Thomas Rietzschel / 24.04.2020 / 13:00 / Foto: Pixabay / 55 / Seite ausdrucken

Es gibt kein Recht auf Gesundheit!

„Die Gesundheit zuerst“ schallt es seit Wochen aus allen Ecken. Kaum, dass jemand Zweifel an der staatlich verfügten Aussetzung bürgerlicher Freiheitsrechte hegt, wird ihm die Kalenderweisheit um die Ohren gehauen.

Als Theo Koll die Bundesjustizministerin in der ZDF-Sendung „Berlin direkt“ fragte, „wie lange müssen wir mit der Einschränkung der Grundrechte leben“, wurde er belehrt, dass „das oberste Gut in diesem Land die Gesundheit und das Leben der Bevölkerung ist“. Deshalb gelte es, so Christine Lambrecht weiter, das Recht „auf körperliche Unversehrtheit“, festgeschrieben im Art. 2 des Grundgesetzes, gegen die Freiheitsansprüche der Bürger abzuwägen.

Ober sticht Unter, sollte das wohl heißen. Dass der gleich darauf folgende Satz ergänzend vorschreibt, „die Freiheit der Person ist unverletzlich“, vergaß die Ministerin zu erwähnen. Kein Wort über den Unterschied zwischen „körperlicher Unversehrtheit“ und der Gesundheit im Allgemeinen. Von ihr ist im Gesetzestext nirgends die Rede. Mit gutem Grund.

Kann doch als Recht nur gelten, was sich juristisch durchsetzen lässt. Nur wenn jemand absichtlich umgebracht oder tödlich bedroht wird, besteht die Möglichkeit einer Klage. Der Tod an sich ist nicht justiziabel. Weil Krankheiten Teil des Lebens sind, gibt es kein „Recht, gesund zu sein“, sagen die Juristen. Kein Anwalt könnte die Heilung eines Krebsleidens erstreiten. Wie aber verhält es sich dann mit dem Infektionsschutzgesetz? Beweist es nicht, dass durchaus die Möglichkeit besteht, das „Recht, gesund zu sein“, per Verordnung durchzusetzen? 

Der Staat wird nur temporär ermächtigt

Ja, insofern mit der Einschränkung von Grundrechten wie der Demonstrations- oder Versammlungsfreiheit die Chance besteht, der Ausbreitung einer Epidemie vorzubeugen. Nein, da der Staat damit bloß temporär ermächtigt wird, per Zwangsverordnung zu regieren, während es dem Bürger unbenommen bleibt, Klage zu erheben, wenn es Anlass zu der Befürchtung gibt, das Grundgesetz könne unverhältnismäßig ausgehebelt werden. 

Das sollte auch eine Bundesjustizministerin wissen. Schließlich verpflichtet sie ihr Amtseid weiterhin, den Bürgern Rede und Antwort zu stehen. Das aber scheint nicht allein Christine Lambrecht entfallen zu sein, als sie versuchte, die Fragen von Theo Koll abzubügeln, indem sie das Grundgesetz in irreführender Verkürzung zitierte. Wo die Autorität der Verfassung derart zur Einschüchterung des Volkes missbraucht wird, ist Gefahr im Verzug, nicht minder bedrohlich als die gesundheitliche infolge der Corona-Pandemie. 

Zunehmend wächst sich die rhetorische Rosstäuscherei zur Methode autoritär infizierter Politiker aus. Mit dem Mantra „Die Gesundheit zuerst!“ wird das Volk mundtot gemacht. Schon die Diskussion über einen Ausstieg aus dem Ausnahmezustand soll uns als Tabubruch gelten. Von einer „Öffnungsdiskussionsorgie“, die „nicht hilfreich“ sei, spricht die Kanzlerin. Für sie und ihresgleichen mag das freilich insoweit stimmen, als es höchste Zeit ist, die enthemmten Politiker wieder an die Leine der Demokratie zu legen. 

Obrigkeit auf dünnem Eis

Allein, wer sich gegen deren Absolutismus auflehnt, es gar wagt, Klage wegen der Einschränkung bürgerlicher Freiheiten zu erheben, wird bei Gericht meist abgewiesen. Es kam aber schon vor, dass der Klage unter Auflagen stattgegeben wurde, immerhin. 

