Thilo Schneider / 11.04.2019 / 12:30 / Foto: GillyBerlin / 71 / Seite ausdrucken

Sie Umwelt-Verbrecher, Sie!

Ich kann schreiben, was ich will, die Realität holt mich immer wieder ein. Da schrieb ich auf der Achse vor knapp einem Jahr über mögliche Auswirkungen der DSGVO und „Begleitzetteln über Nebenwirkungen“, und dann werde ich nach nur 12 Monaten eingeholt. Aber der Reihe nach:

Stellen Sie sich vor, Sie laufen abends auf der Straße und Ihnen kommt „Einmann“ entgegen. Er hält Ihnen ein Messer und eine Zahlungsaufforderung entgegen. Sie mögen ihm bitte 5.001 Euronien zahlen, da er ansonsten leider das Messer zum Einsatz bringen muss. Er meine das auch keinesfalls persönlich, aber Sie hätten leider mehr als 20 Wohnungen und er hätte keine, und das sei doch sehr ungerecht. Im Sinne der Umverteilung von oben nach unten, im Sinne des sozialen Friedens und der Herstellung der Gerechtigkeit sei es quasi seine bürgerliche Pflicht, von Ihnen die verhältnismäßig geringen 5.001 Yuros einzutreiben. Quasi als seine persönliche „Aktion gegen Armut und soziale Ungerechtigkeit“. Käme Ihnen das seltsam vor? Surreal? Unmöglich? 

Nun, dann stellen Sie sich jetzt Folgendes vor: Sie haben einen kleinen Betrieb. Meinetwegen ein Autohaus. In Donaueschingen. Es ist Mittwoch, der 13. März. Von ihren acht Mitarbeitern sind zwei auf einem Seminar, einer ist krank und einer ist im Urlaub. Das alles zahlen übrigens Sie, so als Arbeitgeber und Ausbeuter und Bonze und ... (hier sozialistische Beschimpfung Ihrer Wahl einsetzen). Sie hatten heute einen Kunden, der eine Probefahrt gemacht hat. Sie waschen das neue Auto und stellen es einfach vor dem Showroom ab, da sie es ja schlecht nass in den Showroom stellen können – wegfahren werden sie den, wenn er trocken ist. 

Vor ihrer Werkstatt, die durch einen verblichenen Strich vom Verkaufsareal getrennt ist, steht ebenfalls ein Neuwagen, den sie nach der Endkontrolle am Morgen aus der Werkstatt gefahren haben und den Sie noch nicht weggestellt haben. Haben Sie das abgespeichert? Gut. Sehen Sie hier bisher irgendwo eine gesetzeswidrige Handlung? Haben Sie jemanden ermordet oder, schlimmer, Ihre „Demokratieabgabe“ nicht gezahlt oder den Müll nicht ordentlich getrennt? Nein, alles in Ordnung.

Das ist leider alles verboten

Ihre Rumpfmannschaft läuft geschäftig durch die Gegend, in der Ecke steht ein Stapel mit Kundenreifen, die Sie für diese lagern, die Vögel summen und die Bienen singen und Sie holen sich einen Kakao vom Autohaus-Automaten (ich liebe Kakao aus dem Autohaus-Automaten, hatte ich das schon mal erwähnt?). Der Tag und mit ihm hoffentlich viele Kunden (soweit das in Donaueschingen mit seinen 22.500 Einwohnern möglich ist) kann kommen. 

Dieser Tag wird Sie 5.001 Euro kosten. Denn was Sie nicht wissen – die Deutsche Umwelthilfe (kurz DUH) ist früher als Sie aufgestanden und schon bei Ihnen auf dem Grundstück. Da stellt sie nun voller Entsetzen mit Hilfe von „Testkäufern“ fest (früher nannte man solche Leute „Schnüffler“, aber heute heißt es ja auch „aus dem Ruder gelaufene Youtuber-Treffen“, wenn Migranten aus der Unterschicht gemeinsam „Stress suchen wegen Ehre und so“), dass in Ihrem Betrieb einiges im Argen liegt, was nicht hilfreich für die Umwelt ist. Weswegen die Umwelthilfe jetzt der Umwelt hilft und Ihnen eine Zahlungsaufforderung über 5.001 Euro schickt. Die sollen Sie als Konventionalstrafe an die der Umwelt helfende hilfreiche Deutsche Umwelthilfe schicken. Und das bitte zackig.

Was haben Sie aber verbrochen? Nun, Sie Verbrecher haben gegen die „Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung“ verstoßen. Das sind diese lustigen Schilder, die man auch auf Waschmaschinen oder Kühlschränken findet und die angeblich angeben, wie viel Energie ein angeblicher Gegenstand angeblich verbraucht. Wenn Sie ihn benutzen. Wenn Sie ihn nicht benutzen, wird es sogar noch weniger. Mit dem Verbrauch. Sowohl der Wagen vor dem Showroom als auch der vor der Werkstatt stehen entweder zu weit von so einem derartigen Aufklärungsschild entfernt oder haben erst gar kein solch wichtiges Kennzeichen. Und der Stapel mit den Kundenreifen ist nicht als „Stapel mit den Kundenreifen“ gekennzeichnet, und deswegen hat der unbekannte Umwelthelfer von der Umwelthilfe schriftlich angemahnt, dass da ebenfalls keine „Energieverbrauchskennzeichen nach Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung“ an den Reifen hängen. Denn das erste, das sich ein potenzieller Käufer von Kundenreifen fragen würde, wenn er nicht wüsste, dass das unverkäufliche Kundenreifen sind, ist, wie es mit dem Energieverbrauch speziell jener Reifen aussähe, und wenn er das nicht auf Anhieb sehen könnte, müsste er einen Verkäufer fragen. Und das ist leider verboten. 

