Claudio Casula / 22.05.2022 / 10:00 / Foto: Roland Wiesendanger / 45 / Seite ausdrucken

Vor Gericht: Wiesendanger gegen den abwesenden Herrn Drosten

Der Streit der Professoren Drosten und Wiesendanger um die Labortheorie als Ursprung der Corona-„Pandemie“, Verschwörungsmythen-Vorwürfe und mögliche Vertuschung ging vor Gericht in die nächste Runde. Achgut war dabei.

Worum geht es? Hier die Kurzfassung: In einem Interview mit dem Magazin Cicero, das am 2. Februar 2022 unter der Überschrift: „Stammt das Coronavirus aus dem Labor? – ,Herr Drosten hat Politik und Medien in die Irre geführt'" erschien und seit der Einstweiligen Verfügung nicht mehr online abrufbar ist, hatte Roland Wiesendanger, Professor für Experimentelle Festkörperphysik an der Universität Hamburg, dem Direktor des Instituts für Virologie an der Charité, Christian Drosten, vorgeworfen, die Öffentlichkeit über den Ursprung der Corona-Pandemie getäuscht zu haben.

Drosten hatte gemeinsam mit 26 weiteren Wissenschaftlern am 19. Februar 2020 in der Fachzeitschrift „The Lancet“ behauptet, dass das Coronavirus definitiv nicht aus einem Labor stamme und entsprechende Überlegungen, die schon damals aufgrund von Indizien (Stichwort „Furin-Spaltstelle“) von namhaften Wissenschaftlern angestellt wurden, ins Reich der Verschwörungstheorien verwiesen. Politik und Medien, auch der Großteil der Wissenschaftler, übernahmen diese Position, die zum offiziellen Narrativ avancierte. Zumal der damalige US-Präsident Donald Trump die Labor-These favorisierte, und was Trump sagte, musste immer und unbedingt falsch sein.

Hintergrund ist die im Institut für Virologie in Wuhan / China praktizierte, hochrisikoreiche Gain-of-Function-Forschung: Man manipuliert Viren im Labor, um sie ansteckender zu machen. Wie Prof. Wiesendanger im Interview mit Achgut-Autor Stefan Frank erläuterte:

„In dem Forschungsantrag, der von der Unterabteilung der National Institutes of Health (NIH) von Anthony Fauci bewilligt wurde, steht explizit drin, dass dies das Ziel der Forschung war: durch Experimente mit biotechnologisch manipulierten Coronaviren das Pandemie-Potenzial für den Menschen aufzeigen zu können. Das ist dokumentiert, das kann niemand bestreiten.“

Inzwischen ist Drosten zurückgerudert, er hält einen Laborunfall nun für „möglich, aber unwahrscheinlich“. In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung sagte er, er und die anderen Unterzeichner seien über manche Projekte in Wuhan nicht informiert worden: „Hätte ich davon gewusst, hätte ich zumindest Rückfragen gehabt…“ Wiesendangers Vorwurf bezieht sich allerdings auf die sehr frühzeitige Festlegung Drostens und seiner Mitunterzeichner des Offenen Briefs im „The Lancet“. Für ihn ist klar: Wenn Drosten nicht erklären kann, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage er die Labor-These damals als unwissenschaftlich diffamiert habe, haben wir es mit einer Irreführung zu tun.

Der Hofvirologe glänzt durch Abwesenheit

Drosten war juristisch gegen Wiesendangers Vorwürfe im Cicero vorgegangen und hatte einen Teilerfolg erzielt: Wiesendanger wurde untersagt, seinen Vorwurf zu wiederholen, Drosten habe die Öffentlichkeit wissentlich getäuscht. Mit weiteren Verbotsanträgen scheiterte der Virologe. So befand das Gericht, bei den von Wiesendanger verwendeten Begriffen „Desinformationskampagne“ und „Unwahrheiten“ handle es sich um scharfe, aber zulässige Wertungen im wissenschaftlichen Meinungskampf und sie seien somit als Meinungsäußerung zulässig. Auch einen neu gestellten Hilfsantrag wies das Landgericht zurück. Drosten wollte Wiesendanger darin untersagen, mit diversen Aussagen den Eindruck zu erwecken, er, Drosten, sei an einer Vertuschungsaktion im Hinblick auf die Laborthese beteiligt. Doch auch insofern, so das Gericht, läge eine zugespitzte, aber eben zulässige Meinungsäußerung vor.

