Markus C. Kerber, Gastautor / 22.05.2020 / 06:22 / Foto: Pixabay / 41 / Seite ausdrucken

Dankt die deutsche Demokratie ab?

Dass die unbedingten Unterstützer der EZB aus Nah und Fern mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5.5.2020 ihre Schwierigkeiten haben würden, konnte man leichthin voraussehen. Zu sehr hatte sich der Chefvolkswirt des Bankhauses Berenberg, Dr. Schmieding, bereits im Vorfeld auf eine Einordnung des verfassungsgerichtlichen Urteilsspruchs festgelegt. In einer Notiz vom 28.4.2020 meinte Schmieding zu wissen, dass es der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts – trotz der kritikbetonten mündlichen Verhandlung vom 30.7./31.7.2019 – bei einer restringierenden Handhabung des Staatsanleihenkaufprogramms PSPP („Pandemic Emergency Purchase Programme“) in seinem Urteil belassen würde. 

Nach dem unerwarteten Urteilsspruch 5.5.2020 hatte Schmieding am Tag danach sofort eine Lösung parat. Es läge alles nur an der Kommunikation. Die EZB müsse ihre Analysen und Politikvorschläge besser kommunizieren. Dass in keinem der dem PSPP Programm zugrundeliegenden Beschlüsse auch nur ansatzweise eine ökonomische Analyse oder Bewertung zu finden ist, war Schmieding anscheinend nicht aufgefallen. Noch bemühter um eine wogenglättende Interpretation des Karlsruher Urteilsspruchs war die Reaktion von Stefan Bielmeier. Der Chefökonom der DZ Bank und immerhin Vorsitzender des wichtigen Berufsverbandes DVFA ließ sich von der FAZ damit zitieren, er meine, die EZB würde zur Verhältnismäßigkeit des PSPP Programms Begründungen nachliefern: „Ich glaube, dass die EZB konstruktiv mit dem Urteil umgehen wird (FAZ vom 7.5.2020, Seite 27 „Die EZB wird sich beugen“). 

Aus einem anderen Medium lässt sich präziser entnehmen, in welcher Form die EZB den konstruktiven Dialog suchen sollte. So meinte Bielmeier in der SZ: „Man könnte auf alte Monatsberichte, Reden und Interviews verweisen, in denen die EZB ihre Maßnahmen erklärt hat.“ (Süddeutsche Zeitung 6.5.2020 "Die EZB steckt zwischen den Fronten").

Unübertroffen sind gewiss die Salven, die von der Financial Times und dem EZB-Korrespondenten Martin Arnold gegen das Bundesverfassungsgericht abgeschossen werden. Die Zeitung, früher ein Flaggschiff unbeugsamen, unabhängigen Journalismus’, scheint sich in eine externe Kommunikationsagentur der EZB verwandelt zu haben, als sie die Europäische Kommission aufforderte, gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Ein geharnischter Brief unter Führung von Mitgliedern des House of Lords an die FT-Herausgeberin stellt die Entgleisungen bloß.

Geradezu peinliche Unkenntnis der Rechtslage

All den Schnellschüssen gegen das Urteil ist gemeinsam, dass sich ihre Autoren nicht die Mühe gemacht haben, das Urteil im Wortlaut zu studieren. So fordert das Bundesverfassungsgericht nicht etwa den EZB-Rat zu etwas auf und gewiss nicht lediglich zum Nachliefern von Dokumenten wie makroökonomischen Analysen. Vielmehr ist die fortgesetzte Mitwirkung der Bundesbank an bestandserweiternden Käufen im PSPP an die Vornahme eines Beschlusses des EZB-Rats gebunden, der nachvollziehbar darlegt, dass die mit dem PSPP angestrebten währungspolitischen Ziele nicht außer Verhältnis zu den damit verbundenen wirtschafts- und fiskalpolitischen Auswirkungen stehen (Vgl. Bundesverfassungsgericht Urteil vom 05.05.2020 Randziffer 235).