Da kann die Umwelthilfe jetzt auch nichts dafür, schließlich wurden die Gesetze in Brüssel gemacht und die Deutsche Umwelthilfe macht ja auch nur ihren Job und hilft der Umwelt. Die meint das ja auch nicht persönlich. Wie das Diebe und Räuber auch nicht tun. Einer muss den Job ja schließlich machen. Außerdem ist Toyota bei der DUH als Sponsor abgesprungen und wer hilft schon gerne kostenlos der Umwelt? Von irgendwas müssen die ja auch leben. Wie Diebe und Räuber auch. Das muss man verstehen. Und falls Sie jetzt denken: „Hey, das ist doch bescheuert, frei erfunden, das gibt es ja wohl nicht“, dann haben Sie leider unrecht. Nun gibt es ja Bestrebungen, der DUH die Gemeinnützigkeit zu entziehen. So weit würde ich nicht gehen. Es würde mir genügen, ihr nur das „-nützig“ zu entziehen. Das wäre auch viel ehrlicher.

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Leserpost

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Claudius Pappe / 11.04.2019

Herr Bauer , sie haben Recht. So kann man es auch betrachten. Der Chef des Autohauses ist vielleicht sogar Parteivorstand der CDU/CSU oder FDP. Einige seiner Angestellten wählen mit Sicherheit SPD, Grüne und Linke. Statistisch gesehen ist nur ein AfD Wähler darunter. Also, wie bestellt. Warum in Wolfsburg CDU und SPD von ca. 60 % der Wähler noch gewählt wurden ist mir ein Rätsel.

Albert Pflüger / 11.04.2019

Wieso müssen Autoreifen ein Energieverbrauchslabel haben? Im Ernst? Brauchen Sofakissen sowas auch? Was ist mit Schaukelstühlen? Wieso dürfen Leute von diesem Drecksverein unter Vorspiegelung falscher Tatsachen das Betriebsgelände betreten?

Gottfried Meier / 11.04.2019

Wir jammern über kriminelle Clans und lassen solche Schweinereien zu. Was sind wir für ein Land geworden?

Klaus Reichert / 11.04.2019

Hier sollte der Autohaus - Eigentümer nicht zahlen und stattdessen vor Gericht gehen. Er wird eine Rechtsschutzversicherung haben und ich kann mir vorstellen, dass er Recht bekommt. Niemand kann erwarten, dass es aus dem praktischen Betrieb heraus aus naheliegenden Gründen nicht Situationen geben kann in denen für einen kurzen Zeitraum keine entsprechende Kennzeichnung vorhanden ist. Dass ein nicht verkäuflicher Reifenstapel auch noch gekennzeichnet werden soll, kann ja sowieso nicht sein. Und dass die DUH hier ein gehöriges Maß an Heimtücke aufbringt, um solche Unternehmer reinzulegen, sollte ein Richter auch entsprechend würdigen. Ich hoffe, der Unternehmer hat Zeit, Nerven und einen guten Anwalt. So könnte er auch seiner Branche einen Dienst erweisen. Dass ein Verein wie die DUH in unseren Städten mitbestimmt, wer Auto fahren darf und wer nicht, sagt übrigens viel über den Zustand unserer Legislative und Judikative aus.

Mike Loewe / 11.04.2019

Ist wohl kein türkischer Autohändler, sonst hätte man sicher von vornherein oder spätestens nach ein bisschen Gejammere alle Augen zugedrückt.

Thomas Taterka / 11.04.2019

Für mich liest sich das wie ein persönlicher Racheakt von einer Person, die ” Verbindungen ” hat. Und die drastische Strafe ist das, was maximal ging als Denkzettel. Habe ich recht , gehören sämtliche Personen, die involviert sind, gefeuert.

Jochen Brühl / 11.04.2019

Wenn man dem Abmahnverein nur den Begriffsteil “nützig” entzöge, bliebe “gemeinkeit” übrig, was es nicht gibt. Es müsste sich der Entzug deshalb schon auf die “Nützigkeit” erstrecken, wofür ich sofort wäre. Dieses Land alimentiert an allen Ecken und Enden Schnüffler und Spitzel, die jegliche Handlungsfreiheit ersticken. Die DUH und Amadeus sollen das ruhig machen, aber die staatliche Alimentierung dafür muss aufhören.

Matthias Braun / 11.04.2019

” Die Menge fragt bei einer jeden neuen bedeutenden Erscheinung, was sie nutze, und sie hat nicht unrecht; denn sie kann bloß durch den Nutzen den Wert einer Sache gewahr werden.” ( Johann Wolfgang von Goethe )

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