Andererseits will es die Ironie der Geschichte auch, dass die Hysterie der Obrigkeit offenbart, auf welchem dünnen Eis sie steht, wenn sie die Corona-Krise fortdauernd aufbauscht. Hat sich doch unterdessen gezeigt, dass die Infektion keineswegs so lebensbedrohlich verläuft, wie wir glauben sollen. Mehr und mehr erweisen sich die Tatarenmeldungen des RKI als das, was sie tatsächlich sind, ein Versuch, den Teufel an die Wand zu malen. Dass es sich bei dem Institut nicht um eine unabhängige Forschungseinrichtung, sondern um eine „Bundesoberbehörde“ handelt, mag da manches erklären. 

Was sie suggeriert, hat vielen Ärzten von Anfang an die Haare zu Berge stehen lassen. Zwar stimmt es, dass sich die Corona-Viren schneller als andere verbreiten. Nur zieht die Ansteckung in den wenigsten Fällen die erschreckend ausgemalten Folgen nach sich. Tödlich verläuft sie, aufs Ganze gesehen, relativ selten. Die Risikogruppe ist überschaubar. Betroffen sind fast durchweg ältere Patienten und solche mit Vorerkrankungen. Sie überstehen die Infektion meist unbeschadet und in kurzer Zeit, oftmals ohne sie überhaupt bemerkt zu haben. Das ändert nichts an der Tragik einzelner Schicksale, berechtigt aber keineswegs zu kopfloser Panik. 

Jeder stirbt für sich allein

Laut einer Mitteilung des hessischen Gesundheitsministeriums war bislang „keine Übersterblichkeit im Zusammenhang mit dem Corona-Virus festzustellen“. Auch in Berlin wurden nicht „mehr Tote als gewöhnlich“ registriert. „Primär“ sei ihr Sterben „auf Influenza, nicht auf Covid 19 zurückzuführen“, meldet die Gesundheitsverwaltung. Für die Schweiz konstatierte das Uni-Spital in Basel, einem Hotspot der Epidemie: „Alle Untersuchten hatten Bluthochdruck, ein Großteil der Patienten war auch schwer adipös, also deutlich übergewichtig ... Mehr als zwei Drittel wiesen vorgeschädigte Herzkranzgefäße auf, ein Drittel war an Diabetes erkrankt.“ 

In Deutschland jedoch wollte man es zunächst so genau gar nicht wissen. Das RKI hatte anfangs sogar eine Empfehlung herausgeben, keine medizinisch aufklärenden Obduktionen durchzuführen, weil sich die Pathologen dabei selbst anstecken könnten. Einen Unsinn nannte das der Hamburger Rechtsmediziner Klaus Büschel und ließ sich nicht abhalten, 65 verstorbene Corona-Patienten zu obduzieren. Heraus kam, dass die Opfer an Bluthochdruck, Arteriosklerose oder Herzschwäche litten. Manche von ihnen hatten schon vorher einen Herzinfarkt, Lungen- oder andere Organschäden. Einige lebten mit transplantierten Organen. Allesamt waren sie nicht an, sondern mit Corona gestorben, was die Virologen nicht hinderte, jeden Tod eines Infizierten ursächlich auf Covid-19 zurückzuführen.

Der Ausnahmezustand als neue Normalität

Fürchten sie womöglich, ihnen könne die Show gestohlen werden, oder führten sie uns statistisch nur in die Irre, weil sie medizinisch nicht hinreichend beschlagen sind? Nein, es geht hier nicht darum, die Exzellenz der Wissenschaftler infrage zu stellen. Sie ist unbestritten. Nur wurden mit der Fixierung auf die fraglos drastische Ausbreitung der Pandemie voreilig Dogmen verbreitet, die keiner diagnostischen Überprüfung standhalten. Stattdessen befeuerten sie die Politik, einen Ausnahmezustand zu etablieren, von dem sie nun so schnell nicht wieder ablassen will. So kommt eine "neue Normalität" zustande.