Hieraus wird deutlich, dass es einer Klarstellung, die EZB unterliege nicht der Jurisdiktion des Bundesverfassungsgerichts, gar nicht bedurft hätte. Eine solche hat das Bundesverfassungsgericht zu keinem Zeitpunkt beansprucht. Entscheidend kommt es indessen auf den Präsidenten der Bundesbank an. Er muss sich gegenüber dem Bundesverfassungsgericht rechtfertigen, wenn er auch drei Monate nach dem Urteil an dem PSPP Programm bestandserweiternd teilnehmen will, ohne dass ein entsprechender EZB-Beschluss mit den genannten inhaltlichen Anforderungen getroffen worden ist. 

Mit dem von DVFA-Chef Bielmeier gepriesenen konstruktiven Dialog zwischen EZB-Rat und Bundesverfassungsgericht ist es also nicht getan. Im Übrigen zeigt die EZB mit all ihren wissenschaftlichen Helfershelfern und journalistischen Vasallen, was sie von einem konstruktiven Dialog mit deutschen Verfassungsorganen hält. Die Vorschläge von Bielmeier liegen daher nicht nur sachlich daneben, sie enthüllen eine geradezu peinliche Unkenntnis der Rechtslage und eine krasse Fehleinschätzung der EZB. Wie lange wird die DVFA derart sachunkundige Parteigänger der EZB an ihrer Spitze dulden? 

Was Madame Lagarde von rechtlichen Regeln hält

Im Übrigen wird Bielmeiers Aufforderung zum konstruktiven Dialog von Frau Lagarde bereits auf ihre Weise beantwortet. Dass sie weiterhin die Meinung vertritt, das Bundesverfassungsgericht habe der EZB nichts zu sagen, entspricht den Erwartungen, zumal das Bundesverfassungsgericht sich auch gar nicht an die EZB direkt gewandt hat. Aber Lagardes Ermahnung der Bundesbank, Präsident Weidmann müsse der EZB gehorchen, zeigt, dass der in Art. 4 Abs. 2 EVU geforderte Respekt der europäischen Unionsgewalten vor der verfassungsrechtlichen Ordnung der Mitgliedstaaten, jedenfalls von Madame Lagarde, nicht ernst genommen wird. Sie will die Bundesbank – den wichtigsten Gesellschafter der EZB – zu einer Filiale der EZB machen.

Nun muss sich der frühere Merkel-Berater Weidmann entscheiden, ob sein Verfassungsgehorsam größer ist als seine kollegiale Loyalität gegenüber Madame Lagarde. Seine Rechtsberater werden ihn gewiss schon darauf hingewiesen haben, dass das Urteil vom 5.5.2020 gem. § 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz die Bundesbank bindet und von dieser Bindung keine Dispens, schon gar nicht durch die Anmaßungen von Frau Lagarde, erteilt werden kann. Im Übrigen dürfte Herr Dr. Weidmann aus der Vergangenheit wissen, was Madame Lagarde von rechtlichen Regeln hält. Sie hatte 2010 stolz verkündet: „Wir haben den Euro gerettet und die europäischen Verträge gebrochen.“ Als dann das Bundesverfassungsgericht in einer Reihe von Verfassungsbeschwerden die diversen Eurorettungsfonds auf ihre Verfassungsgemäßheit überprüfte, erklärte die damalige französische Finanzministerin: „Wenn ich noch einmal das Wort Bundesverfassungsgericht höre, werde ich den Raum verlassen!“

Nun wird es spannend. Denn es steht mehr auf dem Spiel als ein Verfassungsgerichtsurteil. Es geht vielmehr um den Fortbestand des deutschen Verfassungsstaates, den die Europäischen Verträge ausdrücklich in Art. 4 Abs. 2 AEUV anerkennen. Doch schon jetzt steht fest, dass man über den vorauseilenden Gehorsam des Herrn Bielmeier und seine naiven Wünsche für einen „konstruktiven Dialog“ mit der EZB nur milde lächeln kann. 