Beide Seiten legten gegen das Urteil Widerspruch ein. Warum, erklärt Legal Tribune Online so:

„Dass ein Gericht seine vorherige Entscheidung über eine Rechtsfrage nach einer sofortigen Beschwerde korrigiert, kommt sehr selten vor. Die Beschwerde zielt vor allem darauf ab, dass die höhere Instanz sich mit der Sache beschäftigt. Im konkreten Fall wird nun das (sic!) OLG Hamburg die Beschwerde zur Entscheidung vorgelegt.“

Vor dem Landgericht Hamburg betonte der Vorsitzende Richter Florian Schwill, dass seine Zivilkammer (es geht ja um eine „äußerungsrechtliche Streitigkeit“) nicht darüber zu entscheiden habe, welche Ursprungsthese richtig sei. Es gehe nur darum, wer was sagen dürfe oder eben nicht. Die Sitzung war – angesichts des doch durchaus nicht nebensächlichen Themas – auf eine knappe Stunde anberaumt. Wiesendanger war mit seinem Anwalt Lucas Brost erschienen, Drosten glänzte durch Abwesenheit und ließ sich durch seine Anwälte Gernot Lehr und Stephan Schuck vertreten.

Drosten, durch seinen kometenhaften Aufstieg zum Hofvirologen der Sonnenkanzlerin längst in höhere Sphären entschwebt, ist bekannt dafür, auf Kritik überempfindlich zu reagieren. So hatte er Wiesendanger nach dem Cicero-Interview als „Extremcharakter“ bezeichnet. Bei Twitter bügelt er Diskussionen, die ihm nicht passen, gern mal brüsk ab („Ja, ist gut jetzt!“), den corona-kritischen Professor Stefan Homburg blockierte er („Mir reicht’s jetzt echt mit Ihnen, ich blockiere Sie jetzt, sorry.“) und die Aufforderung der BILD, eine Stellungnahme abzugeben, beantwortete er mit der Feststellung, er habe „Besseres zu tun“.

Der Drops ist frühzeitig gelutscht

Gleich zu Beginn stellte der Vorsitzende klar, die Kammer tendiere dazu, die Eilentscheidung vom 14. März zu bestätigen. Damit war der Drops im Prinzip frühzeitig gelutscht, die noch für den selben Tag in Aussicht gestellte Entscheidung der Kammer (mit demnächst nachgereichter schriftlicher Begründung) stand fest, unabhängig davon, wie der Rest der Stunde verlaufen würde.

Wiesendanger betonte, es handle sich nicht um einen Streit zwischen zwei Wissenschaftlern, vielmehr gehe es um die Sache: den Ursprung einer Pandemie, die viele Millionen Menschen betroffen habe. Schon aufgrund der Dimension sei eine Untersuchung zur Frage Wie konnte es zur Pandemie kommen? unerlässlich; Menschen, die von ihr oder von den Maßnahmen auf irgendeine Art betroffen waren, hätten das Recht auf Aufklärung, das Thema müsse ergebnisoffen angegangen werden. Anwalt Brost sekundierte, die Tragweite der Diskussion werde hier nicht berücksichtigt, das Thema müsse „mit maximaler Meinungsfreiheit diskutiert werden“. Er warnte vor „chilling effects“, im Prinzip eine Selbstzensur, die sich Kritiker auferlegten, wenn ähnliche Fälle mit Verboten belegt würden.

