Markus C. Kerber, Gastautor / 22.05.2020 / 06:22 / Foto: Pixabay / 41 / Seite ausdrucken

Dankt die deutsche Demokratie ab?

Dass die unbedingten Unterstützer der EZB aus Nah und Fern mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5.5.2020 ihre Schwierigkeiten haben würden, konnte man leichthin voraussehen. Zu sehr hatte sich der Chefvolkswirt des Bankhauses Berenberg, Dr. Schmieding, bereits im Vorfeld auf eine Einordnung des verfassungsgerichtlichen Urteilsspruchs festgelegt. In einer Notiz vom 28.4.2020 meinte Schmieding zu wissen, dass es der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts – trotz der kritikbetonten mündlichen Verhandlung vom 30.7./31.7.2019 – bei einer restringierenden Handhabung des Staatsanleihenkaufprogramms PSPP („Pandemic Emergency Purchase Programme“) in seinem Urteil belassen würde. 

Nach dem unerwarteten Urteilsspruch 5.5.2020 hatte Schmieding am Tag danach sofort eine Lösung parat. Es läge alles nur an der Kommunikation. Die EZB müsse ihre Analysen und Politikvorschläge besser kommunizieren. Dass in keinem der dem PSPP Programm zugrundeliegenden Beschlüsse auch nur ansatzweise eine ökonomische Analyse oder Bewertung zu finden ist, war Schmieding anscheinend nicht aufgefallen. Noch bemühter um eine wogenglättende Interpretation des Karlsruher Urteilsspruchs war die Reaktion von Stefan Bielmeier. Der Chefökonom der DZ Bank und immerhin Vorsitzender des wichtigen Berufsverbandes DVFA ließ sich von der FAZ damit zitieren, er meine, die EZB würde zur Verhältnismäßigkeit des PSPP Programms Begründungen nachliefern: „Ich glaube, dass die EZB konstruktiv mit dem Urteil umgehen wird (FAZ vom 7.5.2020, Seite 27 „Die EZB wird sich beugen“). 

Aus einem anderen Medium lässt sich präziser entnehmen, in welcher Form die EZB den konstruktiven Dialog suchen sollte. So meinte Bielmeier in der SZ: „Man könnte auf alte Monatsberichte, Reden und Interviews verweisen, in denen die EZB ihre Maßnahmen erklärt hat.“ (Süddeutsche Zeitung 6.5.2020 "Die EZB steckt zwischen den Fronten").

Unübertroffen sind gewiss die Salven, die von der Financial Times und dem EZB-Korrespondenten Martin Arnold gegen das Bundesverfassungsgericht abgeschossen werden. Die Zeitung, früher ein Flaggschiff unbeugsamen, unabhängigen Journalismus’, scheint sich in eine externe Kommunikationsagentur der EZB verwandelt zu haben, als sie die Europäische Kommission aufforderte, gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Ein geharnischter Brief unter Führung von Mitgliedern des House of Lords an die FT-Herausgeberin stellt die Entgleisungen bloß.

Geradezu peinliche Unkenntnis der Rechtslage

All den Schnellschüssen gegen das Urteil ist gemeinsam, dass sich ihre Autoren nicht die Mühe gemacht haben, das Urteil im Wortlaut zu studieren. So fordert das Bundesverfassungsgericht nicht etwa den EZB-Rat zu etwas auf und gewiss nicht lediglich zum Nachliefern von Dokumenten wie makroökonomischen Analysen. Vielmehr ist die fortgesetzte Mitwirkung der Bundesbank an bestandserweiternden Käufen im PSPP an die Vornahme eines Beschlusses des EZB-Rats gebunden, der nachvollziehbar darlegt, dass die mit dem PSPP angestrebten währungspolitischen Ziele nicht außer Verhältnis zu den damit verbundenen wirtschafts- und fiskalpolitischen Auswirkungen stehen (Vgl. Bundesverfassungsgericht Urteil vom 05.05.2020 Randziffer 235).

Hieraus wird deutlich, dass es einer Klarstellung, die EZB unterliege nicht der Jurisdiktion des Bundesverfassungsgerichts, gar nicht bedurft hätte. Eine solche hat das Bundesverfassungsgericht zu keinem Zeitpunkt beansprucht. Entscheidend kommt es indessen auf den Präsidenten der Bundesbank an. Er muss sich gegenüber dem Bundesverfassungsgericht rechtfertigen, wenn er auch drei Monate nach dem Urteil an dem PSPP Programm bestandserweiternd teilnehmen will, ohne dass ein entsprechender EZB-Beschluss mit den genannten inhaltlichen Anforderungen getroffen worden ist. 

Mit dem von DVFA-Chef Bielmeier gepriesenen konstruktiven Dialog zwischen EZB-Rat und Bundesverfassungsgericht ist es also nicht getan. Im Übrigen zeigt die EZB mit all ihren wissenschaftlichen Helfershelfern und journalistischen Vasallen, was sie von einem konstruktiven Dialog mit deutschen Verfassungsorganen hält. Die Vorschläge von Bielmeier liegen daher nicht nur sachlich daneben, sie enthüllen eine geradezu peinliche Unkenntnis der Rechtslage und eine krasse Fehleinschätzung der EZB. Wie lange wird die DVFA derart sachunkundige Parteigänger der EZB an ihrer Spitze dulden? 

