Thomas Rietzschel / 24.04.2020 / 13:00 / Foto: Pixabay / 55 / Seite ausdrucken

Es gibt kein Recht auf Gesundheit!

„Die Gesundheit zuerst“ schallt es seit Wochen aus allen Ecken. Kaum, dass jemand Zweifel an der staatlich verfügten Aussetzung bürgerlicher Freiheitsrechte hegt, wird ihm die Kalenderweisheit um die Ohren gehauen.

Als Theo Koll die Bundesjustizministerin in der ZDF-Sendung „Berlin direkt“ fragte, „wie lange müssen wir mit der Einschränkung der Grundrechte leben“, wurde er belehrt, dass „das oberste Gut in diesem Land die Gesundheit und das Leben der Bevölkerung ist“. Deshalb gelte es, so Christine Lambrecht weiter, das Recht „auf körperliche Unversehrtheit“, festgeschrieben im Art. 2 des Grundgesetzes, gegen die Freiheitsansprüche der Bürger abzuwägen.

Ober sticht Unter, sollte das wohl heißen. Dass der gleich darauf folgende Satz ergänzend vorschreibt, „die Freiheit der Person ist unverletzlich“, vergaß die Ministerin zu erwähnen. Kein Wort über den Unterschied zwischen „körperlicher Unversehrtheit“ und der Gesundheit im Allgemeinen. Von ihr ist im Gesetzestext nirgends die Rede. Mit gutem Grund.

Kann doch als Recht nur gelten, was sich juristisch durchsetzen lässt. Nur wenn jemand absichtlich umgebracht oder tödlich bedroht wird, besteht die Möglichkeit einer Klage. Der Tod an sich ist nicht justiziabel. Weil Krankheiten Teil des Lebens sind, gibt es kein „Recht, gesund zu sein“, sagen die Juristen. Kein Anwalt könnte die Heilung eines Krebsleidens erstreiten. Wie aber verhält es sich dann mit dem Infektionsschutzgesetz? Beweist es nicht, dass durchaus die Möglichkeit besteht, das „Recht, gesund zu sein“, per Verordnung durchzusetzen? 

Der Staat wird nur temporär ermächtigt

Ja, insofern mit der Einschränkung von Grundrechten wie der Demonstrations- oder Versammlungsfreiheit die Chance besteht, der Ausbreitung einer Epidemie vorzubeugen. Nein, da der Staat damit bloß temporär ermächtigt wird, per Zwangsverordnung zu regieren, während es dem Bürger unbenommen bleibt, Klage zu erheben, wenn es Anlass zu der Befürchtung gibt, das Grundgesetz könne unverhältnismäßig ausgehebelt werden. 

Das sollte auch eine Bundesjustizministerin wissen. Schließlich verpflichtet sie ihr Amtseid weiterhin, den Bürgern Rede und Antwort zu stehen. Das aber scheint nicht allein Christine Lambrecht entfallen zu sein, als sie versuchte, die Fragen von Theo Koll abzubügeln, indem sie das Grundgesetz in irreführender Verkürzung zitierte. Wo die Autorität der Verfassung derart zur Einschüchterung des Volkes missbraucht wird, ist Gefahr im Verzug, nicht minder bedrohlich als die gesundheitliche infolge der Corona-Pandemie. 

Zunehmend wächst sich die rhetorische Rosstäuscherei zur Methode autoritär infizierter Politiker aus. Mit dem Mantra „Die Gesundheit zuerst!“ wird das Volk mundtot gemacht. Schon die Diskussion über einen Ausstieg aus dem Ausnahmezustand soll uns als Tabubruch gelten. Von einer „Öffnungsdiskussionsorgie“, die „nicht hilfreich“ sei, spricht die Kanzlerin. Für sie und ihresgleichen mag das freilich insoweit stimmen, als es höchste Zeit ist, die enthemmten Politiker wieder an die Leine der Demokratie zu legen. 

Obrigkeit auf dünnem Eis

Allein, wer sich gegen deren Absolutismus auflehnt, es gar wagt, Klage wegen der Einschränkung bürgerlicher Freiheiten zu erheben, wird bei Gericht meist abgewiesen. Es kam aber schon vor, dass der Klage unter Auflagen stattgegeben wurde, immerhin. 