Längere Ausführungen Wiesendangers oder seines Anwalts wurden rasch unterbunden, zur Freude der Drosten-Anwälte, die von Anthony Faucis offengelegter E-Mail-Korrespondenz nichts hören wollten und sich „Fensterreden“ verbaten – so würde der Prozess „missbraucht“. Entscheidend sei allein, was Wiesendanger ihrem Mandanten vorgeworfen habe. Drosten habe, „die Diskussion in aller Breite geführt“, etwa durch seinen Podcast. „Es gab zu keinem Zeitpunkt einen Ausschluss der Laborthese.", Drosten habe nur eine Zoonose für wahrscheinlicher gehalten. Schuck: „Zwischenzeitlich (sic!) hat sich Herr Drosten sehr ausgewogen geäußert“. Mag sein. Zum Zeitpunkt, um den es Wiesendanger geht, jedoch nicht.

Wie erwartet, bestätigte die Kammer ihre Entscheidung vom 14. März. Professor Wiesendanger gibt jedoch nicht klein bei, er hält die Klärung des Corona-Ursprungs für immens wichtig. Von ihr hinge ab, was die Welt unternehme, um eine Wiederholung einer solchen Pandemie zu verhindern. Denn sollte sich die Zoonose-These von einem tierischen Ursprung durchsetzen, werde es sehr viel mehr Forschung auf diesem Gebiet geben, während im Fall der Bestätigung der Labor-These ein öffentlicher Druck entstehen würde, auf die extrem risikoreiche Gain-of-Function-Forschung zu verzichten.

Der Hamburger Nanowissenschaftler wird Berufung einlegen, über die dann das Hanseatische Oberlandesgericht zu entscheiden hat. Wir berichten weiter.

 

Zu diesem Thema ist auf Achgut.com u.a. auch erschienen:

Roland Wiesendanger und der Stich ins Wespennest

Zitate erfunden? Das Schweigen des ZDF

Zweifelhafte ZDF-Zitate: Verzögern und sich dumm stellen

ARD- und ZDF-Faktenchecker erwischt: Die Schamlosen

Foto: Roland Wiesendanger CC BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons

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Philipp Tremblau / 22.05.2022

Wenn ich es richtig verstanden habe, wird Prof. Wiesendanger untersagt, zu behaupten, Prof. Drosten habe wissentlich irre geführt. Ob die von Prof. Drosten in der Zeitschrift ‘Lancet’ unterzeichete Behauptung, dass “das Coronavirus definitiv nicht aus einem Labor stamme”,  ohne eine wissenschaftliche Grundlage zu nennen, wissentliche Irreführung ist, weiß ich nicht. Mit Wissenschaft hat es allerdings nichts zu tun, wenn er die Labortheorie eine Verschwörungstheorie nennt, ohne dafür eine Grundlage zu haben, wie er selbst zugibt, wenn er sagt, über die Art der Forschung nicht informiert (“Hätte ich davon gewußt…”) gewesen zu sein. Klar ist daher:  Aussagen von Prof. Drosten sind nicht (immer) wissenschaftlich, sondern politisch begründet. Ein ganz anderes Thema ist die Aufklärung, woher das Virus stammte. Hier scheint der Aufklärungswille von Wissenschaft und Politik gering zu sein. China hat schließlich schon erklärt, dass das Virus nicht aus dem Labor in Wuhan stammte. Und siehe da, mehr als 2 Jahre nach dem ersten Auftreten in China hat man dort endlich die passende Fledermaus gefunden.

Dr. Ralph Buitoni / 22.05.2022

Wiesendanger braucht nur die Protokolle der Kongressdebatten im letzten Jahr aus den USA zu dem Thema einfliegen lassen - da steht alles drin. “Verschwörungstheorie” - muahahaha….

