Thomas Rietzschel / 24.04.2020 / 13:00 / Foto: Pixabay / 55 / Seite ausdrucken

Es gibt kein Recht auf Gesundheit!

„Die Gesundheit zuerst“ schallt es seit Wochen aus allen Ecken. Kaum, dass jemand Zweifel an der staatlich verfügten Aussetzung bürgerlicher Freiheitsrechte hegt, wird ihm die Kalenderweisheit um die Ohren gehauen.

Als Theo Koll die Bundesjustizministerin in der ZDF-Sendung „Berlin direkt“ fragte, „wie lange müssen wir mit der Einschränkung der Grundrechte leben“, wurde er belehrt, dass „das oberste Gut in diesem Land die Gesundheit und das Leben der Bevölkerung ist“. Deshalb gelte es, so Christine Lambrecht weiter, das Recht „auf körperliche Unversehrtheit“, festgeschrieben im Art. 2 des Grundgesetzes, gegen die Freiheitsansprüche der Bürger abzuwägen.

Ober sticht Unter, sollte das wohl heißen. Dass der gleich darauf folgende Satz ergänzend vorschreibt, „die Freiheit der Person ist unverletzlich“, vergaß die Ministerin zu erwähnen. Kein Wort über den Unterschied zwischen „körperlicher Unversehrtheit“ und der Gesundheit im Allgemeinen. Von ihr ist im Gesetzestext nirgends die Rede. Mit gutem Grund.

Kann doch als Recht nur gelten, was sich juristisch durchsetzen lässt. Nur wenn jemand absichtlich umgebracht oder tödlich bedroht wird, besteht die Möglichkeit einer Klage. Der Tod an sich ist nicht justiziabel. Weil Krankheiten Teil des Lebens sind, gibt es kein „Recht, gesund zu sein“, sagen die Juristen. Kein Anwalt könnte die Heilung eines Krebsleidens erstreiten. Wie aber verhält es sich dann mit dem Infektionsschutzgesetz? Beweist es nicht, dass durchaus die Möglichkeit besteht, das „Recht, gesund zu sein“, per Verordnung durchzusetzen? 

Der Staat wird nur temporär ermächtigt

Ja, insofern mit der Einschränkung von Grundrechten wie der Demonstrations- oder Versammlungsfreiheit die Chance besteht, der Ausbreitung einer Epidemie vorzubeugen. Nein, da der Staat damit bloß temporär ermächtigt wird, per Zwangsverordnung zu regieren, während es dem Bürger unbenommen bleibt, Klage zu erheben, wenn es Anlass zu der Befürchtung gibt, das Grundgesetz könne unverhältnismäßig ausgehebelt werden. 

Das sollte auch eine Bundesjustizministerin wissen. Schließlich verpflichtet sie ihr Amtseid weiterhin, den Bürgern Rede und Antwort zu stehen. Das aber scheint nicht allein Christine Lambrecht entfallen zu sein, als sie versuchte, die Fragen von Theo Koll abzubügeln, indem sie das Grundgesetz in irreführender Verkürzung zitierte. Wo die Autorität der Verfassung derart zur Einschüchterung des Volkes missbraucht wird, ist Gefahr im Verzug, nicht minder bedrohlich als die gesundheitliche infolge der Corona-Pandemie. 

Zunehmend wächst sich die rhetorische Rosstäuscherei zur Methode autoritär infizierter Politiker aus. Mit dem Mantra „Die Gesundheit zuerst!“ wird das Volk mundtot gemacht. Schon die Diskussion über einen Ausstieg aus dem Ausnahmezustand soll uns als Tabubruch gelten. Von einer „Öffnungsdiskussionsorgie“, die „nicht hilfreich“ sei, spricht die Kanzlerin. Für sie und ihresgleichen mag das freilich insoweit stimmen, als es höchste Zeit ist, die enthemmten Politiker wieder an die Leine der Demokratie zu legen. 

Obrigkeit auf dünnem Eis

Allein, wer sich gegen deren Absolutismus auflehnt, es gar wagt, Klage wegen der Einschränkung bürgerlicher Freiheiten zu erheben, wird bei Gericht meist abgewiesen. Es kam aber schon vor, dass der Klage unter Auflagen stattgegeben wurde, immerhin. 