Andererseits will es die Ironie der Geschichte auch, dass die Hysterie der Obrigkeit offenbart, auf welchem dünnen Eis sie steht, wenn sie die Corona-Krise fortdauernd aufbauscht. Hat sich doch unterdessen gezeigt, dass die Infektion keineswegs so lebensbedrohlich verläuft, wie wir glauben sollen. Mehr und mehr erweisen sich die Tatarenmeldungen des RKI als das, was sie tatsächlich sind, ein Versuch, den Teufel an die Wand zu malen. Dass es sich bei dem Institut nicht um eine unabhängige Forschungseinrichtung, sondern um eine „Bundesoberbehörde“ handelt, mag da manches erklären. 

Was sie suggeriert, hat vielen Ärzten von Anfang an die Haare zu Berge stehen lassen. Zwar stimmt es, dass sich die Corona-Viren schneller als andere verbreiten. Nur zieht die Ansteckung in den wenigsten Fällen die erschreckend ausgemalten Folgen nach sich. Tödlich verläuft sie, aufs Ganze gesehen, relativ selten. Die Risikogruppe ist überschaubar. Betroffen sind fast durchweg ältere Patienten und solche mit Vorerkrankungen. Sie überstehen die Infektion meist unbeschadet und in kurzer Zeit, oftmals ohne sie überhaupt bemerkt zu haben. Das ändert nichts an der Tragik einzelner Schicksale, berechtigt aber keineswegs zu kopfloser Panik. 

Jeder stirbt für sich allein

Laut einer Mitteilung des hessischen Gesundheitsministeriums war bislang „keine Übersterblichkeit im Zusammenhang mit dem Corona-Virus festzustellen“. Auch in Berlin wurden nicht „mehr Tote als gewöhnlich“ registriert. „Primär“ sei ihr Sterben „auf Influenza, nicht auf Covid 19 zurückzuführen“, meldet die Gesundheitsverwaltung. Für die Schweiz konstatierte das Uni-Spital in Basel, einem Hotspot der Epidemie: „Alle Untersuchten hatten Bluthochdruck, ein Großteil der Patienten war auch schwer adipös, also deutlich übergewichtig ... Mehr als zwei Drittel wiesen vorgeschädigte Herzkranzgefäße auf, ein Drittel war an Diabetes erkrankt.“ 

In Deutschland jedoch wollte man es zunächst so genau gar nicht wissen. Das RKI hatte anfangs sogar eine Empfehlung herausgeben, keine medizinisch aufklärenden Obduktionen durchzuführen, weil sich die Pathologen dabei selbst anstecken könnten. Einen Unsinn nannte das der Hamburger Rechtsmediziner Klaus Büschel und ließ sich nicht abhalten, 65 verstorbene Corona-Patienten zu obduzieren. Heraus kam, dass die Opfer an Bluthochdruck, Arteriosklerose oder Herzschwäche litten. Manche von ihnen hatten schon vorher einen Herzinfarkt, Lungen- oder andere Organschäden. Einige lebten mit transplantierten Organen. Allesamt waren sie nicht an, sondern mit Corona gestorben, was die Virologen nicht hinderte, jeden Tod eines Infizierten ursächlich auf Covid-19 zurückzuführen.

Der Ausnahmezustand als neue Normalität

Fürchten sie womöglich, ihnen könne die Show gestohlen werden, oder führten sie uns statistisch nur in die Irre, weil sie medizinisch nicht hinreichend beschlagen sind? Nein, es geht hier nicht darum, die Exzellenz der Wissenschaftler infrage zu stellen. Sie ist unbestritten. Nur wurden mit der Fixierung auf die fraglos drastische Ausbreitung der Pandemie voreilig Dogmen verbreitet, die keiner diagnostischen Überprüfung standhalten. Stattdessen befeuerten sie die Politik, einen Ausnahmezustand zu etablieren, von dem sie nun so schnell nicht wieder ablassen will. So kommt eine "neue Normalität" zustande.