„Die Gesundheit zuerst“ bekommt zu hören, wem das nicht passt. Ein ebenso unschlagbares wie fadenscheiniges Argument. Denn was nützt uns die Gesundheit, wenn uns dafür die Freiheit genommen wird, das Glück zu genießen. Auch in der DDR funktionierte die medizinische Versorgung halbwegs. Die Arbeiter und Bauern waren gesund. Erschossen wurden sie, sobald sie zum Sprung über die Mauer ansetzten. Kuba verfügt seit der Revolution über ein vergleichsweise gutes Gesundheitswesen, über Experten, die jetzt in Italien aushalfen.

Aber wollen wir deshalb kubanische Verhältnisse? Ich ganz bestimmt nicht. Dafür hängt mein Herz zu sehr am europäischen Süden, an der mediterranen Sonne und dem guten Essen, an Bouillabaisse und Spaghetti vongole, an all den Genüssen, von denen mein Immunsystem mehr hätte als von der fortgesetzten Krisen-Depression. 

Foto: Pixabay

Sie lesen gern Achgut.com?
Zeigen Sie Ihre Wertschätzung!

via Paypal via Direktüberweisung
Leserpost

netiquette:

S. Marek / 24.04.2020

Lieber Herr Thomas Rietzschel , es ist richtig “Es gibt kein Recht auf Gesundheit!”, soweit allein durch genetische Erbanlagen, körperliche Fehlentwicklungen oder Erkrankungen zur nachhaltiger Minderung des Gesundheitszustands führen. Wird die Gesundheit aber durch Substanzen die den Produkten der Ernährungsindustrie zugesetzt werden, aber als Gesundheitsschädigend eingestuft bzw. bereits Verdorben (nicht Eßbar) waren, dann ist es Einklagbar. Trotzdem gibt es viele Genußmittel wie, Süßigkeiten (Zucker), Alkohol, Tabak usw, von denen bekannt ist, daß diese Gesundheitsschädigend sein können, aber für den Verbraucher nicht Verboten und deswegen kann dieser im Fall einer Virus-Pandemie nicht klagen wenn Er sich infiziert und sehr schweren Krankheitsverlauf hat weil “...Alle Untersuchten hatten Bluthochdruck, ein Großteil der Patienten war auch schwer adipös, also deutlich übergewichtig ...” würde. Deswegen sollten wir de Freiheit haben selbst zu Entscheiden wie viel und wann wir “...an der mediterranen Sonne und dem guten Essen, an Bouillabaisse und Spaghetti vongole, an all den Genüssen, ...” konsumieren, das macht das Leben lebenswert. Von den Regierungen mit ihren zuständigen Ministern usw., erwarten wir adäquate Vorsorge, inkl. Aktionspläne und alle Hilfsmittel, damit die Regierung auf Viruspandemie vorbereitet ist und dieses dem medizinischen bzw. Pflege- Personal und der Bevölkerung entsprechend zur Verfügung stellt. Nur dann können Maßnahmen wie Abstandhalten und Mundschutzpflicht verordnet werden, Schließung kompletter Industriezweige und Geschäfte gehört aber nicht dazu. Auch Festlegung welche KH nur die aktuelle Pandemie behandeln und welche alle anderen Wehwehchen gehört dazu um medizinische Sicherheit bieten zu können.

Antonio Ponzio / 24.04.2020

Habe Sie angehörige oder freunde durch corona verloren,Ich glaube nicht, sonst würden Sie so was nicht schreiben. Ich Habe dass, deswegen stets bei Mir Gesundheit for Freiheit. Ich wünsche Ihnen keine mediterranen sonne, und Spaghetti alle Vongole in Italia, und keine Bouillabaisse in France, bleiben Sie ruhig in Deutschland.  saluti dal Atlantico.

Jörg Klöckner / 24.04.2020

Ich bin kein Jurist, vermute aber mal, dass hier (“körperliche und geistige Unversehrtheit”) dieselbe Umdeutung untergeschoben wird, die schon bei den Menschenrechten praktiziert wird: Aus einem negativen Recht machen hypermoralisierende Aktivisten und Politiker ein positives “Recht”, ohne dass es vielen Menschen auffällt. Die “körperliche und geistige Unversehrtheit” gebietet eine Unterlassung, verpflichtet aber nicht zur Herbeiführung! Wäre es anders, müsste der Staat alle Bürger (genau genommen alle Menschen) in Sicherheitsverwahrung nehmen - ein Traum für Diktatoren! Einige Kommentatoren führen Gesetze an, die - zum Beispiel am Arbeitsplatz - die Gesundheit schützen sollen. Die Frage ist doch, ob es diese Gesetze wegen eines Grundrechtes geben *muss*. Viele dieser Sicherheitsvorschriften mussten ja auch erstmal in Arbeitskämpfen erstritten werden. Und ich erinnere daran, dass niemand zu einer Behandlung, die Ärzte z.B. für lebensnotwendig erachten, gezwungen werden kann.