Andererseits will es die Ironie der Geschichte auch, dass die Hysterie der Obrigkeit offenbart, auf welchem dünnen Eis sie steht, wenn sie die Corona-Krise fortdauernd aufbauscht. Hat sich doch unterdessen gezeigt, dass die Infektion keineswegs so lebensbedrohlich verläuft, wie wir glauben sollen. Mehr und mehr erweisen sich die Tatarenmeldungen des RKI als das, was sie tatsächlich sind, ein Versuch, den Teufel an die Wand zu malen. Dass es sich bei dem Institut nicht um eine unabhängige Forschungseinrichtung, sondern um eine „Bundesoberbehörde“ handelt, mag da manches erklären. 

Was sie suggeriert, hat vielen Ärzten von Anfang an die Haare zu Berge stehen lassen. Zwar stimmt es, dass sich die Corona-Viren schneller als andere verbreiten. Nur zieht die Ansteckung in den wenigsten Fällen die erschreckend ausgemalten Folgen nach sich. Tödlich verläuft sie, aufs Ganze gesehen, relativ selten. Die Risikogruppe ist überschaubar. Betroffen sind fast durchweg ältere Patienten und solche mit Vorerkrankungen. Sie überstehen die Infektion meist unbeschadet und in kurzer Zeit, oftmals ohne sie überhaupt bemerkt zu haben. Das ändert nichts an der Tragik einzelner Schicksale, berechtigt aber keineswegs zu kopfloser Panik. 

Jeder stirbt für sich allein

Laut einer Mitteilung des hessischen Gesundheitsministeriums war bislang „keine Übersterblichkeit im Zusammenhang mit dem Corona-Virus festzustellen“. Auch in Berlin wurden nicht „mehr Tote als gewöhnlich“ registriert. „Primär“ sei ihr Sterben „auf Influenza, nicht auf Covid 19 zurückzuführen“, meldet die Gesundheitsverwaltung. Für die Schweiz konstatierte das Uni-Spital in Basel, einem Hotspot der Epidemie: „Alle Untersuchten hatten Bluthochdruck, ein Großteil der Patienten war auch schwer adipös, also deutlich übergewichtig ... Mehr als zwei Drittel wiesen vorgeschädigte Herzkranzgefäße auf, ein Drittel war an Diabetes erkrankt.“ 

In Deutschland jedoch wollte man es zunächst so genau gar nicht wissen. Das RKI hatte anfangs sogar eine Empfehlung herausgeben, keine medizinisch aufklärenden Obduktionen durchzuführen, weil sich die Pathologen dabei selbst anstecken könnten. Einen Unsinn nannte das der Hamburger Rechtsmediziner Klaus Büschel und ließ sich nicht abhalten, 65 verstorbene Corona-Patienten zu obduzieren. Heraus kam, dass die Opfer an Bluthochdruck, Arteriosklerose oder Herzschwäche litten. Manche von ihnen hatten schon vorher einen Herzinfarkt, Lungen- oder andere Organschäden. Einige lebten mit transplantierten Organen. Allesamt waren sie nicht an, sondern mit Corona gestorben, was die Virologen nicht hinderte, jeden Tod eines Infizierten ursächlich auf Covid-19 zurückzuführen.

Der Ausnahmezustand als neue Normalität

Fürchten sie womöglich, ihnen könne die Show gestohlen werden, oder führten sie uns statistisch nur in die Irre, weil sie medizinisch nicht hinreichend beschlagen sind? Nein, es geht hier nicht darum, die Exzellenz der Wissenschaftler infrage zu stellen. Sie ist unbestritten. Nur wurden mit der Fixierung auf die fraglos drastische Ausbreitung der Pandemie voreilig Dogmen verbreitet, die keiner diagnostischen Überprüfung standhalten. Stattdessen befeuerten sie die Politik, einen Ausnahmezustand zu etablieren, von dem sie nun so schnell nicht wieder ablassen will. So kommt eine "neue Normalität" zustande.

