Thomas Rietzschel / 24.04.2020 / 13:00 / Foto: Pixabay / 55 / Seite ausdrucken

Es gibt kein Recht auf Gesundheit!

„Die Gesundheit zuerst“ schallt es seit Wochen aus allen Ecken. Kaum, dass jemand Zweifel an der staatlich verfügten Aussetzung bürgerlicher Freiheitsrechte hegt, wird ihm die Kalenderweisheit um die Ohren gehauen.

Als Theo Koll die Bundesjustizministerin in der ZDF-Sendung „Berlin direkt“ fragte, „wie lange müssen wir mit der Einschränkung der Grundrechte leben“, wurde er belehrt, dass „das oberste Gut in diesem Land die Gesundheit und das Leben der Bevölkerung ist“. Deshalb gelte es, so Christine Lambrecht weiter, das Recht „auf körperliche Unversehrtheit“, festgeschrieben im Art. 2 des Grundgesetzes, gegen die Freiheitsansprüche der Bürger abzuwägen.

Ober sticht Unter, sollte das wohl heißen. Dass der gleich darauf folgende Satz ergänzend vorschreibt, „die Freiheit der Person ist unverletzlich“, vergaß die Ministerin zu erwähnen. Kein Wort über den Unterschied zwischen „körperlicher Unversehrtheit“ und der Gesundheit im Allgemeinen. Von ihr ist im Gesetzestext nirgends die Rede. Mit gutem Grund.

Kann doch als Recht nur gelten, was sich juristisch durchsetzen lässt. Nur wenn jemand absichtlich umgebracht oder tödlich bedroht wird, besteht die Möglichkeit einer Klage. Der Tod an sich ist nicht justiziabel. Weil Krankheiten Teil des Lebens sind, gibt es kein „Recht, gesund zu sein“, sagen die Juristen. Kein Anwalt könnte die Heilung eines Krebsleidens erstreiten. Wie aber verhält es sich dann mit dem Infektionsschutzgesetz? Beweist es nicht, dass durchaus die Möglichkeit besteht, das „Recht, gesund zu sein“, per Verordnung durchzusetzen? 

Der Staat wird nur temporär ermächtigt

Ja, insofern mit der Einschränkung von Grundrechten wie der Demonstrations- oder Versammlungsfreiheit die Chance besteht, der Ausbreitung einer Epidemie vorzubeugen. Nein, da der Staat damit bloß temporär ermächtigt wird, per Zwangsverordnung zu regieren, während es dem Bürger unbenommen bleibt, Klage zu erheben, wenn es Anlass zu der Befürchtung gibt, das Grundgesetz könne unverhältnismäßig ausgehebelt werden. 

Das sollte auch eine Bundesjustizministerin wissen. Schließlich verpflichtet sie ihr Amtseid weiterhin, den Bürgern Rede und Antwort zu stehen. Das aber scheint nicht allein Christine Lambrecht entfallen zu sein, als sie versuchte, die Fragen von Theo Koll abzubügeln, indem sie das Grundgesetz in irreführender Verkürzung zitierte. Wo die Autorität der Verfassung derart zur Einschüchterung des Volkes missbraucht wird, ist Gefahr im Verzug, nicht minder bedrohlich als die gesundheitliche infolge der Corona-Pandemie. 

Zunehmend wächst sich die rhetorische Rosstäuscherei zur Methode autoritär infizierter Politiker aus. Mit dem Mantra „Die Gesundheit zuerst!“ wird das Volk mundtot gemacht. Schon die Diskussion über einen Ausstieg aus dem Ausnahmezustand soll uns als Tabubruch gelten. Von einer „Öffnungsdiskussionsorgie“, die „nicht hilfreich“ sei, spricht die Kanzlerin. Für sie und ihresgleichen mag das freilich insoweit stimmen, als es höchste Zeit ist, die enthemmten Politiker wieder an die Leine der Demokratie zu legen. 

Obrigkeit auf dünnem Eis

Allein, wer sich gegen deren Absolutismus auflehnt, es gar wagt, Klage wegen der Einschränkung bürgerlicher Freiheiten zu erheben, wird bei Gericht meist abgewiesen. Es kam aber schon vor, dass der Klage unter Auflagen stattgegeben wurde, immerhin. 

Andererseits will es die Ironie der Geschichte auch, dass die Hysterie der Obrigkeit offenbart, auf welchem dünnen Eis sie steht, wenn sie die Corona-Krise fortdauernd aufbauscht. Hat sich doch unterdessen gezeigt, dass die Infektion keineswegs so lebensbedrohlich verläuft, wie wir glauben sollen. Mehr und mehr erweisen sich die Tatarenmeldungen des RKI als das, was sie tatsächlich sind, ein Versuch, den Teufel an die Wand zu malen. Dass es sich bei dem Institut nicht um eine unabhängige Forschungseinrichtung, sondern um eine „Bundesoberbehörde“ handelt, mag da manches erklären. 

