging und die Rechtsprechung sehr strenge Maßstäbe an penibel korrekte Zitate anlegt. Nur deshalb hat sich Necla Kelek in diesem Verfahren, das übrigens ein Zivil- und kein Strafverfahren war, durchgesetzt. Funfact: Die Entscheidung wurde von derselben Kammer getroffen, die es bereits als zulässig ansah, dass Frau Künast u.a. als „Drecksfotze“ bezeichnet worden ist. Herr Broder ist indes der Letzte, der Falschbehauptungen monieren sollte, wie das Oberlandesgericht Dresden neulich festgestellt und folglich die Aussage Claudia Roths (im Folgenden: Antragsgegnerin), Broders (im Folgenden: Antragsteller) Geschäftsmodell beruhe auf Hetze und Falschbehauptungen, als zulässig erachtet hat: 

„Unstreitig ist des Weiteren, dass die vom Antragsteller erhobene Behauptung, die Antragsgegnerin habe sich am Holocaust-Gedenktag in Teheran aufgehalten, unwahr ist. Diese Äußerung greift in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Antragsgegnerin ein, weil ihr damit zugleich eine Nähe zu der bekanntlich auf die Vernichtung des Staates Israel abzielenden Position des iranischen Regimes unterstellt wird, der sie durch einen Besuch in Teheran ausgerechnet am Holocaust-Gedenktag Ausdruck verliehen haben soll. Dass der Antragsteller diese Behauptung in satirischer Absicht verbreitet haben will, ändert an dieser objektiven Unwahrheit nichts. Unstreitig ist schließlich, dass der Antragsteller wegen der Behauptungen in einem Kommentar vom 1.2.2011 über die Antragsgegnerin eine Richtigstellung veröffentlichen musste und dass seine die Antragsgegnerin ebenfalls beeinträchtigende Behauptung, sie halte sich zu einem Studienaufenthalt über den Klimawandel in der Südsee auf, ebenfalls unwahr ist.“

Warum sie sich zu einem Verfahren äußert, mit dem sie eigentlich nichts zu tun hat, weil es "der Staat" war, der "einen Bürger" angeklagt hatte – sie war nur bei der Duisburger Staatsanwaltschaft vorstellig geworden und hatte um eine strafrechtliche Würdigung ersucht – wäre schon eine Überlegung wert, speziell hinsichtlich der Frage, ob Frau K. zu faul oder zu geizig war, um einen Anwalt zu beauftragen, ihr bei einer Zivilklage beizustehen. Warum also "der Staat" jetzt für die Kosten des Verfahrens aufkommen muss, das allein einem Zweck dienen sollte – Frau K.'s verlorene Ehre wiederzufinden.

Ich will nur zwei Punkte festhalten.

Erstens: Frau K. wirft mir vor, ich hätte nicht einmal die Chuzpe einzuräumen, dass ich die verfahrensrelevante Äüßerung – Frau K. hätte einen an der Klatsche – getätigt habe.

Nun ist es im deutschen Strafrecht so, dass der Angeklagte sich selbst nicht belasten muss. Es ist der Job der Anklage, zu beweisen, dass er sich schuldig gemacht hat, nicht andersrum. Das mag in der Scharia so sein, im deutschen Strafrecht ist es nun mal nicht der Fall. 

Ist Ihnen aufgefallen, welches Wort Frau K. in diesem Zusammenhang benutzt? Chuzpe. Es bedeutet im Jiddischen so viel wie Frechheit, Unverschämtheit. Ein typischer Fall von Chuzpe liegt vor, wenn ein Elternmörder vor Gericht um mildernde Umstände bittet, weil er Mutter und Vater verloren hat. Chuzpe kann aber auch zärtlich konnotiert sein, wenn z.B. eine Bulette namens gefilte fish so tut, als ob sie schwimmen könnte. 

So rum oder so rum, Frau K. hat keine Ahnung, was Chuzpe bedeutet. Vielleicht meinte sie Cojones, im Sinne von Kraft oder Mutdas hört sich so ähnlich an, meint aber etwas anderes. Macht nix, Frau K. ist ja Islamwissenschaftlerin und keine Linguistin oder Urologin. Sie "jiddelt" nur gelegentlich.

Zweitens: Frau K. behauptet, das Verfahren habe stattgefunden, weil sowohl Gericht als auch Staatsanwaltschaft die Äußerung für strafbar gehalten haben.

Das ist dummdreister Unsinn. Für die Zulassung der Anklage ist ein "begründeter Anfangsverdacht" nötig; ob tatsächlich eine Straftat vorliegt, soll in der Verhandlung ermittelt werden. Dazu ist sie da. Deswegen enden manche Verfahren mit einem Schuldspruch, andere mit Freispruch. Das ist so sensationell wie die Erkenntnis, dass die Basis die Grundlage des Fundaments ist. Nur Frau K. muss es irgendwie entgangen sein. Sie sucht nach Antworten auf ganz andere Fragen, zum Beispiel: „Warum geht der Nobelpreis fast nie an Muslime?“ 

Ja, warum nur? Warum ist die Banane krumm, und warum schmückte sich die Heimatbotschafterin des Landes NRW und Trägerin zahlloser Preise und Auszeichnungen zeitweise mit einem Dr. h.c., der ihr von einer Uni verliehen wurde, die man nur mit Hilfe einer großen Lupe irgendwo zwischen Wuppertal, Delaware und Nicaragua finden konnte?

Ich hätte da einen Anfangsverdacht.