Gudrun Dietzel / 24.04.2020

Wie weit wir schon gekommen sind mit der Anmaßung eines „Rechts, gesund zu sein“, zeigte doch schon hinreichend die Debatte um die zum Glück nicht durchgekommene Spahnsche Organspendelösung. Was ich da an hysterischer Aggressivität von Befürwortern dieses Vorschlags allein in den Kommentarspalten des Mainstreams gelesen habe, machte mich sprachlos. Im Moment haben wir das gleiche wieder mit der Corona-Impfung, die es irgendwann geben soll. Söder, konnte man gestern lesen, will sie zur Pflicht erheben. Was bildet sich der Mann ein, frage ich. Andere antworten, jeder in einer Gemeinschaft sei verpflichtet, einem anderen zu helfen. Indem er pflichtgeimpft wird, indem er seine Organe zur Verfügung stellt. In unserer Gesellschaft ist gehörig etwas schiefgelaufen, wenn solche Erwartungen beharrlich und laut geäußert werden. Und mit einem Nachdruck, der suggeriert: Stehenbleiben oder ich schieße.

Gabriele Kremmel / 24.04.2020

“Die Gesundheit zuerst”? Da würde ich jetzt lachen, wenn es nicht so ernst wäre. Was ist mit all den Patienten, die nicht mehr zum Arzt gehen, weil sie sich vor Corona fürchten. Was mit jenen, die nicht zum Arzt dürfen, weil sie dort wegen potentieller Coronagefahr keine Erkälteten mehr reinlassen? Und was ist mit dem mir bekannten Corona-Verdachtsfall, der seit mehr als 2 Wochen noch kein Resultat hat und weder das Haus verlassen darf, noch mit Atembeschwerden zum Arzt kann?

Sabine Schönfelder / 24.04.2020

M.@ Haumann, bei Lanz sprach Püschel live und es war ebenso in verschiedenen Zeitungen zu lesen. Diese Menschen starben nicht an Erkältungssymptomen oder Lungenentzündung, sondern an Magenkrebs zum Beispiel, hatten aber Covid-2 Viren im Hals-Nasen-Rachenraum, weil man zur Zeit bei allen Toten einen Streifen über die Rachenschleimhaut zieht, der Covid-2 Viren anzeigt. Auch wenn einer tot aus einem Auto geborgen wird, nimmt der Arzt oder Pathologe noch einen Abstrich. Deshalb ist der Mensch aber NICHT an dem Virus verstorben. Über 90% der Covid-2 Träger haben KEINE Symptome. ( werden aber bei Kontakt mit dem Virus immunisiert)  Verstanden? Deshalb ist das RKI gegen Obduktionen….. das verstehen Sie jetzt…...

Sabine Schönfelder / 24.04.2020

Rolf@Menzen, vergessen Sie sciencefiles! Jeder kritische Beitrag wird nicht gedruckt, und Herr Klein rechnet sich „den Wolf“ mit Zahlen, die allesamt unzuverlässig sind. Einmal schimpft man auf China, dann dienen wieder Zahlen aus der Diktatur als Berechnungsgrundlage…....sehr enttäuschend…..aber immer „naturwissenschaftlich aufbereitet! Wieviel Coronatote kennen Sie denn? Gibt es überhaupt irgendeinen auf dem Blog, (außer Idler, Nesher und Murmelstein, die standen ja schon neben Leichenbergen) der einen nachweislich ( obduzierten) Toten durch Covid-19 kennt? Das sollte Ihnen zu denken geben.