Was sie suggeriert, hat vielen Ärzten von Anfang an die Haare zu Berge stehen lassen. Zwar stimmt es, dass sich die Corona-Viren schneller als andere verbreiten. Nur zieht die Ansteckung in den wenigsten Fällen die erschreckend ausgemalten Folgen nach sich. Tödlich verläuft sie, aufs Ganze gesehen, relativ selten. Die Risikogruppe ist überschaubar. Betroffen sind fast durchweg ältere Patienten und solche mit Vorerkrankungen. Sie überstehen die Infektion meist unbeschadet und in kurzer Zeit, oftmals ohne sie überhaupt bemerkt zu haben. Das ändert nichts an der Tragik einzelner Schicksale, berechtigt aber keineswegs zu kopfloser Panik. 

Jeder stirbt für sich allein

Laut einer Mitteilung des hessischen Gesundheitsministeriums war bislang „keine Übersterblichkeit im Zusammenhang mit dem Corona-Virus festzustellen“. Auch in Berlin wurden nicht „mehr Tote als gewöhnlich“ registriert. „Primär“ sei ihr Sterben „auf Influenza, nicht auf Covid 19 zurückzuführen“, meldet die Gesundheitsverwaltung. Für die Schweiz konstatierte das Uni-Spital in Basel, einem Hotspot der Epidemie: „Alle Untersuchten hatten Bluthochdruck, ein Großteil der Patienten war auch schwer adipös, also deutlich übergewichtig ... Mehr als zwei Drittel wiesen vorgeschädigte Herzkranzgefäße auf, ein Drittel war an Diabetes erkrankt.“ 

In Deutschland jedoch wollte man es zunächst so genau gar nicht wissen. Das RKI hatte anfangs sogar eine Empfehlung herausgeben, keine medizinisch aufklärenden Obduktionen durchzuführen, weil sich die Pathologen dabei selbst anstecken könnten. Einen Unsinn nannte das der Hamburger Rechtsmediziner Klaus Büschel und ließ sich nicht abhalten, 65 verstorbene Corona-Patienten zu obduzieren. Heraus kam, dass die Opfer an Bluthochdruck, Arteriosklerose oder Herzschwäche litten. Manche von ihnen hatten schon vorher einen Herzinfarkt, Lungen- oder andere Organschäden. Einige lebten mit transplantierten Organen. Allesamt waren sie nicht an, sondern mit Corona gestorben, was die Virologen nicht hinderte, jeden Tod eines Infizierten ursächlich auf Covid-19 zurückzuführen.

Der Ausnahmezustand als neue Normalität

Fürchten sie womöglich, ihnen könne die Show gestohlen werden, oder führten sie uns statistisch nur in die Irre, weil sie medizinisch nicht hinreichend beschlagen sind? Nein, es geht hier nicht darum, die Exzellenz der Wissenschaftler infrage zu stellen. Sie ist unbestritten. Nur wurden mit der Fixierung auf die fraglos drastische Ausbreitung der Pandemie voreilig Dogmen verbreitet, die keiner diagnostischen Überprüfung standhalten. Stattdessen befeuerten sie die Politik, einen Ausnahmezustand zu etablieren, von dem sie nun so schnell nicht wieder ablassen will. So kommt eine "neue Normalität" zustande.

„Die Gesundheit zuerst“ bekommt zu hören, wem das nicht passt. Ein ebenso unschlagbares wie fadenscheiniges Argument. Denn was nützt uns die Gesundheit, wenn uns dafür die Freiheit genommen wird, das Glück zu genießen. Auch in der DDR funktionierte die medizinische Versorgung halbwegs. Die Arbeiter und Bauern waren gesund. Erschossen wurden sie, sobald sie zum Sprung über die Mauer ansetzten. Kuba verfügt seit der Revolution über ein vergleichsweise gutes Gesundheitswesen, über Experten, die jetzt in Italien aushalfen.

Aber wollen wir deshalb kubanische Verhältnisse? Ich ganz bestimmt nicht. Dafür hängt mein Herz zu sehr am europäischen Süden, an der mediterranen Sonne und dem guten Essen, an Bouillabaisse und Spaghetti vongole, an all den Genüssen, von denen mein Immunsystem mehr hätte als von der fortgesetzten Krisen-Depression. 