Was Madame Lagarde von rechtlichen Regeln hält

Im Übrigen wird Bielmeiers Aufforderung zum konstruktiven Dialog von Frau Lagarde bereits auf ihre Weise beantwortet. Dass sie weiterhin die Meinung vertritt, das Bundesverfassungsgericht habe der EZB nichts zu sagen, entspricht den Erwartungen, zumal das Bundesverfassungsgericht sich auch gar nicht an die EZB direkt gewandt hat. Aber Lagardes Ermahnung der Bundesbank, Präsident Weidmann müsse der EZB gehorchen, zeigt, dass der in Art. 4 Abs. 2 EVU geforderte Respekt der europäischen Unionsgewalten vor der verfassungsrechtlichen Ordnung der Mitgliedstaaten, jedenfalls von Madame Lagarde, nicht ernst genommen wird. Sie will die Bundesbank – den wichtigsten Gesellschafter der EZB – zu einer Filiale der EZB machen.

Nun muss sich der frühere Merkel-Berater Weidmann entscheiden, ob sein Verfassungsgehorsam größer ist als seine kollegiale Loyalität gegenüber Madame Lagarde. Seine Rechtsberater werden ihn gewiss schon darauf hingewiesen haben, dass das Urteil vom 5.5.2020 gem. § 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz die Bundesbank bindet und von dieser Bindung keine Dispens, schon gar nicht durch die Anmaßungen von Frau Lagarde, erteilt werden kann. Im Übrigen dürfte Herr Dr. Weidmann aus der Vergangenheit wissen, was Madame Lagarde von rechtlichen Regeln hält. Sie hatte 2010 stolz verkündet: „Wir haben den Euro gerettet und die europäischen Verträge gebrochen.“ Als dann das Bundesverfassungsgericht in einer Reihe von Verfassungsbeschwerden die diversen Eurorettungsfonds auf ihre Verfassungsgemäßheit überprüfte, erklärte die damalige französische Finanzministerin: „Wenn ich noch einmal das Wort Bundesverfassungsgericht höre, werde ich den Raum verlassen!“

Nun wird es spannend. Denn es steht mehr auf dem Spiel als ein Verfassungsgerichtsurteil. Es geht vielmehr um den Fortbestand des deutschen Verfassungsstaates, den die Europäischen Verträge ausdrücklich in Art. 4 Abs. 2 AEUV anerkennen. Doch schon jetzt steht fest, dass man über den vorauseilenden Gehorsam des Herrn Bielmeier und seine naiven Wünsche für einen „konstruktiven Dialog“ mit der EZB nur milde lächeln kann. 

 

Prof. Dr. jur. Markus C. Kerber ist Professor für Finanzwissenschaft und Wirtschaftspolitik an der Technischen Universität Berlin und Gründer von www.europolisonline.org

Lesen Sie zum gleichen Thema auch unseren Dreiteiler: Das EZB-Urteil des Verfassungsgerichtes: Es kommt zum Schwur 

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Mathias Hartmann / 22.05.2020

Mit der Etablierung der Parteienoligarchie dankte die deutsche Demokratie schon vor Jahrzehnten ab. Formaljuristische Überlegungen erscheinen wie Signale aus einer Parallelwelt. Das Gerede von Demokratie wirkt entweder dümmlich oder verlogen.

Rudi Brusch / 22.05.2020

Vor die Beantwortung der Frage, ob die deutsche Demokratie abdankt sollte man die Frage stellen, inwieweit sie überhaupt bestanden hat. Ich gebe zu, dass Reichsbürger für mich Spinner sind. Die Tatsache, dass sich diese schon seit Längerem nur als Scheindemokratie entpuppt, lässt nichts Gutes erahnen.Thhüringenwahl, No bail out Klausel, Art. 16a GG, Targetsaldenwahnsinn, Als Corona-Bond getarnte Schuldenvergemeinschaftung usw. Die täglich länger werdenede Liste der schamlos gebeugten und gebrochenen demokratischen Gepfolgenheit und Gesetze werden, lässt auch weiterhin das Schlimmste befürchten. Selbst um eine vorsichtige Sparachwahl zur demokratische Bemäntelung bei der Außerkraftsetzung von Grundrechten in Feudalstaatsmanier müht man sich kaum noch (“Corona-Lockerungs-Orgien”) Mich wundert nicht das Agieren von Lafarge und Co. aus der Eurokratenclique. Mich wundert, dass es noch Verfassungsrichter gibt, die tatsächlich noch etwas Rückgrat haben. Um der Sache auf den Grund zu gehen müsste man wissen, ob damit nur Demokratie geheuchelt wird und der Plan, wie man das in der Realität umgehen kann, schon in der Schublade liegt. Wenn erst einmal Fakten geschaffen wurden (z.B. Millionen illegale Zuwanderer) wirft man uns diese einfach als zu akzeptierende neue Realität vor die Füße. Warum soll das mit der verbotenenen Staatsfinanzierung zu unseren Lasten anders werden? Es wird eine butterweiche und wertlose EU-Erklärung geben, die uns Kleber, Reschke und Co. als Errungenschaft verklickern werden, womit alles beim Alten bleibt!