Frances Johnson / 24.04.2020

@ B. Idler: Die sogenannte Übersterblichkeit gibt es erstens immer am Ende des Winters/Beginn Frühling und zweitens nicht in China, weil die Menschen dort nur 76 Jahre alte werden. Sie ist also da ausgeprägt, wo Menschen über 80 werden (Schweiz, Schweden Frankreich, Spanien, Italien, New York City). Das sind jetzt mal nur Zahlen. Es könnte aber auch sein, dass an selbigen Orten die Seniorenheime schlechter und überfüllter sind, noch weniger PflegerInnen da sind usw. Hinzu kommt, dass die Orte (Milano, London, New York, Madrid, Schweiz insgesamt) teuer sind. Also müssen die Pflegekräfte teils erhebliche Wege in ÖTV aus dem Umland in Kauf nehmen. Und genau dieser ist eine Infektionsquelle. Deshalb ist der Shutdown für die Katz. Man wird hier zum Sklaven von Seniorenheimen und Krankenhäusern und deren Personal gemacht, grundlos, weil ÖTV der Knotenpunkt ist, wo Leute sich infizieren und das in die Arbeit tragen. Das wird hoffentlich alles weitgehend aufgeschlüsselt werden. Es ist so typisch für Sie, dass Sie stromlinienförmig den jeweiligen Argumenten des RKI folgen. Arbeiten Sie zufällig für das Institut? Wussten Sie, dass in Wuhan ÖTV stillgelegt wurde? Somit haben wir gar keinen Shutdown. Wir haben nur einen Halb-Shutdown, und trotzdem sinken die Infektionszahlen deutlich.

Weitere anzeigen Leserbrief schreiben:

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen
Thomas Rietzschel / 17.06.2023 / 15:00 / 12

Kaube weiß, was Habeck mit Börne verbindet

Vor einer Woche wurde der Börne-Preis für Essays, Kritik und Reportage an Wirtschaftsminister Robert Habeck verliehen, in der Frankfurter Paulskirche. Man muss schon eine Weile…/ mehr

Thomas Rietzschel / 22.03.2023 / 16:00 / 24

Der beleidigte Lauterbach

Karl Lauterbach, Gesundheitsminister im Kabinett von Olaf Scholz, hat viel an Ansehen verloren. Aber er vertraut sich selbst noch immer, wie einst der nackte Kaiser,…/ mehr

Thomas Rietzschel / 23.01.2023 / 16:00 / 56

Sag mir, wo die Panzer sind, wo sind sie geblieben?

Erinnern Sie sich an Peter Struck, den letzten Bundesminister für Verteidigung, der – mit Verlaub – noch einen Arsch in der Hose hatte? Weil er die…/ mehr

Thomas Rietzschel / 20.12.2022 / 12:00 / 52

Wann kommt die Fahrrad-Steuer?

Warum müssen die Halter von Kraftfahrzeugen KfZ-Steuer zahlen, indes die Radler das öffentliche Straßennetz unentgeltlich nutzen dürfen, es mehr und mehr für sich beanspruchen, zunehmend…/ mehr

Thomas Rietzschel / 26.11.2022 / 15:00 / 23

Die elf Affen von Katar

In den Siebzigern, nach 1968, waren die drei Affen von Benares groß in Mode. Jeder, der auf sich hielt, wusste von ihnen, eng aneinander gedrängt saßen…/ mehr

Thomas Rietzschel / 23.11.2022 / 16:00 / 24

Im neuen marxistischen Kapitalismus

Möchte der Staat die Bedeutung der Arbeit mit der Höhe seiner Sozialleistungen ausstechen, um den freien Bürger zum betreuten Mündel herabzusetzen? Mit der „wohltätigen“ Diskreditierung…/ mehr

Thomas Rietzschel / 04.11.2022 / 14:30 / 67

Lauterbach im Taumel der Macht

Was er seit seiner Berufung zum Minister veranlasst und ausgeführt hat, ist nicht mehr als die tolldreiste Posse eines Narren, der im Wahn seiner Macht…/ mehr

Thomas Rietzschel / 28.09.2022 / 16:00 / 43

Mehr Licht!

Nach der Umweltverschmutzung im Allgemeinen und der Luftverschmutzung im Besonderen haben sich die Klimabewegten von Thunberg und Neubauer bis zu den Geistesgestörten, die sich auf Autobahnen…/ mehr

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com