Foto: Pixabay

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Heiko Stadler / 24.04.2020

Aha, es gibt also wichtige und weniger wichtige Grundrechte und auch die besonders wichtigen Grundrechte sind manchmal gar nicht mehr so wichtig. Besonders auffällig ist das bei der körperlichen Unversehrtheit vor der Viruskrankheit und der körperlichen Unversehrtheit vor dem Messertod. Erstere steht über allem, Letztere muss kritiklos hingenommen werden.

Dirk Weidner / 24.04.2020

Der Autor hat natürlich Recht, wenn er konstatiert, dass es kein Recht auf Gesundheit gibt. Wenn eine Bundesjustizministerin die grundgesetzlich geschützte körperliche Unversehrtheit aber genau dazu umdeutet, dann muss das Motiv erforscht werden. Dann liegt bei ihr entweder eine schlichte Ahnungslosigkeit vor, ein Unwissen dahingehend, dass die Verfasser des Grundgesetz jene Grundrechte formulierten, als der NS-Staat, in dem Folter und medizinische Zwangsbehandlungen zur Tagesordnung gehörten, erst wenige Jahre zuvor untergegangen war. Und das Recht auf körperliche Unversehrtheit sollte den Menschen eben vor genau solchen staatlichen Repressalien schützen. Sofern es also das Unwissen um diesen Tatbestand ist, dann ist die Ministerin mangels fachlicher Qualifikation für ihr Amt ungeeignet. Oder, aber, zweite Option, die Dame verbiegt das Recht wieder besseren Wissens und ganz bewusst, weil es grade jetzt so genussvoll ist, Macht zu haben und auszuleben. Und das will man doch so schnell nicht wieder hergeben. Ich halte beides für gleichermaßen wahrscheinlich. Vielleicht ist es sogar die nur vermeintlich paradoxe Mischung aus Dummheit und Machtstreben.  Und mit Unbehagen beschleicht mich ein weiterer Gedanke: wenn es erst einen Impfstoff gibt, dann werden wir, da bin ich sicher,  in Deutschland recht bald über eine entsprechende Impfpflicht diskutieren, Womit wir dann wieder bei Zwangsbehandlungen wären. Wie war das doch noch mit diesem Recht auf körperliche Unversehrtheit?

Hjalmar Kreutzer / 24.04.2020

Im Netz kursieren Zahlen, wie viele Menschen weltweit im Zeitraum 01.01.-31.03.2020 VERHUNGERT(!) sind, an Krebs, HIV, Rauchen, Alkohol, Feinstaub und „vulgärer“ Influenza im Vergleich zu Covid-19 verstorben sind. An Influenza etwa gleich viele, an anderen Ursachen zehnmal bis mehrfach hundertmal so viele. Ein virologisch-epidemiologischer Regierungsberater würde diese ganzen Krankheiten dann wahrscheinlich bekämpfen mit Befehl zum Essen, Verbot der Zellentartung, Verbot von Tabak, Alkohol, Sex, Autofahren, Bauwesen, verarbeitender Industrie, Bergbau, genereller Ausgangssperre. Mit Alkohol und Tabak ist der Nannystaat schon ziemlich weit, mit dem Autofahren der Ab(zock)mahnverein DHU auf einem „guten“ Weg, den Rest „schaffen wir“ dank Wirtschaftskrise auch noch. Mit „Corona“ haben die Beteiligten ja die Super-Ausrede. Unsere lokale RND-Propaganda Märkische Allgemeine fragt schon ängstlich, wovor wir uns denn als nächstes ängstigen dürfen, „wenn Corona vorbei ist“. Svenja Schulze gibt in einem Interview kompetent und beruhigend Auskunft, dass selbstverständlich auch weiter gegen „Klima“ gekämpft würde. Kopf-Tisch-bumm-aua!

Dr.med. Wilhelm Dierkopf / 24.04.2020

Im Sozialgesetzbuch V, §12 ist das Wirtschaftlichkeitsgebot für die Gesetzlichen Krankenkassen festgeschrieben : Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein, sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Es geht um die Verhältnismäßigkeit . Momentan gibt es in Schweden 2152 Corona-Virus Tote, in Deutschland 5575. Rechnet man die Zahl für Deutschland auf Schweden herunter, kommen 693 Tote heraus. Der “Lock-Down” in Deutschland brachte 1459 weniger Corona-Tote im Vergleich zu Schweden. Ist das verhältnismäßig ? NEIN. Das Recht auf Gesundheit gibt es nicht - aber die Pflicht auf die eigene Gesundheit zu achten : Abstand halten, Hände waschen, schon ! JA