„Die Gesundheit zuerst“ bekommt zu hören, wem das nicht passt. Ein ebenso unschlagbares wie fadenscheiniges Argument. Denn was nützt uns die Gesundheit, wenn uns dafür die Freiheit genommen wird, das Glück zu genießen. Auch in der DDR funktionierte die medizinische Versorgung halbwegs. Die Arbeiter und Bauern waren gesund. Erschossen wurden sie, sobald sie zum Sprung über die Mauer ansetzten. Kuba verfügt seit der Revolution über ein vergleichsweise gutes Gesundheitswesen, über Experten, die jetzt in Italien aushalfen.

Aber wollen wir deshalb kubanische Verhältnisse? Ich ganz bestimmt nicht. Dafür hängt mein Herz zu sehr am europäischen Süden, an der mediterranen Sonne und dem guten Essen, an Bouillabaisse und Spaghetti vongole, an all den Genüssen, von denen mein Immunsystem mehr hätte als von der fortgesetzten Krisen-Depression. 

Foto: Pixabay

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giesemann gerhard / 24.04.2020

Jeder wusste, wer und wo die Risikopatienten sind. Man hat sie nicht geschützt, obwohl das möglich gewesen wäre. Gilt auch für das KH-Personal. So wurde Artikel 2 GG von Anfang an verletzt: (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) 1 Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.     2 Die Freiheit der Person ist unverletzlich.     3 In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. Das Infektionsschutzgesetz ist ein solcher Eingriff. Verhältnismäßig wäre ein gezielter Schutz der Risikogruppen gewesen, verbunden mit Isolation, Einreiseverbot etc. von Infizierten, von Verdachtsfällen. Vorsorge mit ausreichendem billigen Schutzmaterial wäre geboten gewesen, wurde aber nicht getan. Das nächste Mal wird kommen, wir sind dann sicher besser aufgestellt. Schuldzuweisungen bringen nichts und sind oftmals auch unfair. Wie “wichtig” die Bundesregierung den Artikel 2 GG nimmt, ersieht man daraus, dass ein völlig ungeeigneter Mann das Gesundheitsresort inne hat. Absatz (2) ganz, gute Sitten werden auch verlassen durch die 650 Millionen Kinderehen weltweit, laut unicef. Interessiert kein Mensch, auch nicht, wenn das hierzulande geschieht.

Frances Johnson / 24.04.2020

@ Gereon Stupp: “Die Mehrheit tickt hier einfach so. Ihre Lust am Schurigeln anderer übersteigt ihre Abneigung selber geschurigelt zu werden.” So ist es. In einem Laden erlebt. Bin falsch rum gegangen. Sollte wieder zurück und den richtigen Weg gehen. Dabei war ich schon dort, wo ich hin wollte. Des Prinzips wegen sollte ich gehen wie vorgeschrieben. Die sebsternannte Oberaufseherin schien kurz davor, ihren Vorstand zu rufen. So dick, dass sie zwei Flugsessel bräuchte. Hatte aber keine Scheu, sich mit mir länger zu unterhalten bzw. mich niederzumachen, weil ich ihr nicht folgte. Es ging nicht um Ansteckungsgefahr, sondern um’s Prinzip. Und natürlich um : Endlich Macht. Der/die kleine Deutsche ist so. Jetzt lässt er mal richtig die Sau raus. Den Laden werde ich natürlich meiden. Wenn das so weiter geht, werde ich ein 1a online-consumer. Vielleicht ist das der Zweck? Wir werden ja in diesem Jh in den robot gehen. Es könnte sein, dass der angenehmer ist als ca 50% aller Menschen. Die Übrigen allerdings würde ich vermissen. Und noch was. Die Frequenz meiner Einkäufe beim Türken hat zugenommen, denn er ist deutlich lockerer. Wenn es mal wieder normaler werden sollte - und davon gehe ich aus - werde ich das Nilpferd nicht bei ihrem Chef anschwärzen, denn das wäre dasselbe. Ich geh da einfach nicht mehr hin.