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Leserpost

netiquette:

Winfried Jäger / 14.07.2020

Lieber Herr Broder, Lamya wer(?) und Sawasan, wer ist das denn(?) haken wir mal ab. Genauso wie die Dame, im Rang einer Ministerin behauptet hat, das es außerhalb der Sprache keine deutsche Kultur gäbe. Ungebildet, dumm und fanatisch, damit ist alles gesagt. Konzentrieren sie sich auf die Leute, die sowas ermöglichen und/oder befördern. Den Irrsinn muß man an der Wurzel benennen und demaskieren, damit kann man den Parasiten das Wasser abgraben.

Horst Jungsbluth / 14.07.2020

Herzlichen Glückwunsch, aber ich frage mich, wieso eine solche Lappalie überhaupt zu einer Gerichtsverhandlung führen kann, haben wir doch gerade in Berlin erlebt, dass selbst schwerste Verbrechen entweder erst gar nicht zur Anklage führen oder aber mit einem Freispruch enden. Ich habe die Richterin Bauersfeld vom AG Tiergarten angezeigt, weil sie zwei Tage im Gerichtssaal wie eine Irre tobte, Zeugenaussagen sofort stoppte und klares Beweismaterial wutentbrannt auf den Fußboden schleuderte, weil ihr das alles nicht passte, als Anklägerin statt als Richterin fungierte und dann ein abwegiges Urteil verlas, das sie schon vor der abschließenden Verhandlung gefertigt hatte, das sie dann wohl zerriss,  um ganz einfach ein drei Jahre altes Urteil vom Verwaltungsgericht Berlin zu 60% wortwörtlich abzuschreiben. Die Folgen: Ich bin um mein Leben gerannt und diese “Enkelin” im Ungeiste von Freisler und Benjamin ist an das Landgericht befördert worden. Bei meinem Fall ging es um eine Ordnungswidrigkeit, die ich wie Tausende anderer Bürger damals in Berlin gar nicht begehen konnte, weil das maßgebende Gesetz in dieser Fassung erst im Januar 1990 verabschiedet, aber von den Ämtern und den Gerichten bereits ab März 1989 und dann rückwirkend bis 1972!!! angewandt wurde. Und die Begründung war auch noch vollkommen falsch!  Aber alle, übrigens auch die Medien machten bei diesen Staatsverbrechen   wieder mit. 

R. Schäfer / 14.07.2020

Zunächst meinen Glückwunsch zum Erfolg! Und könnte besser als mit diesem Verfahren und der Kommentierung gezeigt werden, daß es eine Kategorie Islam-Anhänger gibt, die sich sehr schwer tut mit der Anerkennung von Recht und Rechtsprechung, mit Bildung und mit Selbstreflexion (und das auch in einer Person vereint)? Ich finde: nein, schöner kann ich das mir nicht vortellen, wenngleich ich auf diese Kategorie lieber verzichten würde. Hoffentlich ist das Verfahren auch schön teuer.

Brigitte Miller / 14.07.2020

“Sie werde jedoch auch in Zukunft beleidigende Äußerungen anzeigen.” Eigentlich sollte es für solchen Missbrauch der Gerichte saftige Bussen geben.

Rolf Lindner / 14.07.2020

Die Feststellung, einen an der Klatsche zu haben, sollte sich meiner Meinung nach gegen die richten, die dieser bedauernswerten Frau auch nur irgendetwas abkaufen, sie bejubeln und sie außerdem noch mit Auszeichnungen überhäufen.

Anton Schmollke, Cloppenburg / 14.07.2020

Viel Rauch um so gut wie nichts. Auch zu viel der Ehre für Sie, Herr Broder.

Hans Styx / 14.07.2020

Mir fehlt allerdings jegliches Verständnis dafür, dass sich ein Strafverteidiger darauf einlässt, mit Maske zu verhandeln. Auch wenn ich einen Freispruch erwarte, muss es da Anträge hageln. § 176 II 1 GVG steht weder unter Pandemie-, noch unter Panikvorbehalt. Die sitzungspolizeiliche Gewalt ermächtigt den Richter gerade nicht, sich dahingehend über das Verbot der Verhüllung des Gesichts hinwegzusetzen, dass er diese zwingend anordnet. Das gibt das Gesetz gerade nicht her. Der Vorsitzende kann nach § 176 II 2 GVG zwar Ausnahmen vom Verhüllungsverbot gestatten, aber nicht die Verhüllung gegen den Willen anordnen. Wenn also der Richter im Sinne des generischen Maskulinums zu den Bedingungen des geltenden Prozessrechts nicht verhandelt, dann muss man ihm alle erdenklichen prozessualen Knüppel zwischen die Beine werfen.  Und davon gibt es einige. Die Mimik ist ein wesentliches Element bei der Beurteilung von Zeugenaussagen. Ein Maulkorb für Prozessbeteiligte, die sprechen und verstanden werden müssen, eine unzumutbare Behinderung/Benachteiligung bis hin zur billigend in Kauf genommenen Körperverletzung. Eine Ansteckung im Gerichtssaal ist angesichts der objektiven Umstände und Zahlen einerseits lebensfremd, andererseits nicht sonderlich bedrohlich. Die Letalität liegt im Bereich einer gewöhnlichen Grippe. Die - davon zu unterscheidende - fallbezogene Sterblichkeit sinkt stetig, woraus sich zwanglos ableiten lässt, dass die Erkrankung inzwischen gut behandelbar ist. Wenn trotzdem an dem Maskenfetisch festgehalten wird, fehlt dem Richter ersichtlich der Zugang zu einer lebensnahen Betrachtung von Sachverhalten. Die unbegründete Angst ist aber offenbar so gross, dass er sich über geltendes Recht hinwegsetzt. Eine solche Person ist zur objektiven Rechtsfindung schlicht ungeeignet.

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