Lieber Herr Broder, Lamya wer(?) und Sawasan, wer ist das denn(?) haken wir mal ab. Genauso wie die Dame, im Rang einer Ministerin behauptet hat, das es außerhalb der Sprache keine deutsche Kultur gäbe. Ungebildet, dumm und fanatisch, damit ist alles gesagt. Konzentrieren sie sich auf die Leute, die sowas ermöglichen und/oder befördern. Den Irrsinn muß man an der Wurzel benennen und demaskieren, damit kann man den Parasiten das Wasser abgraben.
Herzlichen Glückwunsch, aber ich frage mich, wieso eine solche Lappalie überhaupt zu einer Gerichtsverhandlung führen kann, haben wir doch gerade in Berlin erlebt, dass selbst schwerste Verbrechen entweder erst gar nicht zur Anklage führen oder aber mit einem Freispruch enden. Ich habe die Richterin Bauersfeld vom AG Tiergarten angezeigt, weil sie zwei Tage im Gerichtssaal wie eine Irre tobte, Zeugenaussagen sofort stoppte und klares Beweismaterial wutentbrannt auf den Fußboden schleuderte, weil ihr das alles nicht passte, als Anklägerin statt als Richterin fungierte und dann ein abwegiges Urteil verlas, das sie schon vor der abschließenden Verhandlung gefertigt hatte, das sie dann wohl zerriss, um ganz einfach ein drei Jahre altes Urteil vom Verwaltungsgericht Berlin zu 60% wortwörtlich abzuschreiben. Die Folgen: Ich bin um mein Leben gerannt und diese “Enkelin” im Ungeiste von Freisler und Benjamin ist an das Landgericht befördert worden. Bei meinem Fall ging es um eine Ordnungswidrigkeit, die ich wie Tausende anderer Bürger damals in Berlin gar nicht begehen konnte, weil das maßgebende Gesetz in dieser Fassung erst im Januar 1990 verabschiedet, aber von den Ämtern und den Gerichten bereits ab März 1989 und dann rückwirkend bis 1972!!! angewandt wurde. Und die Begründung war auch noch vollkommen falsch! Aber alle, übrigens auch die Medien machten bei diesen Staatsverbrechen wieder mit.
Zunächst meinen Glückwunsch zum Erfolg! Und könnte besser als mit diesem Verfahren und der Kommentierung gezeigt werden, daß es eine Kategorie Islam-Anhänger gibt, die sich sehr schwer tut mit der Anerkennung von Recht und Rechtsprechung, mit Bildung und mit Selbstreflexion (und das auch in einer Person vereint)? Ich finde: nein, schöner kann ich das mir nicht vortellen, wenngleich ich auf diese Kategorie lieber verzichten würde. Hoffentlich ist das Verfahren auch schön teuer.
“Sie werde jedoch auch in Zukunft beleidigende Äußerungen anzeigen.” Eigentlich sollte es für solchen Missbrauch der Gerichte saftige Bussen geben.
Die Feststellung, einen an der Klatsche zu haben, sollte sich meiner Meinung nach gegen die richten, die dieser bedauernswerten Frau auch nur irgendetwas abkaufen, sie bejubeln und sie außerdem noch mit Auszeichnungen überhäufen.
Viel Rauch um so gut wie nichts. Auch zu viel der Ehre für Sie, Herr Broder.
Mir fehlt allerdings jegliches Verständnis dafür, dass sich ein Strafverteidiger darauf einlässt, mit Maske zu verhandeln. Auch wenn ich einen Freispruch erwarte, muss es da Anträge hageln. § 176 II 1 GVG steht weder unter Pandemie-, noch unter Panikvorbehalt. Die sitzungspolizeiliche Gewalt ermächtigt den Richter gerade nicht, sich dahingehend über das Verbot der Verhüllung des Gesichts hinwegzusetzen, dass er diese zwingend anordnet. Das gibt das Gesetz gerade nicht her. Der Vorsitzende kann nach § 176 II 2 GVG zwar Ausnahmen vom Verhüllungsverbot gestatten, aber nicht die Verhüllung gegen den Willen anordnen. Wenn also der Richter im Sinne des generischen Maskulinums zu den Bedingungen des geltenden Prozessrechts nicht verhandelt, dann muss man ihm alle erdenklichen prozessualen Knüppel zwischen die Beine werfen. Und davon gibt es einige. Die Mimik ist ein wesentliches Element bei der Beurteilung von Zeugenaussagen. Ein Maulkorb für Prozessbeteiligte, die sprechen und verstanden werden müssen, eine unzumutbare Behinderung/Benachteiligung bis hin zur billigend in Kauf genommenen Körperverletzung. Eine Ansteckung im Gerichtssaal ist angesichts der objektiven Umstände und Zahlen einerseits lebensfremd, andererseits nicht sonderlich bedrohlich. Die Letalität liegt im Bereich einer gewöhnlichen Grippe. Die - davon zu unterscheidende - fallbezogene Sterblichkeit sinkt stetig, woraus sich zwanglos ableiten lässt, dass die Erkrankung inzwischen gut behandelbar ist. Wenn trotzdem an dem Maskenfetisch festgehalten wird, fehlt dem Richter ersichtlich der Zugang zu einer lebensnahen Betrachtung von Sachverhalten. Die unbegründete Angst ist aber offenbar so gross, dass er sich über geltendes Recht hinwegsetzt. Eine solche Person ist zur objektiven Rechtsfindung schlicht ungeeignet.
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