„Die Gesundheit zuerst“ bekommt zu hören, wem das nicht passt. Ein ebenso unschlagbares wie fadenscheiniges Argument. Denn was nützt uns die Gesundheit, wenn uns dafür die Freiheit genommen wird, das Glück zu genießen. Auch in der DDR funktionierte die medizinische Versorgung halbwegs. Die Arbeiter und Bauern waren gesund. Erschossen wurden sie, sobald sie zum Sprung über die Mauer ansetzten. Kuba verfügt seit der Revolution über ein vergleichsweise gutes Gesundheitswesen, über Experten, die jetzt in Italien aushalfen.

Aber wollen wir deshalb kubanische Verhältnisse? Ich ganz bestimmt nicht. Dafür hängt mein Herz zu sehr am europäischen Süden, an der mediterranen Sonne und dem guten Essen, an Bouillabaisse und Spaghetti vongole, an all den Genüssen, von denen mein Immunsystem mehr hätte als von der fortgesetzten Krisen-Depression. 

Foto: Pixabay

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E Ekat / 24.04.2020

“Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Artikel 3, Recht auf Unversehrtheit (1) Jede Person hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit. “

Rudi Knoth / 24.04.2020

Und warum gibt es denn Vorschriften, um etwa die Gefahr von Verletzungen oder Lebensmittelvergiftungen klein zu halten? In gewisser Weise macht der Staat schon eine Gefahrenabwehr. Dasselbe gilt für die Strassenverkehrsordnung.

Dietmar Schubert / 24.04.2020

Es gibt kein Recht auf Gesundheit - sieht das der Autor bei Infraschall und Windkraftanlagen auch so?

von Kullmann / 24.04.2020

Es gibt einen Film, wo zwei sterbenskranke Alte nochmal die letzten Monate ihres Lebens “auf die Kacke” hauen. Diese letzte Erfahrung ist Leben und gelebte Freiheit! Das können die entscheidenden Hosenscheißer der politischen Unfreiheit nicht nachvollziehen.  Diese Beamtenseelen machen Politik wegen der Beschneidung der Freiheit anderer. Jeder Tag Freiheit zählt! Ja, ich will in den letzten selbstbestimmten Monaten meines Lebens noch einmal Fallschirmspringen. Egal, ob ich tot oder lebendig unten ankomme. So war mein Leben. Die an Recht und Bundestag vorbei ausgesprochene lebenslange Gefängnisstrafe habe ich nicht verdient.

Gereon Stupp / 24.04.2020

Ich glaube, dieses Land wird sich immer zum Totalitarismus hinwenden, wenn man es sich selber überläßt. Die Mehrheit tickt hier einfach so. Ihre Lust am Schurigeln anderer übersteigt ihre Abneigung selber geschurigelt zu werden. Woher das kommt weiß ich nicht. Ich weiß nur, daß ich in solcher Gesellschaft nicht leben will. Etwas Gutes hat es aber, der Tod verliert seinen Stachel.

Karla Kuhn / 24.04.2020

“„das oberste Gut in diesem Land die Gesundheit und das Leben der Bevölkerung ist“. Deshalb gelte es, so Christine Lambrecht weiter, das Recht „auf körperliche Unversehrtheit“, festgeschrieben im Art. 2 des Grundgesetzes, gegen die Freiheitsansprüche der Bürger abzuwägen.”  WO war den das HERE ZIEL für UNSERE Gesundheit,der ÖFFNUNGS-DISKUSSIONS- VERWEIGERIN,  als 2015 Millionen Ausländer, davon jede Menge ILLEGALE, OHNE PAPIERE ( JEDER VON DENEN soll jetzt 1500 EURO “Belohnungsgeld??” bekommen, wahrscheinlich dafür, daß sie NULL RECHT haben in Deutschland zu leben) viele Kriminelle und auch Terroristen darunter waren und etliche Silvester 2015 bereits ihre “Ausbildung” in der Messerstecherei und Vergewaltigung, später auch mehrfach Identitätsbetrug,  unter Beweis gestellt haben ??  Hat Merkel da auch nur EINEN Gedanken an die VERGEWALTIGTEN, Verletzten oder sogar Toten verschwendet ?? Den Vogel hat diese Frau bei den TOTEN (eine Schande auch wie mit dem Tod des polnischen LKW Fahrers umgegangen wurde ) des Weihnachts - Markt- MÖRDERS AMRI abgeschossen. Und jetzt will diese Frau plötzlich unser Seelenheil entdeckt haben ??  ICH GLAUBE DIESER FRAU NOCH NICHT MAL EINEN BUCHSTABEN !!  Beim Einkauf vor zwei Wochen, fragte ein Mann die Leute, warum ein Teil von ihnen rumläuft wie MICHAEL JACKSON ??  Ein paar ganz brave haben gesagt, das sollen wir doch,  viele haben ihm zugestimmt und andere waren apathisch und schauten deprimiert um sich, zum Glück hatte die MEHRHEIT keinen Lappen vorm Gesicht. Es sollte vom Bundesverfassungsgericht (auch wenn ich mir da nicht viel erhoffe) geklärt werden, ob MERKEL IHRE MACHT MIßBRAUCHT ?? Schließlich ist der Höhepunkt erreicht !! In New York sollen von 19 Patienten 9 (?) wegen der BEATMUNG gestorben sein, auch in Deutschland wird darüber diskutiert ! Aber unbedingt Panik verbreiten; es KÖNNTE, VIELLEICHT, etc. pp. Ich wünsche mir EXPERTEN wie die Prof. BHAKTI,  PÜSCHEL, STREECK u. a für eine REALISTISCHE Diskussion !