Siegfried Ulrich / 22.05.2022

Ich danke Herrn Professor Dr. Wiesendanger für sein Engagement und ich teile seine Befürchtungen speziell zur Gefahr der Gain-of-function-Forschungen für die Menschheit voll und ganz. Leider ist auf dem Rechtsweg wohl nichts mehr erreichbar nach der Entscheidung des “Grundgesetzbundesgerichts” unter Vorsitz eines Richters ohne einen einzigen Tag Berufserfahrung zur einrichtungsbezogenen “Impf"pflicht. Meine Äußerung in dieser Sache ist gestern zensiert worden, vielleicht habe ich ja heute mehr Glück…

Markus Viktor / 22.05.2022

Primär sollten im Virensektor die “Gain of Function”-“Auf Teufel komm raus”-ForscherInnen attackiert werden. Auch nicht besser als Putin oder der putineske Iraq-Invasor George W.

Arne Ausländer / 22.05.2022

Wet Market vs. Lab Leak sind Variante A und B der Pandemie-Panik-Politik. Es gibt reale Zoonosen, sie sind aber zu selten und zu langsam, um politisch brauchbar zu sein. Daher wird das Körnchen Wahrheit gern gewaltig aufgebläht, wie ein Virusschnipsel im PCR-Test. Vor 40 Jahren hieß es AIDS käme aus Afrika, weil die dort “bekanntlich” alles vögeln, selbst Affen. (Rassismus war nie ein Problem, wenn man ihn nutzen wollte.) Jetzt gerade sollen uns neue Affen afgebunden werden, vorbereitet letztes Jahr mit der dubiosen Story aus Virginia o.ä., vom verunglückten Truck mit Laboraffen und einer gebissenen Frau. Auch wenn keineswegs alle Biolabore BioWAFFENlabore sind, gibt es letztere sehr wohl weit mehr, als gut sein kann. Die Gain-of-Function-Forschung ist aufmerksamen Beobachtern seit etlichen Jahren ein Begriff. Aber dann kennt man auch das “Dilemma” der Biowaffen: Das Laborprodukt soll schließlich nicht die Auftraggeber gleich mit erwischen. Daher funktioniert das alles nicht so, wie in bösen Hirnen ausgedacht. Zum Glück für uns. Daher können Laborprodukte auch nur punktuell assistieren bei Variante C der Pandemie-Panik, dem medialen Hype. Der allein könnte versagen, wenn man nicht bei Bedarf hier oder da auch was echt Gefährliches aus dem Labor zur Hand hätte, Zu selten und teuer für die Massenanwendung, aber immer hilfreich, unwillige Politiker zum Mitspielen zu “übereden”. — Mal sehn, ob die Leute mal wieder blöd genug sind, auf die neue Affenstory reinzufallen. Die Politik scheint schon willig zu sein.

Slobodan Covjek / 22.05.2022

Wir sollten die Pandemie einfach Drosten-Pandemie nennen, nach dem präsentesten Wissenschafter in deren gesamten Verlauf.

Frank Stricker / 22.05.2022

Nihil novi sub sole in Hamburg. Immer wieder Hamburg, wo Justizia blinzelt ! Die präzise Strafanzeige von Gerhard Strate,  Deutschlands renommiertesten Strafverteidiger , gegen Olaf Scholz, quasi nach 5 Minuten abgelehnt. Der Prozess der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen den HSV-Spieler Jatta wegen Urkundenfälschung, nicht zugelassen. Jetzt der Fall Wiesendanger gegen Drosten, auch hier lässt der Richter bereits nach 5 Minuten erkennen, auf welcher Seite er steht…...Justizia, flieh aus Hamburg !

Rudolf George / 22.05.2022

Herr Prof. Drosten hat mit Sicherheit “besseres zu tun”. Zum Beispiel die “Ursache” der nächsten Großpanik frühzeitig zu identifizieren, um rechtzeitig Tests und Impfstoffe zu entwickeln, damit nach dem “Ausbruch” wieder mal ein großes Geschäft gemacht werden kann, indem man seine politischen “Freunde” von der Notwendigkeit maximal durchgreifender Massnahmen überzeugt hat. Just follow the money.

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