Sabine Schönfelder / 24.04.2020

LEUTE, eine kleine Informationsauffrischung für alle, die an das „tödlicher Virus-shutdown und Kontaktsperre- bis Impfung und App existieren“ - MÄRCHEN glauben, das uns gerade die abgebrühtesten unserer Politoberen, mit angekündigter Pflichtimpfung (gleichwohl noch keine existiert!) und Mundschutzschikane zum ANGSTERHALT eintrichtern! Senator Kennedy (Demokrat) und Vorsitzender der „Childrenˋs Health Defense“ warnt eindrücklich vor Bill Gates Impf-und App-Manie. Gates ruft alle Nationen auf, ihre Bevölkerungen zu impfen mit einem Impfstoff, den er in 18 Monaten herstellen möchte. Solange fordert er eine Ausgangssperre auf der GANZEN WELT! (Washington Post, Tagesschau!) Was Gates als ´menschenfreundlichˋ bezeichnet, heißt „biometrisches Impf-Identifikationsprogramm“ und gibt ihm eine diktatorische Kontrolle über die globale Gesundheitspolitik. Von 2000-2017 startete Gates ein Polioprogramm in Indien mit 450 Millionen Dollar Eigenbeteiligung der 1,2 Milliarden teuren Aktion, zur Ausrottung der Kinderlähmung. Eine Pflichtimpfung unter seiner Kontrolle. Viele Kinder bekamen Lähmungserscheinungen. An einem experimentellen Impstoff 2014 an 23000 Mädchen erlitten 1200 schwere Nebenwirkungen, Autoimmunerkrankungen, Unfruchtbarkeit und 7 starben. 490 000 Kinder wurde durch die Polio-Impfung gelähmt! 2017 bat die indische Regierung Bill Gates das Land zu verlassen. Es gibt noch zahlreiche andere furchtbare Beispiele für Gates Impfpolitik. Doch diese Fakten interessieren unsere aufrechten Politiker Söder, Kretschmann oder Merkel nicht, die sich doch angeblich soooo für unsere Gesundheit einsetzen und jetzt schon bestimmen wollen, daß wir alle geimpft werden müssen, als Versuchskaninchen für Gates. Pfui Teufel!!!

Werner Geiselhart / 24.04.2020

Natürlich gibt es kein Recht auf Gesundheit, aber der Staat muss die Gesundheit seiner Bürger so weit es geht schützen. Dazu stellt er Regeln auf, die z.B. verbieten, mit einem Sportwagen mit 150km/h durch die Fußgängerzone zu rasen oder die das Tragen von scharfen Waffen und deren Anwendung regulieren. Wie sich immer mehr herausstellt, hat das neue Virus Eigenschaften, die zwar nicht unbedingt viel häufiger zum Tod führen wie Influenza-Viren, es hat aber enormes Schädigungspotential z.B. für Gefäße und Lungenzellen. Maßnahmen zur Verhinderung/Verzögerung der Ausbreitung sind daher vertretbar, sollten aber in einem sinnvollen Rahmen bleiben. Was sinnvoll ist, muss sich erst nach vielen Tests erweisen, ein vorsichtiges Vorgehen sollte bis dahin empfohlen werden. Das Argument, dass es vor allem Menschen mit Vorerkrankungen trifft, die sowieso irgenwann mal sterben, ist zynisch. Eventuell möchte ein Diabetiker oder jemand mit Hypertonie doch lieber in 10 Jahren als heute sterben, um das mal salopp auszudrücken. Wollen Sie das entscheiden, Herr Rietzschel?

Heike Richter / 24.04.2020

Es gibt kein Recht auf Gesundheit, es gibt kein ewiges Recht auf Demokratie, wir wollen aus illegal, legal machen und, und, und… all dies Postulate werden zur Realität. “Nimm das Recht weg - was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande”. Papst Benedikt XVI

Charles Brûler / 24.04.2020

Auf die Maske kommt “Maulkorb” und auf das neue T-Shirt kommt “Öffnungsdiskussionsorgiast” gedruckt. Der Widerstand muss auf die Straße, ins echte Leben.

Irene Luh / 24.04.2020

Ich habe Merkel nie eine Genehmigung erteilt, mir Ratschläge zu geben. Was Merkel sagt, geht zu einem Ohr hinein und zum anderen hinaus. Meistens lache ich über Merkel nur. Es ist anders herum. Ich bin die Chefin von Merkel und sie mißachtet all das, was ich ihr aufgetragen habe. Das ist aber ein sehr ernstes Problem, weil Merkel inkompetent und bösartig ist.

M. Terres / 24.04.2020

Eine gepflegte Orgie hat selbstverständlich ihren Reiz. Jedoch wird das Feld der Interessierten schmäler, wenn untersetzte Damen aus der Uckermark eine Teilnahme androhen.

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