 

Prof. Dr. jur. Markus C. Kerber ist Professor für Finanzwissenschaft und Wirtschaftspolitik an der Technischen Universität Berlin und Gründer von www.europolisonline.org

Lesen Sie zum gleichen Thema auch unseren Dreiteiler: Das EZB-Urteil des Verfassungsgerichtes: Es kommt zum Schwur 

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Andreas Mertens / 22.05.2020

Demokratie dankt ab? Wer nie gekrönt wurde, der kann auch nicht abdanken. Soviel zur Demokratie in D-Land. D-Land unterscheidet sich nicht so sehr von Russland. Auch hier herrscht immer noch purer Untertanengeist. Bedingungsloser Gehorsam nach Oben zu buckeln, eiserner Wille alle Abweichler mit Inbrunst zu verachten und die Lust Alle unter sich zu zertreten. Alles Andere ist einfach ... alternativlos.

Karla Kuhn / 22.05.2020

Wolfgang Kaufmann,  “Meine Vermutung ist, dass Männer tendenziell kompetente Anführer wählen, welche die Gruppe zur Not auch mit Entschiedenheit durch eine Katastrophe führen können.”  Das BESTE Beispiel war doch Helmut Schmidt, als er auf eigen Kappe die BW bei der Flutkatastrophe eingesetzt hat. Allerdings sind ja nicht alle Frauen derart kommunistisch sozialisiert wie Frau Merkel, die- so sehe ich das- eine Frau war (und wahrscheinlich noch ist) ohne Selbstbewußtsein. Das schöpft sie heute nur aus ihrer Machtposition und vielleicht hängt sie darum derart an der Macht, weil sei angst hat, wieder alleine dazustehen ? Oder glaubt wirklich jemand, wenn Merkel ohne “Sessel” ist, daß z. B. Macron, Leyen, Lagarde oder auch viele aus ihrer eigene Politriege diese Frau wirklich als Freundin haben möchten ? Ich kann mir das nicht vorstellen !  Uta Buhr, einfach SPITZE, beides, Recht und Gesetz und LINKSEXTREME Figur !  “Wir befinden uns auf direktem Wege in eine totalitäre sozialistische Gesellschaft à la DDR” Kleiner Widerspruch, totalitäre KOMMUNISTISCHE…....., der Sozialismus ist bereits Geschichte, denn GRUNDEINKOMMEN für ALLE war/ist der Wunsch der Kommunisten. Ich erinnere mich, im zweiten oder dritten Schuljahr hatten wir ein Lesebuch mit der Geschichte vom “Schlaraffenland”  Als kleiner Vielfraß war ich begeistert davon und was dann die Lehrerin erzählte, haben wir nicht verstanden, “So wird der Kommunismus aussehen”  OHNE ARBEIT gibt es ALLES, wer es erwirtschaften soll, wurde natürlich nicht erwähnt. Wolfgang Kaufmann, ich vermute, Frauen wählen schwache Frauen,damit das EIGENE Unvermögen nicht so auffällt. darum haben wir ja heute in der Politik die meisten inkompetenten Frauen für das jeweilige Amt ! Genauso so verhält es sich mit dem Aussehen !  Das “Vereinte Europa ” wird es NIE geben. Dank Corona konnte man die Prämiere bestaunen, wie jedes Land ALLEINE entschieden hat. Das macht Mut, daß die EU in der jetzigen Form bald Geschichte sein wird .