Bernhard Freiling / 22.05.2020

Die Kommentare und Sichtweisen von kompetenten Rechtsgelehrten lassen mich völlig ratlos zurück. Noch immer kann ich nicht erkennen, ob die EZB weiterhin gut oder nicht gut begründet die Bundesrepublik zum Eventualschuldner/Ausfallbürgen für die Anleihenschulden aller Herren Länder machen kann. Soviel meine ich erkennen zu können: Sie kann. Und sie tut es. Unterbinden kann dies, wenn ich das richtig verstehe, kein Richterspruch - auch nicht der des Verfassungsgerichtes.  Denn der kann sich nicht gegen die EZB richten - nur gegen die deutsche Regierung. Wenn die dem von ihr eingesetzten Leiter der Bundesbank, der im Direktorium der EZB einen 26,5%igen Anteil Deutschlands vertritt, keine eindeutige Weisung erteilt - dann isses halt so. ++ Wenn also die EZB, unwidersprochen von der deutschen Regierung, in hoheitliche Rechte der Bundesrepublik eingreift, nämlich in die Schaffung von Eventualverbindlichkeiten zu Lasten des vom deutschen Parlaments verabschiedeten Bundeshaushaltes, dann können wir die 709 Abgeordneten und die Bundesregierung, die dort zum Wohl des deutschen Volkes agieren sollen, nach Hause schicken. Dann wird die Hoheit über Deutschland in die Hände der EZB gelegt, die nach Gutdünken über die deutsche Finanzlage verfügen kann. ++ Verstehe ich das richtig? Liegt hier ein Verfassungsbruch 1. Güte vor? Begangen von den Leuten, die einen Eid auf die Verfassung geschworen haben? Wo bleibt der Verfassungsschutz? Kann man den wegen Untätigkeit verklagen? ;-)

Peter Bruder / 22.05.2020

Kleinstaaterei vs. Imperium: Was soll ein deutscher Verfassungsstaat (gähn), wenn man dagegen auch ein europäisches Reich haben könnte?  Der Wille zur Macht! Solange Merkel ihren willigen Helfern in Sachen EU das Blaue vom Himmel (Augenhöhe mit USA etc.) versprechen kann, werden ihr die Deutschen in Nibelungentreue bis zum bitteren Ende folgen… Der Hochmut vor dem Fall

Christian Feider / 22.05.2020

Weidmann wird katzbuckeln,denn kein deutsches Gericht wird Ihn im Zweifelsfall für Missachtung eines BVERG-Urteil verurteilen..

beat schaller / 22.05.2020

Ein weiterer sehr interessanter Bericht zum Thema EZB/EU/Souverenität der EU-Länder. Nach dem Gesetz denke ich nicht, dass man da, von welcher Seite auch immer,  grossen Spielraum haben wird.  Allerdings sehe ich bei dieser Regierung und ihren Abhängigkeiten durchaus Potential, dass die Führerin wieder neue -Tricks aus der Kiste packt und die “Michels” dann nicht MERKELN sollen, dass sie eben trotzdem bezahlen. Spannend und ich hoffe, dass wir dazu weiter auf dem Laufenden gehalten werden. b.schaller

Beatrix Dechant / 22.05.2020

Das Problem heute ist wohl:  Es hält sich keiner der uns bevormundenden “Eliten” an Recht und Gesetz! Mme. Lagard waren Recht und Gestz offenbar 2010 schon schnurz egal. Merkel dachte ebenfalls, dasss Rechte, Gesetze und internationale Abkommen im Falle ihrer, ins unkontrollierbar ausufenerden Flüchtlingseinladung nicht gelten. Aber auch unser Hr. BK Kurz machte deutlich, dass das Nichteinhalten der österreichischen Verfassung lediglich juristische Spitzfindigkeiten seien. Das sind offensichtlich alles machtgeile Populisten, die an Langfristigkeit, Wohl für Staat und Bürger , der Zukunft nächster Generationen absolut 0 Interesse haben! Wichtig ist ihnen offensichtlich nur das Jetzt und Heute und das Durchsetzen eigener Ideen im persönlichen Machtrausch!

Heiko Stadler / 22.05.2020

Wenn das Urteil des höchsten deutschen Gerichts nichts mehr wert ist, dann müssen wir es konsequenterweise abschaffen. Folglich müssen wir auch alle untergeordneten Gerichte abschaffen. Alle juristischen Entscheidungen treffen dann zwei gut vernetzte, aber beruflich grandios gescheiterte und aus ihrem jeweiligen Land abgeschobene bzw. vor der Justiz geflohene Nullen, die für ihren großzügigen Umgang mit fremden Millionenbeträgen einschlägig bekannt sind.

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