U. Langer / 24.04.2020

Personen wie Herr Rietzschel, der fein säuberlich unterscheidet, ob Tote an Corona oder mit Corona gestorben sind, gehen mir immer mehr auf die Nerven. Als ob es einen Unterschied machen würde, ob der Coronapatient wirklich langsam erstickt ist oder sein Herz kurz vor dem Ersticken aufgehört hat zu schlagen. Da könnte man genau so gut einen Menschen, bei dem nach einem Verkehrsunfall auf dem Weg ins Krankenhaus der Kreislauf zusammengebrochen ist, als Herz-Kreislauf-Toten betrachten, denn nach dem Verkehrsunfall hat er ja noch gelebt. Auch der Herzinfarkt ist schlagartig keine tötliche Krankheit mehr, denn wenn das Herz aufhört zu schlagen, lebt der Mensch noch weiter, bis das Gehirn “tot” ist. Im Endeffekt führt Herr Rietzschel seine makabre Sicht auf die Opfer der Coronapandemie nur deshalb ins Feld, weil er offenbar keine “besseren” Argumente gegen die Ausgangsbeschränkungen hat. Das ist m.E. moralisch unterste Schublade.

Michaela Joergensson / 24.04.2020

Es gibt in Deutschland ein RECHT AUF ADÄQUATE MEDIZINISCHE BEHANDLUNG. Das zu verdrehen in “kein Recht auf Gesundheit” ist zu billig. Gesundheit kann und muss kein Arzt garantieren, es kann immer sein, dass eine Behandlung fehlschlägt, aber Recht auf Behandlung haben wir. Jetzt sollte man die Corona-Krise ein bischen ehrlicher betrachten: niemand wusste Anfang März genau, wie schlimm es wird, da waren anfangs schon ein paar restriktive Maßnahmen gerechtfertigt. Ich bin mir nicht sicher, dass sie immernoch in diesem Maße gerechtfertigt sind. Ich weiß es nicht. Es kann immer eine 2. Welle geben und dann sind die Krankenhäuser überfüllt und man kriegt sein Recht auf mediz. Behandlung eben nicht mehr, weil alle Kapazitäten vergeben sind, z.B. an Flüchtilantis. Allerdings kann der jetzige Zustand auch nicht richtig sein, weil Dutzende Firmen pleite gehen und Massenarbeitslosigkeit droht. Ich bin also durchaus für eine partielle Öffnung, Pflicht zu Mundschutz, Verbot von Großveranstaltungen, großzügige Verteilung von Desinfektionsmitteln und Massentests usw. Dafür sollte man aber die Firmen wieder arbeiten lassen. Und wie kann es sein, dass in einem High-Tech-Land wie Deutschland gut 4 Wochen nach Ausrufung einer Pandemie immernoch keine Masken kaufbar sind und es kein Desinfektionsmittel im Supermarkt gibt?

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