Thomas Brox / 22.05.2020

Man muss schon ziemlich naiv sein, um zu glauben, dass sich irgendetwas ändert. Das Urteil ist heiße Luft. Es ist keine substantielle Einschränkung der EZB bezüglich dem Kauf von Staatsanleihen (Staatsfinanzierung durch die EZB) oder “No-Bailout”, es ist keine substantielle Klarstellung der Rechtshoheit Deutschlands gegenüber der EU. Es ist für das deutsche Regime zusammen mit EZB und EU-Kommission eine leichte Übung die Luft aus dem Urteil irgendwie rauszulassen - viel Luft ist da sowieso nicht drin. Wann begreift es der deutsche Michel endlich: EU/EZB/Euro plus die nationalen Staatssektoren sind ein riesiger absolutistischer Umverteilungsapparat, der mit der Umverteilung gar nicht mehr aufhören kann, ohne Selbstmord zu begehen. Um zu leben, MUSS dieser Apparat weitermachen - und er wird weitermachen.

D. Schmidt / 22.05.2020

Welche Deutsche Demokratie eigentlich? Wer glaubt Maischberger und Illner zu sehen und das Geblubber und Schaulaufen der zweiten Klasse an Politikern dort zu sehen und als Demokratie versteht, muss irgendwie Jahre lang geschlafen haben. Die Polit-Typen (die keiner gewählt hat, aber im Fernsehen auftreten) laabern sich in Talk Shows das Leben schön, bzw. was ihre Artgenossen als toll empfinden und die FDJ Vorsitzende schmeißt ungefragt und unbeantwortet, jährlich Milliarden/Billionen an Steuergeldern für ihre privaten Träume aus dem Fenster. Was ist daran demokratisch? Reden wir nochmal darüber wenn es wieder einen Hauch von Demokratie gibt.

Stefan Riedel / 22.05.2020

“...Dankt die deutsche Demokratie ab?...”. Nein! Sie h a t längst abgedankt.

Karl Meier / 22.05.2020

Dies sind alles nur Scheingefechte.  Frau Lagarde wird nichts tun, was nicht abgestimmt ist, mit Macron und Merkel. Dies war auch schon bei Draghi so. Der berühmte Satz Whatever it takes war vorher von ganz oben im Kanzleramt abgesegnet gewesen. Das Ganze ist eine Schmierenkomödie und dient nur dazu, die Deutschen in den Glauben zu lassen, es würde sich wirklich etwas ändern. Längst hat Merkel auch mit Isabel Schnabel eine Getreue bei der EZB installiert. Weidmann ist quasi das Feigenblatt der aber ohne jeglichen Rückhalt seine Position vertreten muss. Wir haben mit dem Euro jetzt das bekommen, was die meisten Deutschen immer befürchtet hatten. Eine quasi wertlose Währung.

Ulla Schneider / 22.05.2020

@Wolfgang Kaufmann:  Hallo,  Herr Kaufmann. Sie haben recht. Es sind die Damen die, meistens sogar zögerlich, den Finger als erstes hochheben, um nun endlich!  aus der Versenkung zu kriechen. Meistens die ganz Naiven. Welche weiteren Eigenschaften dazu gehören, können Sie sich denken. Die anderen Damen, Herr Kaufmann, haben den Braten längst gerochen und tun sich das nicht unbedingt an. Es sei denn, man ist so aufgewachsen wie ich, mit zwei älteren mutigen Brüdern.  Ich habe rechtzeitig die Kurve ” gekratzt” . 360 Grad Wendungen waren meinem Hals nicht zuträglich. Wer das kann, bekommt anschließend eine Straßenbenennung mit seinem Namen. So geht das heute.

Heinrich Hein / 22.05.2020

Dann gesellt sich Frau Lagarde ja hervorragend zu Frau Von-der-Leyen. Der sind die Gesetzes ja ebenfalls scheiß egal. Es ist beeindruckend, was die angeblichen Demokratien heutiger Zeit für ein politisches Personal nach oben schwemmen. Hauptsache die Lügen- und Spinnerpresse dieses Landes kritisiert dauerhaft den amerikanischen Präsidenten. Einfach nur noch erbärmlich.

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