Marc Blenk / 24.04.2020

Lieber Herr Rietzschel, der Gesundheitswahn grassiert schon viel länger als Corona. Gesundheit ist Bürgerpflicht. Wer krank ist, ist entweder Opfer der Verhältnisse oder ohne Selbstverantwortung. Je nach Lage. Wer also raucht oder zu dick ist, der sollte auch mehr in die Krankenkassen zahlen, so die freiheitsfeindlichen Ansichten mancher Medizinaltotalitaristen. Oder es muss eben die böse Industrie gegängelt und verboten werden. Schon werden Stimmen laut, dass dank Corona die Luft so schön sauber ist. Dass Millionen Menschen durch den wirtschaftlichen Niedergang weltweit sterben werden und weitere Abermillionen verarmen seelisch erkranken, spielt da keine Rolle. Der Mensch soll gesund sterben bitteschön. Der Gesundheitswahn war allen totalitären Systemen inhärent. Die Nazis propapgierten ihn wie die Kommunisten. Der Volkskörper hat gesund zu sein, und der einzelne die Pflicht, dem Rechnung zu tragen. Die Nummer zieht heute noch. Spahn möchte die Impfpflicht, bevor überhaupt ein Serum vorhanden ist. Der Staat braucht kein Konzept um das Volk auf Linie zu bringen. Es reicht die Macht und ihr Zurschaustellen. Die Angst vor Krankheit ist uns über Jahrtausende geradezu anthropologisch eingeschrieben. Sie macht aus Bürgern Kollektivisten.  Die   Erfindung von Penicillin hat zum angstbefreienden Zukunftsoptimismus mehr beigetragen als die meisten anderen Technologien. Aber das ist lange her. Seit vierzig Jahren wächst die Skepsis gegenüber lebensunterstützenden Technologien, die uns unabhängiger von der Natur machen und die allgemein das Selbstbewusstsein der zivilisierten und eigentlich freiheitsgesinnten westlichen Bürgerwelt fördern müssten, während andererseits eine kollektivistische Versklavung zunimmt. Die dafür eingesetzten Techniken stehen allerdings weniger im Fokus der Kritik. Wir leben im Zeitalter der Gesundheitsapp.

Frank Mertes / 24.04.2020

Herr Rietzschel, Sie haben es offensichtlich immer noch nicht verstanden. Wenn wir alle Mundschutz tragen, nie wieder in die Kneipe oder ins Stadion und vor allem nie wieder zu einer Demo gehen (Ausnahmen höchstens bei Demos der Antifa), wenn wir uns alle an die Befehle der großen Führerin der schon länger und der noch nicht so lange hier Lebenden, der Genossin Merkel, halten, dann winkt uns das ewige Leben! Nie wieder wird ein Mensch in Deutschland sterben. Wir müssen nur die Anweisungen befolgen und fest im Glauben sein.

Karsten Dörre / 24.04.2020

Das Covid-19 wurde als meldepflichtige Krankheit aufgenommen und fällt somit unter das Infektionsschutzgesetz. Da das IfSG richtigerweise schwammige Maßnahmen formuliert, habe ich grundsätzlich nichts am IfSG auszusetzen. Problem ist die Angstmache mit 2., 3. und sonstwas für Corona-Wellen. Gesundheit geht vor, mag richtig sein. Mit einem Grippeimpfstoff geht die Gesundheitsentscheidung allein auf den Bürger über, sich impfen oder nicht zu lassen und bei letzterem das Risiko des Ablebens zu tragen. Mit einem Coronaimpfstoff ist es nicht anders. Es sei denn die Muftis setzen per Order eine Corona-Impfpflicht um.

D. Schmidt / 24.04.2020

Ein schwieriges Thema welches man nicht einseitig beantworten kann. Nur mal laut meine Gedanken dazu: Angenommen ein Krebs- oder Herzkranker steht vor einem Abgrund. Dann kommt Corona, schubst ihn und er fällt den Abgrund hinunter und ist dann tot. Wer ist für den Tot verantwortlich. Laut Polizei der der geschubst hat und nicht die Vorerkrankungen. Vielleicht ist das der Grund warum man Corona als Täter bei der Beurteilung des Totes den Vortritt lässt. Abgesehen davon sind die im Beitrag genannten Krankheiten sowieso schon Volkskrankheiten. Somit sind also nicht nur die alten Greise in der Risikoklasse. Das es mehr Tote geben kann sieht man ja auch an anderen Ländern wie USA, Italien usw.. Deutschland kam da relativ glimpflich davon bis jetzt. Die, die jetzt, verständlicher Weise, wieder ganz schnell ihre Vor-Corona-Freiheit wollen sollen doch mal erklären wie das genau aussehen soll und ob da auch Vorsichtsmaßnahmen berücksichtigt sind, oder ob nun alles so laufen soll wie wenn nie etwas passiert wäre. Nur zu rufen: Ich will meine Freiheit wieder, ist ein bisschen dünn argumentiert in der noch aktuellen Lage, oder? Ich meine ja nur.

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